

zm
107, Nr. 9, 1.5.2017, (1054)
spruchsberechtigten Praxen je Standort
eine Pauschale, die abhängig von der Praxis-
größe gestaffelt ist.
KZBV und der GKV-Spitzenverband be-
auftragen die gematik, die durchschnittliche
Dauer der Installation gestaffelt nach Praxis-
größe bis Ende April 2017 zu ermitteln.
Sie gehen davon aus, dass durch notwen-
dige Softwareanpassungen der Zugriff auf
die Praxisverwaltungssysteme in der Regel
um nicht mehr als eine Stunde unterbro-
chen wird.
Sie beauftragen die gematik, möglichst
bis Ende April die Preise für den Betrieb des
VPN-Zugangsdienstes zu ermitteln.
Für die monatlichen Kosten des laufenden
Betriebes der TI leisten die Krankenkassen
eine Pauschale (Standard-Betriebspaket).
Die Vereinbarung muss noch durch das
BMG genehmigt werden. Zur Umsetzung
der Vereinbarung erfolgt eine enge Zusam-
menarbeit zwischen der KZBV und den
KZVen. Vorbereitet wird außerdem eine aus-
führliche Information für alle Zahnärzte.
Am 1.6.2017 wird die Gesellschafterver-
sammlung der gematik darüber beraten,
wann der bundesweite Online-Rollout star-
ten kann.
Verhandlungen bei den
Ärzten gescheitert
Während bei KZBV und den Kassen die Ver-
einbarung in trockenen Tüchern ist, sind die
Verhandlungen zwischen der KBV und dem
GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der
Erstausstattung der Arztpraxen für die Tele-
matikinfrastruktur gescheitert. Nach mehre-
ren Runden wurden die Verhandlungen
ohne Ergebnis beendet. Jetzt soll Ende April
das Bundesschiedsamt entscheiden. Auch
hier hätte man sich nach den Vorgaben des
BMG bis zum 31.3. 2017 entscheiden müs-
sen.
Strittig sind vor allem die Kosten für den
Konnektor, aber auch für die Kartenlese-
geräte und die Installation in den Praxen.
Presseberichten zufolge weigern sich laut
KBV die Kassen, die vollen Kosten für den
Konnektor zu übernehmen. Das betrifft zu-
mindest das Gerät, das derzeit in der Test-
region Nordwest erprobt wird. An diesem
Konnektor sind jedoch auch noch Anpas-
sungen für den Wirkbetrieb notwendig. Was
dieses von der gematik für den flächen-
deckenden Rollout zugelassene Gerät dann
kosten wird, ist noch nicht bekannt. Die
Kassen wollen sich am niedrigeren Preis für
ein Gerät orientieren, das frühestens ab
2018 zur Verfügung steht.
pr
Die Grundsatzfinanzierungsvereinbarung
ist im Bekanntmachungsteil dieser Ausgabe ab
Seite 88 abgedruckt.
Laut E-Health-Gesetz (§ 291 Abs. 2b Satz
14 SGB V) müssen spätestens ab 1. Juli
2018 alle Vertragsärzte und -zahnärzte an
die TI im Gesundheitswesen angeschlos-
sen sein. Dann sind sie verpflichtet, die
Versichertenstammdaten auf der elektro-
nischen Gesundheitskarte (eGK) zu prüfen
und zu aktualisieren. Tun sie dies nicht,
drohen ihnen Honorarkürzungen.
Dazu hat die gematik, die Betreibergesell-
schaft für die Telematik-Infrastruktur, die
Umsetzung des bundesweiten Online-
Rollouts Stufe 1 (ORS1) geplant: Die An-
bindung der Praxen an ein Netz, über das
perspektivisch alle Leistungserbringer ihre
Daten sicher übertragen sollen. In einem
ersten Schritt sollen die Online-Prüfung
und die Aktualisierung der Versicherten-
stammdaten auf der eGK erfolgen. In einer
zweiten, späteren Phase sollen Infrastruk-
turelemente wie die qualifizierte elektroni-
sche Signatur und die Verschlüsselung von
Daten hinzukommen.
Für den Online-Rollout benötigen Ärzte
und Zahnärzte drei Komponenten: Kon-
nektoren, onlinefähige Kartenlesegeräte
und einen VPN-Zugangsdienst zur TI.
Für den Online-Rollout Stufe 1 laufen –
nachdem bekanntlich jahrelange Ver-
schiebungen und Verzögerungen unter
erheblichem Verschulden der Industrie ins
Spiel kamen – endlich die Testverfahren
für die Online-Prüfung der eGK. Die Erpro-
bung betrifft im zahnärztlichen Bereich et-
wa 125 Praxen, durchgeführt von dem
Konsortium Strategy&, CompuGroup
Medical und KoCoKonnektor in der Test-
region Nordwest (Nordrhein-Wesfalen,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein)
seit Dezember 2016.
Da der Auftragnehmer T-Systems, der die
Erprobung in der Testregion Südost
durchführen sollte, nach mehreren Verzö-
gerungen aktuell einen Zeitplan vorgelegt
hat, der deutlich hinter der vom Gesetz-
geber festgelegten Frist für das Ende der
Erprobung liegt, hat die gematik beschlos-
sen, auf diese Erprobung zu verzichten.
T-Systems hat aber mitgeteilt, dass ge-
plant wird, die Erprobung dort auf eigene
Kosten ab Mitte November 2017 durchzu-
führen.
Die Zeit drängt, denn die Fristen des
E-Health-Gesetzes sind fest vorgegeben:
Ab dem 30.6.2017 soll der flächendecken-
de, bundesweite Rollout starten und alle
niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte
sukzessive eingebunden werden. End-
punkt ist der 30.6.2018. Es ist jetzt schon
klar, dass dieser Zeitraum viel zu kurz und
nicht zu schaffen ist. Nach einhelliger
Meinung der Experten sind für den Rollout
mindestens zwei Jahre erforderlich. Da
zertifizierte Kartenterminals nach heutiger
Einschätzung frühestens im August zur
Verfügung stehen werden, wird der
Rollout auch nicht früher starten können.
Besonders brisant ist, dass das Gesetz auch
Sanktionen für die Haushalte von KBV,
KZBV und dem GKV-Spitzenverband vor-
gesehen hat, falls diese – wohlgemerkt oh-
ne eigenes Verschulden – es nicht schaffen
sollten, die vorgegebenen Fristen für den
Aufbau der TI einzuhalten. So droht bei
Fristüberschreitung im Falle der KZBV,
dass deren Haushalt ab 2017 auf das Volu-
men von 2014 minus ein Prozent gekürzt
wird. Für die KZBV wird damit die Verant-
wortung für eine Verzögerung des
Rollouts an völlig falscher Stelle verortet.
Zum Hintergrund
Die KZBV hat alle
wichtigen Fragen und
Antworten zur TI
zusammengefasst.
FAQ zur Telematikinfrastruktur
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