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107, Nr. 1, 1.1.2017, (27)

Nach dem gefundenen Kompromiss von

Anfang Dezember wird es zunächst kein

sogenanntes Phase-out – ein allgemeines

Verbot von Amalgam in der EU bis Ende

2022 – geben. Bei der neuen EU-Quecksilber-

verordnung setzten sich nach Beobachtern

damit jene EU-Mitgliedstaaten durch, die

forderten, Amalgam aus Gründen der Ver-

sorgungssicherheit vorerst als Füllmaterial

beizubehalten – hierfür plädierte auch die

Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Um einen Kompromiss mit den EU-Parlamen-

tariern zu erzielen, kam man überein, dass

vonseiten der Europäischen Kommission bis

2020 die Nutzung von Amalgam erneut

überprüft wird. Dabei wird die Frage im

Mittelpunkt stehen, ob auf Amalgam bis

2030 gänzlich verzichtet werden kann oder

nicht.

Gleichwohl wird es dem Kompromiss zufolge

ein Verbot der Verwendung von Amalgam

bei bestimmten Risikogruppen geben. So

soll Amalgam zur Vorsicht ab Juli 2018 nicht

mehr bei Schwangeren, Stillenden und Kin-

dern unter 15 Jahren verwendet werden.

Darüber hinaus müssen Zahnarztpraxen, die

Amalgam verwenden, mit hocheffizienten

Amalgamabscheidern bis 2019 beziehungs-

weise 2021ausgerüstet sein. Zudem darf ab

2019 nur noch Amalgam in verkapselter

Form verwendet werden.

Neu ist, dass die Mitgliedstaaten bis 2019

einen nationalen Aktionsplan für ein Phase-

out von Amalgam ausarbeiten sollen. Eben-

falls neu ist, dass die Europäische Kommission

einen Bericht ausarbeiten muss, inwiefern es

einen Bedarf gibt, den Ausstoß von Queck-

silberemissionen infolge von Feuerbestat-

tungen europaweit gesetzlich zu regeln.

Schließlich wird in dem Kompromiss fest-

gelegt, dass der einzelne Zahnarzt für das

Abfallmanagement von Amalgam verant-

wortlich ist und die Sammlung der Abfälle

nur durch zertifizierte Einrichtungen erfol-

gen darf.

Die BZÄK hatte sich in enger Kooperation

mit dem Council of European Dentists (CED)

bis zum Ende der Verhandlungen entschie-

den gegen ein Phase-out ausgesprochen. In

Deutschland wird Amalgam nach wie vor als

als Regelleistung der Krankenkassen für die

Patienten eingesetzt. Grund: Noch fehlen

Studien, die einen eindeutigen Beleg für die

Schädlichkeit von Amalgam nachweisen.

Auch die Weltgesundheitsorganisation

(WHO) verweist darauf, dass es bislang kein

verlässlicheres Füllmaterial gebe, das mit

einem ähnlich breiten Anwendungsspektrum

bei der gleichen Verarbeitbarkeit und den

gleichen physikalischen Fähigkeiten wie

Dentalamalgam aufwarten könne.

„Amalgam spielt immer

noch eine wichtige Rolle“

Der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, zur

EU-Entscheidung: „Mit dem Kompromiss ist

das vom Europäischen Parlament geforderte

Verbot von Amalgam erst einmal vom Tisch.

Dies begrüße ich. Um dem Patienten eine

optimale Füllungstherapie anbieten zu kön-

nen, ist es erforderlich, dass dem Zahnarzt

eine größere Zahl von Werkstoffen zur Ver-

fügung steht. Dabei spielt Amalgam noch

immer eine wichtige Rolle. Wir dürfen auch

nicht übersehen, dass Amalgam im zahn-

ärztlichen Versorgungsalltag vieler EU-Mit-

gliedstaaten nicht wegzudenken ist. Durch

die nun beschlossene verpflichtende Ein-

führung von Amalgamabscheidern, die wir

in Deutschland – im Gegensatz zu manchen

anderen EU-Staaten – schon seit Jahrzehn-

ten kennen, können wir sicherstellen, dass

die Gefährdung der Umwelt künftig auf ein

Mindestmaß reduziert wird. Für das im

Kompromiss enthaltene europaweite Ver-

bot von Amalgam bei Kindern, werdenden

Müttern und stillenden Frauen ab dem 1. Juli

2018 existieren in Deutschland ebenfalls

bereits Regelungen.“

Für ein grundsätzliches Verbot von Amalgam

hatten sich neben dem Europäischen Par-

lament, die Gesellschaft für Schwermetall-

toxikologie (GST) sowie Organisationen von

Zahnärzten, Umweltmedizinern, Verbraucher-

schützern und Umweltschützern eingesetzt.

Die Amalgam-Kritiker verweisen auf Ge-

sundheitsrisiken bei der Verarbeitung und

bei der Entsorgung des Stoffes.

sg

EU-Kompromiss

Amalgam bleibt erlaubt – vorerst

In der EU wird es vorerst kein Verbot von Amalgam geben. Auf diesen Kompro-

miss haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Euro-

päische Kommission am 6. Dezember 2016 in Brüssel bei der neuen Quecksilber-

verordnung geeignet. Dennoch soll Amalgam ab dem 1. Juli 2018 bei Kindern

sowie schwangeren und stillenden Frauen nur in absoluten Ausnahmefällen

verwendet werden.

Foto: icefront - istockphoto.com

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