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107, Nr. 6, 16.3.2017, (584)

2te-ZahnarztMeinung – Ein HKP ist eine

Urheberschutz-würdige Leistung!

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Zum Leserbrief von ZÄ Lieselotte Rabe „2te-ZahnarztMeinung – Wer

schützt meine geistige Leistung?“, zm 4/2017, S. 11.

Frau Kollegin Rabe trifft mit ihren Ausführungen zum Thema „geistige

Leistung“ voll ins Schwarze.

In allen Bereichen wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen

Arbeitens gilt ein strenger juristischer und wirtschaftlicher Urheber-

schutz. Plagiate und Diebstahl geistigen Eigentums werden straf-

rechtlich verfolgt und ziehen hohe Schadensersatzzahlungen nach

sich. Jeder Schlagersänger bekommt Tantiemen, wenn sein Lied im

Radio gespielt wird. Sogar die Erben profitieren noch 70 Jahre nach

dem Tod des Urhebers von dessen geistiger Leistung. Völlig anders

behandelt der Gesetzgeber hingegen medizinische Leistungen: Ein

Arzt, der eine neue Behandlungsmethode erfindet, kann sich diese

nicht schützen lassen. Er bekommt keinerlei Lizenzgebühren und ver-

dient an seiner eigenen Erfindung keinen Cent. Die geistige Leistung

eines Zahnarztes, eine umfangreiche Behandlung individuell zu pla-

nen, genießt keinerlei Urheberschutz. Dies sind nur zwei von vielen

Beispielen, wie akademische Heilberufe in Deutschland juristisch und

wirtschaftlich diskriminiert werden.

Können wir bei dieser Thematik auf die Unterstützung durch die Kam-

mern und die KZVen hoffen? Nun – die Antwort ist klar: Es gibt zwei

Grundwahrheiten, an denen wir Zahnärzte nicht vorbeikommen.

Erste Grundwahrheit: BZÄK und KZBV vertreten seit vielen Jahren

vehement und erfolgreich die juristischen und wirtschaftlichen Rechte

der niedergelassenen Zahnärzte gegenüber demGesetzgeber. Zweite

Grundwahrheit: Die Erde ist eine Scheibe.

Dr. Rainer-Udo Steck, Winnenden

Flüchtlinge – Vielleicht schaffen wir es

ja doch

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Zum Leserbrief: „Flüchtlinge – Behandlungsproblematik ist ungelöst“,

zm 1/2017, S. 8

Der Kollegin / dem Kollegen möchte ich gerne Folgendes antworten:

Meine Erfahrungen mit den Flüchtlingen aus Syrien und Afghanistan

waren bisher gut. Wenn man sich ein bisschen umhört, findet man

Dolmetscher (Handynummern auf Liste sammeln), die häufig überaus

hilfsbereit sind. Die Schweigepflicht ist hierbei ein Problem, aber

wenn die Patienten mit einem Übersetzer nicht einverstanden sind,

müssen sie das eben mitteilen. Vielleicht haben Sie ja auch in Ihrem

Patientenstamm Patienten, die Farsi oder Arabisch können. Fragen

Sie sie, ob sie bei Bedarf übersetzen würden. Und ja, die Behandlung

dauert länger und rechnet sich finanziell oft nicht, so muss eben

jeder seinen Beitrag leisten. Also, nicht jammern, Lösungen suchen!

Vielleicht schaffen wir es ja doch.

Dr. Volker Wulfes M.A., Goslar

ZFA-Ausbildungsinitiative – So

bitte nicht!

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Zum Beitrag: „ZFA-Ausbildungsinitiativen aus den Länderkammern:

Mal ordentlich die Fresse polieren“, zm 3/2017, S. 38–39.

Mal ordentlich die Fresse polieren

– wer hat dazu nicht Lust – ist

ganz einfach, Sie brauchen nur

ZFA zu werden. Oder haben Sie

Lust auf so einen richtigen hand-

festen Schlagaustausch und

Spannung pur? Werden Sie

Elektrotechniker! Sie werden

es nicht bereuen. Und wenn

Sie anderen gerne Steine in

den Weg legen – haben Sie

schon mal dran gedacht,

dass Maurer Ihr Traum-

beruf sein könnte?

Wo will die Zahnärztekammer

Nordrhein mit dieser Art von

Werbung für Berufsnachwuchs

hin? Ein Eyecatcher ist das Plakat

mit dem „Fresse polieren“ mit

Sicherheit. Das will ich gar nicht

infrage stellen.

Es fragt sich allerdings, wessen

Augen damit tatsächlich gecatcht

werden sollen und ob das wirk-

lich die Zielgruppe ist, die wir

für den künftigen Berufsnach-

wuchs bei den Zahnmedizini-

schen Fachangestellten suchen.

Zumal in Zeiten, in denen ohne-

hin schon Meldungen über Kör-

perverletzung oder Prügeleien

von Azubis in der Berufsschule

auch in dieser Sparte längst

angekommen sind.

Sollte nicht besser auf die hohe

Bedeutung von fachlicher und

menschlicher Qualifikation hinge-

wiesen werden, als hier auf den

Zug des derzeit bereits vielfach

verbreiteten „Bock-auf-Job-Mar-

ketings“ aufzuspringen und alle

diejenigen damit zu aktivieren,

die so ein Plakat „voll cool“ oder

„echt Hammer“ finden?

Ich möchte jedenfalls meinen

Patienten, meinen ausgelernten

ZFA und auch mir selbst keine

Ausbildungsplatz-Bewerber zu-

muten, die sich nur deshalb bei

uns melden, weil sie sich durch

so ein Plakat angesprochen ge-

fühlt haben.

Schade um die Kammerbeiträge

der Mitglieder in der ZÄK

Nordrhein! Hoffentlich macht

das Beispiel nicht Schule.

Dr. Michal-Constanze Müller M.A.,

Hannover

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