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107, Nr. 1, 1.1.2017, (27)
Nach dem gefundenen Kompromiss von
Anfang Dezember wird es zunächst kein
sogenanntes Phase-out – ein allgemeines
Verbot von Amalgam in der EU bis Ende
2022 – geben. Bei der neuen EU-Quecksilber-
verordnung setzten sich nach Beobachtern
damit jene EU-Mitgliedstaaten durch, die
forderten, Amalgam aus Gründen der Ver-
sorgungssicherheit vorerst als Füllmaterial
beizubehalten – hierfür plädierte auch die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Um einen Kompromiss mit den EU-Parlamen-
tariern zu erzielen, kam man überein, dass
vonseiten der Europäischen Kommission bis
2020 die Nutzung von Amalgam erneut
überprüft wird. Dabei wird die Frage im
Mittelpunkt stehen, ob auf Amalgam bis
2030 gänzlich verzichtet werden kann oder
nicht.
Gleichwohl wird es dem Kompromiss zufolge
ein Verbot der Verwendung von Amalgam
bei bestimmten Risikogruppen geben. So
soll Amalgam zur Vorsicht ab Juli 2018 nicht
mehr bei Schwangeren, Stillenden und Kin-
dern unter 15 Jahren verwendet werden.
Darüber hinaus müssen Zahnarztpraxen, die
Amalgam verwenden, mit hocheffizienten
Amalgamabscheidern bis 2019 beziehungs-
weise 2021ausgerüstet sein. Zudem darf ab
2019 nur noch Amalgam in verkapselter
Form verwendet werden.
Neu ist, dass die Mitgliedstaaten bis 2019
einen nationalen Aktionsplan für ein Phase-
out von Amalgam ausarbeiten sollen. Eben-
falls neu ist, dass die Europäische Kommission
einen Bericht ausarbeiten muss, inwiefern es
einen Bedarf gibt, den Ausstoß von Queck-
silberemissionen infolge von Feuerbestat-
tungen europaweit gesetzlich zu regeln.
Schließlich wird in dem Kompromiss fest-
gelegt, dass der einzelne Zahnarzt für das
Abfallmanagement von Amalgam verant-
wortlich ist und die Sammlung der Abfälle
nur durch zertifizierte Einrichtungen erfol-
gen darf.
Die BZÄK hatte sich in enger Kooperation
mit dem Council of European Dentists (CED)
bis zum Ende der Verhandlungen entschie-
den gegen ein Phase-out ausgesprochen. In
Deutschland wird Amalgam nach wie vor als
als Regelleistung der Krankenkassen für die
Patienten eingesetzt. Grund: Noch fehlen
Studien, die einen eindeutigen Beleg für die
Schädlichkeit von Amalgam nachweisen.
Auch die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) verweist darauf, dass es bislang kein
verlässlicheres Füllmaterial gebe, das mit
einem ähnlich breiten Anwendungsspektrum
bei der gleichen Verarbeitbarkeit und den
gleichen physikalischen Fähigkeiten wie
Dentalamalgam aufwarten könne.
„Amalgam spielt immer
noch eine wichtige Rolle“
Der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, zur
EU-Entscheidung: „Mit dem Kompromiss ist
das vom Europäischen Parlament geforderte
Verbot von Amalgam erst einmal vom Tisch.
Dies begrüße ich. Um dem Patienten eine
optimale Füllungstherapie anbieten zu kön-
nen, ist es erforderlich, dass dem Zahnarzt
eine größere Zahl von Werkstoffen zur Ver-
fügung steht. Dabei spielt Amalgam noch
immer eine wichtige Rolle. Wir dürfen auch
nicht übersehen, dass Amalgam im zahn-
ärztlichen Versorgungsalltag vieler EU-Mit-
gliedstaaten nicht wegzudenken ist. Durch
die nun beschlossene verpflichtende Ein-
führung von Amalgamabscheidern, die wir
in Deutschland – im Gegensatz zu manchen
anderen EU-Staaten – schon seit Jahrzehn-
ten kennen, können wir sicherstellen, dass
die Gefährdung der Umwelt künftig auf ein
Mindestmaß reduziert wird. Für das im
Kompromiss enthaltene europaweite Ver-
bot von Amalgam bei Kindern, werdenden
Müttern und stillenden Frauen ab dem 1. Juli
2018 existieren in Deutschland ebenfalls
bereits Regelungen.“
Für ein grundsätzliches Verbot von Amalgam
hatten sich neben dem Europäischen Par-
lament, die Gesellschaft für Schwermetall-
toxikologie (GST) sowie Organisationen von
Zahnärzten, Umweltmedizinern, Verbraucher-
schützern und Umweltschützern eingesetzt.
Die Amalgam-Kritiker verweisen auf Ge-
sundheitsrisiken bei der Verarbeitung und
bei der Entsorgung des Stoffes.
sg
EU-Kompromiss
Amalgam bleibt erlaubt – vorerst
In der EU wird es vorerst kein Verbot von Amalgam geben. Auf diesen Kompro-
miss haben sich das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Euro-
päische Kommission am 6. Dezember 2016 in Brüssel bei der neuen Quecksilber-
verordnung geeignet. Dennoch soll Amalgam ab dem 1. Juli 2018 bei Kindern
sowie schwangeren und stillenden Frauen nur in absoluten Ausnahmefällen
verwendet werden.
Foto: icefront - istockphoto.com
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Politik