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zm

106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1492)

B

Toxizität:

Natriumhydrogenkarbonat, Glycin, Erythri-

tol und Trehalose sind als Lebensmittel-

zusatzstoffe zugelassen und entsprechen

toxikologischen Richtlinien zum Einsatz in

der Mundhöhle als Medizinprodukt. In ein-

zelnen wissenschaftlichen Untersuchungen

wurden geringfügige gastro-intestinale Ne-

beneffekte wie Übelkeit, Blähungen oder

Durchfall beschrieben [European Food

Safety Authority, 2015; Bühler et al.,

2016b;]. Den Autoren ist keine Studie be-

züglich kanzerogener Effekte im Zusam-

menhang mit den genannten Substanzen

bei oraler Anwendung bekannt.

Bakteriämie:

Wie bei jeder subgingivalen Anwendung

dentaler Instrumente ist auch beim Einsatz

von LPW mit einer Bakteriämie zu rechnen

[Daly et al., 2001; Kinane et al., 2005]. In

einem direkten Vergleich wurde keine er-

höhte Bakteriämie verglichen mit einer

Politur mittels Polierkelch und Paste festge-

stellt [Hunter et al., 1989]. Daten zum Ver-

gleich der subgingivalen Anwendung mit

LPW und alternativen Verfahren in Bezug

auf Bakteriämien sind den Autoren nicht be-

kannt. Die Indikation für eine Endokarditis-

prophylaxe ist also nach derzeitigem Stand

nach denselben Maßstäben wie bei anderen

subgingivalen Behandlungen zu stellen

[Wilson et al., 2007].

Emphyseme

Eine sehr seltene Komplikation stellt die Ent-

wicklung eines Luftemphysems im Zusam-

menhang mit LPW dar. Als Symptom dafür

zeigt sich in der Regel innerhalb kürzester

Zeit nach Lufteintritt in das Gewebe eine

Raumforderung mit klassischen Krepitati-

onsgeräuschen beim Abtasten. Hierbei kann

die raumfordernde Schwellung sowohl

intra- als auch extraoral lokalisiert sein und

sich bis in die Hals-Nackenregion erstrecken.

Von 1977 bis 2001 wurden neun Fälle von

Luftemphysemen und drei Fälle von

Embolien dokumentiert [Flemmig et al.,

2007]. Bis 2013 beschrieben nur sechs

weitere Artikel ähnliche Vorkommnisse

[Graumann et al., 2013]. Der Einsatz

anderer zahnärztlicher Geräte wie Turbinen

und Luft-/Wasserspritzen, vor allem im Zuge

von Zahnextraktionen, führte jedoch in

der Vergangenheit wesentlich häufiger zu

vergleichbaren Komplikationen [Petersilka,

2011].

Das Risiko von Luftemphysemen scheint

insbesondere in Bereichen fehlender kerati-

nisierter Gingiva sowie stark entzündeter

Bereiche gegeben zu sein. Weiterhin erhöht

jede Verletzung der Integrität der Schleim-

haut das Emphysemrisiko. Hier ist beson-

dere Vorsicht geboten. Weiterhin wird emp-

fohlen, das Handstück bei jeglichem Einsatz

von LPW in ständiger Bewegung zu halten

[Petersilka, Panitz, Weresch, Eichinger &

Kern, 2010]. Alle bisher in der Literatur be-

schriebenen Fälle zeigten einen unproble-

matischen Verlauf bis zur Ausheilung bei

adäquater Behandlung. Dabei wurde beob-

achtet, dass die in das Gewebe eingebrachte

Luft sich ohne weitere Therapie innerhalb

von 24 bis 28 Stunden selbsttätig zurück-

resorbiert. Beim Auftreten eines Emphysems

sollte der Patient über das unerwünschte

Ereignis aufgeklärt werden und er sollte bei

unerwarteten potenziell problematischen

Verläufen die Möglichkeit haben, sofort

Kontakt zu seinem Behandler aufzunehmen.

Potenziell problematische Verläufe sind kar-

diopulmonale Symptomatiken beim Eintritt

von Luft über cervicofaciale Faszien sowie

Visusprobleme beim Eindringen von Luft

in den Orbitabereich. Weiterhin soll der

Patient einen intraoralen Luftdruckaufbau

wie zum Beispiel durch Niesen mit zugehal-

tenem Mund oder Nase, Valsalva-

Manöver oder Tätigkeiten wie das Spielen

von Blasinstrumenten unterlassen, um ein

erneutes Emphysem zu vermeiden. Die pro-

phylaktische Gabe eines Antibiotikums wird

kontrovers diskutiert und ist eventuell bei

immunologisch kompromittierten Patienten

(wie Diabetes Mellitus oder onkologischer

Therapie) denkbar [Bassetti, Bassetti, Scu-

lean & Salvi, 2014]. Bei fehlender Erfahrung

sollte man bei Verdacht auf ein Luftemphy-

sem die Überweisung an eine chirurgische

Praxis oder Klinik zur weiteren Diagnostik

und Therapie erwägen.

Technische Probleme

Es gibt Erfahrungsberichte über technische

Probleme aufgrund unsachgemäßer Bedie-

nung von Handstücken und LPW-Geräten,

bei denen es zu Verletzungen von Behandler

und/oder Patienten kam. Hierzu liegen

jedoch bisher keine wissenschaftlichen Da-

ten vor. In diesem Zusammenhang scheint

es umso wichtiger, bei der Behandlung die

Augen des Patienten zu schützen (durch

Schutzbrillen oder Schließen der Augen)

und auf Behandlerseite auch auf korrekten

Arbeitsschutz zu achten sowie die Geräte nur

bei entsprechender Sachkunde und unter

regelmäßiger Wartung zu verwenden.

Jedes unerwünschte Ereignis unter Verwen-

dung von LPW-Technik sollte, unabhängig

vom verwendeten Gerätetyp oder Strahl-

mittel, an das Bundesinstitut für Arzneimit-

tel und Medizinprodukte gemeldet werden,

um allen Anwendern ein risikoarmes

Arbeiten zu erleichtern. Die Meldung kann

online unter

www.bfarm.de

erfolgen, das

Formular ist auch auf

zm-online.de

zum

Download erhältlich.

Fazit

Die Anwendung von LPW ist in der

modernen zahnärztlichen Praxis nicht mehr

wegzudenken. Zeitersparnis und Patienten-

akzeptanz machen dieses Verfahren attrak-

tiv für den täglichen Einsatz. Insbesondere

in der parodontalen Erhaltungstherapie

bietet LPW in Verbindung mit niedrig-

abrasiven Pulvern gegenüber der subgingi-

valen Reinigung mit (Ultra-)Schall und

Handinstrumenten viele Vorteile sowohl

für den Behandler als auch den Patienten

bei gleicher Effektivität. Dennoch sollten

Kontraindikationen und Risiken bei jedem

Einsatz berücksichtigt und mit dem Patient

besprochen werden. Bei korrekter Anwen-

dung kann der subgingivale Einsatz von

LPW grundsätzlich als sicher erachtet wer-

den. Jedoch sind Überempfindlichkeitsreak-

tionen auf einzelne Substanzen beim Einsatz

in der Mundhöhle oder seltene Fälle einer

Emphysembildung niemals gänzlich auszu-

schließen.

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Fortbildung: Toxikologie und Allergologie