zm
107, Nr. 1, 1.1.2017, (11)
Die Kassenzahnärztliche Bundes-
vereinigung, K. d. ö. R., Köln –
einerseits – und der GKV-Spitzen-
verband, K. d. ö. R., Berlin –
andererseits – treffen zur Anpas-
sung des Punktwertes nach
§ 57 Abs. 1 SGB V bei Zahnersatz
und Zahnkronen für das Jahr
2017 die folgende Vereinbarung:
1.
Der Punktwert für Zahnersatz
und Zahnkronen wird für das
Jahr 2017 um 2,5 % erhöht. Aus-
gangsbasis für die Vereinbarung
des Punktwertes nach § 57 Abs. 1
SGB V für das Jahr 2017 ist der
Punktwert von 0,8605 Euro.
2.
Es wird ein Punktwert in Höhe
von 0,8820 Euro vereinbart. Die-
ser Punktwert ist die Grundlage
für die Höhe der vom Gemeinsa-
men Bundesausschuss gemäß §
56 Abs. 4 SGB V im Bundesanzei-
ger bekannt zu machenden, auf
die Regelversorgung entfallen-
den Beträge gemäß § 57 Abs. 1
Satz 6 SGB V. Die Vertragspartner
gehen davon aus, dass die Veröf-
fentlichung im Bundesanzeiger
bis zum 01. Januar 2017 erfolgt.
3.
Der Punktwert in Höhe von
0,8820 Euro ist bei allen Heil-
und Kostenplänen anzusetzen,
die ab dem 01. Januar 2017 aus-
gestellt werden.
Köln, Berlin, 10.11.2016
Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung,
GKV-Spitzenverband
KZBV informiert
ZE-Punktwert 2017
Statistische Basisdaten
KZBV-Jahrbuch 2016 erschienen
Die Zahl der Zahnärzte in
Deutschland, die in ihren Praxen
gesetzlich krankenversicherte
Patienten behandelten, stieg in
2015 erneut leicht an und belief
sich zum Jahresende, wie dem
neuen KZBV-Jahrbuch zu ent-
nehmen ist, auf nahezu 62.000.
Davon waren genau 52.295 als
Vertragszahnärzte tätig, rund 1,1
Prozent weniger als ein Jahr
zuvor. Demgegenüber stieg die
Zahl der in den Praxen angestell-
ten Zahnärzte im selben Zeit-
raum um rund 11,2 Prozent auf
9.695, der Trend zu größeren
Praxiseinheiten setzte sich somit
auch in 2015 fort.
Diese und weitere statistische
Basisdaten, etwa zur gesamt-
wirtschaftlichen Bedeutung der
Zahnärzte, zu GKV-Einnahmen
und -Ausgaben, zur Bevölke-
rungsstruktur, zur betriebswirt-
schaftlichen Situation und zur
Entwicklung der Zahnarztpraxen
sind im neuen KZBV-Jahrbuch
zusammengefasst.
Die Datensammlung aus amt-
lichen und offiziellen Statistiken
von KZBV, BZÄK, Statistischem
Bundesamt sowie Bundesge-
sundheitsministerium kann zum
Selbstkostenpreis von zehn Euro
(zuzüglich Porto) bestellt wer-
den. Auch in diesem Jahr wird
das KZBV-Jahrbuch unter www.
kzbv.deals Gesamtdokument im
PDF-Format in elektronischer
Form zum kostenfreien Herunter-
laden bereitgestellt.
Bezugsquelle:
KZBV
Postfach 41 01 69, 50861 Köln
Tel.: 0221/
4001-215/-117/-216Fax: 0221/4001-180
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Rubrik: Service/Infomaterialien/
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