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zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (232)

Betriebe für gute Ausbildungsbedingungen,

denn die Attraktivität des gesamten ZFA-

Berufsbildes leidet in der Außenwahrneh-

mung, obwohl wir bei jungen Menschen

mit wohnortnaher Ausbildung sowie den

Aufstiegschancen und Fortbildungsmög-

lichkeiten punkten könnten.

Wie reagiert die BZÄK auf die Misstöne?

Die BZÄK hat das Thema Aus- und Fortbil-

dung des zahnärztlichen Praxispersonals im

Jahr 2016 auf verschiedenen Ebenen mehr-

fach erörtert. Extrakt dieser Arbeit ist das im

September publizierte Memorandum „Die

Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen

Praxispersonals in Deutschland“ (siehe Kas-

ten). Hier werden zu den drei Bereichen

Ausbildung, Fortbildung und Delegation von

zahnärztlichen Leistungen konkrete Vor-

schläge formuliert, damit der Arbeitsplatz

Zahnarztpraxis weiterhin attraktiv bleibt.

Wie findet der Zahnarzt denn gutes Personal?

Ein wesentlicher Aspekt, um motivierte und

leistungsbereite Mitarbeiter zu gewinnen,

sind die Karrierechancen. Durch das Kam-

mersystem wird der gesamte Qualifikations-

bereich der ZFA gestärkt. ZFA können sich

zur Zahnmedizinischen Prophylaxe-, Fach-

oder Verwaltungsassistenten (ZMP, ZMF,

ZMV) bis zur Dentalhygienikerinnen (DH)

fortbilden und so Schritt halten mit den

zahnmedizinischen und -technischen Ent-

wicklungen in den Praxen. Dies wird durch

die von den (Landes-)Zahnärztekammern und

ihren Fortbildungsinstituten angebotenen

Aufstiegsfortbildungen unterstützt.

2015 wurden laut Statistischem Jahrbuch der

BZÄK insgesamt 705 erfolgreiche Prüfungen

zur ZMP, 564 zur ZMV, 293 zur ZMF und 114

zur DH abgelegt. Im Zeitverlauf ist zu erken-

nen, dass sich insbesondere die Fortbildung

zur ZMP zunehmender Beliebtheit erfreut.

Insgesamt ist die Zahl der erfolgreich abge-

legten Prüfungen auf hohem Niveau stabil.

Was kann er tun, damit sich seine Azubis im

Job wohlfühlen?

Freude an der Arbeit und vor allem Wert-

schätzung für die erbrachte Leistung sind für

junge Leute heute entscheidende Kriterien

bei der Berufswahl. So steht es zumindest im

DGB-Ausbildungsreport 2016. Sie wollen sich

sozial engagieren und vor allem Menschen

helfen. Es folgen familienfreundliche Arbeits-

zeitmodelle, ein gutes Verhältnis des Chefs zu

den Mitarbeitern und auch untereinander,

die Sicherheit des Arbeitsplatzes und – nicht

zu vergessen – eine faire Bezahlung.

Hier bieten die (Landes)Zahnärztekammern

Unterstützung an: Sie beraten ausbildungs-

willige Praxen etwa bei der Vertragsgestal-

tung, bei Ausbildungsinhalten, arbeitsrecht-

lichen Fragen, der schulischen Ausbildung oder

Prüfungsangelegenheiten. Melden Sie sich bei

„ihren“ Kammern, wenn sie Fragen haben.

Die zuständigen Stellen werden auch weiter-

2140

Zahl der Ausbildungsverträge (N)

Gesamt

ABL

NBL

0

2000

4000

6000

8000

10000

12000

14000

16000

2191

1743 1486

1791 1875 1791 1712 1553

1320 1400 1381 1290 1307 1286 1350 1326

1996

2016

2000

2004

2008

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte

in Deutschland 1996-2016

(Stichtag: 30 September)

12868

12332

11409

9912

12067

12904

12365 12504

11176

10330

9932

10697

10502 10324

10435

10493

11004

12330

11843

11721

11631

11792

12078

11332

11650

12729

14216

14156

14779

13858

11398

13152

14523

15008

12360

10951

1409

12001

12476

12993

10668

11114

11540

1333 1362 1333

2012

Grafik 2: Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge wurde 2016 nochmals gesteigert.

Quelle: Landes- und Bezirks-Zahnärztekammern

Die BZÄK hat folgende politische Ziele

formuliert, „um die Attraktivität des Be-

rufsbildes der ZFA zu sichern“:

\

Die berufliche Ausbildung zur ZFA soll

neu geordnet werden. Empfohlen wird eine

dreijährige Ausbildung mit gestreckter Ab-

schlussprüfung. Dadurch erhält die ersetzte

Zwischenprüfung eine Aufwertung und

motiviert die Auszubildenden.

\

Das duale System der beruflichen Aus-

bildung in Deutschland, das auch inter-

national Vorbildcharakter besitzt, soll nicht

zugunsten der akademischen Bildung ver-

nachlässigt werden.

\

Neben der etablierten ZFA soll kein

selbstständiges Berufsbild Dentalhygiene

etabliert werden. Das erfolgreiche praxis-

orientierte Aufstiegsfortbildungsmodell für

das Assistenzpersonal im Aufgabengebiet der

Zahnärztekammern, gemäß § 54 Berufsbil-

dungsgesetz (BBiG), soll politisch gefördert

werden („Fortbildung ist Ländersache“).

\

Eine Substitution von zahnmedizinischen

Leistungen durch nicht-zahnärztliches Assis-

tenzpersonal darf seitens der Politik im Sinne

des Patientenschutzes nicht forciert werden.

Eine Übertragung von Aufgaben im Bereich

der Prophylaxeassistenz ist klar im Zahnheil-

kundegesetz geregelt.

\

Die Kammern müssen ihre alleinige Zu-

ständigkeit für das Berufsrecht noch stärker

für sich reklamieren: Die BZÄK empfiehlt

deshalb, dass die Delegationsrechte des

Zahnarztes aus dem Zahnheilkundegesetz

in die Berufsordnungen der Länderkammern

überführt werden. Die BZÄK wird die

Musterberufsordnung ergänzen.

Quelle: BZÄK 2016, Langfassung:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/

b/1609_ZFA_Qualifizierung_Memorandum.pdf

BZÄK-Memorandum zur Aus- und Fortbildung

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