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107, Nr. 5, 1.3.2017, (453)

ERGO Direkt/2teZahnarztmeinung –

Die Wortwahl ist erschreckend

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Zum Titel: „ERGO Direkt/2te-ZahnarztMeinung – Ein Geschäfts-

modell spaltet“, zm 3/2017, S. 18–22

Ich bin entsetzt. Über den Schreibstil, die Wortwahl. Da reiht einer Be-

griffe wie „Nestbeschmutzer, windige Geschäftsleute, Profitgier, hinters

Licht führen“ usw. hintereinander. In Zeichen ausgedrückt, machen

diese Beleidigungen des Herrn Lehmann gefühlt 30% seines Textes aus.

Solche Kollegen, wie die von ihm erwähnten, gibt es sicherlich. Aber

ich denke, sie sind eine Minderheit, und, wie Rüpel im Straßenverkehr,

durch solche verbalen Ausfälle nicht zu treffen. Bezeichnend der Ab-

schluss der Beiträge: der eine „mit freundlichen Grüßen“, der andere

„nicht meins“. Herr Dipl.-Kfm. Lehmann: Warum geht mir während

der ganzen Schreiberei Ihr geistiger Kollege Trump durch den Kopf?

Nicht nur, dass mit dieser Methode Arbeitsplätze in Deutschland auf-

gegeben werden (ist ja legitim, wenn die Konkurrenz preiswerter ist),

viel schlimmer ist, dass Vertrauensverhältnisse (Arzt–Patient) in Geschäfts-

verhältnisse (sprich: vertrauens- und seelenlos) verwandelt werden.

Herr Dipl.-Kfm. Lehmann, in Ihrer Diktion: Wenn Sie mit Ihren Argu-

menten (= Rundumschlag) Patienten (= Kunden) gewinnen und damit

Geld verdienen (= einstreichen), ohne das Vertrauensverhältnis vieler

Menschen zu ihren Zahnärzten beeinträchtigen zu wollen (= was ich

Ihnen abspreche), haben Sie für mich den ersten Prollpreis gewonnen.

Dr. Jochen Bremer, Frankfurt

ERGO-Direkt/2te-ZahnarztMeinung –

Wer wird wohl der Dumme sein?

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Zum Titel: „ERGO Direkt/2te-ZahnarztMeinung – Ein Geschäfts-

modell spaltet“, zm 3/2017, S. 18–22

Ganz abgesehen davon, dass Holger Lehmann schon die Grundregeln

der Wirtschaft aus dem 19. Jahrhundert negiert, hat ein Preisdumping

mit einer zweiten Meinung doch überhaupt nichts zu tun. Es wird nur

die erste Meinung zu einem anderen Preis angeboten. Ohne körper-

liche Untersuchung, Röntgenaufnahmen, Mundhygienestatus und

PAR-Befund ist eine Planung gar nicht durchführbar und schon gar

keine Kostenkalkulation möglich. Dass dann häufig anstelle von 4

überkronten Zähnen 6 oder 8 Zähne beschliffen werden, die unter

„besonderes Schnäppchen“ verbucht werden, weil wahrscheinlich

unnötig, aber zum gleichen Preis geliefert wird, lässt bei den Nicht-

beteiligten Schadenfreude aufkommen. Dass der Patient und auch der

Versicherer zumindest mittel- und langfristig, der Behandler auch kurz-

fristig der Verlierer ist, wird durch den finanziellen Erfolg der Portalbe-

treiber nicht wettgemacht. Die Geschäftsidee ist bei einem bestimmten

Personenkreis gut anzuwenden, denn dieser merkt es am allerletzten –

dass er als Dummer die Zeche zu bezahlen hat. Aber so ist es wohl immer

im Leben – schon weit vor John Ruskins Ideen als Sozialreformer.

Dr. Eberhard Siegle, LL.M., Neumarkt-St. Veit

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