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107, Nr. 9, 1.5.2017, (1042)

Vorgezogene KZV-Wahlen – Nicht undemokratisch, sondern vielmehr klug

Zum Leserbrief von Schulz-Freywald „KZV-Wahlen – Wenn vorgezogen, dann undemokratisch“, zm 7/2017, S. 10

Der Kollege Giesbert Schulz-

Freywald ist selbst viele Jahre –

ehrenamtlich – engagiert in der

hessischen zahnärztlichen Selbst-

verwaltung. Er weiß also, wovon

er spricht, wenn er sich jetzt zu

dem Thema zu Wort meldet.

Er verschweigt aber etwas, was er

sicherlich auch weiß. Diese

Satzungsänderungen wurden ja

nicht grundlos durchgeführt.

Und die Satzungsänderungen er-

fordern auch immer mindestens

eine Zweidrittelmehrheit der ge-

wählten Vertreter der besagten

Parlamente. Hintergrund dieser

Satzungsänderungen ist, dass die

Entscheidung, sich „hauptamt-

lich“ – also vollberuflich für maxi-

mal sechs Jahre Dauer in einem

zeitlich befristeten (!) Angestell-

tenverhältnis – für die zahnärztli-

che Selbstverwaltung im Vor-

stand einer KZV zu engagieren,

ein nicht unbedeutender Schritt

für einen freiberuflich tätigen

Zahnarzt ist. Dieser Schritt muss

geplant und vor Amtsantritt auch

organisiert sein und werden, will

man nicht zum Vorstandsamt-

santritt ein Chaos und die Ratlo-

sigkeit aller Mitarbeiter und Mit-

arbeiterinnen in der eigenen Pra-

xis verursachen. Wenn sich heute

ein/e Zahnarzt/-ärztin für so eine

Berufsausübung entscheidet –

und wir wollen ja am liebsten

auch Zahnärzte mit in unseren

KZV-Vorständen schalten und

walten haben, die bis dahin noch

im Beruf verankert waren und

idealerweise noch etwas bleiben

– dann ist es für diese Kollegin-

nen/Kollegen sehr wertvoll,

wenn sie schon einige Monate

bis zu einem Jahr vor ihrem Amts-

antritt wissen, dass sie ihre Praxis-

situation umorganisieren, gege-

benenfalls auch ihre Praxis

verkaufen müssen. Und auch

umgekehrt: Da dieses Angestell-

tenverhältnis immer auf maximal

sechs Jahre im KZV-Vorstand

befristet ist (dann wird neu

gewählt), ist es auch für die „Am-

tierenden“ eine wertvolle Hilfe,

wenn sie ca. ein Jahr vor Ablauf

ihrer Amtszeit wissen, ob sie wei-

terhin für sechs Jahre angestellt

werden oder gegebenenfalls

nicht mehr und sich beruflich

wieder auf Volltagszahnarzt ein-

richten müssen. Wer nun diese

vorgezogenen KZV-Vorstands-

wahlen als „undemokratisch“

kritisieren will, wird jetzt viel-

leicht unter der Reflexion der vor-

genannten Begründungen dieser

Art vorgezogener, eher unge-

wöhnlicher demokratischer Vor-

standswahlen etwas Positives

abgewinnen.

Ich bin auch davon überzeugt,

dass die Zahnärzteschaft über

diesen Weg unter Umständen

auch mal eher etwas jüngere Kol-

leginnen und Kollegen für solche

Aufgaben in die Selbstverwal-

tung bekommt, als über den

„volldemokratischen“, konven-

tionellen Weg mit Wahlen in die

Vorstandsämter auf den soge-

nannten konstituierenden Parla-

mentssitzungen und Amtsantritt

sofort einen Tag danach. Oder

anders herum: Auf der konstitu-

ierenden Parlamentsversamm-

lung bekommt ein/e Kollege/-in,

die/der vielleicht schon sechs

Jahre Vorstandsmitglied war,

eine Stimme zu wenig und wird

sein Angestelltenverhältnis von

einem Tag auf den nächsten los.

Sie/er wird arbeitslos ohne die

Chance gehabt zu haben, sich

seine berufliche Existenz vorher

zu organisieren. Da sind dann

sicherlich ältere Kolleginnen und

Kollegen im Vorteil, die dann ein-

fach „in Rente gehen“.

Auch das „P.S.“ bedarf meines

Erachtens noch einiger Worte.

Denn es ist kein „Novum“, dass

sich erst „jetzt Verwaltungsfach-

leute:

Juristen,

Volkswirte,

Betriebswirtschaftler…“ in den

KZV-Vorständen finden. Das gibt

es schon viele Jahre. Und aus

meiner Sicht ist zusätzliche Kom-

petenz aus diesen Berufen in den

KZV-Vorständen so lange sicher-

lich hilfreich und dem Nutzen für

die KZV-Mitglieder förderlich, so

lange immer noch Zahnärzte/-in-

nen die Mehrheiten in den Vor-

ständen halten. Und diese Mehr-

heit sehe ich in den vom Kollegen

Schulz-Freywald kritisierten „acht

von 17 hauptamtlichen KZV-Vor-

ständen“ nicht gefährdet.

Dr. Lutz Riefenstahl,

Gronau (Leine)

IQWiG-Vorbericht zur PA-Therapie –

Vereinfachung aus Bequemlichkeit?

Zu den Beiträgen zum „IQWiG-Vorbericht zu Parodontitistherapie –

Immenser Ressourcenverbrauch bei fraglichem Nutzen“, zm 4/2017, S.

32–39.

Unfassbar – vor allem in Hinblick

auf den eher praktisch orientier-

ten (statt abstrakt wissenschafts-

theoretischen) Auftrag an das

IQWiG, eine Datengrundlage

und Entscheidungshilfe für den

G-BA zu erstellen. Was würden

Ethik-Kommissionen zu Studien-

designs im Kontext von PA sagen,

die den Anforderungen des

IQWiG entsprechen würden?

Danke für Ihre detaillierte Bericht-

erstattung und den geradezu

legendären Fallschirm-Vergleich.

Ist es nicht vielleicht auch eine

Frage der Bequemlichkeit und

bewussten Vereinfachung, die

Messlatte für die einbeziehbaren

Studien so hoch zu legen, dass

man nur noch wenige Studien

betrachten muss (sofern dann zu

dieser oder jener Fragestellung

überhaupt noch welche übrig

bleiben), anstelle sich mit einer

Vielzahl von methodisch hetero-

genen Studiendesigns und in

(Teil-)Aspekten manchmal auch

mit widersprüchlichen Studien-

ergebnissen herumschlagen zu

müssen, die nicht metaanalyse-

tauglich sind? Letzteres erfordert

nämlicheine tief greifende Exper-

tise von erfahrenen Fach-Spezia-

listen und lässt sich nicht auf

komplexe, aber standardisier-

bare Rechenmodelle von Mathe-

matikern reduzieren. War das

IQWiG mit dieser Aufgabe wo-

möglich überfordert?

Das Ignorieren aller Studien und

Evidenz unterhalb des aller-

höchsten (gegebenenfalls nur

theoretisch denkbaren) Levels

birgt die Gefahr, jeglichen Fort-

schritt abzuwürgen, nicht nur in

der Zahnmedizin, sondern auch

im gesamten Feld der Medizin.

Mal abgesehen von bestimmten

Arzneimitteln, wo solche Stan-

dards tatsächlich realisierbar sein

dürften.

Dr. Reinhard Steinmeyer, Koblenz

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