Table of Contents Table of Contents
Previous Page  24 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 24 / 68 Next Page
Page Background

zm

106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1490)

B

arbeit zu diesem Thema wurden Studien

mit Natriumhydrogenkarbonat, Glycin und

Erythritol berücksichtigt [Bühler, Amato,

Weiger & Walter, 2016b]. Dabei wurde die

subgingivale Anwendung aller getesteten

Pulverarten überwiegend als angenehmer

oder mindestens gleichwertig zur Reinigung

mit Handinstrumenten oder (Ultra-)Schall

bewertet. Die Zeitersparnis durch eine kür-

zere Behandlungsdauer ist aus Patienten-

sicht sicherlich ebenfalls als positiv zu be-

werten.

Risiken, Hygiene und

Kontraindikation

Bei der subgingivalen Anwendung von

dentalen Instrumenten und Substanzen

wird im Allgemeinen die Integrität der

Mundhöhle verletzt. Die Durchdringung

des epithelialen Attachments (wie mit der

Parodontalsonde) stellt somit letztlich

immer ein Eindringen in den menschlichen

Organismus dar. Zum Parodont gehören

neben den gingivalen Anteilen auch Wurzel-

zement und -dentin.

Doch welchen konkreten Einfluss hat LPW

auf die einzelnen Gewebe und auf den

Gesamtorganismus? Zu erwähnen ist er-

neut, dass Dauer, Winkel und Abstand bei

der Behandlung starken Einfluss auf die Mo-

difizierung der behandelten Oberfläche und

umliegende Gewebe haben [Petersilka, 2011;

Bühler, Amato, Weiger & Walter 2016a].

Um unerwünschte Effekte zu reduzieren,

sollten die Empfehlungen und Vorsichts-

maßnahmen des jeweiligen Herstellers des

Handstücks und des Pulvers berücksichtigt

werden. Eine regelmäßige Aktualisierung

der Anamnese sowie adäquate Aufklärung

des Patienten über die möglichen Risiken

sind ebenfalls unerlässlich.

Asthma und schwere Atemwegserkrankungen

gelten aufgrund der potenziell möglichen

Reizung der Lunge durch aspirierte Pulver-

partikel als Kontraindikation für die Behand-

lung mit LPW. Natriumhydrogenkarbonat

greift zudem in den Elektrolythaushalt ein

und sollte nicht bei Patienten mit Hyper-

tonie, Nierenfunktionsstörungen, Morbus

Addison, Morbus Cushing, der Einnahme

von Antidiuretika und bei salzarmer Diät

verwendet werden.

Da beim Vorliegen von Infektionskrankheiten

das Aerosol einen zentralen Übertragungs-

weg darstellt, ist dies bei der Entscheidung

für eine Behandlung mit LPW zu berücksich-

tigen („Infektionsprävention in der Zahn-

heilkunde – Anforderungen an die Hygiene

– Mitteilung der Kommission für Kranken-

haushygiene und Infektionsprävention

beim Robert Koch-Institut“, 2006). Die Ver-

wendung einer Schutzbrille und eines lege

artis angelegten Mund-Nasen-Schutzes sind

obligat. Der Behandler muss zudem durch

eine korrekte Aufbereitung der Düsen bezie-

hungsweise Handstücke (Einstufung nach

Kategorie kritisch B) eine potenzielle Infek-

tionskette unterbinden. Eine Sterilisation

der Übertragungsinstrumente nach jedem

Patienten ist daher zwingend nötig.

Dentin- und

Wurzelschäden

Der Einsatz von Natriumhydrogenkarbonat-

pulver mit LPW führt nachweislich zur

Schädigung von Dentin- und Wurzelober-

flächen. Daher wird hier lediglich die Ver-

wendung auf intakten Schmelzoberflächen

empfohlen und von einer Anwendung in

Bereichen von freiliegenden Zahnhälsen,

beispielsweise bei Rezessionen oder keil-

förmigen Defekten abgeraten [Gerbo,

Lacefield, Barnes & Russell, 1993; Gutmann,

1998; Agger, Hörsted-Bindslev & Hovgaard,

2001; Petersilka, Bell, Mehl et al., 2003;

Graumann et al., 2013; Bühler et al.,

2016a].

Die Anwendung von Natriumhydrogen-

karbonatpulver auf initialkariösen Läsionen

beziehungsweise White Spots ist definitiv

nicht zu empfehlen, da hier in vitro ein Ein-

brechen vorgeschädigter Schmelzprismen

beschrieben wurde [Schiffner, 1992]. Glycin-

pulver zeigte hingegen deutlich geringere

Abbildung 4: Niedrigabrasives Pulverstrahlen ermöglicht eine effiziente

Biofilmentfernung auch im periimplantären Gewebe.

Abbildung 5: Auch bei korrekter Anwendung niedrigabrasiver Pulver-

medien kann postoperativ eine leichte Blutung präsent sein. Hier sind

bukkal der Implantate jedoch durch Fehlanwendung überproportional

starke Gingivaschäden entstanden.

24

Fortbildung: Toxikologie und Allergologie