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zm

107, Nr. 11, 1.6.2017, (1344)

der Fissuren- und Grübchenversiegelung

genutzt werden. Dem steht jedoch ein

zusätzlicher Geräteaufwand gegenüber.

Für die Nutzung der Laserkonditionie-

rung zur Vorbehandlung der Schmelzober-

fläche liegen nur unzureichende klinische

Daten vor. Zudem ist ein zusätzlicher

Geräteaufwand notwendig. Daher kann die

klinische Anwendung der Laserkonditionie-

rung gegenwärtig nicht vorbehaltlos emp-

fohlen werden.

Applikation des Versiegelungsmaterials:

Die Applikation des Versiegelungsmate-

rials soll grazil im Fissurenrelief erfolgen.

Materialüberschüsse, die zu okklusalen Vor-

kontakten und einem partiellen oder voll-

ständigen Retentionsverlust führen können,

sollen vermieden werden.

Polymerisation, Kontrolle der Okklusion

und Politur:

Die Polymerisationszeit ist abhängig

von der Lichtintensität und dem Versie-

gelungsmaterial und soll in der Regel

20 Sekunden betragen (Beachten: Alle

Versiegelungsanteile müssen vom Licht

ausreichend erfasst werden.). Nach der

Aushärtung soll eine Okklusionskontrolle

erfolgen; interferierende Überschüsse sollen

korrigiert werden.

Zur Entfernung der oberflächlichen

Sauerstoffinhibitionsschicht soll eine Politur

der Fissuren- und Grübchenversiegelung er-

folgen. Zur Remineralisation geätzter, aber

nicht versiegelter Schmelzareale wird die

Lokalapplikation eines Fluoridpräparats

empfohlen.

Die Literaturliste kann auf

www.zm-online.de

abgerufen oder in der Redaktion angefordert

werden.

Zu Beginn der Achtzigerjahre wurde

erstmals über einen deutlichen Karies-

rückgang (caries decline) in kindlichen

und jugendlichen Populationen westlicher

Industrienationen berichtet, der sich bis

in die Gegenwart fortgesetzt hat. Dieser

Trend konnte in den beiden vergangenen

Jahrzehnten auch in der Bundesrepublik

Deutschland nachgewiesen werden. Bei

den Zwölfjährigen reduzierte sich der

Kariesbefall bis heute regional unter-

schiedlich auf unter 1,0 DMFT.

Parallel zum beobachteten caries decline

wurden ebenfalls Veränderungen im Ka-

riesbefallsmuster offensichtlich. Bis etwa

zum 13./14. Lebensjahr konzentriert sich

der Kariesbefall mit 60 bis > 90 Prozent auf

die Fissuren und Grübchen der Molaren.

Damit wird deutlich, dass die bleibenden

Molaren und deren Fissuren beziehungs-

weise Grübchen die Zähne beziehungs-

weise Zahnflächen mit der höchsten

Kariesgefährdung im Kindes- und Jugend-

alter sind.

Darüber hinaus verschob sich das klinische

Erscheinungsbild kariöser Fissuren und

Grübchen in den vergangenen Jahr-

zehnten von manifesten Läsionen zu-

gunsten von nicht kavitierten Karies-

vorstufen beziehungsweise wurde deren

weitreichende Bedeutung in der Epide-

miologie erkannt.

Mit dem Kariesrückgang zeigte sich wei-

terhin eine Ungleichverteilung der Erkran-

kung Karies bei Kindern und Jugendlichen

zuungunsten von sozial benachteiligten

Kindern und Jugendlichen. Dieser Trend

wurde im Rahmen der jüngsten Deutschen

Mundgesundheitsstudie (DMS V) eindeu-

tig bestätigt (siehe zm 17/2016).

Karies ist damit nach wie vor eine prä-

valente Erkrankung im Kindes- und

Jugendalter, insbesondere dann, wenn

nicht kavitierte kariöse Läsionen Berück-

sichtigung finden. Als Kariesrisikoflächen

sind neben den Fissuren und Grübchen

die Approximalflächen herauszustellen.

Die Fissuren- und Grübchenversiegelung

wird in der Bundesrepublik Deutschland

im Rahmen der Individualprophylaxe ge-

nutzt. In nahezu allen epidemiologischen

Erhebungen der zurückliegenden beiden

Jahrzehnte waren durchschnittlich etwa zwei

bis drei Molaren pro Kind beziehungs-

weise Jugendlichen versiegelt. Wurde das

Retentionsverhalten mit berücksichtigt,

so war ein Großteil der Versiegelungen oft

nur partiell intakt.

Kariesverbreitung und Nutzung der Versiegelung

Monitoring:

Versiegelte und unversiegelte Fissuren

und Grübchen sollen einer regelmäßigen

Kontrolle unterzogen werden. Die Verlaufs-

kontrollen sollen sich an den durch die Ka-

riesrisikoeinstufung festgelegten Intervallen

orientieren.

Im Fall eines Retentionsverlusts soll die

Nachversiegelung entsprechend den Indi-

kationsempfehlungen geprüft werden.

Die Erstellung dieser S3-Leitlinie „Fissuren-

und Grübchenversiegelung“ erfolgte unter

Federführung der Deutschen Gesellschaft für

Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) und der Deut-

schen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)

im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).

Die Leitlinienentwicklung wurde beraten durch

die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen

Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

und organisatorisch unterstützt durch das

Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ).

Die Leitlinie ist auf der Website der AWMF

unter http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ ll/083–002.html veröffentlicht.

Prof. Dr. Jan Kühnisch

Prof. Dr. Reinhard Hickel

Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie

Ludwig-Maximilians-Universität München

Goethestr. 70, 80336 München

jkuehn@dent.med.uni-muenchen.de

Prof. Dr. Franz-Xaver Reichl

Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie

sowie

Walther-Straub-Institut für Pharmakologie

und Toxikologie

Ludwig-Maximilians-Universität München

Goethestr. 33, 80336 München

Prof. Dr. Roswitha Heinrich-Weltzien

Poliklinik für Präventive Zahnheilkunde

und Kinderzahnheilkunde

Uniklinikum Jena

Bachstr. 18, 07743 Jena

Hier finden Sie aktuelle

Leitlinien in Kurzform

– und für die Praxis

relevant – dargestellt.

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