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Nr. 11, 1.6.2017, (1319)und PKV soll beibehalten und im Wege der
reformierten Dualität angepasst werden.
Die privatzahnärztlichen Leistungen sollen
als Innovationstreiber genutzt werden.
7. Zahnärztliche Versorgung: Richtige
Weichenstellungen vornehmen
Die BZÄK fordert, für jeden Bürger einen
wohnortnahen Zugang zu qualitativ hoch-
wertiger, zahnärztlicher Versorgung zu er-
möglichen. Die Anreize zur Niederlassung in
ländlichen Regionen sollen durch attraktive
Rahmenbedingungen verbessert werden.
Die BZÄK setzt sich für eine zeit- und
bedarfsgemäße Definition der spezifischen
Bedürfnisse ein, um alle Menschen mit Be-
hinderung adäquat auch bei notwendiger
Narkosebehandlung zu versorgen. Inhalte
der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege
sollen in die neue Ausbildungsverordnung
zum Beruf „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“
übernommen werden.
Flüchtlinge und Asylbewerber sollen gleicher-
maßen vom hohen Standard der zahnärzt-
lichen Versorgung profitieren. Für den
Zahnarzt soll eindeutig erkennbar sein,
welche Leistungsansprüche sein Patient nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz hat.
Die Gleichwertigkeitsprüfung – inklusive
Sprachprüfung – ist als unerlässliche Voraus-
setzung vorzusehen, um in Deutschland den
Beruf des Zahnarztes ausüben zu können.
8. Junge Zahnärzte: Rahmenbedingungen
für Beruf und Umfeld verbessern
Die BZÄK fordert, die Novelle der zahnärzt-
lichen Approbationsordnung unbedingt zu
verabschieden und dabei den Nationalen
Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahn-
medizin (NKLZ) zu berücksichtigen. Die
Strukturen und Inhalte der Ausbildung sollen
dringend an die aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisse und Anforderungen des Ver-
sorgungsgeschehens angepasst werden.
Impulse aus dem BZÄK-Memorandum zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen
stärker in die politische Arbeit integriert
werden.
9. Praxis-Team: Durch attraktive Aus- und
Fortbildung fördern
Die BZÄK fordert, das duale System der
beruflichen Ausbildung in Deutschland zu
stärken und den aktuellen Herausforderun-
gen permanent anzupassen. Neben der
etablierten Zahnmedizinischen Fachange-
stellten (ZFA) sollte kein zweites Berufsbild
Dentalhygiene (DH) als eigenständiger Be-
ruf etabliert werden. Das Aufstiegsfortbil-
dungsmodell für nicht-zahnärztliches Assis-
tenzpersonal im Aufgabengebiet der Zahn-
ärztekammern soll gefördert werden. Eine
Substitution zahnmedizinischer Leistungen
durch Assistenzpersonal wird strikt zurückge-
wiesen (Delegation statt Substitution).
10. Europa: Aushöhlung des deutschen
Qualitätsniveaus verhindern
Die BZÄK fordert, im Rahmen aktueller Maß-
nahmen wie der Verabschiedung des sogenann-
ten EU-Dienstleistungspakets sicherzustellen,
dass im Interesse des Patientenschutzes ein
hohes Niveau der zahnärztlichen Versorgung
beibehalten wird. Dabei soll das Bestimmungs-
landprinzip als Leitprinzip bei der Frage des
anwendbaren Rechts erhalten bleiben.
Das Kammersystem als bewährtes ordnungs-
politisches Modell soll auf europäischer Ebene
gefördert werden. Allen Bestrebungen, die
Rechte der Freien Berufe zu beschneiden,
soll massiv entgegengewirkt und die Bemü-
hungen des Berufsstands unterstützt wer-
den, eine „EU-Charta der Freien Berufe“ auf
europäischer Ebene zu implementieren.
Tendenzen zur Substitution (anstatt Delega-
tion) zahnärztlicher Leistungen durch Assis-
tenzpersonal soll entgegengewirkt werden.
Die Normierung von Gesundheitsleistungen
unter dem Dach des Europäischen Komitees
für Normierung (CEN) soll verhindert werden.
Das Programm wird an einen breiten Kreis in
der Fachöffentlichkeit gestreut und dient als
Grundlage für weitere politischen Gespräche
– vor und auch nach der Bundestagswahl.
Das Positionspapier im Wortlaut:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/ ges.politisches_programm_bzaek.pdf29
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www.metasys.comDurchdachte Wasserhygiene
für die Dentaleinheit
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Permanente Dekontamination des dentalen Brauchwassers
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Verhindert die Biofilmbildung in den Wasserleitungen der Dentaleinheit
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Schützt vor Kalkablagerung durch den Einsatz kalkbindender Stoffe
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Beseitigt viele Bakterienstämme wie z.B. Legionellen, Pseudomonas,
Coli-Bakterien und Staphylokokken*
* Wirksamkeit durch mikrobiologische Studien belegt.
Sicherungseinrichtung gemäß DIN EN 1717 (integrierter freier Auslauf) - nur bei Modell WEK
STOP!
Keine Chance
den Legionellen!