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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1063)
rierter Software (erhältlich zum Beispiel bei
einzelnen Kammern). Neu ist das Datenma-
nagement über die Cloud, auch in der
Praxisverwaltung.
Wie in Köln live demonstriert, lassen sich
während der Behandlung verwendete Pro-
dukte, zum Beispiel Implantate oder Hand-
instrumente, neuerdings mit verbleibender
Sterilitätsdauer und Lagerbestand an der
Einheit anzeigen. Ob das zielführend ist und
ob die Gerätesoftware gegebenenfalls Da-
ten von separaten Hygiene-management-
und Materialwirtschafts-Systemen einlesen
kann, wäre vor einem Kauf zu klären.
Vorbeugen mit dem
Masterplan
In der Prävention ist viel Bewegung – und
vor allem im häuslichen Mundhygienebe-
reich auch sehr viel Geld. Neben immer
neuen Empfehlungen und Leitlinien der
Fachgesellschaften versuchen die Industrie-
Anbieter daher, ihre Produkte in eigenen
Leitfäden zu positionieren (Abbildung 3).
Wenn das Praxisteam noch früher eingreifen
möchte, befasst es sich mit einer App der
Aktion Zahnfreundlich e.V. zum Thema
zahngesunde Ernährung (abrufbar im App-
Store für iPads, Suchwort „zahnfreundlich“,
später auch für andere Mobilgeräte). Die
große Bedeutung von Lebensweise und
Mundhygieneverhalten wird ebenfalls zu-
nehmend illustriert (Abbildung 4).
Philips legte in Köln ein aktuelles Sonderheft
des Journal of Clinical Dentistry vor, mit einer
Reihe randomisierter Studien zur Wirksam-
keit elektrisch betriebener Zahnbürsten (ein-
schließlich Produktvergleichen) und eines
Interdental-Reinigungsgeräts. Studien prä-
sentierten in Köln auch die Mitbewerber
P&G/ Oral-B und Intersanté. Der Aufwand
für die wissenschaftliche Dokumentation ist
lobenswert, wobei unabhängig durchge-
führte Untersuchungen und Empfehlungen
von weitgehend neutraler Seite in der Regel
aussagekräftiger sind.
Eingeschränkte Patienten
behandeln
Gute Konzepte werden für die Behandlung
von Patienten benötigt, die gesundheitlich
oder in anderer Weise eingeschränkt sind. Ein
mobiles Behandlungsgerät enthält alle zen-
tralen Instrumente, einschließlich Absau-
gung, bei einem Gesamtgewicht von nur 8,6
Kilogramm (Abbildungen 5 und 6). Ein roll-
barer Behandlungsstuhl, der zum Beispiel in
Pflegeeinrichtungen verwendbar ist, erlaubt
auch eine aufrechte Patientenposition (Abbil-
dung 7).
Wie immer das Konzept der eigenen Praxis
aussieht: Aus den angebotenen „Lösungen“
auszuwählen ist nicht einfach, kann aber
durchaus Freude machen. Die IDS war dafür
wieder einmal der richtige Ort. Wer nicht in
Köln war, fragt den Händler seines Vertrau-
ens, informiert sich bei Kollegen und im
Internet – oder geht spätestens zur nächsten
dentalen Fachmesse im Herbst. Und wer sich
gut vorbereitet, erhält dort auch die für ihn
relevanten Antworten.
Dr. med. dent. Jan Hermann Koch
Dentaljournalist
Abb. 7: Stuhl für jede Lage: Die Rollen sorgen
für einen einfachen Transport, zum Beispiel in
Kliniken oder Pflegeheimen.
Foto: Akrus