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zm

107, Nr. 9, 1.5.2017, (1063)

rierter Software (erhältlich zum Beispiel bei

einzelnen Kammern). Neu ist das Datenma-

nagement über die Cloud, auch in der

Praxisverwaltung.

Wie in Köln live demonstriert, lassen sich

während der Behandlung verwendete Pro-

dukte, zum Beispiel Implantate oder Hand-

instrumente, neuerdings mit verbleibender

Sterilitätsdauer und Lagerbestand an der

Einheit anzeigen. Ob das zielführend ist und

ob die Gerätesoftware gegebenenfalls Da-

ten von separaten Hygiene-management-

und Materialwirtschafts-Systemen einlesen

kann, wäre vor einem Kauf zu klären.

Vorbeugen mit dem

Masterplan

In der Prävention ist viel Bewegung – und

vor allem im häuslichen Mundhygienebe-

reich auch sehr viel Geld. Neben immer

neuen Empfehlungen und Leitlinien der

Fachgesellschaften versuchen die Industrie-

Anbieter daher, ihre Produkte in eigenen

Leitfäden zu positionieren (Abbildung 3).

Wenn das Praxisteam noch früher eingreifen

möchte, befasst es sich mit einer App der

Aktion Zahnfreundlich e.V. zum Thema

zahngesunde Ernährung (abrufbar im App-

Store für iPads, Suchwort „zahnfreundlich“,

später auch für andere Mobilgeräte). Die

große Bedeutung von Lebensweise und

Mundhygieneverhalten wird ebenfalls zu-

nehmend illustriert (Abbildung 4).

Philips legte in Köln ein aktuelles Sonderheft

des Journal of Clinical Dentistry vor, mit einer

Reihe randomisierter Studien zur Wirksam-

keit elektrisch betriebener Zahnbürsten (ein-

schließlich Produktvergleichen) und eines

Interdental-Reinigungsgeräts. Studien prä-

sentierten in Köln auch die Mitbewerber

P&G/ Oral-B und Intersanté. Der Aufwand

für die wissenschaftliche Dokumentation ist

lobenswert, wobei unabhängig durchge-

führte Untersuchungen und Empfehlungen

von weitgehend neutraler Seite in der Regel

aussagekräftiger sind.

Eingeschränkte Patienten

behandeln

Gute Konzepte werden für die Behandlung

von Patienten benötigt, die gesundheitlich

oder in anderer Weise eingeschränkt sind. Ein

mobiles Behandlungsgerät enthält alle zen-

tralen Instrumente, einschließlich Absau-

gung, bei einem Gesamtgewicht von nur 8,6

Kilogramm (Abbildungen 5 und 6). Ein roll-

barer Behandlungsstuhl, der zum Beispiel in

Pflegeeinrichtungen verwendbar ist, erlaubt

auch eine aufrechte Patientenposition (Abbil-

dung 7).

Wie immer das Konzept der eigenen Praxis

aussieht: Aus den angebotenen „Lösungen“

auszuwählen ist nicht einfach, kann aber

durchaus Freude machen. Die IDS war dafür

wieder einmal der richtige Ort. Wer nicht in

Köln war, fragt den Händler seines Vertrau-

ens, informiert sich bei Kollegen und im

Internet – oder geht spätestens zur nächsten

dentalen Fachmesse im Herbst. Und wer sich

gut vorbereitet, erhält dort auch die für ihn

relevanten Antworten.

Dr. med. dent. Jan Hermann Koch

Dentaljournalist

Abb. 7: Stuhl für jede Lage: Die Rollen sorgen

für einen einfachen Transport, zum Beispiel in

Kliniken oder Pflegeheimen.

Foto: Akrus