zm
107, Nr. 3, 1.2.2017, (274)
KZBV-Patientenbroschüre Zahnfüllungen
Aktualisierte Auflage
Die KZBV hat ihre
Patientenbroschüre
„Zahnfüllungen –
Was Sie als Patient
wissen
sollten“
grundlegend überar-
beitet. Die Broschüre
berücksichtigt den
derzeitigen wissen-
schaftlichen Erkennt-
nisstand, gibt Hin-
weise zur Karies-
erkrankung und -vor-
beugung, klärt über
die unterschiedlichen
Füllungsmaterialien
auf und informiert
über die Möglichkei-
ten der Kostenüber-
nahme durch die ge-
setzlichen Kranken-
kassen.
pr
!
Die Broschüre ist
in einer Druckfassung
sowie als kostenloser
Download erhältlich.
Mehr unter: www.
kzbv.de/printprodukte-bestellen.500.de.html
EU-Bestrebungen zur Deregulierung
BZÄK sieht Patientenschutz in Gefahr
Die Europäische Kommission hat
am 10. Januar mehrere Gesetz-
gebungsvorschläge zur Belebung
der Konjunktur des Europäischen
Binnenmarktes präsentiert, mit
dem Ziel, die aus ihrer Sicht
„überflüssige nationale Regulie-
rung“ zu verhindern. Darunter
befindet sich auch eine Prüfung
der „Verhältnismäßigkeit“ von
Berufsregeln.
„Die Kommission stellt berufliche
Regulierung unter den General-
verdacht, „Wirtschaftsbremser“
zu sein“, rügte BZÄK-Präsident
Dr. Peter Engel. „Dieser Weg ist
falsch. Die Ökonomie kann nicht
der entscheidende Maßstab für
nationales Berufsrecht sein. Be-
rufsregeln dienen vielmehr dem
Patienten- und Verbraucher-
schutz sowie der Sicherstellung
eines hohen Qualitätsniveaus. Es
ist unverständlich, dass patien-
tenschützende Regeln aufge-
weicht werden sollen.“
Der als Proportionalitätstest
bezeichnete Richtlinienentwurf
beinhaltet einen umfassenden
Prüfauftrag für den nationalen
Gesetzgeber: Bevor das be-
stehende Berufsrecht geändert
wird, soll er anhand vordefinier-
ter Kriterien prüfen, ob die
Regulierung verhältnismäßig ist.
Erfasst sind dabei alle regulierten
Berufe einschließlich der Ge-
sundheitsberufe.
„Der Test ist äußerst kompliziert
und höchst bürokratisch“, be-
tont Engel, „das Europäische
Parlament und die im Rat
versammelten Mitgliedstaaten
sind gefordert, hier dringend
Korrekturen vorzunehmen.
pr/pm
Umstrittener Namensgeber
Greifswald verzichtet auf
Ernst Moritz Arndt
Künftig soll die Hochschule
nach dem Willen der 36 Senats-
mitglieder nur noch Universität
Greifswald heißen. Den bisheri-
gen Namensgeber Ernst Moritz
Arndt (1769 bis 1860) hält der
Senat wegen seiner zahlreichen
nationalistischen und antisemi-
tischen Äußerungen für umstrit-
ten. Dieser Entscheidung muss
allerdings noch das Kultusminis-
terium zustimmen.
Eine Zwei-Drittel-Mehrheit der
jeweils zwölf Professoren, Mit-
arbeiter und Studenten des
Senats sprach sich demnach für
einen Verzicht auf den Namens-
zusatz aus. Den Antrag auf
Streichung des Namens hatten
die zwölf studentischen Mit-
glieder im Senat eingebracht.
Sie hatten argumentiert, dass
das Festhalten an Arndt „die
angestrebte verstärkte Interna-
tionalisierung und die Darstel-
lung der Uni als Ort der – fort-
schrittlichen – Wissenschaft“ er-
schwere.
Seit 1933 heißt die Hochschule
Ernst Moritz Arndt Universität.
Hermann Göring hatte in seiner
Funktion als preußischer Minis-
terpräsident der Universität den
Namen des Publizisten verliehen,
der seinerzeit auch in Greifswald
lehrte.
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