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zm

107, Nr. 1, 1.1.2017, (11)

Die Kassenzahnärztliche Bundes-

vereinigung, K. d. ö. R., Köln –

einerseits – und der GKV-Spitzen-

verband, K. d. ö. R., Berlin –

andererseits – treffen zur Anpas-

sung des Punktwertes nach

§ 57 Abs. 1 SGB V bei Zahnersatz

und Zahnkronen für das Jahr

2017 die folgende Vereinbarung:

1.

Der Punktwert für Zahnersatz

und Zahnkronen wird für das

Jahr 2017 um 2,5 % erhöht. Aus-

gangsbasis für die Vereinbarung

des Punktwertes nach § 57 Abs. 1

SGB V für das Jahr 2017 ist der

Punktwert von 0,8605 Euro.

2.

Es wird ein Punktwert in Höhe

von 0,8820 Euro vereinbart. Die-

ser Punktwert ist die Grundlage

für die Höhe der vom Gemeinsa-

men Bundesausschuss gemäß §

56 Abs. 4 SGB V im Bundesanzei-

ger bekannt zu machenden, auf

die Regelversorgung entfallen-

den Beträge gemäß § 57 Abs. 1

Satz 6 SGB V. Die Vertragspartner

gehen davon aus, dass die Veröf-

fentlichung im Bundesanzeiger

bis zum 01. Januar 2017 erfolgt.

3.

Der Punktwert in Höhe von

0,8820 Euro ist bei allen Heil-

und Kostenplänen anzusetzen,

die ab dem 01. Januar 2017 aus-

gestellt werden.

Köln, Berlin, 10.11.2016

Kassenzahnärztliche

Bundesvereinigung,

GKV-Spitzenverband

KZBV informiert

ZE-Punktwert 2017

Statistische Basisdaten

KZBV-Jahrbuch 2016 erschienen

Die Zahl der Zahnärzte in

Deutschland, die in ihren Praxen

gesetzlich krankenversicherte

Patienten behandelten, stieg in

2015 erneut leicht an und belief

sich zum Jahresende, wie dem

neuen KZBV-Jahrbuch zu ent-

nehmen ist, auf nahezu 62.000.

Davon waren genau 52.295 als

Vertragszahnärzte tätig, rund 1,1

Prozent weniger als ein Jahr

zuvor. Demgegenüber stieg die

Zahl der in den Praxen angestell-

ten Zahnärzte im selben Zeit-

raum um rund 11,2 Prozent auf

9.695, der Trend zu größeren

Praxiseinheiten setzte sich somit

auch in 2015 fort.

Diese und weitere statistische

Basisdaten, etwa zur gesamt-

wirtschaftlichen Bedeutung der

Zahnärzte, zu GKV-Einnahmen

und -Ausgaben, zur Bevölke-

rungsstruktur, zur betriebswirt-

schaftlichen Situation und zur

Entwicklung der Zahnarztpraxen

sind im neuen KZBV-Jahrbuch

zusammengefasst.

Die Datensammlung aus amt-

lichen und offiziellen Statistiken

von KZBV, BZÄK, Statistischem

Bundesamt sowie Bundesge-

sundheitsministerium kann zum

Selbstkostenpreis von zehn Euro

(zuzüglich Porto) bestellt wer-

den. Auch in diesem Jahr wird

das KZBV-Jahrbuch unter www.

kzbv.de

als Gesamtdokument im

PDF-Format in elektronischer

Form zum kostenfreien Herunter-

laden bereitgestellt.

Bezugsquelle:

KZBV

Postfach 41 01 69, 50861 Köln

Tel.: 0221/

4001-215/-117/-216

Fax: 0221/4001-180

Internet:

www.kzbv.de

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Rubrik: Service/Infomaterialien/

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