Table of Contents Table of Contents
Previous Page  77 / 132 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 77 / 132 Next Page
Page Background zm 107,

Nr. 9, 1.

5.2017, (1111)

In den Ordner gehören:

die Gewinnermittlungen der vergange-

nen drei Jahre mit dem Anlagenverzeichnis

die aktuelle Betriebswirtschaftliche Aus-

wertung (BWA)

eine aktuelle Gehaltsübersicht sowie die

Arbeitsverträge der Mitarbeiter

der Mietvertrag über die Praxisräume

alle Verträge, die ein Praxiskäufer vermut-

lich weiterführen würde – Leasingverträge,

Wartungsverträge, Versicherungen, Tele-

kommunikation, Entsorgungsverträge, Ver-

träge mit der Abrechnungsgesellschaft,

Honorarbescheide und Abrechnungsunter-

lagen der KZV der vergangenen drei Jahre

ergänzende Abrechnungs- und Patienten-

statistiken, sofern vorhanden

Tipp 4: Beauftragen Sie eine Wertermitt-

lung!

Im Vorfeld von Verhandlungen empfiehlt es

sich, ein Gutachten durch einen unabhängi-

gen, öffentlich bestellten und vereidigten

Sachverständigen zu beauftragen, der den

materiellen und den ideellen Wert neutral

und objektiv feststellt. Hierbei sollten alle

materiellen Werte (Substanzwert: Praxis-

einrichtung, Geräte, Ausstattung, Materia-

lien, EDV) sowie alle ideellen Werte (Good-

will: Patientenstamm, Patientenstruktur,

Lage der Praxis, Praxisorganisation) erfasst

werden. Der Praxiswert sollte mit der „mo-

difizierten Ertragswert-

methode“ ermittelt wer-

den, denn nur diese

Methode ist betriebs-

wirtschaftlich fundiert.

Damit wird letztlich der

finanzielle (Nachsteu-

er-)Vorteil

berechnet,

den ein Zahnarzt durch

einen Praxiserwerb im

Vergleich zu einer übli-

chen Anstellung hat.

Allerdings wird dieser

Vorteil nicht bis zum

Karriereende berechnet,

sondern aufgrund der

Tatsache, dass es sich bei

Zahnarztpraxen um per-

sonenbezogene Unter-

nehmen handelt, zeit-

lich befristet. Bei den meisten Praxisbewer-

tungen werden Ergebniszeiträume von drei

bis sechs Jahren zugrunde gelegt, bei beson-

ders großen Praxen (oder MVZ) mit vielen

Gesellschaftern diese aber auch gelegent-

lich überschritten. Die Planung in einer

Bewertung mit der modifizierten Ertrags-

wertmethode stellt, wenn man so will, einen

„normalisierten“ Businessplan aus der Sicht

eines Erwerbers dar.*

Der Käufer hat dabei den Vorteil, dass die

Vorlage eines seriösen Gutachtens ihm im

Regelfall die Finanzierung bei einer Bank er-

leichtert und ihm möglicherweise bessere

Kreditkonditionen verschafft.

Tipp 5: Gehen Sie auf Nachfolgersuche!

Wenn ein Bewertungsgutachten vorliegt

und daraus eine eigene Preisvorstellung ent-

wickelt wurde, heißt es, einen Nachfolger

zu suchen. Hierzu eignen sich zunächst:

die klassische Anzeigenschaltung in Print-

medien, hier speziell in Fachzeitschriften

Praxisbörsen im Internet

Unterstützung durch spezialisierte Berater

bei Zahnärztekammern oder KZVen, Den-

taldepots, Banken, Experten in Kanzleien,

die für Zahnmediziner tätig sind, oder bei

Praxismaklern.

Selbstverständlich sollte man auch in

seinem persönlichen Beziehungsnetzwerk

auf Nachfolgersuche gehen, vielleicht hat ja

der aktuelle oder der ehemalige Assistent

Interesse an der Praxis? Aufgrund der im

Vertragszahnarztrecht

stattgefundenen

Liberalisierung werden Praxen immer häufi-

ger auch an zahnärztliche Kollegen verkauft,

die die Praxis dann in eine größere (überört-

liche) Berufsausübungsgemeinschaft oder

in ein MVZ integrieren. Sie sind in aller Regel

daran interessiert, dass der bisherige Praxis-

inhaber noch eine gewisse Zeit in der neuen

Struktur mitarbeitet.

Tipp 6: Klären Sie steuerliche Aspekte!

Rechtzeitig sollten die steuerlichen Konse-

quenzen eines Praxisverkaufs bedacht wer-

den. In der Regel ist zu prüfen, ob der

„Altersfreibetrag“ nach § 16 Abs. 4 EStG

(Einkommenssteuergesetz) und/oder der

ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG

genutzt werden können. Beide steuerlichen

Foto: zm-mg

Universell einsetzbar

Zuverlässige Haftkraft

Hohe Abnutzungsresistenz

Geringe Schichtstärke

Farbstabil gegen Verfärbungen

Gute Röntgenopazität

Leichtes Entfernen der Überschüsse

Adhäsives Kunststoffzement-System

für alle prothetischen Materialien

www.tokuyama-dental.de

Tel 02505-938513

www.kaniedenta.de

Tel 05221-34550

Prothese – Indirekte Restauration

Einfache Anwendung

ESTECEM II PASTE

auftragen und

andrücken

Beide Adhäsionsflächen lufttrocknen

UNIVERSAL BOND auf Prothesenbasis und

Zahnstumpf applizieren

NEU

Eigenschaften