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107, Nr. 4, 16.2.2017, (404)
500 Euro liegen plus Kosten von anästhesie-
ärztlicher Seite. Bei weiteren, zahnärztlichen
Kosten für restaurative Leistungen inklusive
Begleitleistungen und einer einmaligen Folge-
narkose bei circa zehn Prozent der Kinder
ergeben sich für die nächsten fünf Jahre
Milchzahndentition Kosten von etwa 560
Euro pro Kind. Bei einer Wirksamkeit der
Intensivprophylaxe von circa 30 Prozent
könnten Behandlungskosten von etwa 168
Euro eingespart werden – bei Kosten von
insgesamt 118 Euro für die zusätzlichen Prä-
ventionsleistungen. Die IP4 kann jetzt schon
als Kassenleistung erbracht werden. Dies er-
gibt einen Nutzen von 1,42 Euro bei einem
Einsatz von 1 Euro. Ähnliche Präventions-
erfolge wurden bereits bei klinischen Unter-
suchungen zur Prävention von Frühkindlicher
Karies bei Kindern in der Hochrisikogruppe
erzielt, und auch hier ergeben sich – wie bei
fast allen gesundheitsökonomischen Analy-
sen zur Kariesprävention – positive Kosten-
Nutzen-Verhältnisse, wie sie zum Beispiel
Kowash [2006] oder Splieth & Fleßa [2008]
zeigen konnten.
Wie kann der Zahnarzt in der Praxis
die Erkenntnisse aus dem Projekt im
Arbeitsalltag umsetzen?
Relativ einfach, was vielleicht auch zur För-
derung des Projekts geführt hat: Die einzel-
nen Elemente dieses Programms werden in
den Zahnarztpraxen als IP1–4 bereits seit
über 25 Jahren für das bleibende Gebiss
durchgeführt. Seit 2004 in etwas beschränk-
terem Umfang auch für die Milchzähne ab
2,5 Jahren. Es bereitet daher eigentlich
keine Schwierigkeiten, diese Kompetenz
jetzt konsequent auch für das Problem der
Frühkindlichen Karies in der Risikogruppe zu
intensivieren.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
hat seit dem 1. Januar 2016 den Auftrag,
neue Versorgungsformen, die über die
bisherige Regelversorgung hinausgehen,
und Versorgungsforschungsprojekte zu
fördern. Ziel des Innovationsfonds nach
den Paragrafen 92a und 92b Fünftes So-
zialgesetzbuch (SGB V) ist eine qualitative
Weiterentwicklung der Versorgung in
der gesetzlichen Krankenversicherung in
Deutschland.
Die zur Verfügung stehende Fördersumme
beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 je-
weils 300 Millionen Euro jährlich. Hiervon
sind 225 Millionen Euro für die Förderung
neuer Versorgungsformen und 75 Millionen
Euro für die Versorgungsforschung vorge-
sehen. Die Mittel für den Fonds werden
von den gesetzlichen Krankenkassen und
aus dem Gesundheitsfonds getragen.
Der Innovationsausschuss des G-BA legt
Schwerpunkte und Kriterien für die
Förderung fest und entscheidet über die
eingegangenen Anträge.
In einer ersten Welle werden neben dem
beschriebenen Projekt vom Innovations-
fonds 28 weitere Projekte für neue Ver-
sorgungsformen gefördert. Im Bereich
Versorgungsforschung wird zudem das
zahnmedizinische Projekt „Implementie-
rung von Routinedaten & PROMS in
die evidenzinformierte intersektorale
(zahn)medizinische Versorgung“ des Uni-
versitätsklinikums Heidelberg gefördert –
wir werden es demnächst in den zm
vorstellen.
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Der Innovationsfonds für eine bessere
Patientenversorgung
Ein wesentlicher Baustein der unterstützenden Intensivprophylaxe ist die Motivations-/Instruktionssitzung.
Foto: M. Alkilzy
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