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zm

107, Nr. 1, 1.1.2017, (23)

wird ein Gremium der KBV gebildet, das

zusammen mit Gassen bis zu den Neu-

wahlen die hausärztlichen Belange in der

KBV bearbeiten wird.

„Wir holen uns unsere

Glaubwürdigkeit zurück“

Kritisch äußerte sich Gassen zum geplanten

GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

(GKV-SVSG). Die Pläne seien zu kleinteilig

und würden der Selbstverwaltung die Luft

zum Atmen nehmen. „Eine zu stark

beschnittene Selbstverwaltung kann ihre

Aufgaben nur schlecht oder kaum erfüllen“,

sagte Gassen. Derzeit führe man mit

der Politik Gespräche, um die geplanten

Regeln weiter abzumildern. Gassen: „Wir

müssen unsere alte Glaubwürdigkeit wie-

derherstellen und der Politik wie auch den

Patienten zeigen, wie fundiert wir in der

ärztlichen Selbstverwaltung unsere Arbeit

erledigen.“

Regina Feldmann zog zum Abschluss ihrer

Arbeit als stellvertretende KBV-Vorsitzende

Bilanz: „Ich habe 16 Jahre lang für dieses KV-

System gekämpft“, sagte sie. „Das Grund-

konzept der Niederlassung im KV-System

muss erhalten bleiben und hierzu muss über

alle Versorgungsbereichsgrenzen hinweg eine

Einigkeit über dieses Ziel bestehen.“

„Wir sind jetzt eine

moderne Körperschaft“

Mit einer klaren Zweidrittelmehrheit ver-

abschiedete die VV eine neue Satzung, die

ihr insgesamt mehr Kontrollrechte mit er-

weiterten Einsichtsrechten in die Geschäfts-

unterlagen der KBV einräumt. Unter anderem

ist auch die Möglichkeit eines dreiköpfigen

Vorstands vorgesehen, der weder dem

haus- noch dem fachärztlichen Bereich an-

gehören soll. Ferner ist geplant, dass die

VV eine eigene Geschäftsstelle mit haupt-

amtlicher Leitung erhält. Außerdem wird

ein unabhängiges Justiziariat eingerichtet,

das allen Organen, Gremien und der Ge-

schäftsstelle zur Beratung zur Verfügung

steht.

Mit der neuen Satzung wolle man gegenüber

dem Gesetzgeber ein deutliches Zeichen

setzen, hieß es seitens der Delegierten. We-

sentliche Punkte aus dem GKV-SVSG seien

bereits vorweggenommen. Ein Punkt, den

Gassen auch in der Pressekonferenz unter-

strich. „Möglicherweise ist die Satzung so

überzeugend, dass der Gesetzgeber sagt,

wir können auf das Gesetz verzichten,“ for-

mulierte er selbstsicher. „Wir haben nun

einen Vorschlag, der aus einem Guss all

das zusammenfasst, was für eine moderne

Körperschaft nötig ist.“

pr

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