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106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1473)

B

Dr. Peter Engel

Präsident der Bundeszahnärztekammer

Foto: BZÄK-Axentis

Die angehenden jungen Zahn-

ärzte werden insgesamt noch

besser auf ihre berufliche Tätigkeit

vorbereitet.

Fast zeitgleich zur letzten Bundesversamm-

lung flatterte der Referentenentwurf des

Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu

einer neuen Approbationsordnung auf den

Tisch. Nach 60 Jahren. Die gute Botschaft:

Angehende Kolleginnen und Kollegen kön-

nen nun endlich nach den Vorgaben einer

modernen Zahnmedizin approbieren –

wenn denn die Novelle in der vorgelegten

Form auch schnell verabschiedet wird.

Am 9. Dezember wird es dazu eine Verbände-

anhörung im BMG geben. Wir haben uns

darauf gründlich vorbereitet, den Gesetzes-

text analysiert und gemeinsam mit der

DGZMK, der VHZMK und der KZBV Stel-

lung bezogen (siehe Seite 14/15). Was wir

sagen können: In diesem Entwurf wurde

auf fast alle Vorstellungen und Anregungen

aus dem Berufsstand und der Wissenschaft

eingegangen. Und es wurde nahezu allen

unseren kritischen Anmerkungen stattge-

geben. Ein schönes, auch standespolitisch

vorzeigbares Erfolgserlebnis, auf das wir

stolz sein können.

Die Zahnheilkunde ist ein integraler

Bestandteil der Medizin, deren Sonder-

stellung im medizinischen Fächerkanon

eher historischen als spezifisch fachlichen

Kriterien geschuldet ist. Das Zahnmedizin-

studium zeichnet sich durch einen hohen

praktischen, am Patienten stattfindenden

Ausbildungsanteil aus, welcher im Hinblick

auf die zahnärztliche Berufsausübung von

hoher Bedeutung ist. Die erfolgreiche

Umsetzung aktueller zahnmedizinischer

Präventions-, Therapie- und Rehabilitations-

konzepte ist ohne eine enge Zusammen-

arbeit mit anderen medizinischen Fach-

disziplinen nicht realisierbar.

Diesen Gedanken ist in der Novelle Rech-

nung getragen worden. Insgesamt werden

die angehenden jungen Zahnärzte noch

besser auf ihre berufliche Tätigkeit vorbe-

reitet. Die im Entwurf vorgesehenen über-

geordneten Reformelemente sind aus-

drücklich zu begrüßen. Ich greife hier vor

allem die Neugewichtung der Ausbildungs-

inhalte durch eine fachliche Weiterentwick-

lung des Curriculums des Zahnmedizin-

studiums in Richtung Prävention, Therapie

und Alterszahnheilkunde heraus. Zu nennen

ist ferner die stärkere Anbindung des Zahn-

medizinstudiums ans Medizinstudium, die

verstärkte praktisch-präventive Ausbildung

bereits im vorklinischen Studienabschnitt,

die Famulaturzeit oder die Stärkung der

wissenschaftlichen Kompetenz. Begrüßens-

wert ist auch, dass jetzt endlich rechtliche

Klarheit über die Erteilung einer vorüber-

gehenden Berufserlaubnis und zum Inhalt

und zur Durchführung der Kenntnis- und

Eignungsprüfung erfolgt.

Dennoch: Wo viel Licht ist, gibt es natur-

gemäß auch Schatten. Wir haben festge-

stellt, dass es in der Novelle Knackpunkte

gibt. Das betrifft zum Beispiel die Regelung

über zahntechnische Lehrinhalte. Es ist po-

sitiv, dass sich die Inhalte auf die zentralen

zahntechnischen Arbeiten konzentrieren,

die ein Zahnarzt praktisch anwenden,

kennen und bewerten muss. Das gilt insbe-

sondere für die Herstellung, Planung, Ein-

gliederung und Qualitätskontrolle seitens

des Zahnarztes. Es sollte aber auch zukünftig

sichergestellt sein, dass die zahntechnische

Ausbildung weiterhin wesentlicher Be-

standteil des zahnärztlichen Studiums ist,

und dass damit garantiert wird, dass Zahn-

ärzte wie bisher ein Praxislabor betreiben

können. Dieser Punkt ist bereits in den

Lehrinhalten des nationalen kompetenz-

basierten Lernzielkatalogs für Zahnmedizin

(NKLZ) fixiert. Danach ist der gut ausgebil-

dete, approbierte Zahnarzt für die eigene

Herstellung zahntechnischer Arbeiten sowie

zur Beurteilung der Qualität des zahn-

technischen Endprodukts bestens geschult.

Und das sollte so bleiben.

Ferner: Die erhöhte Betreuungsrelation

kann unserer Einschätzung nach nicht – wie

in der Novelle vorgesehen – kostenneutral

erfolgen. Sie sollte vielmehr mit einer

Verbesserung der Personalausstattung

der Universitätszahnmedizin einhergehen.

Was entsprechende Kosten nach sich zieht.

Bei der Umstellung ist es auch notwendig,

zeitweise zusätzliches wissenschaftliches

Personal zu finanzieren. Und auch wegen

des vorgesehenen höheren Zeitaufwands

bei Prüfungen besteht zusätzlicher Finan-

zierungsbedarf.

Wir werden mit guten Argumenten

bei der Politik am Ball bleiben und den

Novellierungsprozess aktiv mit unserer

Expertise begleiten.

Approbationsordnung: auf gutem Weg

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Leitartikel

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