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zm

107, Nr. 3, 1.2.2017, (274)

KZBV-Patientenbroschüre Zahnfüllungen

Aktualisierte Auflage

Die KZBV hat ihre

Patientenbroschüre

„Zahnfüllungen –

Was Sie als Patient

wissen

sollten“

grundlegend überar-

beitet. Die Broschüre

berücksichtigt den

derzeitigen wissen-

schaftlichen Erkennt-

nisstand, gibt Hin-

weise zur Karies-

erkrankung und -vor-

beugung, klärt über

die unterschiedlichen

Füllungsmaterialien

auf und informiert

über die Möglichkei-

ten der Kostenüber-

nahme durch die ge-

setzlichen Kranken-

kassen.

pr

!

Die Broschüre ist

in einer Druckfassung

sowie als kostenloser

Download erhältlich.

Mehr unter: www.

kzbv.de/printprodukte-

bestellen.500.de.html

EU-Bestrebungen zur Deregulierung

BZÄK sieht Patientenschutz in Gefahr

Die Europäische Kommission hat

am 10. Januar mehrere Gesetz-

gebungsvorschläge zur Belebung

der Konjunktur des Europäischen

Binnenmarktes präsentiert, mit

dem Ziel, die aus ihrer Sicht

„überflüssige nationale Regulie-

rung“ zu verhindern. Darunter

befindet sich auch eine Prüfung

der „Verhältnismäßigkeit“ von

Berufsregeln.

„Die Kommission stellt berufliche

Regulierung unter den General-

verdacht, „Wirtschaftsbremser“

zu sein“, rügte BZÄK-Präsident

Dr. Peter Engel. „Dieser Weg ist

falsch. Die Ökonomie kann nicht

der entscheidende Maßstab für

nationales Berufsrecht sein. Be-

rufsregeln dienen vielmehr dem

Patienten- und Verbraucher-

schutz sowie der Sicherstellung

eines hohen Qualitätsniveaus. Es

ist unverständlich, dass patien-

tenschützende Regeln aufge-

weicht werden sollen.“

Der als Proportionalitätstest

bezeichnete Richtlinienentwurf

beinhaltet einen umfassenden

Prüfauftrag für den nationalen

Gesetzgeber: Bevor das be-

stehende Berufsrecht geändert

wird, soll er anhand vordefinier-

ter Kriterien prüfen, ob die

Regulierung verhältnismäßig ist.

Erfasst sind dabei alle regulierten

Berufe einschließlich der Ge-

sundheitsberufe.

„Der Test ist äußerst kompliziert

und höchst bürokratisch“, be-

tont Engel, „das Europäische

Parlament und die im Rat

versammelten Mitgliedstaaten

sind gefordert, hier dringend

Korrekturen vorzunehmen.

pr/pm

Umstrittener Namensgeber

Greifswald verzichtet auf

Ernst Moritz Arndt

Künftig soll die Hochschule

nach dem Willen der 36 Senats-

mitglieder nur noch Universität

Greifswald heißen. Den bisheri-

gen Namensgeber Ernst Moritz

Arndt (1769 bis 1860) hält der

Senat wegen seiner zahlreichen

nationalistischen und antisemi-

tischen Äußerungen für umstrit-

ten. Dieser Entscheidung muss

allerdings noch das Kultusminis-

terium zustimmen.

Eine Zwei-Drittel-Mehrheit der

jeweils zwölf Professoren, Mit-

arbeiter und Studenten des

Senats sprach sich demnach für

einen Verzicht auf den Namens-

zusatz aus. Den Antrag auf

Streichung des Namens hatten

die zwölf studentischen Mit-

glieder im Senat eingebracht.

Sie hatten argumentiert, dass

das Festhalten an Arndt „die

angestrebte verstärkte Interna-

tionalisierung und die Darstel-

lung der Uni als Ort der – fort-

schrittlichen – Wissenschaft“ er-

schwere.

Seit 1933 heißt die Hochschule

Ernst Moritz Arndt Universität.

Hermann Göring hatte in seiner

Funktion als preußischer Minis-

terpräsident der Universität den

Namen des Publizisten verliehen,

der seinerzeit auch in Greifswald

lehrte.

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