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107, Nr. 12, 16.6.2017, (1430)
Insgesamt 15.094 fachärztliche Gutachten
zu vermuteten Behandlungsfehlern haben
die Medizinischen Dienste 2016 nach
eigenen Angaben erstellt. Die Zahl der
bestätigten ärztlichen Behandlungsfehler
sank im Vergleich zum Vorjahr von 4.064
auf 3.564. In knapp jedem vierten Fall
bestätigten die MDK-Fachärzte damit den
Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im
Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.“
Drei Viertel der Patienten
mit einem Verdacht irren
Gestiegen ist In demselben Zeitraum die
Zahl der Gutachten von 14.828 auf 15.094,
die der MDK nach einem Behandlungs-
fehlerverdacht durchgeführt hat. 266 mehr
Patienten als im Vorjahr meinten demnach,
einen Behandlungsfehler erlitten zu haben.
insgesamt lagen aber drei Viertel mit
ihrem Verdacht falsch, das sind mehr als
im Vorjahr.
Zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe
entfielen auf Behandlungen im stationären
Bereich, ein Drittel auf den ambulanten
Bereich. Mit 33 Prozent bezogen sich die
meisten Vorwürfe auf Fälle aus der Ortho-
pädie und der Unfallchirurgie, gefolgt
von Fällen aus der Inneren Medizin und
der Allgemeinmedizin (12 Prozent) und
aus der Allgemein- und Viszeralchirurgie
(9 Prozent).
”
Zahlen, deren Aussagekraft zum
Teil mit der Lupe gesucht werden
muss!“
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Für die Zahnmedizin kommt der MDK zu
folgenden Ergebnissen: Neun Prozent der
Vorwürfe entfielen auf die Zahnmedizin,
Behandlungsfehlergutachten 2016
Die ganz eigene MDK-Statistik
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische
Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) haben am 30. Mai
in Berlin ihre Zahlen zu Behandlungsfehlern vorgelegt – und damit ihre ganz
eigene Statistik präsentiert.
Der MDK kritisiert, dass sogenannte
Never Events (wie verwechselte OP-
Region, hochgradige Druckgeschwüre
nach kurzem stationärem Aufenthalt,
verwechselte Blutkonseren, im Körper
verbliebene Tupfer oder verbliebenes
OP-Besteck) in Deutschland nicht do-
kumentiert sind. In anderen Ländern
mit vergleichbar hoch entwickelten
Gesundheitssystemen müssten diese
verpflichtend gemeldet werden.
In Deutschland wurden im Jahr 2016
sieben Prozent (207 Fälle) der gemel-
deten Behandlungsfehler als Never
Events eingestuft. Als Folge von
mangelnden Sicherheitsvorkehrungen
stellt ein solches Ereignis aus Sicht des
MDK kein besonderes Einzelversagen
dar, sondern zeigt, dass der Prozess
nicht ausreichend abgesichert ist.
207 „Never Events“
Präsentierten ihre Zahlen für 2016 (v.l.n.r.): Dr. Stefan Gronemeyer (MDS), Prof. Astrid Zobel
(MDK Bayern), Dr. Max Skorning (MDS).
Fotos: zm-sf
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