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zm

107, Nr. 6, 16.3.2017, (580)

IQWiG-Vorbericht zur PAR-Therapie – Statistiken können klinische Expertise nicht ersetzen

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Zum Titel: „IQWiG: Parodontitistherapie – ein Institut negiert die Standards“, zm 4/2017, S. 32–39.

Die Malaise im deutschen

Gesundheitswesen geht weiter.

Fachfremde „Experten“, diesmal

das „Institut für Qualität und

Wirtschaftlichkeit imGesundheits-

wesen“ (IQWiG), beurteilen nicht

nur die medikamentöse Effektivi-

tät, sondern in maßloser Selbst-

überschätzung auch die Qualität

klinisch-medizinischer oder auch

-zahnmedizinischer Verfahren. In

den einzelnen Ressorts dieses

Instituts besteht die Führung

aus Biologen (2), Sozialwissen-

schaftlern (2), einem Statistiker,

einem Soziologen und Volkswirt,

einer Psychologin, einer Kranken-

schwester und Pflegewissen-

schaftlerin und einer Gesundheits-

ökologin. Drei als Epidemiologen

ausgewiesene Ärzte sind aller-

dings auch dabei. Wikipedia: „Die

Epidemiologie ist jene wissen-

schaftliche Lehre, die sich mit der

Verbreitung sowie den Ursachen

und Folgen von gesundheits-

bezogenen Zuständen und Er-

eignissen in Bevölkerungen oder

Populationen beschäftigt. Das

unterscheidet die Epidemiologie

von der klinischen Medizin, bei der

es darum geht, einem einzelnen

Menschen in einem konkreten

Krankheitsfall zu helfen.“ Nimmt

man diese Definition als gege-

ben, dann müsste dem IQWiG

zugerufen werden: „Schuster,

bleib bei deinem Leisten!“

Was sind das dort für „Experten“?

Eine Sportwissenschaftlerin leitet

den Stabsbereich „Informations-

management“; den Stabsbereich

„Internationale Beziehungen“ lei-

tet ausnahmsweise wieder ein

Arzt, der Stabsbereich „Qualitäts-

sicherung“ allerdings (Handelt es

sich nicht eigentlich um Medizin?)

wird wieder von einer Biologin

geleitet. Ein Zahnarzt ist über-

haupt nicht aufzufinden. Den-

noch äußert sich diese Institution

zu einem ausschließlich zahn-

medizinischen Thema, das rein

statistisch so nicht erfasst werden

kann. Wie soll denn die eine Paro-

dontitis randomisiert mit der an-

deren verglichen werden kön-

nen? Wie soll die Mundpflege-

kompetenz des einen Patienten

randomisiert und möglichst noch

doppelblind mit der des anderen

verglichen werden? Die für klinische

Forschungen maßgeblichen Para-

meter der individuellen, auch ge-

netisch determinierten Fakten der

Vulnerabilität und Suszeptibilität

scheinen unbekannt, weil unbe-

rücksichtigt. Generelle wissenschaft-

liche Aussagen sind wegen dieser

Entitäten eigentlich gar nicht mög-

lich. Außerdem hätte sich doch

die Juristin des IQWiG äußern

müssen, denn wie soll eine rando-

misierte kontrollierte Doppel-

blindstudie auf diesem Gebiet

ethisch vertretbar sein? Wo also

sollen solche Studien herkommen?

Die Epidemiologie versucht schon

seit Langemdie Medizin zu domi-

nieren. Wir dürfen aber niemals in

eine Situation der ausschließlichen

Leitlinien- oder „evidence-based-

medicine“-Medizin geraten. Dann

sind wir keine eigenständig den-

kenden und handelnden Ärzte

oder Zahnärzte mehr. Stattdessen

werden wir zu „Hilfsarbeitern“ des

von Epidemiologen, Ökonomen

und Pharmariesen dominierten und

mechanisierten medico-pharma-

ökonomischen Komplexes. Diese

die Medizin beurteilenden Nicht-

kliniker – zum großen Teil sogar

Nichtmediziner – haben das kli-

nisch-medizinische Denken und

das danach Handeln übrigens nie

gelernt. In diesem Zusammenhang

muss daran erinnert werden, dass

nicht einmal der ausgebildete

Mediziner alle Disziplinen seiner

Wissenschaft auch nur ansatzwei-

se beherrschen kann. Aus diesem

Defizit heraus hat man wohl für

das IQWiG diese Ansammlung

von Nichtmedizinern als Experten

angeheuert, denn diese sind wohl

eher in der Lage, medizinische

Prozesse in ihrer Komplexität zu

beurteilen. Dennoch sollte auch

diesen „Experten“ des IQWiG der

Unterschied zwischen Büro- und

Behandlungsstuhl bekannt sein.

Fazit: Außer Spesen nichts ge-

wesen. Aber: „Die Berichte des

IQWiG sollen dem G-BA als

Grundlage für Entscheidungen

dienen, die im Grundsatz für alle

gesetzlich Krankenversicherten

gelten.“ Bravo! Die PAR-Behand-

lung wird Privatleistung, ist

aber Grundvoraussetzung für

die Genehmigungsfähigkeit pro-

thetischer Therapien. Nach den

Kriterien des IQWiG sollte dem

G-BA eigentlich der Vorschlag

gemacht werden, die gesamte

Zahnmedizin aus der GKV

herauszubrechen.

Übrigens sollten Räder für was

auch immer abgeschafft werden,

denn es gibt weltweit keine ran-

domisierte kontrollierte Doppel-

blindstudie, die beweist, dass

diese Dinger rollen können.

Dr. medic-stom/RU

Martin Klehmet, Bremen-Grolland

Funktionaloptometrie – Wissenschaftlich nicht belegt!

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Zum Titel: „Funktionaloptometrie für Zahnärzte“, zm 2/2017, S. 20–24.

Als stiller und fachfremder Mit-

leser der zm habe ich mich sehr

gefreut, nach dem Übersichts-

artikel zur Glaukomerkrankung

einen weiteren Artikel aus mei-

nem Fachgebiet in Ihrer Zeit-

schrift zu entdecken.

Meine Begeisterung verflog je-

doch auf der Stelle, als mir die

Schlagworte Funktionaloptome-

trie und Winkelfehlsichtigkeit ins

Auge fielen. Bei der Funktional-

optometrie handelt es sich um eine

in großen Teilen nicht naturwis-

senschaftlich belegbare Pseudo-

wissenschaft. So ist auch der Titel

Funktionaloptometrist nicht ge-

schützt oder vereinheitlicht, so dass

sich jede Person ohne Nachweis

ihrer Befähigung Funktionalopto-

metrist nennen darf. Insbesondere

unter diesen sogenannten Funk-

tionaloptometristen und einigen

Optikern ist die gefährliche

Theorie der Winkelfehlsichtigkeit

weit verbreitet. An dieser Stelle

möchte ich auf die Presse-

mitteilung des Berufsverbands

der Augenärzte Deutschlands vom

13.11.2013 verweisen, in der

eindringlich vor dem „Phantom

der Winkelfehlsichtigkeit“ gewarnt

wird. Mir selbst sind in meiner

klinischen Tätigkeit schon zwei

Patienten untergekommen, die

durch fraglich wohlmeinende,

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