zm
107, Nr. 1, 1.1.2017, (28)
Rund 90 Prozent aller niedergelassenen
Zahnmediziner haben Studien zufolge keine
Vorsorge für den Notfall getroffen. Erst mit
67 Jahren beginnt der Durchschnittsmediziner
Vollmachten und Verfügungen zu sammeln.
Also erst wenn die Nachfolge ins Haus steht.
Nur: Krankheiten und Unfälle sind nicht vor-
hersehbar und treffen viel zu oft auch Jüngere.
Der Deutsche Industrie- und Handelskam-
mertag (DIHK) geht davon aus, dass bun-
desweit in den kommenden Jahren mehr als
200.000 Arbeitsplätze vernichtet werden,
allein weil Chefs für ihren plötzlichen Todes-
fall nicht rechtzeitig vorsorgen.
Markus Sobau kennt die Auswirkungen. Er
ist Geschäftsführer von Confina Finanzpla-
nung und seit 20 Jahren Finanz- und
Anlageberater. Aufgrund des plötzlichen
Todesfalls eines befreundeten Unternehmers
und dem damit verbundenen Familien-
und Betriebschaos, hat er sich zum IHK-
Generationenberater weitergebildet. Seit
etwa zehn Jahren berät Sobau Unterneh-
men und Arztpraxen zur Notfallplanung.
Sobau: „Nicht nur das eigene Lebenswerk
geht zugrunde. Hinter jedem Mitarbeiter
stehen Familien, womöglich mit Krediten
für Eigenheime, die bezahlt werden müs-
sen.“ Die Verantwortung ist groß – auch
nach dem Tod. Ein Schwerpunkt der auf
Heilberufe ausgerichteten Beratung sind
Informationen zur Praxisnachfolge. Im
Rahmen dieser Beratung ist dann auch die
ungeplante/ungewollte Nachfolgesituation
ein Thema.
Ein Notfallordner gehört
in jede Praxis
Um das eigene Lebenswerk, die Angehörigen
und die Mitarbeiter zu schützen, sollten Pra-
xisinhaber deshalb eine Notfallakte anlegen.
Die regelt, kurz gesagt, wer als Vertreter
oder Nachfolger, die zahnärztliche Tätigkeit
weiterführt – und wie es mit der Praxis als
Unternehmen weitergeht. Dabei kann es
sich sowohl um eine lose „Blatt-Sammlung“
handeln als auch um eine Datei auf einem
Praxis ohne Zahnarzt
Wie geht‘s weiter, wenn SIE ausfallen?
Ein plötzlicher Herzinfarkt, eine lange Krankheit oder gar der Tod des Praxis-
inhabers. In vielen Praxen bricht dann Chaos aus. Der Zugriff auf Bankkonten
ist gesperrt, Kennwörter fehlen und Geschäftsunterlagen sind nicht auffindbar.
Hinterbliebene und Mitarbeiter bangen um ihre Existenz. Mit einem Notfallordner
können Sie vorsorgen.
Wenn der Stuhl
des Behandlers
leer bleibt,
herrscht zuerst
oft Planlosigkeit.
Als Praxisinhaber
sollte man unbe-
dingt Vorkehrungen
für den Notfall
treffen.
Foto: fotolia
28
Praxis