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zm

107, Nr. 4, 16.2.2017, (404)

500 Euro liegen plus Kosten von anästhesie-

ärztlicher Seite. Bei weiteren, zahnärztlichen

Kosten für restaurative Leistungen inklusive

Begleitleistungen und einer einmaligen Folge-

narkose bei circa zehn Prozent der Kinder

ergeben sich für die nächsten fünf Jahre

Milchzahndentition Kosten von etwa 560

Euro pro Kind. Bei einer Wirksamkeit der

Intensivprophylaxe von circa 30 Prozent

könnten Behandlungskosten von etwa 168

Euro eingespart werden – bei Kosten von

insgesamt 118 Euro für die zusätzlichen Prä-

ventionsleistungen. Die IP4 kann jetzt schon

als Kassenleistung erbracht werden. Dies er-

gibt einen Nutzen von 1,42 Euro bei einem

Einsatz von 1 Euro. Ähnliche Präventions-

erfolge wurden bereits bei klinischen Unter-

suchungen zur Prävention von Frühkindlicher

Karies bei Kindern in der Hochrisikogruppe

erzielt, und auch hier ergeben sich – wie bei

fast allen gesundheitsökonomischen Analy-

sen zur Kariesprävention – positive Kosten-

Nutzen-Verhältnisse, wie sie zum Beispiel

Kowash [2006] oder Splieth & Fleßa [2008]

zeigen konnten.

Wie kann der Zahnarzt in der Praxis

die Erkenntnisse aus dem Projekt im

Arbeitsalltag umsetzen?

Relativ einfach, was vielleicht auch zur För-

derung des Projekts geführt hat: Die einzel-

nen Elemente dieses Programms werden in

den Zahnarztpraxen als IP1–4 bereits seit

über 25 Jahren für das bleibende Gebiss

durchgeführt. Seit 2004 in etwas beschränk-

terem Umfang auch für die Milchzähne ab

2,5 Jahren. Es bereitet daher eigentlich

keine Schwierigkeiten, diese Kompetenz

jetzt konsequent auch für das Problem der

Frühkindlichen Karies in der Risikogruppe zu

intensivieren.

\

?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)

hat seit dem 1. Januar 2016 den Auftrag,

neue Versorgungsformen, die über die

bisherige Regelversorgung hinausgehen,

und Versorgungsforschungsprojekte zu

fördern. Ziel des Innovationsfonds nach

den Paragrafen 92a und 92b Fünftes So-

zialgesetzbuch (SGB V) ist eine qualitative

Weiterentwicklung der Versorgung in

der gesetzlichen Krankenversicherung in

Deutschland.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme

beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 je-

weils 300 Millionen Euro jährlich. Hiervon

sind 225 Millionen Euro für die Förderung

neuer Versorgungsformen und 75 Millionen

Euro für die Versorgungsforschung vorge-

sehen. Die Mittel für den Fonds werden

von den gesetzlichen Krankenkassen und

aus dem Gesundheitsfonds getragen.

Der Innovationsausschuss des G-BA legt

Schwerpunkte und Kriterien für die

Förderung fest und entscheidet über die

eingegangenen Anträge.

In einer ersten Welle werden neben dem

beschriebenen Projekt vom Innovations-

fonds 28 weitere Projekte für neue Ver-

sorgungsformen gefördert. Im Bereich

Versorgungsforschung wird zudem das

zahnmedizinische Projekt „Implementie-

rung von Routinedaten & PROMS in

die evidenzinformierte intersektorale

(zahn)medizinische Versorgung“ des Uni-

versitätsklinikums Heidelberg gefördert –

wir werden es demnächst in den zm

vorstellen.

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Der Innovationsfonds für eine bessere

Patientenversorgung

Ein wesentlicher Baustein der unterstützenden Intensivprophylaxe ist die Motivations-/Instruktionssitzung.

Foto: M. Alkilzy

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Zahnmedizin