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Page Background zm 107, Nr. 3, 1.2.2017, (239)

Außerdem bestand er auf mehr Zahlen-

material bezüglich seiner aus Sicht der Bank

übertrieben hohen Privatentnahmen. Nach

seinen eigenen Berechnungen, die immer-

hin jahrelang von seinem Steuerberater als

absolut plausibel bestätigt wurden, ist an

seinem Ausgabeverhalten nämlich nichts

auszusetzen. Wichtig ist M. darüber hinaus,

auch dies gab er den Bankmitarbeitern mit

auf den Weg, dass es bisher nicht ein ein-

ziges Mal Probleme mit der pünktlichen

Zahlung seiner Zins- und Tilgungsraten ge-

geben hat. Interessant ist in diesem Zusam-

menhang, dass sich die Bankmitarbeiter,

ebenso übrigens wie M., lediglich auf nur

wenig aussagefähige Protokolle oder Ge-

sprächsnotizen beziehen konnten. Durch

die verlässliche Geschäftsverbindung hatte

es beiden Seiten jahrelang tatsächlich aus-

gereicht, im Wesentlichen auf die Kredit-

verträge zu setzen, ohne mögliche Zusatz-

vereinbarungen ebenfalls schriftlich festzu-

halten.

„Die Eigenkapitalquote

könnte auch höher sein!“

So verständigten sich beide Parteien darauf,

auch zukünftig an einem Strang zu ziehen.

Als erster Schritt wird ein kurzfristig zu ter-

minierendes Gespräch zwischen M., seinem

Steuerberater und dem für ihn zuständigen

Bankmitarbeiter stattfinden, in dem fest-

gelegt werden soll, in welchem Umfang

und mit welcher Geschwindigkeit ein Eigen-

kapitalaufbau in den nächsten Jahren über-

haupt möglich ist und welche Voraussetzun-

gen dazu erforderlich sind. Zahlen zum

Ausgabeverhalten von M. werde man zeit-

nah nachreichen und nach Prüfung durch

M. dann ebenfalls weitere Verbesserungs-

möglichkeiten gemeinsam bereden.

„Wir werden Sie ab jetzt

im Auge behalten!“

Basel III, das ist sicherlich nicht übertrieben,

wird das Kunde-Bank-Verhältnis vielfach

weiter strapazieren. Insbesondere ist zu be-

fürchten, dass das im Praxisfall beschriebene

Ausgabeverhalten der Praxisverantwortlichen

deutlicher unter die Lupe genommen wird

als bisher. Daher sollten die Eigenkapitalbil-

dung und die Privatentnahmen regelmäßig

mit dem Steuerberater besprochen und

gegebenenfalls optimiert werden, um auf

die fast zwangsläufig folgenden diesbezüg-

lichen Gespräche mit den Kreditgebern, die

sich zu „Dauerbrennern“ entwickeln dürften,

vorbereitet zu sein.

Michael Vetter

Fachjournalist für Finanzen

vetter-finanz@t-online.de

Die Sichtweise der Bank ist klar: Sie

pocht auf den „Eigenkapitalpuffer“, um

diesen als – offenbar dringend erforder-

liche – Sicherheit für eventuelle spätere

finanzielle Notfälle wie zurückgehende

Praxisumsätze oder unvorhergesehene

Ausgaben für Renovierungsarbeiten an

der Praxisimmobilie einplanen zu können.

Für den Praxisinhaber bedeutet das an der

„Ausgabenschraube“ zu drehen. Dann

könnte er den so ersparten Teil zur Seite

legen und ein zumindest kleines Polster

aufbauen.

Eine verbindliche Richtgröße für die an-

zustrebende Höhe des Eigenkapitals gibt

es grundsätzlich nicht. Anhaltspunkt: Die

Differenz zwischen Einnahmen und Aus-

gaben (einschließlich der Zins- und Til-

gungsraten) sollte mindestens zehn Pro-

zent betragen und somit ausreichend

Raum für den Aufbau einer finanziellen

Reserve bieten. Achtung: Eigenkapitalauf-

bau heißt in diesem Fall und in vergleich-

baren Fällen: keine spekulative Anlage-

form, Tages- und Termingeldkonten sind

zu präferieren!

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Die 10-Prozent-Regel

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