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107, Nr. 3, 1.2.2017, (273)
ten eine Rolle, daher rate ich auch, den
Datenschutz hinsichtlich einer eigenen Vor-
ratsdatenspeicherung strikten Verfahren zu
unterwerfen. Die Patienten können per
Flyer darüber informiert werden. Das schafft
auch Vertrauen und Akzeptanz, wenn
man weiß, was mit seinen Daten passiert
und dass die eigenen Patientendaten auch
sicher sind.
Wie lässt sich gewährleisten, dass
der für die Patienten zugängliche
Internetanschluss zuverlässig von den
Daten- und Laufwerksfreigaben der
Praxissysteme isoliert bleibt?
Die sicherste Möglichkeit besteht darin,
zwei physisch voneinander getrennte Netz-
werke aufzubauen. Daneben sollten mittels
einer Firewall die Netzwerkdaten geschützt
werden. Wenn die Praxis über ein größeres
Netzwerk von Rechnern verfügt, sollten
gerade auch immer Einschränkungen in
den Nutzerrechten durchgeführt werden.
Alle Einstellungen sollten regelmäßig durch
externe Sachverständige auf Sicherheit
überprüft werden. Auch ein Netzwerk und
die darin befindlichen Geräte sind einem
ständigen Wandel unterlegen. Deshalb soll-
ten solche Überprüfungen in einer gewissen
Regelmäßigkeit erfolgen.
?
Andreas Bauer ist Präsident des Verbands
Europäischer Gutachter & Sachverständiger
e. V. (VEGS) mit den Schwerpunkten EDV-
Gutachten und Gutachtenaufbau, Gutach-
ten-Check und -Prüfungen sowie IT-Forensik.
Er ist DEKRA-zertifizierter Sachverständiger
für IT-Forensic/IT-Security.
Foto: privat
W
elche Datenpaketgröße empfehlen
Sie für eine Zahnarztpraxis?
Aufgrund der Tatsache, dass auch Bilder
(zum Beispiel Röntgen) übertragen werden
müssen, ist eine hohe Datenrate im WLAN-
Netz anzustreben. Hier empfiehlt es sich bei
der Anschaffung Geräte einzuführen, die
mindestens den Standard 802.11n erfüllen
und dualbandfähig sind. Hierdurch können
dann WLAN-Übertragungsraten von min-
destens 450 Mbit/s und teilweise mehr er-
reicht werden. Das stellt sicher, dass es
beim gleichzeitigen
Einsatz
von
mehreren
Geräten zu
keinen großen
Wartezeiten
kommt.
Kann WLAN im
Wartezimmer zur
Patientenbindung
beitragen?
Wir leben heutzutage in
einem Zeitalter des ständigen
Informationsabrufs. Praxen kön-
nen ihren Patienten zum Beispiel
eine eigene App anbieten. Auch hier
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gibt es wieder zahlreiche Möglichkeiten –
etwa der Information über den nächsten
Termin, wann steht die nächste Routine-
untersuchung an, welche neuen Informatio-
nen gibt es über die Praxis, eigene Röntgen-
bilder und Diagnosen zum Download usw.
Denkbar wäre auch, dass das Patienten-
WLAN über die App zur Verfügung gestellt
wird. Eine sichere und einfache Konfiguration
könnte dann sichergestellt werden.
Seit dem 21. Juli 2016 ist das
„Zweite Gesetz zur Änderung des
Telemediengesetzes“ in Kraft, das
WLAN-Anbieter vor der Haftung für
Rechtsverstöße von Nutzern schützen
soll. Ist es trotzdem sinnvoll
speziell konfigurierte Filter/
Firewall-Funktionen
einzurichten?
Auf Sicherheits-
standards wie
Firewall und
sicher
kon-
figurierte
Filter sollte
gerade in einer
Praxis, die mit medi-
zinischen Daten arbeitet,
niemals verzichtet werden. Die
Freistellung von der sogenannten
Störerhaftung bezieht sich meist auf
Ladenlokale, Restaurants. Ausgenommen
sollten hier immer WLAN-Netze sein, die
von Arztpraxen betrieben werden. Die
Gefahr, dass sensible Daten verloren
gehen oder Schadsoftware sich ins eigene
Netzwerk einschleust, sehe ich als viel zu
hoch an.
Warum ist es wichtig, das Leistungs-
angebot und die Grenzen des WLAN
imWartezimmer genau zu definieren?
Es gibt heutzutage viele Möglichkeiten,
WLAN-Netze für Patienten zugänglich zu
machen. Mal sollte auf jedem Fall auf
ein sogenanntes Ticket-System (Voucher)
zurückgreifen. Dies kann zeitlich individuell
limitiert werden, zudem kann entsprechend
eine Protokollierung erfolgen. Natürlich
spielt auch der Datenschutz für den Patien-
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Symbolgrafik: vladgrin - Fotolia.com
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