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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1110)

Tipp 1: Treffen Sie grundsätzliche Vorüber-

legungen zum Ruhestand!

In der Regel wird eine Praxis aus Ruhe-

standsgründen verkauft. Der Verkauf ist

dann meist als Bestandteil eines mehr

oder weniger umfassenderen Ruhestands-

konzepts zu sehen.

Auch wenn man das Thema immer wieder

vor sich her schiebt: Über die Frage, was

man mit seiner Abgabe finanziell (für die Ab-

sicherung) und ideell (für den Lebens-

abend) erreichen will, sollten Sie sich früh-

zeitig Gedanken machen. Dabei sollten ins-

besondere die folgenden Fragen beantwor-

tet werden:

Wie stelle ich mir meinen Ruhestand

grundsätzlich vor?

Wie lange und in welchem zeitlichen

Umfang will ich noch arbeiten?

Wie viel Geld habe ich nach dem Praxis-

verkauf zur Verfügung? Stellen Sie die Ein-

nahmen (Versorgungswerk, Mieteinnahmen,

sonstige Erträge) den Ausgaben (Lebens-

haltung, Krankenversicherung, Steuern)

gegenüber!

Kommt für mich eine (Übergangs-)

Kooperation mit einem Nachfolger infrage

oder will ich die Praxis zu einem Stichtag

verkaufen?

Am Ende sollte ein konkretes Abgabekonzept

stehen, das quasi als persönliche Idealvorstel-

lung eine Orientierung für die anstehenden

Gestaltungen und Verhandlungen gibt.

Tipp 2: Bringen Sie Ihre Praxis auf Vorder-

mann!

Wenn Sie ein Auto verkaufen wollen, ist es

ratsam, dass der TÜV neu gemacht ist, das

Wartungsheft vollständig ist und der Wagen

in der Waschanlage war. Ähnliches gilt für

den Praxisverkauf. Achten Sie darauf, dass

keine Mängel an den Geräten vorliegen und

die QM-Systeme aktuell und vorzeigbar sind.

Auch sollten Sie sich Gedanken darüber

machen, wie Sie die Praxis nicht nur optisch

noch besser ins rechte Licht rücken können.

Das heißt, Ausbesserungen vornehmen

und/oder neu streichen. Rechtzeitig geklärt

werden sollte auch, ob der Vermieter an den

Nachfolger weitervermietet und zu welchen

Bedingungen.

Tipp 3: Stellen Sie die Unterlagen zusam-

men!

Jeder potenzielle Käufer wird die Praxis vor

einem Kauf sorgfältig prüfen. Hierzu benö-

tigt er die notwendigen Dokumente. Das-

selbe gilt für einen Sachverständigen, der

die Praxis bewertet (siehe Tipp 4). Stellen

Sie deswegen sicher, dass alle Unterlagen

bereitliegen und nicht erst das große

Suchen beginnen muss. Am besten ist,

wenn Sie alles in einen oder mehrere Ordner

einsortieren.

Wichtig ist: Geben Sie niemals Originale

heraus, sondern nur Kopien! Lassen Sie sich

außerdem gegebenenfalls eine Empfangs-

bestätigung und eine Vertraulichkeitserklä-

rung des Kaufinteressenten geben.

7 Tipps zum Verkaufen

Das Thema Praxisabgabe ist für Inhaber keine leichte Kost. Hinzu kommt, dass

immer mehr Absolventen der Zahnmedizin die Selbstständigkeit scheuen und sich

dadurch die Käuferseite verkleinert. Der öffentlich bestellte Sachverständige Prof.

Dr. Wolfgang Merk gibt 7 Hinweise, worauf Praxisabgeber unbedingt achten

sollten.

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Die erfolgreiche Praxisabgabe

Prof. Dr. Wolfgang Merk

Sachverständiger

Foto: www.wm-institut.de