Table of Contents Table of Contents
Previous Page  15 / 172 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 172 Next Page
Page Background

zm

107, Nr. 6, 16.3.2017, (585)

Flüchtlinge – Zur Verständigung nutze

ich Übersetzungshilfen im Internet

\

Zum Leserbrief: „Flüchtlinge – Behandlungsproblematik ist

ungelöst“, zm 1/2017, S. 8.

Sehr geehrter Herr Kollege, wir

haben in unserer Praxis auch

ein internationales Publikum.

Um die sprachlichen Barrieren

zu überwinden, benutzen wir

Übersetzungsangebote im In-

ternet wie etwa www.translate.

google.de.

So kann zum Beispiel

die Frage: „Haben Sie Allergien?“

lauten:

.

Sicherlich können Sie das nicht

lesen, aber Sie können dies

übersetzen, auf der Webseite

kopieren (Strg und C-Taste), in

irgendeinem Officedokument

einfügen (Strg und V-Taste)

und dann ausdrucken. Empfeh-

lenswert ist, gleich die ganze

Anamnese zu übersetzen und

auszudrucken. Nützlich ist

auch Ja ( ) und Nein ( ) zu

übersetzen.

Unsere Erfahrung ist, dass alle

Probleme nach dem Aus-

drucken geklärt werden kön-

nen, denn der Patient kann ent-

weder Zutreffendes ankreuzen

oder auf Ja oder Nein zeigen.

Notfalls können noch weitere

Fragen mit dieser Methode

geklärt werden.

Sicherlich besser als wegen

unterlassener Hilfe oder Falsch-

behandlung belangt zu wer-

den, auch wenn es mehr Zeit

kostet. Übrigens: In Afghani-

stan wird Paschtu gesprochen,

Afghanisch als Sprache ist

nicht auf

translate.google.de

vorhanden. Wenn man den

Namen der Sprache nicht fin-

det, muss man googlen oder

auf

wikipedia.de

prüfen. Das

Obige – für uns unverständlich

– ist in Patschu geschrieben.

Laut § 4 Asylbewerberleis-

tungsgesetz ist (neben der

Schmerzbehandlung) auch die

Behandlung bei Unverschieb-

lichkeit zu gewährleisten.

Das heißt, ZE, PA und KB sind –

bei Vorliegen der Unverschieb-

lichkeit – zu leisten und müssen

vorher beantragt werden (außer

nicht genehmigungspflichtige

ZE-Reparaturen). Besonders bei

ZE ist die Unverschieblichkeit

am besten gleich im Bemer-

kungsfeld HKP zu begründen.

Das kann zum Beispiel Fraktur-

gefahr nach Wurzelbehand-

lung (bei Kronenversorgung)

oder Ulzerationsgefahr bei

auftretenden Magenschmer-

zen und fehlender Prothese

(bei Teleskopkronen) sein. Die

Sozialämter lehnen erfahrungs-

gemäß ZE fast immer ab,

da ZE oft kostspielig ist (zwei

Teleskopprothesen kosten circa

5.000 Euro).

Dieses Vorgehen ist rechts-

widrig. Über die Unverschieb-

lichkeit der Zahnersatzbehand-

lung darf nur ein Zahnarzt ent-

scheiden (siehe Nomos Kom-

mentar Sozialgesetzbuch XII,

7. Auflage, S. 941). Hier einfach

Einspruch einlegen und aus dem

Nomos-Kommentar zitieren.

ZA Peter Karasiewicz,

Frankfurt/Main

Cervitec F

Der Schutzlack mit Kombinationswirkung

®

Fluoridierung und Keimkontrolle

durch Fluorid plus Chlorhexidin

plus CPC

Mehrfach-

Schutz

in einem

Arbeitsschritt

Welt-

neuheit

C

e

r

v

i

t

e

c

F

www.ivoclarvivadent.de/cervitec-f