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zm

107, Nr. 4, 16.2.2017, (354)

Außenstände können für manche Praxen

im Hinblick auf die Liquidität wirtschaftlich

relevant sein: Gerade für Kollegen, die viele

Privatpatienten beziehungsweise viele Pa-

tienten mit privat zu tragenden Leistungen

haben, können mehrere überfällige Hono-

rarforderungen schnell eine Summe aus-

machen, die die Praxisliquidität erheblich

schmälert. Ob Eigenbeteiligungen der Pa-

tienten bei den Festzuschüssen im Bereich

Zahnersatz (ZE), bei Patientenwünschen

nach einer andersartigen Versorgung statt

der Regelversorgung, über die eine Mehr-

kostenvereinbarung abgeschlossen wurde,

oder sonst eine (private) Leistung, die über

die GOZ abgerechnet wird: Zahnärzte

sollten sich in jedem Fall darum kümmern,

dass die Liquidationso früh wie möglich

geschieht und der Zahlungsvorgang auch

abgeschlossen wird. Am Anfang steht bei

privat zu tragenden Leistungen daher die

Rechnung.

Die richtige Rechnung

Eigentlich ist es ganz einfach: Laut GOZ

wird die Vergütung fällig, wenn dem

Zahlungspflichtigen eine ordnungsgemäße

Rechnung erteilt worden ist. Ab diesem

Zeitpunkt kann die Begleichung der Rech-

nung vom Patienten verlangt werden. § 10

GOZ legt des Weiteren fest, wie die Rech-

nung auszusehen hat: So müssen neben

dem Behandlungsdatum unter anderem

die Gebührennummern nach GOZ (mit

der Bezeichnung der einzeln berechneten

Leistung einschließlich einer verständlichen

Bezeichnung des behandelten Zahnes), der

Betrag und der Steigerungssatz vermerkt

sein. Ist in der Leistungsbeschreibung eine

Mindestdauer vorgeschrieben, muss diese

genannt sein. Die Leistungsbeschreibung

kann entfallen, wenn der Rechnung eine

Zusammenstellung beigefügt ist, der die Be-

zeichnung für die abgerechnete Leistungs-

nummer entnommen werden kann. Wur-

den zahntechnische Leistungen in Auftrag

gegeben, ist laut GOZ-Vorschrift der Gesamt-

betrag für diese Leistungen anzugeben.

Überschreitet die berechnete Gebühr das

2,3-Fache des Gebührensatzes, ist dies auf

die einzelne Leistung bezogen für den

Zahlungspflichtigen verständlich und nach-

vollziehbar schriftlich zu begründen. Analog-

abrechnungen müssen mit dem Hinweis

„entsprechend“ gekennzeichnet werden

und ebenfalls für den Patienten nachvoll-

ziehbar sein. Gerade die Verständlichkeit

der Rechnung bestätigte das Verwaltungs-

gericht Düsseldorf am 13. Dezember ver-

gangenen Jahres in einem Urteil (Az.: 26 K

4790/15): Begründet der Zahnarzt die

Überschreitung etwa mit einem erhöhten

Zeitaufwand, so hat er in der Rechnung

anzugeben, wie hoch der regelmäßige

Aufwand ist und wie hoch der tatsächliche

(erhöhte) Zeitaufwand war, urteilten die

Richter. Zugleich bedarf es einer stichwort-

artigen Benennung der den konkreten

Forderungsmanagement

So beugen Sie Honorarausfällen vor

Sie beklagen eine mangelnde Liquidität, haben aber Außenstände an Leistungen,

die Patienten privat zu tragen haben? Dann sollten Sie Ihr Rechnungscontrolling auf

Trab bringen: Rechnungslegung prüfen, Zahlungseingänge kontrollieren, Patienten

konsequent mahnen – und gegebenenfalls Ihre Honorare auch einklagen.

Wer sich als Praxisinhaber nicht selbst da-

rum kümmern möchte, dass Patienten ih-

re Rechnung rechtzeitig bezahlen, kann

dies auch an kommerzielle Dienstleister

outsourcen. Damit übernehmen Abrech-

nungsgesellschaften oder Verrechnungs-

stellen nicht nur die Buchhaltung, son-

dern auch das Mahn- und Forderungswe-

sen gegenüber säumigen Patienten. Bei

diesem sogenannten Factoring tritt der

Zahnarzt als Praxisinhaber seine Forde-

rungen gegen einen Betrag an den

Dienstleister ab. Dieser übernimmt dann

anstelle des Zahnarztes alle Rechte und

Pflichten und trägt auch das Risiko dafür,

an das Honorar zu kommen.

Achtung: Beim Factoring muss der Daten-

schutz gewahrt werden: Der Dienstleister

darf den Patienten nur konsultieren, wenn

dieser der Weitergabe seiner Daten zuvor

ausdrücklich zugestimmt hat. Eine derar-

tige Einwilligung des Patienten kann mit-

tels eines entsprechenden Passus bereits

auf dem Anamnesebogen erfolgen.

\

Stichwort Factoring

Am Anfang jedes

Forderungsmanage-

ments steht ein

solides Rechnungs-

controlling.

Foto: mauritius

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Praxis