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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1058)

politischen Bildung gefunden. Wir haben quer

durch das ganze Programm festgestellt, dass

es viele Schnittmengen gibt, die zu einer

Zusammenarbeit führen können und die

letztlich den Kolleginnen und Kollegen

helfen werden. Unterm Strich können wir

auch noch Geld sparen.

Wie sieht das Bayerische Gesund-

heitsministerium Ihre Doppelrolle in

Kammer und KZVB?

Berger

: Das Ministerium begleitet uns

durchaus kritisch – so soll Aufsicht ja auch

sein. Bei der Ärzteschaft in Bayern gab es üb-

rigens über Jahrzehnte eine solche Personal-

union wie nun in KZVB und BLZK.

Wo sehen Sie in dieser körperschafts-

übergreifenden Zusammenarbeit den

Nutzen für die Zahnärzte?

Berger

: Kammer und KZV haben unter-

schiedliche Aufgaben und sind gesetzlich

unterschiedlich verankert im SGB V bezie-

hungsweise im Heilberufskammergesetz.

Sie werden aber von einem gemeinsamen

Ministerium rechtsaufsichtlich betreut. Da

fragt auch niemand nach, wie denn nun

diese beiden Abteilungen im Ministerium

miteinander arbeiten. Wenn wir die Zahn-

ärzteschaft in Bayern wirkungsvoll vertreten

wollen, dann müssen wir auch gegenüber

dem aufsichtführenden Ministerium mit

einer Stimme sprechen und nicht: Morgens

kommt die Pressemitteilung der KZV, abends

widerspricht die Pressemitteilung der BLZK

oder umgekehrt. Und nur dann, wenn wir

diese Synergien haben, können wir die

Interessen der Zahnärzteschaft gegenüber

der Politik im Hinblick auf anstehende

Wahlen, Stichwort Bürgerversicherung, wir-

kungsvoll vertreten.

Gibt es auch Grenzen in der Zusam-

menarbeit der beiden Körperschaften?

Sprich: Was geht, was geht aufgrund

der unterschiedlichen Aufgaben nicht?

Berger

: Es gibt Grenzen in der Zusammen-

arbeit, die in unserer Selbstbeschränkung

liegen. Beispiel: Das Zahnärztehaus gehört

der KZVB und die BLZK ist Mieterin. Nun

können sich Rüdiger Schott und ich nicht

über einen angemessenen Mietvertrag hier

?

?

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in diesem Haus unterhalten. Das über-

tragen wir vielmehr an Gremien. Das

soll für die KZV-Seite die Vertreterver-

sammlung entscheiden und für die

Kammerseite soll es der Vorstand der

Landeszahnärztekammer sein – ein

15-köpfiges Gremium, in dem wir bei-

de dann nicht mitstimmen werden.

Wichtig für uns beide ist, zu erkennen,

wo wir uns Selbstbeschränkungen auf-

erlegen müssen und wo wir unsere Re-

ferenten und den Sachverstand unserer

Kollegen einbeziehen wollen.

Gerade haben die KZVen einen

neuen KZBV-Vorstand gewählt –

mit dem bewährten Dr. Wolf-

gang Eßer als Vorsitzenden und

mit Dr. Karl-Georg Pochhammer

und Martin Hendges als Stellvertreter.

Was erwarten Sie von der neuen Füh-

rungsspitze auf Bundesebene?

Berger

: Dass auf KZBV-Ebene eine Kontinui-

tät im Vorstand bleibt, ist sicher sinnvoll für

die Zahnärzteschaft. Dass ein Generationen-

wechsel bei den beiden Stellvertretern statt-

gefunden hat, lässt für die Zukunft neue

Ideen erwarten. Aber der Kurs der KZBV

wird sich nicht verändern. Es ist ja auch so,

dass die KZBV eingebunden ist in ein System

mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss

und dass sie nicht so frei agieren kann,

wie das beispielsweise die Bundeszahnärzte-

kammer kann.

Wie stellt sich Bayern zu den Initiati-

ven der Bundes-KZV in Sachen PAR?

Schott

: Die PAR-Verträge sind ja nun schon

ein paar Jahre alt, so dass eine Novellierung

und Neubeschreibung sicherlich notwendig

wurde. Wir sehen allerdings die Gefahr, dass

möglicherweise neue Leistungen integriert

werden und gleichzeitig das Budget und die

Geldmittel nicht adäquat ansteigen. Dies

ist aus unserer Sicht kritisch zu betrachten.

Wenn neue Leistungen kreiert werden, er-

warten wir, dass die notwendigen Geldmittel

ausreichend zur Verfügung gestellt werden.

Berger

: Mich stört an Ihrer Frage ein bisschen

die These „auf Initiative der Bundes-KZV“.

Es waren ja die Patientenvertreter, die das

in den Gemeinsamen Bundesausschuss ge-

?

?

tragen haben. Und die KZBV genauso wie

die BZÄK mussten darauf natürlich reagie-

ren. Es war also keine Initiative der KZBV.

Aber ich sehe die gleiche Gefahr wie Rüdiger

Schott. Prof. Beske* hat uns bereits vor 20

Jahren klargemacht, dass die Mittel in der

GKV und für die Zahnärzteschaft begrenzt

sind. Hier immer wieder Innovation und

neue Behandlungsmöglichkeiten hinein-

zubringen, heißt nur: im Bereich der GKV

die Gelder umzuverteilen. Der Topf wird

dadurch nicht größer.

Es waren gerade Bayern und der FVDZ,

die das Konzept der Vertrags- und Wahl-

leistungen in der Zahnheilkunde vorange-

bracht haben. Wir haben das im Bereich des

Zahnersatzes erreicht, und so etwas ließe

sich natürlich auch in anderen Bereichen der

Zahnheilkunde umsetzen. In der Kiefer-

orthopädie sind die KIG-Richtlinien einge-

führt worden. Unterm Strich heißt das:

Moderne Therapien müssen auch für den

GKV-Patienten zugänglich sein und trotz-

dem wird die GKV nicht alles bezahlen.

Daher bin ich skeptisch, ob wir mit

unseren Vorstellungen einer innovativen,

dem Patienten zugewandten Zahnmedizin

im Gemeinsamen Bundesausschuss den

richtigen Ansprechpartner finden. Am Bei-

spiel des PAR-Konzepts werden uns dort,

aktuell durch den vorläufigen Bericht des

Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit

im Gesundheitswesen, dem IQWiG, zur Be-

Christian Berger ist seit 2014 Präsident der

Bayerischen Landeszahnärztekammer und seit

2017 Vorsitzender des Vorstands der KZVB.

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