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zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (273)

ten eine Rolle, daher rate ich auch, den

Datenschutz hinsichtlich einer eigenen Vor-

ratsdatenspeicherung strikten Verfahren zu

unterwerfen. Die Patienten können per

Flyer darüber informiert werden. Das schafft

auch Vertrauen und Akzeptanz, wenn

man weiß, was mit seinen Daten passiert

und dass die eigenen Patientendaten auch

sicher sind.

Wie lässt sich gewährleisten, dass

der für die Patienten zugängliche

Internetanschluss zuverlässig von den

Daten- und Laufwerksfreigaben der

Praxissysteme isoliert bleibt?

Die sicherste Möglichkeit besteht darin,

zwei physisch voneinander getrennte Netz-

werke aufzubauen. Daneben sollten mittels

einer Firewall die Netzwerkdaten geschützt

werden. Wenn die Praxis über ein größeres

Netzwerk von Rechnern verfügt, sollten

gerade auch immer Einschränkungen in

den Nutzerrechten durchgeführt werden.

Alle Einstellungen sollten regelmäßig durch

externe Sachverständige auf Sicherheit

überprüft werden. Auch ein Netzwerk und

die darin befindlichen Geräte sind einem

ständigen Wandel unterlegen. Deshalb soll-

ten solche Überprüfungen in einer gewissen

Regelmäßigkeit erfolgen.

?

Andreas Bauer ist Präsident des Verbands

Europäischer Gutachter & Sachverständiger

e. V. (VEGS) mit den Schwerpunkten EDV-

Gutachten und Gutachtenaufbau, Gutach-

ten-Check und -Prüfungen sowie IT-Forensik.

Er ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

für IT-Forensic/IT-Security.

Foto: privat

W

elche Datenpaketgröße empfehlen

Sie für eine Zahnarztpraxis?

Aufgrund der Tatsache, dass auch Bilder

(zum Beispiel Röntgen) übertragen werden

müssen, ist eine hohe Datenrate im WLAN-

Netz anzustreben. Hier empfiehlt es sich bei

der Anschaffung Geräte einzuführen, die

mindestens den Standard 802.11n erfüllen

und dualbandfähig sind. Hierdurch können

dann WLAN-Übertragungsraten von min-

destens 450 Mbit/s und teilweise mehr er-

reicht werden. Das stellt sicher, dass es

beim gleichzeitigen

Einsatz

von

mehreren

Geräten zu

keinen großen

Wartezeiten

kommt.

Kann WLAN im

Wartezimmer zur

Patientenbindung

beitragen?

Wir leben heutzutage in

einem Zeitalter des ständigen

Informationsabrufs. Praxen kön-

nen ihren Patienten zum Beispiel

eine eigene App anbieten. Auch hier

?

?

gibt es wieder zahlreiche Möglichkeiten –

etwa der Information über den nächsten

Termin, wann steht die nächste Routine-

untersuchung an, welche neuen Informatio-

nen gibt es über die Praxis, eigene Röntgen-

bilder und Diagnosen zum Download usw.

Denkbar wäre auch, dass das Patienten-

WLAN über die App zur Verfügung gestellt

wird. Eine sichere und einfache Konfiguration

könnte dann sichergestellt werden.

Seit dem 21. Juli 2016 ist das

„Zweite Gesetz zur Änderung des

Telemediengesetzes“ in Kraft, das

WLAN-Anbieter vor der Haftung für

Rechtsverstöße von Nutzern schützen

soll. Ist es trotzdem sinnvoll

speziell konfigurierte Filter/

Firewall-Funktionen

einzurichten?

Auf Sicherheits-

standards wie

Firewall und

sicher

kon-

figurierte

Filter sollte

gerade in einer

Praxis, die mit medi-

zinischen Daten arbeitet,

niemals verzichtet werden. Die

Freistellung von der sogenannten

Störerhaftung bezieht sich meist auf

Ladenlokale, Restaurants. Ausgenommen

sollten hier immer WLAN-Netze sein, die

von Arztpraxen betrieben werden. Die

Gefahr, dass sensible Daten verloren

gehen oder Schadsoftware sich ins eigene

Netzwerk einschleust, sehe ich als viel zu

hoch an.

Warum ist es wichtig, das Leistungs-

angebot und die Grenzen des WLAN

imWartezimmer genau zu definieren?

Es gibt heutzutage viele Möglichkeiten,

WLAN-Netze für Patienten zugänglich zu

machen. Mal sollte auf jedem Fall auf

ein sogenanntes Ticket-System (Voucher)

zurückgreifen. Dies kann zeitlich individuell

limitiert werden, zudem kann entsprechend

eine Protokollierung erfolgen. Natürlich

spielt auch der Datenschutz für den Patien-

?

?

Symbolgrafik: vladgrin - Fotolia.com

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