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107, Nr. 4, 16.2.2017, (355)
Zeitaufwand verursachenden individuellen
Besonderheiten.
Abrechnungsexperten empfehlen, in der
Rechnung ein konkretes Datum zu nennen,
bis wann die Rechnung bezahlt sein muss
(Beispielformulierung: „Wir bitten, das Geld
bis zum ... zu überwiesen.“). Grund: Geht
keine Zahlung des Patienten ein, ist auf-
grund der Datumsnennung keine Mahnung
mehr notwendig, um den Patienten in
Zahlungsverzug zu setzen. Die Frist ist hier
unabhängig von der Rechnungssumme.
Alternativ kann der Patient darauf hingewie-
sen werden, dass gemäß § 286 III BGB spä-
testens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
der Rechnung der Verzug eintritt. Achtung:
Dies gilt laut Gesetz nur, „wenn auf diese
Folge in der Rechnung oder Zahlungs-
aufstellung besonders hingewiesen worden
ist“. Hintergrund ist, dass gegenüber einem
Patienten, der sich in Zahlungsverzug be-
findet, prinzipiell auch der Rechtsweg be-
schritten werden kann, um an das Honorar
zu kommen. Dieser hat jedoch Tücken, da
der Zahnarzt nachweisen muss, dass der
Patient die Rechnung – und gegebenenfalls
die Mahnung – auch wirklich erhalten hat.
Tipp: Bei Patienten mit längerfristigen und
kostenintensiveren Behandlungen empfehlen
Abrechnungsexperten eine Ratenzahlung in
Erwägung zu ziehen. Grund: Die dadurch
in Rechnung gestellten kleineren Beträge
steigern die Chance, dass diese möglicher-
weise rascher bezahlt werden (können) als
ein großer Betrag. Allerdings sollte man auch
hier die einzelnen Behandlungsschritte und
ein exaktes Zahlungsziel benennen.
Wie oft sollte ich mahnen?
Oft begleichen Patienten (mehr oder weni-
ger) zügig das fällige Honorar, dann ist der
Vorgang ja abgeschlossen. Eine Rechnungs-
begleichung innerhalb von vier Wochen gilt
im Allgemeinen als angemessen. Über die
Gründe, warum Patienten die Rechnung
nicht bezahlen, kann man trefflich spekulie-
ren. Bei einigen ist es vielleicht schlicht ein
unbeabsichtigtes Versäumnis, sie waren
durch irgendeinen Grund verhindert (Reise,
Krankheit) oder haben die Rechnung ver-
Auch wenn eine zweite Mahnung per Gesetz
nicht nötig ist, raten Experten dazu.
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