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07,

Nr. 11, 1.6.2017, (1319)

und PKV soll beibehalten und im Wege der

reformierten Dualität angepasst werden.

Die privatzahnärztlichen Leistungen sollen

als Innovationstreiber genutzt werden.

7. Zahnärztliche Versorgung: Richtige

Weichenstellungen vornehmen

Die BZÄK fordert, für jeden Bürger einen

wohnortnahen Zugang zu qualitativ hoch-

wertiger, zahnärztlicher Versorgung zu er-

möglichen. Die Anreize zur Niederlassung in

ländlichen Regionen sollen durch attraktive

Rahmenbedingungen verbessert werden.

Die BZÄK setzt sich für eine zeit- und

bedarfsgemäße Definition der spezifischen

Bedürfnisse ein, um alle Menschen mit Be-

hinderung adäquat auch bei notwendiger

Narkosebehandlung zu versorgen. Inhalte

der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege

sollen in die neue Ausbildungsverordnung

zum Beruf „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“

übernommen werden.

Flüchtlinge und Asylbewerber sollen gleicher-

maßen vom hohen Standard der zahnärzt-

lichen Versorgung profitieren. Für den

Zahnarzt soll eindeutig erkennbar sein,

welche Leistungsansprüche sein Patient nach

dem Asylbewerberleistungsgesetz hat.

Die Gleichwertigkeitsprüfung – inklusive

Sprachprüfung – ist als unerlässliche Voraus-

setzung vorzusehen, um in Deutschland den

Beruf des Zahnarztes ausüben zu können.

8. Junge Zahnärzte: Rahmenbedingungen

für Beruf und Umfeld verbessern

Die BZÄK fordert, die Novelle der zahnärzt-

lichen Approbationsordnung unbedingt zu

verabschieden und dabei den Nationalen

Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahn-

medizin (NKLZ) zu berücksichtigen. Die

Strukturen und Inhalte der Ausbildung sollen

dringend an die aktuellen wissenschaftlichen

Erkenntnisse und Anforderungen des Ver-

sorgungsgeschehens angepasst werden.

Impulse aus dem BZÄK-Memorandum zur

Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen

stärker in die politische Arbeit integriert

werden.

9. Praxis-Team: Durch attraktive Aus- und

Fortbildung fördern

Die BZÄK fordert, das duale System der

beruflichen Ausbildung in Deutschland zu

stärken und den aktuellen Herausforderun-

gen permanent anzupassen. Neben der

etablierten Zahnmedizinischen Fachange-

stellten (ZFA) sollte kein zweites Berufsbild

Dentalhygiene (DH) als eigenständiger Be-

ruf etabliert werden. Das Aufstiegsfortbil-

dungsmodell für nicht-zahnärztliches Assis-

tenzpersonal im Aufgabengebiet der Zahn-

ärztekammern soll gefördert werden. Eine

Substitution zahnmedizinischer Leistungen

durch Assistenzpersonal wird strikt zurückge-

wiesen (Delegation statt Substitution).

10. Europa: Aushöhlung des deutschen

Qualitätsniveaus verhindern

Die BZÄK fordert, im Rahmen aktueller Maß-

nahmen wie der Verabschiedung des sogenann-

ten EU-Dienstleistungspakets sicherzustellen,

dass im Interesse des Patientenschutzes ein

hohes Niveau der zahnärztlichen Versorgung

beibehalten wird. Dabei soll das Bestimmungs-

landprinzip als Leitprinzip bei der Frage des

anwendbaren Rechts erhalten bleiben.

Das Kammersystem als bewährtes ordnungs-

politisches Modell soll auf europäischer Ebene

gefördert werden. Allen Bestrebungen, die

Rechte der Freien Berufe zu beschneiden,

soll massiv entgegengewirkt und die Bemü-

hungen des Berufsstands unterstützt wer-

den, eine „EU-Charta der Freien Berufe“ auf

europäischer Ebene zu implementieren.

Tendenzen zur Substitution (anstatt Delega-

tion) zahnärztlicher Leistungen durch Assis-

tenzpersonal soll entgegengewirkt werden.

Die Normierung von Gesundheitsleistungen

unter dem Dach des Europäischen Komitees

für Normierung (CEN) soll verhindert werden.

Das Programm wird an einen breiten Kreis in

der Fachöffentlichkeit gestreut und dient als

Grundlage für weitere politischen Gespräche

– vor und auch nach der Bundestagswahl.

Das Positionspapier im Wortlaut:

https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/ ges.politisches_programm_bzaek.pdf

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