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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1110)
Tipp 1: Treffen Sie grundsätzliche Vorüber-
legungen zum Ruhestand!
In der Regel wird eine Praxis aus Ruhe-
standsgründen verkauft. Der Verkauf ist
dann meist als Bestandteil eines mehr
oder weniger umfassenderen Ruhestands-
konzepts zu sehen.
Auch wenn man das Thema immer wieder
vor sich her schiebt: Über die Frage, was
man mit seiner Abgabe finanziell (für die Ab-
sicherung) und ideell (für den Lebens-
abend) erreichen will, sollten Sie sich früh-
zeitig Gedanken machen. Dabei sollten ins-
besondere die folgenden Fragen beantwor-
tet werden:
Wie stelle ich mir meinen Ruhestand
grundsätzlich vor?
Wie lange und in welchem zeitlichen
Umfang will ich noch arbeiten?
Wie viel Geld habe ich nach dem Praxis-
verkauf zur Verfügung? Stellen Sie die Ein-
nahmen (Versorgungswerk, Mieteinnahmen,
sonstige Erträge) den Ausgaben (Lebens-
haltung, Krankenversicherung, Steuern)
gegenüber!
Kommt für mich eine (Übergangs-)
Kooperation mit einem Nachfolger infrage
oder will ich die Praxis zu einem Stichtag
verkaufen?
Am Ende sollte ein konkretes Abgabekonzept
stehen, das quasi als persönliche Idealvorstel-
lung eine Orientierung für die anstehenden
Gestaltungen und Verhandlungen gibt.
Tipp 2: Bringen Sie Ihre Praxis auf Vorder-
mann!
Wenn Sie ein Auto verkaufen wollen, ist es
ratsam, dass der TÜV neu gemacht ist, das
Wartungsheft vollständig ist und der Wagen
in der Waschanlage war. Ähnliches gilt für
den Praxisverkauf. Achten Sie darauf, dass
keine Mängel an den Geräten vorliegen und
die QM-Systeme aktuell und vorzeigbar sind.
Auch sollten Sie sich Gedanken darüber
machen, wie Sie die Praxis nicht nur optisch
noch besser ins rechte Licht rücken können.
Das heißt, Ausbesserungen vornehmen
und/oder neu streichen. Rechtzeitig geklärt
werden sollte auch, ob der Vermieter an den
Nachfolger weitervermietet und zu welchen
Bedingungen.
Tipp 3: Stellen Sie die Unterlagen zusam-
men!
Jeder potenzielle Käufer wird die Praxis vor
einem Kauf sorgfältig prüfen. Hierzu benö-
tigt er die notwendigen Dokumente. Das-
selbe gilt für einen Sachverständigen, der
die Praxis bewertet (siehe Tipp 4). Stellen
Sie deswegen sicher, dass alle Unterlagen
bereitliegen und nicht erst das große
Suchen beginnen muss. Am besten ist,
wenn Sie alles in einen oder mehrere Ordner
einsortieren.
Wichtig ist: Geben Sie niemals Originale
heraus, sondern nur Kopien! Lassen Sie sich
außerdem gegebenenfalls eine Empfangs-
bestätigung und eine Vertraulichkeitserklä-
rung des Kaufinteressenten geben.
7 Tipps zum Verkaufen
Das Thema Praxisabgabe ist für Inhaber keine leichte Kost. Hinzu kommt, dass
immer mehr Absolventen der Zahnmedizin die Selbstständigkeit scheuen und sich
dadurch die Käuferseite verkleinert. Der öffentlich bestellte Sachverständige Prof.
Dr. Wolfgang Merk gibt 7 Hinweise, worauf Praxisabgeber unbedingt achten
sollten.
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Die erfolgreiche Praxisabgabe
Prof. Dr. Wolfgang Merk
Sachverständiger
Foto: www.wm-institut.de