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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1052)

Gesetzlich ist festgelegt, dass die KZBV, die

KBV und der GKV-Spitzenverband die Finan-

zierung für den Aufwand regeln, der den

Praxen beim Online-Rollout entsteht. Für

den Abschluss dieser Vereinbarung hatte

das Bundesgesundheitsministerium eine

Frist bestimmt: den 31.3.2017. Zwischen

der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ist

diese Vereinbarung jetzt in der vorgegebe-

nen Zeit geschlossen worden.

Ein grundsätzliches Ziel der KZBV bei den

Verhandlungen war es, eine umfassende Re-

finanzierung der technischen Ausstattung

für die Zahnärzte zu erreichen und Anpas-

sungsklauseln in der Vereinbarung zu veran-

kern.

Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender

Vorsitzender der KZBV, erklärt: „Es war

schwierig, Verhandlungen zu führen über

einen Sachverhalt, dessen Inhalte bis dahin

noch gar nicht vollständig bekannt waren.

Trotzdem sind wir froh, im Rahmen des

Möglichen zusammen mit dem GKV-Spit-

zenverband in der gegebenen Frist Verein-

barungen getroffen zu haben, die dem

Zahnarzt die Begleichung der Kosten für die

Erstausstattung und für die Betriebskosten

ermöglicht. Die exakten Rahmenbedingun-

gen dazu werden folgen.“

Das sind die Kernergebnisse der Vereinba-

rung:

Die Ausstattungs- und Betriebskosten

werden durch die Krankenkassen übernom-

men.

Dies erfolgt auf der Basis von Erstausstat-

tungs- und Betriebskostenpauschalen, de-

ren konkrete Höhe in einer separaten Ver-

einbarung erfolgt.

Der Abschluss dieser separaten Vereinba-

rung für die jeweilige Höhe der Pauschalen

erfolgt im Nachgang zu der jetzigen Verein-

barung.

Höhe der Pauschalen

noch unklar

Mit der jetzigen Vereinbarung sind die

Grundsätze für die Finanzierung festgelegt.

Die finale Höhe der Pauschalbeträge soll

zeitlich nachgelagert in einer separaten Ver-

einbarung festlegt werden. Das soll spätes-

tens zum Ende der Erprobung des Versicher-

tenstammdatenmanagements erfolgen.

Der Grund ist, dass die Kosten nicht aller Be-

standteile zum Zeitpunkt des Vertragsab-

schlusses abschließend bezifferbar waren.

Davon ausgenommen sind Preisvorgaben

für folgende Elemente, die bereits jetzt

schon vereinbart wurden:

Die Konnektoren: Zum Vereinbarungsab-

schluss war hier noch keine adäquate Preis-

ermittlung möglich, da der Markt bisher

kein Referenzangebot vorgibt. Vereinbart

wurde ein Betrag von 1.000 Euro, der in die

Finanzierungspauschale einfließen soll.

Die Kartenterminals: Auch hier gibt es

kein Referenzangebot auf dem Markt. Hier

soll ein Betrag von 370 Euro in die Finanzie-

rungspauschale einfließen.

Die Vereinbarung beschreibt außerdem das

komplexe Verfahren, wie die Vertragspart-

ner die Festlegung der einzelnen Kompo-

nentenpreise und Dienste, die in die Pau-

schalen einfließen, zu gegebener Zeit vor-

nehmen werden. KZBV und GKV-Spitzen-

verband einigten sich darauf, dass die Höhe

der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie

die günstigsten Kosten eines Standard-Erst-

ausstattungspaketes sowie eines Standard-

Betriebspaketes vollständig deckt und der

Zahnarzt damit eine vollständige Rücker-

stattung erhält.

Zu den weiteren Details der Vereinbarung

gehören folgende Punkte:

Für die Erstausstattung mit den Kompo-

nenten und Diensten erhalten die an-

Finanzierungsvereinbarung zum Online-Rollout steht

So werden die Kosten erstattet!

Wer trägt welche Kosten für den Ausbau der Telematikinfrastruktur? Über diese

Frage haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzen-

verband debattiert – und eine Antwort gefunden: die Ausstattungs- und Betriebs-

kosten werden durch die Krankenkassen übernommen – zumindest für das güns-

tigste Paket.

Wie viel Geld gibt es pro Konnektor? KZBV und GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, die

Höhe der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie die günstigsten Kosten eines Standard-Erst-

ausstattungspaketes sowie eines Standard-Betriebspaketes vollständig deckt und der Zahnarzt

damit eine vollständige Rückerstattung erhält.

Foto: CompuGroup Medical SE

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