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zm

107, Nr. 11, 1.6.2017, (1303)

Im Grunde bezweifelt der Autor das selbst. Nicht anders ist folgende

Passage aus der Publikation zu verstehen: „Das erscheint zwar auf

den ersten Blick nicht ganz konsequent, ist aber dennoch vertretbar,

da von nicht-sterilisierten Einmalhandschuhen und Kitteln, von nach

aktuellem Stand aufbereitetem und regelmäßig kontrolliertem Be-

triebswasser in der Dentaleinheit oder durch den Verzicht auf eine

RLT-Anlage keine Gefährdung für den Patienten ausgeht. Gleiches

gilt auch für die Anwendung von nicht-sterilisierten Einmalmedizin-

produkten im Bereich einer ansonsten mit sterilisierten Instrumenten

behandelten Wunde (wie Zahnfleischverbände, temporäre oder

definitive Wurzelkanalfüllungsmaterialien, Restaurationsmaterialien,

Retraktionsfäden).“

Das vorgeschlagene Vorgehen erscheint nicht nur auf den ersten

Blick „nicht ganz konsequent“, es ist definitiv inkonsequent. Keinem

Chirurgen würde einfallen, bei einer aseptischen Operation mit steri-

len Instrumenten, aber nicht sterilen Handschuhen zu arbeiten und

die Wunde anschließend mit Leitungswasser auszuspülen.

Basierend auf den jahrzehntelangen Erfahrungen von Millionen

zahnärztlicher restaurativer oder prothetischer Behandlungen mit

außerordentlich geringen Raten nachfolgender lokaler Infektionen

stimmen wir mit dem Autor überein, dass es durchaus vertretbar ist,

Mikroorganismen in geringer Koloniezahl von der Oberfläche der un-

sterilen Schutzhandschuhe oder aus dem Prozesswasser der Dental-

einheit mit Verletzungen der Mundschleimhaut in Kontakt zu bringen,

ohne die Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen.

Wie bereits ausgeführt, reduziert eine Desinfektion dieses theoretische

Risiko um ein Vielfaches. Das Postulat des Autors, dass eine Infektions-

gefahr bei den genannten Tätigkeiten durch desinfizierte zahnärztliche

Instrumente besteht, ist deshalb wissenschaftlich nicht haltbar.

Aus ethischen Gründen ist der Vorschlag, einen „Wettbewerb“ um

die Patienten durch die Werbung mit dem Einsatz steriler Instrumente

zu erzeugen, abzulehnen.

Festzustellen ist, dass es in der Medizin und auch in der zahnärzt-

lichen Hygiene (trotz administrativer Festlegungen) keinen end-

gültigen Grad der Erkenntnis gibt. Nur der stetige Meinungsstreit auf

der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen und zahnärztlich-

praktischer Erfahrungen schafft letztendlich den Erkenntnisgewinn.

Bei einem nicht vorhandenen Risiko bindet ein „Mehr an Hygiene“

lediglich finanzielle und ökologische Ressourcen.

Aus der Sicht des Infektionsschutzes darf es keine Unterschiede

zwischen zahnmedizinisch universitären Kliniken und der zahnärzt-

lichen Praxis geben. Es ist nicht sinnvoll, einen abweichenden Stan-

dard, der aus klinikinternen organisatorischen oder didaktischen

Gründen eingeführt wurde, für die gesamte Zahnmedizin zu fordern.

Der Beitrag verbessert daher nach unserer Meinung keineswegs

den Infektionsschutz zahnärztlicher Patienten. Ohne den Beleg

konkreter Infektionsdaten schafft er unter den Kollegen lediglich

Verunsicherung.

BZÄK und DAHZ

Berlin, April 2017

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KARIESSCHUTZ Zahnpasta, Madléna M, et al.,

Caries Res 36 (2002), 142-46

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gelée enthalten: Aminfluoride Dectaflur 0,287 g,

Olaflur 3,032 g, Natriumfluorid 2,210 g (Fluoridgehalt 1,25 %), gereinigtes Wasser, Propylenglycol,

Hyetellose, Saccharin, Apfel-Aroma, Pfefferminzaroma, Krauseminzöl, Menthon-Aroma, Bananen-Aro-

ma. Anwendungsgebiete: Zur Kariesprophylaxe; therapeutische Anwendung zur Unterstützung der

Behandlung der Initialkaries und zur Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen:

Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe, Abschilferungen der Mund-

schleimhaut und fehlende Kontrolle über den Schluckreflex, Kinder unter 3 Jahren. Nebenwirkungen:

sehr selten: Exfoliation der Mundschleimhaut, Gingivitis, Stomatitis, Rötung, Brennen oder Pruritus im

Mund, Gefühllosigkeit, Geschmacksstörungen, Mundtrockenheit, Schwellung, Ödem, oberfläch-

liche Erosion an der Mundschleimhaut (Ulkus, Blasen), Übelkeit oder Erbrechen, Überempfind-

lichkeitsreaktionen. Bei entsprechend sensibilisierten Patienten können durch Pfefferminzöl und

Krauseminzöl Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Atemnot) ausgelöst werden. Die

Gesamtzeit der Anwendung (Putz- und Einwirkzeit) darf 5 Minuten nicht überschreiten. CP GABA

GmbH, 20097 Hamburg. Packungsgrößen: 25 g Dentalgel (apothekenpflichtig); 38 g Dentalgel

(verschreibungspflichtig); 215g Klinikpackung (verschreibungspflichtig). Stand: April 2014

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für 2 Minuten einbürsten, danach ausspülen. So wird das

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stärkt, Initialkaries remineralisiert und überempfindliche

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