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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1058)
politischen Bildung gefunden. Wir haben quer
durch das ganze Programm festgestellt, dass
es viele Schnittmengen gibt, die zu einer
Zusammenarbeit führen können und die
letztlich den Kolleginnen und Kollegen
helfen werden. Unterm Strich können wir
auch noch Geld sparen.
Wie sieht das Bayerische Gesund-
heitsministerium Ihre Doppelrolle in
Kammer und KZVB?
Berger
: Das Ministerium begleitet uns
durchaus kritisch – so soll Aufsicht ja auch
sein. Bei der Ärzteschaft in Bayern gab es üb-
rigens über Jahrzehnte eine solche Personal-
union wie nun in KZVB und BLZK.
Wo sehen Sie in dieser körperschafts-
übergreifenden Zusammenarbeit den
Nutzen für die Zahnärzte?
Berger
: Kammer und KZV haben unter-
schiedliche Aufgaben und sind gesetzlich
unterschiedlich verankert im SGB V bezie-
hungsweise im Heilberufskammergesetz.
Sie werden aber von einem gemeinsamen
Ministerium rechtsaufsichtlich betreut. Da
fragt auch niemand nach, wie denn nun
diese beiden Abteilungen im Ministerium
miteinander arbeiten. Wenn wir die Zahn-
ärzteschaft in Bayern wirkungsvoll vertreten
wollen, dann müssen wir auch gegenüber
dem aufsichtführenden Ministerium mit
einer Stimme sprechen und nicht: Morgens
kommt die Pressemitteilung der KZV, abends
widerspricht die Pressemitteilung der BLZK
oder umgekehrt. Und nur dann, wenn wir
diese Synergien haben, können wir die
Interessen der Zahnärzteschaft gegenüber
der Politik im Hinblick auf anstehende
Wahlen, Stichwort Bürgerversicherung, wir-
kungsvoll vertreten.
Gibt es auch Grenzen in der Zusam-
menarbeit der beiden Körperschaften?
Sprich: Was geht, was geht aufgrund
der unterschiedlichen Aufgaben nicht?
Berger
: Es gibt Grenzen in der Zusammen-
arbeit, die in unserer Selbstbeschränkung
liegen. Beispiel: Das Zahnärztehaus gehört
der KZVB und die BLZK ist Mieterin. Nun
können sich Rüdiger Schott und ich nicht
über einen angemessenen Mietvertrag hier
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in diesem Haus unterhalten. Das über-
tragen wir vielmehr an Gremien. Das
soll für die KZV-Seite die Vertreterver-
sammlung entscheiden und für die
Kammerseite soll es der Vorstand der
Landeszahnärztekammer sein – ein
15-köpfiges Gremium, in dem wir bei-
de dann nicht mitstimmen werden.
Wichtig für uns beide ist, zu erkennen,
wo wir uns Selbstbeschränkungen auf-
erlegen müssen und wo wir unsere Re-
ferenten und den Sachverstand unserer
Kollegen einbeziehen wollen.
Gerade haben die KZVen einen
neuen KZBV-Vorstand gewählt –
mit dem bewährten Dr. Wolf-
gang Eßer als Vorsitzenden und
mit Dr. Karl-Georg Pochhammer
und Martin Hendges als Stellvertreter.
Was erwarten Sie von der neuen Füh-
rungsspitze auf Bundesebene?
Berger
: Dass auf KZBV-Ebene eine Kontinui-
tät im Vorstand bleibt, ist sicher sinnvoll für
die Zahnärzteschaft. Dass ein Generationen-
wechsel bei den beiden Stellvertretern statt-
gefunden hat, lässt für die Zukunft neue
Ideen erwarten. Aber der Kurs der KZBV
wird sich nicht verändern. Es ist ja auch so,
dass die KZBV eingebunden ist in ein System
mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss
und dass sie nicht so frei agieren kann,
wie das beispielsweise die Bundeszahnärzte-
kammer kann.
Wie stellt sich Bayern zu den Initiati-
ven der Bundes-KZV in Sachen PAR?
Schott
: Die PAR-Verträge sind ja nun schon
ein paar Jahre alt, so dass eine Novellierung
und Neubeschreibung sicherlich notwendig
wurde. Wir sehen allerdings die Gefahr, dass
möglicherweise neue Leistungen integriert
werden und gleichzeitig das Budget und die
Geldmittel nicht adäquat ansteigen. Dies
ist aus unserer Sicht kritisch zu betrachten.
Wenn neue Leistungen kreiert werden, er-
warten wir, dass die notwendigen Geldmittel
ausreichend zur Verfügung gestellt werden.
Berger
: Mich stört an Ihrer Frage ein bisschen
die These „auf Initiative der Bundes-KZV“.
Es waren ja die Patientenvertreter, die das
in den Gemeinsamen Bundesausschuss ge-
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tragen haben. Und die KZBV genauso wie
die BZÄK mussten darauf natürlich reagie-
ren. Es war also keine Initiative der KZBV.
Aber ich sehe die gleiche Gefahr wie Rüdiger
Schott. Prof. Beske* hat uns bereits vor 20
Jahren klargemacht, dass die Mittel in der
GKV und für die Zahnärzteschaft begrenzt
sind. Hier immer wieder Innovation und
neue Behandlungsmöglichkeiten hinein-
zubringen, heißt nur: im Bereich der GKV
die Gelder umzuverteilen. Der Topf wird
dadurch nicht größer.
Es waren gerade Bayern und der FVDZ,
die das Konzept der Vertrags- und Wahl-
leistungen in der Zahnheilkunde vorange-
bracht haben. Wir haben das im Bereich des
Zahnersatzes erreicht, und so etwas ließe
sich natürlich auch in anderen Bereichen der
Zahnheilkunde umsetzen. In der Kiefer-
orthopädie sind die KIG-Richtlinien einge-
führt worden. Unterm Strich heißt das:
Moderne Therapien müssen auch für den
GKV-Patienten zugänglich sein und trotz-
dem wird die GKV nicht alles bezahlen.
Daher bin ich skeptisch, ob wir mit
unseren Vorstellungen einer innovativen,
dem Patienten zugewandten Zahnmedizin
im Gemeinsamen Bundesausschuss den
richtigen Ansprechpartner finden. Am Bei-
spiel des PAR-Konzepts werden uns dort,
aktuell durch den vorläufigen Bericht des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen, dem IQWiG, zur Be-
Christian Berger ist seit 2014 Präsident der
Bayerischen Landeszahnärztekammer und seit
2017 Vorsitzender des Vorstands der KZVB.
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