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107, Nr. 6, 16.3.2017, (585)
Flüchtlinge – Zur Verständigung nutze
ich Übersetzungshilfen im Internet
\
Zum Leserbrief: „Flüchtlinge – Behandlungsproblematik ist
ungelöst“, zm 1/2017, S. 8.
Sehr geehrter Herr Kollege, wir
haben in unserer Praxis auch
ein internationales Publikum.
Um die sprachlichen Barrieren
zu überwinden, benutzen wir
Übersetzungsangebote im In-
ternet wie etwa www.translate.
google.de.So kann zum Beispiel
die Frage: „Haben Sie Allergien?“
lauten:
.
Sicherlich können Sie das nicht
lesen, aber Sie können dies
übersetzen, auf der Webseite
kopieren (Strg und C-Taste), in
irgendeinem Officedokument
einfügen (Strg und V-Taste)
und dann ausdrucken. Empfeh-
lenswert ist, gleich die ganze
Anamnese zu übersetzen und
auszudrucken. Nützlich ist
auch Ja ( ) und Nein ( ) zu
übersetzen.
Unsere Erfahrung ist, dass alle
Probleme nach dem Aus-
drucken geklärt werden kön-
nen, denn der Patient kann ent-
weder Zutreffendes ankreuzen
oder auf Ja oder Nein zeigen.
Notfalls können noch weitere
Fragen mit dieser Methode
geklärt werden.
Sicherlich besser als wegen
unterlassener Hilfe oder Falsch-
behandlung belangt zu wer-
den, auch wenn es mehr Zeit
kostet. Übrigens: In Afghani-
stan wird Paschtu gesprochen,
Afghanisch als Sprache ist
nicht auf
translate.google.devorhanden. Wenn man den
Namen der Sprache nicht fin-
det, muss man googlen oder
auf
wikipedia.deprüfen. Das
Obige – für uns unverständlich
– ist in Patschu geschrieben.
Laut § 4 Asylbewerberleis-
tungsgesetz ist (neben der
Schmerzbehandlung) auch die
Behandlung bei Unverschieb-
lichkeit zu gewährleisten.
Das heißt, ZE, PA und KB sind –
bei Vorliegen der Unverschieb-
lichkeit – zu leisten und müssen
vorher beantragt werden (außer
nicht genehmigungspflichtige
ZE-Reparaturen). Besonders bei
ZE ist die Unverschieblichkeit
am besten gleich im Bemer-
kungsfeld HKP zu begründen.
Das kann zum Beispiel Fraktur-
gefahr nach Wurzelbehand-
lung (bei Kronenversorgung)
oder Ulzerationsgefahr bei
auftretenden Magenschmer-
zen und fehlender Prothese
(bei Teleskopkronen) sein. Die
Sozialämter lehnen erfahrungs-
gemäß ZE fast immer ab,
da ZE oft kostspielig ist (zwei
Teleskopprothesen kosten circa
5.000 Euro).
Dieses Vorgehen ist rechts-
widrig. Über die Unverschieb-
lichkeit der Zahnersatzbehand-
lung darf nur ein Zahnarzt ent-
scheiden (siehe Nomos Kom-
mentar Sozialgesetzbuch XII,
7. Auflage, S. 941). Hier einfach
Einspruch einlegen und aus dem
Nomos-Kommentar zitieren.
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