Table of Contents Table of Contents
Previous Page  20 / 132 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 20 / 132 Next Page
Page Background

zm

107, Nr. 9, 1.5.2017, (1054)

spruchsberechtigten Praxen je Standort

eine Pauschale, die abhängig von der Praxis-

größe gestaffelt ist.

KZBV und der GKV-Spitzenverband be-

auftragen die gematik, die durchschnittliche

Dauer der Installation gestaffelt nach Praxis-

größe bis Ende April 2017 zu ermitteln.

Sie gehen davon aus, dass durch notwen-

dige Softwareanpassungen der Zugriff auf

die Praxisverwaltungssysteme in der Regel

um nicht mehr als eine Stunde unterbro-

chen wird.

Sie beauftragen die gematik, möglichst

bis Ende April die Preise für den Betrieb des

VPN-Zugangsdienstes zu ermitteln.

Für die monatlichen Kosten des laufenden

Betriebes der TI leisten die Krankenkassen

eine Pauschale (Standard-Betriebspaket).

Die Vereinbarung muss noch durch das

BMG genehmigt werden. Zur Umsetzung

der Vereinbarung erfolgt eine enge Zusam-

menarbeit zwischen der KZBV und den

KZVen. Vorbereitet wird außerdem eine aus-

führliche Information für alle Zahnärzte.

Am 1.6.2017 wird die Gesellschafterver-

sammlung der gematik darüber beraten,

wann der bundesweite Online-Rollout star-

ten kann.

Verhandlungen bei den

Ärzten gescheitert

Während bei KZBV und den Kassen die Ver-

einbarung in trockenen Tüchern ist, sind die

Verhandlungen zwischen der KBV und dem

GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der

Erstausstattung der Arztpraxen für die Tele-

matikinfrastruktur gescheitert. Nach mehre-

ren Runden wurden die Verhandlungen

ohne Ergebnis beendet. Jetzt soll Ende April

das Bundesschiedsamt entscheiden. Auch

hier hätte man sich nach den Vorgaben des

BMG bis zum 31.3. 2017 entscheiden müs-

sen.

Strittig sind vor allem die Kosten für den

Konnektor, aber auch für die Kartenlese-

geräte und die Installation in den Praxen.

Presseberichten zufolge weigern sich laut

KBV die Kassen, die vollen Kosten für den

Konnektor zu übernehmen. Das betrifft zu-

mindest das Gerät, das derzeit in der Test-

region Nordwest erprobt wird. An diesem

Konnektor sind jedoch auch noch Anpas-

sungen für den Wirkbetrieb notwendig. Was

dieses von der gematik für den flächen-

deckenden Rollout zugelassene Gerät dann

kosten wird, ist noch nicht bekannt. Die

Kassen wollen sich am niedrigeren Preis für

ein Gerät orientieren, das frühestens ab

2018 zur Verfügung steht.

pr

Die Grundsatzfinanzierungsvereinbarung

ist im Bekanntmachungsteil dieser Ausgabe ab

Seite 88 abgedruckt.

Laut E-Health-Gesetz (§ 291 Abs. 2b Satz

14 SGB V) müssen spätestens ab 1. Juli

2018 alle Vertragsärzte und -zahnärzte an

die TI im Gesundheitswesen angeschlos-

sen sein. Dann sind sie verpflichtet, die

Versichertenstammdaten auf der elektro-

nischen Gesundheitskarte (eGK) zu prüfen

und zu aktualisieren. Tun sie dies nicht,

drohen ihnen Honorarkürzungen.

Dazu hat die gematik, die Betreibergesell-

schaft für die Telematik-Infrastruktur, die

Umsetzung des bundesweiten Online-

Rollouts Stufe 1 (ORS1) geplant: Die An-

bindung der Praxen an ein Netz, über das

perspektivisch alle Leistungserbringer ihre

Daten sicher übertragen sollen. In einem

ersten Schritt sollen die Online-Prüfung

und die Aktualisierung der Versicherten-

stammdaten auf der eGK erfolgen. In einer

zweiten, späteren Phase sollen Infrastruk-

turelemente wie die qualifizierte elektroni-

sche Signatur und die Verschlüsselung von

Daten hinzukommen.

Für den Online-Rollout benötigen Ärzte

und Zahnärzte drei Komponenten: Kon-

nektoren, onlinefähige Kartenlesegeräte

und einen VPN-Zugangsdienst zur TI.

Für den Online-Rollout Stufe 1 laufen –

nachdem bekanntlich jahrelange Ver-

schiebungen und Verzögerungen unter

erheblichem Verschulden der Industrie ins

Spiel kamen – endlich die Testverfahren

für die Online-Prüfung der eGK. Die Erpro-

bung betrifft im zahnärztlichen Bereich et-

wa 125 Praxen, durchgeführt von dem

Konsortium Strategy&, CompuGroup

Medical und KoCoKonnektor in der Test-

region Nordwest (Nordrhein-Wesfalen,

Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)

seit Dezember 2016.

Da der Auftragnehmer T-Systems, der die

Erprobung in der Testregion Südost

durchführen sollte, nach mehreren Verzö-

gerungen aktuell einen Zeitplan vorgelegt

hat, der deutlich hinter der vom Gesetz-

geber festgelegten Frist für das Ende der

Erprobung liegt, hat die gematik beschlos-

sen, auf diese Erprobung zu verzichten.

T-Systems hat aber mitgeteilt, dass ge-

plant wird, die Erprobung dort auf eigene

Kosten ab Mitte November 2017 durchzu-

führen.

Die Zeit drängt, denn die Fristen des

E-Health-Gesetzes sind fest vorgegeben:

Ab dem 30.6.2017 soll der flächendecken-

de, bundesweite Rollout starten und alle

niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte

sukzessive eingebunden werden. End-

punkt ist der 30.6.2018. Es ist jetzt schon

klar, dass dieser Zeitraum viel zu kurz und

nicht zu schaffen ist. Nach einhelliger

Meinung der Experten sind für den Rollout

mindestens zwei Jahre erforderlich. Da

zertifizierte Kartenterminals nach heutiger

Einschätzung frühestens im August zur

Verfügung stehen werden, wird der

Rollout auch nicht früher starten können.

Besonders brisant ist, dass das Gesetz auch

Sanktionen für die Haushalte von KBV,

KZBV und dem GKV-Spitzenverband vor-

gesehen hat, falls diese – wohlgemerkt oh-

ne eigenes Verschulden – es nicht schaffen

sollten, die vorgegebenen Fristen für den

Aufbau der TI einzuhalten. So droht bei

Fristüberschreitung im Falle der KZBV,

dass deren Haushalt ab 2017 auf das Volu-

men von 2014 minus ein Prozent gekürzt

wird. Für die KZBV wird damit die Verant-

wortung für eine Verzögerung des

Rollouts an völlig falscher Stelle verortet.

Zum Hintergrund

Die KZBV hat alle

wichtigen Fragen und

Antworten zur TI

zusammengefasst.

FAQ zur Telematikinfrastruktur

ZM

-

ONLINE

:

QR

-

CODE

20

Politik