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zm

107, Nr. 1, 1.1.2017, (28)

Rund 90 Prozent aller niedergelassenen

Zahnmediziner haben Studien zufolge keine

Vorsorge für den Notfall getroffen. Erst mit

67 Jahren beginnt der Durchschnittsmediziner

Vollmachten und Verfügungen zu sammeln.

Also erst wenn die Nachfolge ins Haus steht.

Nur: Krankheiten und Unfälle sind nicht vor-

hersehbar und treffen viel zu oft auch Jüngere.

Der Deutsche Industrie- und Handelskam-

mertag (DIHK) geht davon aus, dass bun-

desweit in den kommenden Jahren mehr als

200.000 Arbeitsplätze vernichtet werden,

allein weil Chefs für ihren plötzlichen Todes-

fall nicht rechtzeitig vorsorgen.

Markus Sobau kennt die Auswirkungen. Er

ist Geschäftsführer von Confina Finanzpla-

nung und seit 20 Jahren Finanz- und

Anlageberater. Aufgrund des plötzlichen

Todesfalls eines befreundeten Unternehmers

und dem damit verbundenen Familien-

und Betriebschaos, hat er sich zum IHK-

Generationenberater weitergebildet. Seit

etwa zehn Jahren berät Sobau Unterneh-

men und Arztpraxen zur Notfallplanung.

Sobau: „Nicht nur das eigene Lebenswerk

geht zugrunde. Hinter jedem Mitarbeiter

stehen Familien, womöglich mit Krediten

für Eigenheime, die bezahlt werden müs-

sen.“ Die Verantwortung ist groß – auch

nach dem Tod. Ein Schwerpunkt der auf

Heilberufe ausgerichteten Beratung sind

Informationen zur Praxisnachfolge. Im

Rahmen dieser Beratung ist dann auch die

ungeplante/ungewollte Nachfolgesituation

ein Thema.

Ein Notfallordner gehört

in jede Praxis

Um das eigene Lebenswerk, die Angehörigen

und die Mitarbeiter zu schützen, sollten Pra-

xisinhaber deshalb eine Notfallakte anlegen.

Die regelt, kurz gesagt, wer als Vertreter

oder Nachfolger, die zahnärztliche Tätigkeit

weiterführt – und wie es mit der Praxis als

Unternehmen weitergeht. Dabei kann es

sich sowohl um eine lose „Blatt-Sammlung“

handeln als auch um eine Datei auf einem

Praxis ohne Zahnarzt

Wie geht‘s weiter, wenn SIE ausfallen?

Ein plötzlicher Herzinfarkt, eine lange Krankheit oder gar der Tod des Praxis-

inhabers. In vielen Praxen bricht dann Chaos aus. Der Zugriff auf Bankkonten

ist gesperrt, Kennwörter fehlen und Geschäftsunterlagen sind nicht auffindbar.

Hinterbliebene und Mitarbeiter bangen um ihre Existenz. Mit einem Notfallordner

können Sie vorsorgen.

Wenn der Stuhl

des Behandlers

leer bleibt,

herrscht zuerst

oft Planlosigkeit.

Als Praxisinhaber

sollte man unbe-

dingt Vorkehrungen

für den Notfall

treffen.

Foto: fotolia

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Praxis