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106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1473)
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Dr. Peter Engel
Präsident der Bundeszahnärztekammer
Foto: BZÄK-Axentis
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Die angehenden jungen Zahn-
ärzte werden insgesamt noch
besser auf ihre berufliche Tätigkeit
vorbereitet.
Fast zeitgleich zur letzten Bundesversamm-
lung flatterte der Referentenentwurf des
Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu
einer neuen Approbationsordnung auf den
Tisch. Nach 60 Jahren. Die gute Botschaft:
Angehende Kolleginnen und Kollegen kön-
nen nun endlich nach den Vorgaben einer
modernen Zahnmedizin approbieren –
wenn denn die Novelle in der vorgelegten
Form auch schnell verabschiedet wird.
Am 9. Dezember wird es dazu eine Verbände-
anhörung im BMG geben. Wir haben uns
darauf gründlich vorbereitet, den Gesetzes-
text analysiert und gemeinsam mit der
DGZMK, der VHZMK und der KZBV Stel-
lung bezogen (siehe Seite 14/15). Was wir
sagen können: In diesem Entwurf wurde
auf fast alle Vorstellungen und Anregungen
aus dem Berufsstand und der Wissenschaft
eingegangen. Und es wurde nahezu allen
unseren kritischen Anmerkungen stattge-
geben. Ein schönes, auch standespolitisch
vorzeigbares Erfolgserlebnis, auf das wir
stolz sein können.
Die Zahnheilkunde ist ein integraler
Bestandteil der Medizin, deren Sonder-
stellung im medizinischen Fächerkanon
eher historischen als spezifisch fachlichen
Kriterien geschuldet ist. Das Zahnmedizin-
studium zeichnet sich durch einen hohen
praktischen, am Patienten stattfindenden
Ausbildungsanteil aus, welcher im Hinblick
auf die zahnärztliche Berufsausübung von
hoher Bedeutung ist. Die erfolgreiche
Umsetzung aktueller zahnmedizinischer
Präventions-, Therapie- und Rehabilitations-
konzepte ist ohne eine enge Zusammen-
arbeit mit anderen medizinischen Fach-
disziplinen nicht realisierbar.
Diesen Gedanken ist in der Novelle Rech-
nung getragen worden. Insgesamt werden
die angehenden jungen Zahnärzte noch
besser auf ihre berufliche Tätigkeit vorbe-
reitet. Die im Entwurf vorgesehenen über-
geordneten Reformelemente sind aus-
drücklich zu begrüßen. Ich greife hier vor
allem die Neugewichtung der Ausbildungs-
inhalte durch eine fachliche Weiterentwick-
lung des Curriculums des Zahnmedizin-
studiums in Richtung Prävention, Therapie
und Alterszahnheilkunde heraus. Zu nennen
ist ferner die stärkere Anbindung des Zahn-
medizinstudiums ans Medizinstudium, die
verstärkte praktisch-präventive Ausbildung
bereits im vorklinischen Studienabschnitt,
die Famulaturzeit oder die Stärkung der
wissenschaftlichen Kompetenz. Begrüßens-
wert ist auch, dass jetzt endlich rechtliche
Klarheit über die Erteilung einer vorüber-
gehenden Berufserlaubnis und zum Inhalt
und zur Durchführung der Kenntnis- und
Eignungsprüfung erfolgt.
Dennoch: Wo viel Licht ist, gibt es natur-
gemäß auch Schatten. Wir haben festge-
stellt, dass es in der Novelle Knackpunkte
gibt. Das betrifft zum Beispiel die Regelung
über zahntechnische Lehrinhalte. Es ist po-
sitiv, dass sich die Inhalte auf die zentralen
zahntechnischen Arbeiten konzentrieren,
die ein Zahnarzt praktisch anwenden,
kennen und bewerten muss. Das gilt insbe-
sondere für die Herstellung, Planung, Ein-
gliederung und Qualitätskontrolle seitens
des Zahnarztes. Es sollte aber auch zukünftig
sichergestellt sein, dass die zahntechnische
Ausbildung weiterhin wesentlicher Be-
standteil des zahnärztlichen Studiums ist,
und dass damit garantiert wird, dass Zahn-
ärzte wie bisher ein Praxislabor betreiben
können. Dieser Punkt ist bereits in den
Lehrinhalten des nationalen kompetenz-
basierten Lernzielkatalogs für Zahnmedizin
(NKLZ) fixiert. Danach ist der gut ausgebil-
dete, approbierte Zahnarzt für die eigene
Herstellung zahntechnischer Arbeiten sowie
zur Beurteilung der Qualität des zahn-
technischen Endprodukts bestens geschult.
Und das sollte so bleiben.
Ferner: Die erhöhte Betreuungsrelation
kann unserer Einschätzung nach nicht – wie
in der Novelle vorgesehen – kostenneutral
erfolgen. Sie sollte vielmehr mit einer
Verbesserung der Personalausstattung
der Universitätszahnmedizin einhergehen.
Was entsprechende Kosten nach sich zieht.
Bei der Umstellung ist es auch notwendig,
zeitweise zusätzliches wissenschaftliches
Personal zu finanzieren. Und auch wegen
des vorgesehenen höheren Zeitaufwands
bei Prüfungen besteht zusätzlicher Finan-
zierungsbedarf.
Wir werden mit guten Argumenten
bei der Politik am Ball bleiben und den
Novellierungsprozess aktiv mit unserer
Expertise begleiten.
Approbationsordnung: auf gutem Weg
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Leitartikel
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