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zm

107, Nr. 2, 16.1.2017, (106)

KZBV nimmt Stellung zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Das GKV-Selbstverwaltungstärkungsgesetz nimmt seinen weiteren par-

lamentarischen Gang: Am 16. Januar ist eine öffentliche Anhörung. Zwar ist

inzwischen die ursprünglich geplante Fachaufsicht des Bundesgesundheits-

ministeriums vom Tisch. Dennoch: Die Fundamentalkritik der KZBV an den Geset-

zesplänen bleibt. Die Gründe fasst sie in einer Stellungnahme zusammen.

Zum 16. Januar (Redaktionsschluss der zm)

hat der Ausschuss für Gesundheit im

Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen

Anhörung zum Regierungsentwurf des

GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes

geladen. Die KZBV hat ihre wichtigsten

zentralen Bedenken im Vorfeld in die

Politik kommuniziert. Dazu erfolgten

Schreiben an Bundesgesundheitsminister

Gröhe, an die Mitglieder des Bundestags-

Gesundheitsausschusses sowie an namhafte

Politiker, mit denen der KZBV-Vorstand

zuvor Gespräche geführt hatte. Für die

Anhörung hat die KZBV eine dezidierte

Stellungnahme erarbeitet. Hier die Haupt-

aussagen:

Die KZBV begrüßt in ihrer Stellungnahme

zwar, dass zahlreiche Regelungen, die noch

im Referentenentwurf des Gesetzes vorge-

sehen waren, inzwischen nicht mehr weiter-

verfolgt werden. Das betrifft insbesondere

die Bekenntnis zum Fortbestehen der

Rechtsaufsicht durch das Bundesgesund-

heitsministerium. Die Fachaufsicht ist damit

vom Tisch.

Insgesamt jedoch beurteilt die KZBV den

Entwurf äußerst kritisch. Aus ihrer Sicht

läuft das Konzept auf eine Schwächung

der Selbstverwaltung hinaus. Es stärkt die

Rechte der Aufsicht und bürdet den Selbst-

verwaltungskörperschaften zusätzliche Auf-

sichtsrechte auf. Ihr dringender Appell an

den Gesetzgeber lautet, das Gesetz in Gänze

fallen zu lassen.

Singuläre Ereignisse in einer von dem Ge-

setzesvorhaben betroffenen Körperschaft

rechtfertigen in keiner Weise die im Regie-

rungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen,

heißt es in der Stellungnahme mit Verweis

auf die KBV. Wörtlich: „Der Gesetzesentwurf

schafft damit ohne Not ein Klima des

Misstrauens, der Unsicherheit und der

drohenden Repression, das sowohl die

Innovationskraft als auch die notwendigen

Entscheidungsprozesse innerhalb der

Selbstverwaltung lähmt und die notwen-

dige Vertrauensbasis zwischen den Selbst-

verwaltungskörperschaften, der Aufsichts-

behörde und der politischen Ebene zumin-

dest infrage stellt.“

\

Bundesgesundheitsminister Hermann

Gröhe: „Der Gesetzesentwurf umfasst

beispielsweise eine Stärkung der internen

Transparenzpflichten und Kontrollme-

chanismen, schlüssige Vorgaben für die

staatliche Rechtsaufsicht sowie klare Vor-

gaben für die Hauhalts- und Vermögens-

verwaltung. Dies wird letztlich die Selbst-

verwaltung stärken.“

\

Reiner Meier (CDU/CSU): „Die Selbst-

verwaltung als Institution hat ganz ge-

wiss schon bessere Tage erlebt. Wir soll-

ten uns aber auch den Wert eines Sys-

tems vor Augen halten, das über die Jahre

immer wieder dazu beigetragen hat,

Sachverstand und Eigenverantwortung

in der Krankenversicherung zu stärken.“

\

Hilde Mattheis (SPD): „Wir Sozialde-

mokraten halten an der Selbstverwaltung

fest und wollen und werden sie stärken.“

\

Harald Weinberg (Die Linke): „Die

Selbstverwaltung muss wieder zurück zu

ihrem eigentlichen Ziel, der Stärkung des

Gemeinwohls.“

\

Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grü-

nen): „Der Gesetzesentwurf zeigt einige

richtige Ansätze. In anderen Bereichen al-

lerdings bleibt er merkwürdig lücken-

haft.“

\

Annette Widmann-Mauz, Parlamenta-

rische Staatssekretärin im BMG: „Mit

demGesetz wird insgesamt die staatliche

Aufsicht als externe Kontrolle gestärkt.“

Stimmen aus der Politik

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