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zm

107, Nr. 12, 16.6.2017, (1430)

Insgesamt 15.094 fachärztliche Gutachten

zu vermuteten Behandlungsfehlern haben

die Medizinischen Dienste 2016 nach

eigenen Angaben erstellt. Die Zahl der

bestätigten ärztlichen Behandlungsfehler

sank im Vergleich zum Vorjahr von 4.064

auf 3.564. In knapp jedem vierten Fall

bestätigten die MDK-Fachärzte damit den

Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im

Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.“

Drei Viertel der Patienten

mit einem Verdacht irren

Gestiegen ist In demselben Zeitraum die

Zahl der Gutachten von 14.828 auf 15.094,

die der MDK nach einem Behandlungs-

fehlerverdacht durchgeführt hat. 266 mehr

Patienten als im Vorjahr meinten demnach,

einen Behandlungsfehler erlitten zu haben.

insgesamt lagen aber drei Viertel mit

ihrem Verdacht falsch, das sind mehr als

im Vorjahr.

Zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe

entfielen auf Behandlungen im stationären

Bereich, ein Drittel auf den ambulanten

Bereich. Mit 33 Prozent bezogen sich die

meisten Vorwürfe auf Fälle aus der Ortho-

pädie und der Unfallchirurgie, gefolgt

von Fällen aus der Inneren Medizin und

der Allgemeinmedizin (12 Prozent) und

aus der Allgemein- und Viszeralchirurgie

(9 Prozent).

Zahlen, deren Aussagekraft zum

Teil mit der Lupe gesucht werden

muss!“

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Für die Zahnmedizin kommt der MDK zu

folgenden Ergebnissen: Neun Prozent der

Vorwürfe entfielen auf die Zahnmedizin,

Behandlungsfehlergutachten 2016

Die ganz eigene MDK-Statistik

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische

Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) haben am 30. Mai

in Berlin ihre Zahlen zu Behandlungsfehlern vorgelegt – und damit ihre ganz

eigene Statistik präsentiert.

Der MDK kritisiert, dass sogenannte

Never Events (wie verwechselte OP-

Region, hochgradige Druckgeschwüre

nach kurzem stationärem Aufenthalt,

verwechselte Blutkonseren, im Körper

verbliebene Tupfer oder verbliebenes

OP-Besteck) in Deutschland nicht do-

kumentiert sind. In anderen Ländern

mit vergleichbar hoch entwickelten

Gesundheitssystemen müssten diese

verpflichtend gemeldet werden.

In Deutschland wurden im Jahr 2016

sieben Prozent (207 Fälle) der gemel-

deten Behandlungsfehler als Never

Events eingestuft. Als Folge von

mangelnden Sicherheitsvorkehrungen

stellt ein solches Ereignis aus Sicht des

MDK kein besonderes Einzelversagen

dar, sondern zeigt, dass der Prozess

nicht ausreichend abgesichert ist.

207 „Never Events“

Präsentierten ihre Zahlen für 2016 (v.l.n.r.): Dr. Stefan Gronemeyer (MDS), Prof. Astrid Zobel

(MDK Bayern), Dr. Max Skorning (MDS).

Fotos: zm-sf

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