

zm
107, Nr. 9, 1.5.2017, (1052)
Gesetzlich ist festgelegt, dass die KZBV, die
KBV und der GKV-Spitzenverband die Finan-
zierung für den Aufwand regeln, der den
Praxen beim Online-Rollout entsteht. Für
den Abschluss dieser Vereinbarung hatte
das Bundesgesundheitsministerium eine
Frist bestimmt: den 31.3.2017. Zwischen
der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ist
diese Vereinbarung jetzt in der vorgegebe-
nen Zeit geschlossen worden.
Ein grundsätzliches Ziel der KZBV bei den
Verhandlungen war es, eine umfassende Re-
finanzierung der technischen Ausstattung
für die Zahnärzte zu erreichen und Anpas-
sungsklauseln in der Vereinbarung zu veran-
kern.
Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender
Vorsitzender der KZBV, erklärt: „Es war
schwierig, Verhandlungen zu führen über
einen Sachverhalt, dessen Inhalte bis dahin
noch gar nicht vollständig bekannt waren.
Trotzdem sind wir froh, im Rahmen des
Möglichen zusammen mit dem GKV-Spit-
zenverband in der gegebenen Frist Verein-
barungen getroffen zu haben, die dem
Zahnarzt die Begleichung der Kosten für die
Erstausstattung und für die Betriebskosten
ermöglicht. Die exakten Rahmenbedingun-
gen dazu werden folgen.“
Das sind die Kernergebnisse der Vereinba-
rung:
Die Ausstattungs- und Betriebskosten
werden durch die Krankenkassen übernom-
men.
Dies erfolgt auf der Basis von Erstausstat-
tungs- und Betriebskostenpauschalen, de-
ren konkrete Höhe in einer separaten Ver-
einbarung erfolgt.
Der Abschluss dieser separaten Vereinba-
rung für die jeweilige Höhe der Pauschalen
erfolgt im Nachgang zu der jetzigen Verein-
barung.
Höhe der Pauschalen
noch unklar
Mit der jetzigen Vereinbarung sind die
Grundsätze für die Finanzierung festgelegt.
Die finale Höhe der Pauschalbeträge soll
zeitlich nachgelagert in einer separaten Ver-
einbarung festlegt werden. Das soll spätes-
tens zum Ende der Erprobung des Versicher-
tenstammdatenmanagements erfolgen.
Der Grund ist, dass die Kosten nicht aller Be-
standteile zum Zeitpunkt des Vertragsab-
schlusses abschließend bezifferbar waren.
Davon ausgenommen sind Preisvorgaben
für folgende Elemente, die bereits jetzt
schon vereinbart wurden:
Die Konnektoren: Zum Vereinbarungsab-
schluss war hier noch keine adäquate Preis-
ermittlung möglich, da der Markt bisher
kein Referenzangebot vorgibt. Vereinbart
wurde ein Betrag von 1.000 Euro, der in die
Finanzierungspauschale einfließen soll.
Die Kartenterminals: Auch hier gibt es
kein Referenzangebot auf dem Markt. Hier
soll ein Betrag von 370 Euro in die Finanzie-
rungspauschale einfließen.
Die Vereinbarung beschreibt außerdem das
komplexe Verfahren, wie die Vertragspart-
ner die Festlegung der einzelnen Kompo-
nentenpreise und Dienste, die in die Pau-
schalen einfließen, zu gegebener Zeit vor-
nehmen werden. KZBV und GKV-Spitzen-
verband einigten sich darauf, dass die Höhe
der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie
die günstigsten Kosten eines Standard-Erst-
ausstattungspaketes sowie eines Standard-
Betriebspaketes vollständig deckt und der
Zahnarzt damit eine vollständige Rücker-
stattung erhält.
Zu den weiteren Details der Vereinbarung
gehören folgende Punkte:
Für die Erstausstattung mit den Kompo-
nenten und Diensten erhalten die an-
Finanzierungsvereinbarung zum Online-Rollout steht
So werden die Kosten erstattet!
Wer trägt welche Kosten für den Ausbau der Telematikinfrastruktur? Über diese
Frage haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzen-
verband debattiert – und eine Antwort gefunden: die Ausstattungs- und Betriebs-
kosten werden durch die Krankenkassen übernommen – zumindest für das güns-
tigste Paket.
Wie viel Geld gibt es pro Konnektor? KZBV und GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, die
Höhe der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erst-
ausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und der Zahnarzt
damit eine vollständige Rückerstattung erhält.
Foto: CompuGroup Medical SE
18
Politik