zm
107, Nr. 3, 1.2.2017, (232)
Betriebe für gute Ausbildungsbedingungen,
denn die Attraktivität des gesamten ZFA-
Berufsbildes leidet in der Außenwahrneh-
mung, obwohl wir bei jungen Menschen
mit wohnortnaher Ausbildung sowie den
Aufstiegschancen und Fortbildungsmög-
lichkeiten punkten könnten.
Wie reagiert die BZÄK auf die Misstöne?
Die BZÄK hat das Thema Aus- und Fortbil-
dung des zahnärztlichen Praxispersonals im
Jahr 2016 auf verschiedenen Ebenen mehr-
fach erörtert. Extrakt dieser Arbeit ist das im
September publizierte Memorandum „Die
Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen
Praxispersonals in Deutschland“ (siehe Kas-
ten). Hier werden zu den drei Bereichen
Ausbildung, Fortbildung und Delegation von
zahnärztlichen Leistungen konkrete Vor-
schläge formuliert, damit der Arbeitsplatz
Zahnarztpraxis weiterhin attraktiv bleibt.
Wie findet der Zahnarzt denn gutes Personal?
Ein wesentlicher Aspekt, um motivierte und
leistungsbereite Mitarbeiter zu gewinnen,
sind die Karrierechancen. Durch das Kam-
mersystem wird der gesamte Qualifikations-
bereich der ZFA gestärkt. ZFA können sich
zur Zahnmedizinischen Prophylaxe-, Fach-
oder Verwaltungsassistenten (ZMP, ZMF,
ZMV) bis zur Dentalhygienikerinnen (DH)
fortbilden und so Schritt halten mit den
zahnmedizinischen und -technischen Ent-
wicklungen in den Praxen. Dies wird durch
die von den (Landes-)Zahnärztekammern und
ihren Fortbildungsinstituten angebotenen
Aufstiegsfortbildungen unterstützt.
2015 wurden laut Statistischem Jahrbuch der
BZÄK insgesamt 705 erfolgreiche Prüfungen
zur ZMP, 564 zur ZMV, 293 zur ZMF und 114
zur DH abgelegt. Im Zeitverlauf ist zu erken-
nen, dass sich insbesondere die Fortbildung
zur ZMP zunehmender Beliebtheit erfreut.
Insgesamt ist die Zahl der erfolgreich abge-
legten Prüfungen auf hohem Niveau stabil.
Was kann er tun, damit sich seine Azubis im
Job wohlfühlen?
Freude an der Arbeit und vor allem Wert-
schätzung für die erbrachte Leistung sind für
junge Leute heute entscheidende Kriterien
bei der Berufswahl. So steht es zumindest im
DGB-Ausbildungsreport 2016. Sie wollen sich
sozial engagieren und vor allem Menschen
helfen. Es folgen familienfreundliche Arbeits-
zeitmodelle, ein gutes Verhältnis des Chefs zu
den Mitarbeitern und auch untereinander,
die Sicherheit des Arbeitsplatzes und – nicht
zu vergessen – eine faire Bezahlung.
Hier bieten die (Landes)Zahnärztekammern
Unterstützung an: Sie beraten ausbildungs-
willige Praxen etwa bei der Vertragsgestal-
tung, bei Ausbildungsinhalten, arbeitsrecht-
lichen Fragen, der schulischen Ausbildung oder
Prüfungsangelegenheiten. Melden Sie sich bei
„ihren“ Kammern, wenn sie Fragen haben.
Die zuständigen Stellen werden auch weiter-
2140
Zahl der Ausbildungsverträge (N)
Gesamt
ABL
NBL
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
2191
1743 1486
1791 1875 1791 1712 1553
1320 1400 1381 1290 1307 1286 1350 1326
1996
2016
2000
2004
2008
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte
in Deutschland 1996-2016
(Stichtag: 30 September)
12868
12332
11409
9912
12067
12904
12365 12504
11176
10330
9932
10697
10502 10324
10435
10493
11004
12330
11843
11721
11631
11792
12078
11332
11650
12729
14216
14156
14779
13858
11398
13152
14523
15008
12360
10951
1409
12001
12476
12993
10668
11114
11540
1333 1362 1333
2012
Grafik 2: Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge wurde 2016 nochmals gesteigert.
Quelle: Landes- und Bezirks-Zahnärztekammern
Die BZÄK hat folgende politische Ziele
formuliert, „um die Attraktivität des Be-
rufsbildes der ZFA zu sichern“:
\
Die berufliche Ausbildung zur ZFA soll
neu geordnet werden. Empfohlen wird eine
dreijährige Ausbildung mit gestreckter Ab-
schlussprüfung. Dadurch erhält die ersetzte
Zwischenprüfung eine Aufwertung und
motiviert die Auszubildenden.
\
Das duale System der beruflichen Aus-
bildung in Deutschland, das auch inter-
national Vorbildcharakter besitzt, soll nicht
zugunsten der akademischen Bildung ver-
nachlässigt werden.
\
Neben der etablierten ZFA soll kein
selbstständiges Berufsbild Dentalhygiene
etabliert werden. Das erfolgreiche praxis-
orientierte Aufstiegsfortbildungsmodell für
das Assistenzpersonal im Aufgabengebiet der
Zahnärztekammern, gemäß § 54 Berufsbil-
dungsgesetz (BBiG), soll politisch gefördert
werden („Fortbildung ist Ländersache“).
\
Eine Substitution von zahnmedizinischen
Leistungen durch nicht-zahnärztliches Assis-
tenzpersonal darf seitens der Politik im Sinne
des Patientenschutzes nicht forciert werden.
Eine Übertragung von Aufgaben im Bereich
der Prophylaxeassistenz ist klar im Zahnheil-
kundegesetz geregelt.
\
Die Kammern müssen ihre alleinige Zu-
ständigkeit für das Berufsrecht noch stärker
für sich reklamieren: Die BZÄK empfiehlt
deshalb, dass die Delegationsrechte des
Zahnarztes aus dem Zahnheilkundegesetz
in die Berufsordnungen der Länderkammern
überführt werden. Die BZÄK wird die
Musterberufsordnung ergänzen.
Quelle: BZÄK 2016, Langfassung:
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/1609_ZFA_Qualifizierung_Memorandum.pdf
BZÄK-Memorandum zur Aus- und Fortbildung
I
NFO
34
Praxis