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107, Nr. 5, 1.3.2017, (457)
Entwurf zugrunde liegt, später noch zu
einem Problem für die Hersteller werden.
Denn: Für Nanomaterialien, die in fast allen
Dentalmaterialien von der Zahnfüllung über
Abformmaterial bis hin zum Okklusions-
papier (zum Beispiel als Pigmente) enthalten
sind, muss künftig das sogenannte Exposi-
tionsrisiko beurteilt werden. Das heißt, es
wird geprüft, in welche Risikoklasse (siehe
Kasten) die unterschiedlichen Medizinpro-
dukte aufgrund ihres Potenzials der internen
Exposition eingeordnet werden können – je
nachdem, ob es als „hoch“ oder „mittel“
(dann jeweils hochgestuft in Klasse III),
„gering“ (dann hochgestuft in Klasse IIb)
oder „unbedeutend“ (dann einsortiert in
Klasse IIa) angesehen wird.
Zuerst hatte die EU-Kommission vorgesehen,
dass alle Produkte, die Nanopartikel ent-
halten oder freisetzen können, automatisch
als Hochrisikoprodukte und damit in Klasse
III eingestuft werden sollten. Die Folge wäre
gewesen, dass nahezu 80 Prozent aller den-
talen Medizinprodukte von dieser Höher-
stufung betroffen gewesen wären. Damit
wären für alle Produkte in der Risikoklasse III
klinische Prüfungen erforderlich geworden
– sprich für jede Zahnfüllung, jede Spange,
jede Brücke. „Es ist keine Frage, dass diese
Regelung die gesamte Dentalindustrie vor
erhebliche Probleme gestellt hätte“, sagt
Stock, „im Trilogverfahren haben die Be-
Medizinprodukte mit Ausnahme der In-vitro-Diagnostika und der aktiven implantier-
baren Medizinprodukte werden vier Klassen zugeordnet: I, IIa, IIb und III. Aktuell erfolgt
die Klassifizierung nach der derzeit geltenden europäischen Medizinprodukterichtlinie
(EU 93/42/EWG) – je nach Risiko bei der Anwendung. Beispiele:
\
Klasse I (geringes Risiko):
Lesebrillen, Rollstühle, Mullbinden, Stützstrümpfe
\
Klasse IIa (mittleres Risiko):
Zahnfüllungen, Röntgenfilme, Hörgeräte
\
Klasse IIb:
Dentalimplantate, Beatmungsgeräte, Bestrahlungsgeräte, Blutbeutel
\
Klasse III (hohes Risiko):
Herzkatheter, künstliche Hüft-, Knie-, oder Schultergelenke,
Brustimplantate, Herzschrittmacher
Nach neuer MDR könnte die Klassifizierung jedoch nach dem sogenannten Expositions-
potenzial erfolgen. Viele Medizinprodukte würden dann vermutlich hochgestuft wer-
den.
Quelle: BMG
Risikoklassifizierung
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