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zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (228)

Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte der

Vorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer,

seine Kritik auf den Punkt gebracht: „Allein

der zeitlich vorgegebene Rahmen von lediglich

90 Minuten macht es angesichts des Umfangs

und der Tragweite der vorgesehenen gesetz-

lichen Maßnahmen bereits unmöglich, eine

inhaltlich differenzierte und auf alle relevanten

Punkte abzielende Kritik vorzubringen. Statt-

dessen lässt diese Anhörung erkennen, dass der

Gesetzgeber von vornherein nicht mehr be-

absichtigt, unsere berechtigten Anliegen ernst

zu nehmen und das geplante Gesetz noch mal

einer gründlichen Prüfung zu unterziehen.“

Ganze fünf Minuten Zeit

Eßers Einschätzung sollte sich bewahrheiten:

Ganze fünf Minuten bekamen er und der Vor-

sitzende der KZBV-Vertreterversammlung, Dr.

Karl-Friedrich Rommel, um den Mitgliedern

des Gesundheitsausschusses ihre Position

darzulegen. Eine umfangreiche schriftliche

Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte

die KZBV bereits vorher abgegeben.

Rommel wurde von der Unionsfraktion zu

zwei Sachverhalten befragt: Zum einen, wie

er die im Entwurf geplante Regelung bewerte,

dass bei haftungsrechtlicher Bedeutung des

Abstimmungsverhaltens die Vertreterver-

sammlung immer namentlich abstimmen soll.

Rommel antwortete, er halte die verbindliche

Anordnung der namentlichen Abstimmung für

hochproblematisch. Sie verletze demokratische

Grundsätze und sei verfassungsrechtlich be-

denklich. Die KZBV plädiere daher dafür, auf die

Regelung zu verzichten. Sollte daran festge-

halten werden, sollte sie sich auf Verträge von

wirtschaftlicher Bedeutung wie Grundstücks-

oder Vorstandsdienstverträge beschränken.

Zudem wurde Rommel gefragt, warum die KZBV

die geplante Änderungen zur Verbesserung der

Transparenz ablehne. Er erklärte, hohe Stan-

dards in der Verwaltungsorganisation sowie

interne Transparenzpflichten und Kontroll-

mechanismen erachte die KZBV als Selbst-

verständlichkeit. Verantwortungsvolles Ver-

waltungshandeln sei für die KZBV immer

höchstes Gut und Richtschnur für ihr Han-

deln. Die VV sei über Angelegenheiten der

Körperschaft anlässlich der VV-Sitzungen bereits

jetzt informiert, auch in schriftlicher Form.

Eßer nahm Stellung zu der Frage der SPD-

Fraktion, wie die KZBV die Forderung des

Haushaltsausschusses des Bundestags zur

Einräumung von Prüfrechten für den Bun-

desrechnungshof bewerte. Er wies die For-

derung entschieden zurück, KZVen und die

KZBV unterlägen bereits jetzt einem eng-

maschigen Netz von Aufsichtsmaßnahmen.

Eine unkoordinierte Prüfung identischer

Sachverhalte von verschiedenen Prüfungs-

einrichtungen führe notwendigerweise zu

divergierenden Ergebnissen, die mit keinem

zusätzlichen Erkenntnisgewinn verbunden

seien, führte er aus. Parallele Prüfverfahren

führten überdies zu unwirtschaftlichen Auf-

wendungen, die es zu vermeiden gelte.

Ablehnung auf breiter Front

Auch die Vertreter der anderen Verbände und

die Sachverständigen sprachen sich über-

wiegend gegen das geplante Gesetz aus: Die

Anhörung zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

„Der Name bleibt eine Farce“

90 Minuten – für alle Verbände und Einzelsachverständigen zusammen –, um vor dem Gesundheitsausschuss ihre Positionen

zum sogenannten GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz darzulegen: Die Hoffnungen auf eine offene Anhörung wurden

am 16. Januar enttäuscht, die Einwände führten mitnichten zu einer gründlichen Diskussion. Es bleibt der dringende Appell,

den Gesetzentwurf zurückzuziehen oder wenigstens zu überarbeiten.

Ein trauriger Tag für die Selbstverwal-

tung und das deutsche Gesundheits-

wesen! Insgesamt nahmen sich die

Parlamentarier nur 90 Minuten Zeit, um

den geladenen 15 Sachverständigen der

Selbstverwaltungskörperschaften und

den drei Einzelsachverständigen Gele-

genheit zur Stellungnahme zu diesem

Gesetzentwurf zu geben, mit dem die

Selbstverwaltung im deutschen Ge-

sundheitswesen bis an die Grenzen des

Vertretbaren geschwächt werden wird.

Lediglich 5 Minuten und 30 Sekunden

wurden der KZBV zur Beantwortung

konkreter Fragen zur Verfügung ge-

stellt. Mein Eindruck hat sich heute

verfestigt, dass die Selbstverwaltung

im deutschen Gesundheitswesen zu-

künftig kaum noch mit Unterstützung

aus der Politik rechnen darf. Ein insge-

samt sehr trauriger Tag.“

\

„Ein trauriger Tag für die

Selbstverwaltung“

Dr. Wolfgang Eßer

Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer (l.) und der VV-Vorsitzende Dr. Karl-Friedrich Rommel

bei der Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss

Foto: zm-pr

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