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107, Nr. 12, 16.6.2017, (1432)
inklusive KFO und Oralchirurgie. Das sind
1.314 Fälle – davon wiederum hat sich in
36,5 Prozent ein Fehler bestätigt.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und
die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) verweisen auf die Relation: Insgesamt
93 Millionen zahnärztliche Behandlungs-
fälle werden pro Jahr allein über die gesetz-
lichen Krankenkassen abgerechnet. Davon
weist der MDK für das Jahr 2016 lediglich
422 bestätigte Behandlungsfehler für die
Zahnmedizin aus.
”
Patientenschutz bedeutet, Fehler
sehr gründlich zu analysieren!“
Prof. Dietmar Oesterreich,
BZÄK-Vizepräsident
Die hohe Zahl der jährlichen Behandlungs-
fälle zeige, dass die relative Fehlerquote in der
Zahnmedizin kleiner als in anderen Fach-
gebieten ist, veranschaulichte BZÄK-Vize-
präsident Prof. Dietmar Oesterreich. Dass
aufgrund der absoluten MDK-Zahlen keine
Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in
den Fachgebieten gezogen werden können
– darauf verwies der MDK selbst. „Dennoch
gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler
zu vermeiden“, betonte Oesterreich.
„Fehlerfrei zu arbeiten, ist gerade für eine
medizinische Berufsgruppe ein wichtiges
Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit
ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran.
Patientenschutz bedeutet, aufgetretene
Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu
analysieren – und alles daran setzen, sie zu
vermeiden.“
Das bestätigte der KZBV-Vorsitzende Dr.
Wolfgang Eßer: „Trotz mangelnder Reprä-
sentativität der Zahlen, deren Aussagekraft
zum Teil mit der Lupe gesucht werden
muss, nimmt die Vertragszahnärzteschaft
natürlich jeden tatsächlichen Fehler ernst
und prüft diesen gründlich. Patientensicher-
heit hat für uns, als eine der am häufigsten
konsultierten Facharztgruppen, immer Prio-
rität.“ Die MDK-Ergebnisse über mögliche
oder bestätigte Fehler ließen allerdings –
„auch diesmal wieder“ – keine belastbaren
Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität
in den Praxen zu. Fest steht laut Eßer viel-
mehr: „Unsere zahnärztliche Versorgung
hat ein Qualitätsniveau, das weltweit keinen
Vergleich scheuen muss.“ Dazu trage be-
sonders ein fortlaufend weiterentwickeltes
Qualitätsmanagement bei. Dass allein 93
Millionen zahnärztliche GKV-Behandlungs-
fälle 422 bestätigten Fehlern gegenüber-
stehen, werde durch den MDK – „einmal
mehr“ – verschwiegen. Eßer: „Patientinnen
und Patienten verunsichern solche Statistik-
tricks lediglich. Ein echter Beitrag zur
Versorgungssicherheit ist das jedenfalls
nicht.“
ck/sf
Der Jahresbericht vom Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK) ist die
umfassendste Statistik dieser Art in
Deutschland, aber nicht repräsentativ.
2016 wurden vom MDK 15.094
Gutachten zu vermuteten Behandlungs-
fehlern erstellt.
In 3.564 Fällen haben Patienten wirk-
lich einen Schaden erlitten. Beim Rest (73
Prozent) konnte durch die Gutachter kein
Fehler nachgewiesen werden beziehungs-
weise es gab einen Fehler, aber keinen
Schaden (3,4 Prozent).
Bei allen vorgeworfenen Fehlern mit
vorliegendem Schaden stellt sich die
Frage nach der Kausalität. Ist diese ge-
geben, kann es vor Gericht zur Beweis-
lastumkehr kommen.
Im Jahr 2016 nahm die Anzahl
der Fehler mit gutachterlich bestätigter
Kausalität (n =3.156) leicht ab.
Fehler, Schaden,
Kausalität
MDK-S
TATISTIK
Behandlungsfehler-Begutachtung in Zahlen: stationär vor ambulant und vorneweg die Orthopäden und Unfallchirurgen
Quelle: MDK/MDS
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Politik