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106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1480)
B
Bernhard K. versteht die Welt nicht mehr:
Trotz langjähriger Geschäftsverbindung
droht ihm seine Hausbank in einem Schrei-
ben die Kündigung seines Überziehungs-
kredits auf dem Praxiskonto an: Er habe
„aufgrund irreführender und im Ergebnis
falscher Angaben“ auf Bankformularen für
„erhebliche Irritationen“ gesorgt.
Das besagte Bankformular
ist eine „Selbstauskunft“
Bei dem erwähnten Bankformular handelt es
sich, dies hat K. mittlerweile in Erfahrung
bringen können, um eine „Selbstauskunft“,
die ihm von der Bank ein Mal im Jahr über-
mittelt wird und die er meist mithilfe seines
Steuerberaters vervollständigt. Dabei geht es
um eine aktuelle Darstellung sowohl seines
Vermögens und seiner Schulden als auch sei-
ner Einnahmen und Ausgaben (siehe Kasten
„Worauf muss ich achten?“). Nach seiner
Erinnerung hatte er sich dabei stets bemüht,
die jeweiligen Informationen vollständig zu
übermitteln. Nach einem Gespräch mit sei-
nem Steuerberater muss Bernhard K. aller-
dings einräumen, dass er die Formulare nicht
jährlich aktualisiert, sondern lediglich die
bisherigen Zahlen aus den Vorjahren fort-
geschrieben hatte.
Konkret geht es um einen Privatkredit, den
Bernhard K. bei einer Direktbank vor etwa
einem Jahr aufgenommen hat. Während er
diesen Privatkredit, für den er noch weitere
zwei Jahre monatliche Zins- und Tilgungs-
raten von rund 300 Euro aufbringen muss,
ein Mal in der Selbstauskunft aufgeführt hat,
verzichtete er in den beiden folgenden
Jahren darauf, weil er dachte und immer
noch denkt, dass diese private Verbindlich-
keit nichts mit seiner Praxis zu tun habe.
Allerdings hielt er es nicht für erforderlich,
darüber mit seinem zuständigen Bankmitar-
beiter zu reden. Und da dieser sich umge-
kehrt ebenfalls nicht meldete, war für Bern-
hard K. die Angelegenheit erledigt. Wie er
nun erfuhr, hatte dieser Bankmitarbeiter
inzwischen eine andere Aufgabe übernom-
men und dem Nachfolger war aufgefallen,
dass es in den Selbstauskünften der letzten
Jahre unterschiedliche Angaben gibt.
Die Bank muss sich auf die
Zahlen verlassen können
So ungeschickt die Vorgehensweise des
Bankmitarbeiters vor dem Hintergrund der
langen Bankverbindung auch gewesen sein
mag – in der Sache ist sie nicht nur vor dem
aktuellen Hintergrund restriktiver Kreditver-
gaben nachvollziehbar: Selbstauskünfte
dokumentieren schließlich letztlich das
gegenseitige Vertrauen zwischen Bank und
Kreditnehmer.
Die Bank sollte sich dabei auf die dort ange-
führten Zahlen verlassen können. Immerhin
lassen sie unter anderem wertvolle Rück-
schlüsse auf die Kapitaldienstfähigkeit des
Kunden als wesentlichen Maßstab seiner
finanziellen Leistungsfähigkeit zu. Das gilt
gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
auch für Zahnarztpraxen. Es ist aufgrund
der Bedeutung dieser Zahlen daher durch-
aus üblich, die Kundendaten der Selbstaus-
Die Bedeutung der Selbstauskunft für Banken
Auch private Verbindlichkeiten zählen
Die Selbstauskunft gibt der Bank Hinweise auf die sogenannte Kapitaldienst-
fähigkeit des Kunden. Gibt der Praxisinhaber dort falsche Zahlen an, kann das
Institut den Kredit kündigen. Achtung: Auch private Verbindlichkeiten zählen!
Durch die Kapitaldienstfähigkeit wird
bankseitig festgelegt, in welchem
Umfang die jeweiligen Einnahmen des
Praxisinhabers ausreichen, um die
regelmäßigen Ausgaben einschließlich
der für Kredite erforderlichen Zins- und
Tilgungsraten zu bezahlen.
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Kapitaldienstfähigkeit
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EFINITION
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Praxis