Außerdem bestand er auf mehr Zahlen-
material bezüglich seiner aus Sicht der Bank
übertrieben hohen Privatentnahmen. Nach
seinen eigenen Berechnungen, die immer-
hin jahrelang von seinem Steuerberater als
absolut plausibel bestätigt wurden, ist an
seinem Ausgabeverhalten nämlich nichts
auszusetzen. Wichtig ist M. darüber hinaus,
auch dies gab er den Bankmitarbeitern mit
auf den Weg, dass es bisher nicht ein ein-
ziges Mal Probleme mit der pünktlichen
Zahlung seiner Zins- und Tilgungsraten ge-
geben hat. Interessant ist in diesem Zusam-
menhang, dass sich die Bankmitarbeiter,
ebenso übrigens wie M., lediglich auf nur
wenig aussagefähige Protokolle oder Ge-
sprächsnotizen beziehen konnten. Durch
die verlässliche Geschäftsverbindung hatte
es beiden Seiten jahrelang tatsächlich aus-
gereicht, im Wesentlichen auf die Kredit-
verträge zu setzen, ohne mögliche Zusatz-
vereinbarungen ebenfalls schriftlich festzu-
halten.
„Die Eigenkapitalquote
könnte auch höher sein!“
So verständigten sich beide Parteien darauf,
auch zukünftig an einem Strang zu ziehen.
Als erster Schritt wird ein kurzfristig zu ter-
minierendes Gespräch zwischen M., seinem
Steuerberater und dem für ihn zuständigen
Bankmitarbeiter stattfinden, in dem fest-
gelegt werden soll, in welchem Umfang
und mit welcher Geschwindigkeit ein Eigen-
kapitalaufbau in den nächsten Jahren über-
haupt möglich ist und welche Voraussetzun-
gen dazu erforderlich sind. Zahlen zum
Ausgabeverhalten von M. werde man zeit-
nah nachreichen und nach Prüfung durch
M. dann ebenfalls weitere Verbesserungs-
möglichkeiten gemeinsam bereden.
„Wir werden Sie ab jetzt
im Auge behalten!“
Basel III, das ist sicherlich nicht übertrieben,
wird das Kunde-Bank-Verhältnis vielfach
weiter strapazieren. Insbesondere ist zu be-
fürchten, dass das im Praxisfall beschriebene
Ausgabeverhalten der Praxisverantwortlichen
deutlicher unter die Lupe genommen wird
als bisher. Daher sollten die Eigenkapitalbil-
dung und die Privatentnahmen regelmäßig
mit dem Steuerberater besprochen und
gegebenenfalls optimiert werden, um auf
die fast zwangsläufig folgenden diesbezüg-
lichen Gespräche mit den Kreditgebern, die
sich zu „Dauerbrennern“ entwickeln dürften,
vorbereitet zu sein.
Michael Vetter
Fachjournalist für Finanzen
vetter-finanz@t-online.deDie Sichtweise der Bank ist klar: Sie
pocht auf den „Eigenkapitalpuffer“, um
diesen als – offenbar dringend erforder-
liche – Sicherheit für eventuelle spätere
finanzielle Notfälle wie zurückgehende
Praxisumsätze oder unvorhergesehene
Ausgaben für Renovierungsarbeiten an
der Praxisimmobilie einplanen zu können.
Für den Praxisinhaber bedeutet das an der
„Ausgabenschraube“ zu drehen. Dann
könnte er den so ersparten Teil zur Seite
legen und ein zumindest kleines Polster
aufbauen.
Eine verbindliche Richtgröße für die an-
zustrebende Höhe des Eigenkapitals gibt
es grundsätzlich nicht. Anhaltspunkt: Die
Differenz zwischen Einnahmen und Aus-
gaben (einschließlich der Zins- und Til-
gungsraten) sollte mindestens zehn Pro-
zent betragen und somit ausreichend
Raum für den Aufbau einer finanziellen
Reserve bieten. Achtung: Eigenkapitalauf-
bau heißt in diesem Fall und in vergleich-
baren Fällen: keine spekulative Anlage-
form, Tages- und Termingeldkonten sind
zu präferieren!
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Die 10-Prozent-Regel
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