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zm

107, Nr. 12, 16.6.2017, (1432)

inklusive KFO und Oralchirurgie. Das sind

1.314 Fälle – davon wiederum hat sich in

36,5 Prozent ein Fehler bestätigt.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und

die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

(KZBV) verweisen auf die Relation: Insgesamt

93 Millionen zahnärztliche Behandlungs-

fälle werden pro Jahr allein über die gesetz-

lichen Krankenkassen abgerechnet. Davon

weist der MDK für das Jahr 2016 lediglich

422 bestätigte Behandlungsfehler für die

Zahnmedizin aus.

Patientenschutz bedeutet, Fehler

sehr gründlich zu analysieren!“

Prof. Dietmar Oesterreich,

BZÄK-Vizepräsident

Die hohe Zahl der jährlichen Behandlungs-

fälle zeige, dass die relative Fehlerquote in der

Zahnmedizin kleiner als in anderen Fach-

gebieten ist, veranschaulichte BZÄK-Vize-

präsident Prof. Dietmar Oesterreich. Dass

aufgrund der absoluten MDK-Zahlen keine

Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in

den Fachgebieten gezogen werden können

– darauf verwies der MDK selbst. „Dennoch

gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler

zu vermeiden“, betonte Oesterreich.

„Fehlerfrei zu arbeiten, ist gerade für eine

medizinische Berufsgruppe ein wichtiges

Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit

ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran.

Patientenschutz bedeutet, aufgetretene

Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu

analysieren – und alles daran setzen, sie zu

vermeiden.“

Das bestätigte der KZBV-Vorsitzende Dr.

Wolfgang Eßer: „Trotz mangelnder Reprä-

sentativität der Zahlen, deren Aussagekraft

zum Teil mit der Lupe gesucht werden

muss, nimmt die Vertragszahnärzteschaft

natürlich jeden tatsächlichen Fehler ernst

und prüft diesen gründlich. Patientensicher-

heit hat für uns, als eine der am häufigsten

konsultierten Facharztgruppen, immer Prio-

rität.“ Die MDK-Ergebnisse über mögliche

oder bestätigte Fehler ließen allerdings –

„auch diesmal wieder“ – keine belastbaren

Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität

in den Praxen zu. Fest steht laut Eßer viel-

mehr: „Unsere zahnärztliche Versorgung

hat ein Qualitätsniveau, das weltweit keinen

Vergleich scheuen muss.“ Dazu trage be-

sonders ein fortlaufend weiterentwickeltes

Qualitätsmanagement bei. Dass allein 93

Millionen zahnärztliche GKV-Behandlungs-

fälle 422 bestätigten Fehlern gegenüber-

stehen, werde durch den MDK – „einmal

mehr“ – verschwiegen. Eßer: „Patientinnen

und Patienten verunsichern solche Statistik-

tricks lediglich. Ein echter Beitrag zur

Versorgungssicherheit ist das jedenfalls

nicht.“

ck/sf

Der Jahresbericht vom Medizinischen

Dienst der Krankenkassen (MDK) ist die

umfassendste Statistik dieser Art in

Deutschland, aber nicht repräsentativ.

2016 wurden vom MDK 15.094

Gutachten zu vermuteten Behandlungs-

fehlern erstellt.

In 3.564 Fällen haben Patienten wirk-

lich einen Schaden erlitten. Beim Rest (73

Prozent) konnte durch die Gutachter kein

Fehler nachgewiesen werden beziehungs-

weise es gab einen Fehler, aber keinen

Schaden (3,4 Prozent).

Bei allen vorgeworfenen Fehlern mit

vorliegendem Schaden stellt sich die

Frage nach der Kausalität. Ist diese ge-

geben, kann es vor Gericht zur Beweis-

lastumkehr kommen.

Im Jahr 2016 nahm die Anzahl

der Fehler mit gutachterlich bestätigter

Kausalität (n =3.156) leicht ab.

Fehler, Schaden,

Kausalität

MDK-S

TATISTIK

Behandlungsfehler-Begutachtung in Zahlen: stationär vor ambulant und vorneweg die Orthopäden und Unfallchirurgen

Quelle: MDK/MDS

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Politik