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107, Nr. 6, 16.3.2017, (584)
2te-ZahnarztMeinung – Ein HKP ist eine
Urheberschutz-würdige Leistung!
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Zum Leserbrief von ZÄ Lieselotte Rabe „2te-ZahnarztMeinung – Wer
schützt meine geistige Leistung?“, zm 4/2017, S. 11.
Frau Kollegin Rabe trifft mit ihren Ausführungen zum Thema „geistige
Leistung“ voll ins Schwarze.
In allen Bereichen wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen
Arbeitens gilt ein strenger juristischer und wirtschaftlicher Urheber-
schutz. Plagiate und Diebstahl geistigen Eigentums werden straf-
rechtlich verfolgt und ziehen hohe Schadensersatzzahlungen nach
sich. Jeder Schlagersänger bekommt Tantiemen, wenn sein Lied im
Radio gespielt wird. Sogar die Erben profitieren noch 70 Jahre nach
dem Tod des Urhebers von dessen geistiger Leistung. Völlig anders
behandelt der Gesetzgeber hingegen medizinische Leistungen: Ein
Arzt, der eine neue Behandlungsmethode erfindet, kann sich diese
nicht schützen lassen. Er bekommt keinerlei Lizenzgebühren und ver-
dient an seiner eigenen Erfindung keinen Cent. Die geistige Leistung
eines Zahnarztes, eine umfangreiche Behandlung individuell zu pla-
nen, genießt keinerlei Urheberschutz. Dies sind nur zwei von vielen
Beispielen, wie akademische Heilberufe in Deutschland juristisch und
wirtschaftlich diskriminiert werden.
Können wir bei dieser Thematik auf die Unterstützung durch die Kam-
mern und die KZVen hoffen? Nun – die Antwort ist klar: Es gibt zwei
Grundwahrheiten, an denen wir Zahnärzte nicht vorbeikommen.
Erste Grundwahrheit: BZÄK und KZBV vertreten seit vielen Jahren
vehement und erfolgreich die juristischen und wirtschaftlichen Rechte
der niedergelassenen Zahnärzte gegenüber demGesetzgeber. Zweite
Grundwahrheit: Die Erde ist eine Scheibe.
Dr. Rainer-Udo Steck, Winnenden
Flüchtlinge – Vielleicht schaffen wir es
ja doch
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Zum Leserbrief: „Flüchtlinge – Behandlungsproblematik ist ungelöst“,
zm 1/2017, S. 8
Der Kollegin / dem Kollegen möchte ich gerne Folgendes antworten:
Meine Erfahrungen mit den Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan
waren bisher gut. Wenn man sich ein bisschen umhört, findet man
Dolmetscher (Handynummern auf Liste sammeln), die häufig überaus
hilfsbereit sind. Die Schweigepflicht ist hierbei ein Problem, aber
wenn die Patienten mit einem Übersetzer nicht einverstanden sind,
müssen sie das eben mitteilen. Vielleicht haben Sie ja auch in Ihrem
Patientenstamm Patienten, die Farsi oder Arabisch können. Fragen
Sie sie, ob sie bei Bedarf übersetzen würden. Und ja, die Behandlung
dauert länger und rechnet sich finanziell oft nicht, so muss eben
jeder seinen Beitrag leisten. Also, nicht jammern, Lösungen suchen!
Vielleicht schaffen wir es ja doch.
Dr. Volker Wulfes M.A., Goslar
ZFA-Ausbildungsinitiative – So
bitte nicht!
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Zum Beitrag: „ZFA-Ausbildungsinitiativen aus den Länderkammern:
Mal ordentlich die Fresse polieren“, zm 3/2017, S. 38–39.
Mal ordentlich die Fresse polieren
– wer hat dazu nicht Lust – ist
ganz einfach, Sie brauchen nur
ZFA zu werden. Oder haben Sie
Lust auf so einen richtigen hand-
festen Schlagaustausch und
Spannung pur? Werden Sie
Elektrotechniker! Sie werden
es nicht bereuen. Und wenn
Sie anderen gerne Steine in
den Weg legen – haben Sie
schon mal dran gedacht,
dass Maurer Ihr Traum-
beruf sein könnte?
Wo will die Zahnärztekammer
Nordrhein mit dieser Art von
Werbung für Berufsnachwuchs
hin? Ein Eyecatcher ist das Plakat
mit dem „Fresse polieren“ mit
Sicherheit. Das will ich gar nicht
infrage stellen.
Es fragt sich allerdings, wessen
Augen damit tatsächlich gecatcht
werden sollen und ob das wirk-
lich die Zielgruppe ist, die wir
für den künftigen Berufsnach-
wuchs bei den Zahnmedizini-
schen Fachangestellten suchen.
Zumal in Zeiten, in denen ohne-
hin schon Meldungen über Kör-
perverletzung oder Prügeleien
von Azubis in der Berufsschule
auch in dieser Sparte längst
angekommen sind.
Sollte nicht besser auf die hohe
Bedeutung von fachlicher und
menschlicher Qualifikation hinge-
wiesen werden, als hier auf den
Zug des derzeit bereits vielfach
verbreiteten „Bock-auf-Job-Mar-
ketings“ aufzuspringen und alle
diejenigen damit zu aktivieren,
die so ein Plakat „voll cool“ oder
„echt Hammer“ finden?
Ich möchte jedenfalls meinen
Patienten, meinen ausgelernten
ZFA und auch mir selbst keine
Ausbildungsplatz-Bewerber zu-
muten, die sich nur deshalb bei
uns melden, weil sie sich durch
so ein Plakat angesprochen ge-
fühlt haben.
Schade um die Kammerbeiträge
der Mitglieder in der ZÄK
Nordrhein! Hoffentlich macht
das Beispiel nicht Schule.
Dr. Michal-Constanze Müller M.A.,
Hannover
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