zm
107, Nr. 2, 16.1.2017, (106)
KZBV nimmt Stellung zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
Das GKV-Selbstverwaltungstärkungsgesetz nimmt seinen weiteren par-
lamentarischen Gang: Am 16. Januar ist eine öffentliche Anhörung. Zwar ist
inzwischen die ursprünglich geplante Fachaufsicht des Bundesgesundheits-
ministeriums vom Tisch. Dennoch: Die Fundamentalkritik der KZBV an den Geset-
zesplänen bleibt. Die Gründe fasst sie in einer Stellungnahme zusammen.
Zum 16. Januar (Redaktionsschluss der zm)
hat der Ausschuss für Gesundheit im
Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen
Anhörung zum Regierungsentwurf des
GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
geladen. Die KZBV hat ihre wichtigsten
zentralen Bedenken im Vorfeld in die
Politik kommuniziert. Dazu erfolgten
Schreiben an Bundesgesundheitsminister
Gröhe, an die Mitglieder des Bundestags-
Gesundheitsausschusses sowie an namhafte
Politiker, mit denen der KZBV-Vorstand
zuvor Gespräche geführt hatte. Für die
Anhörung hat die KZBV eine dezidierte
Stellungnahme erarbeitet. Hier die Haupt-
aussagen:
Die KZBV begrüßt in ihrer Stellungnahme
zwar, dass zahlreiche Regelungen, die noch
im Referentenentwurf des Gesetzes vorge-
sehen waren, inzwischen nicht mehr weiter-
verfolgt werden. Das betrifft insbesondere
die Bekenntnis zum Fortbestehen der
Rechtsaufsicht durch das Bundesgesund-
heitsministerium. Die Fachaufsicht ist damit
vom Tisch.
Insgesamt jedoch beurteilt die KZBV den
Entwurf äußerst kritisch. Aus ihrer Sicht
läuft das Konzept auf eine Schwächung
der Selbstverwaltung hinaus. Es stärkt die
Rechte der Aufsicht und bürdet den Selbst-
verwaltungskörperschaften zusätzliche Auf-
sichtsrechte auf. Ihr dringender Appell an
den Gesetzgeber lautet, das Gesetz in Gänze
fallen zu lassen.
Singuläre Ereignisse in einer von dem Ge-
setzesvorhaben betroffenen Körperschaft
rechtfertigen in keiner Weise die im Regie-
rungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen,
heißt es in der Stellungnahme mit Verweis
auf die KBV. Wörtlich: „Der Gesetzesentwurf
schafft damit ohne Not ein Klima des
Misstrauens, der Unsicherheit und der
drohenden Repression, das sowohl die
Innovationskraft als auch die notwendigen
Entscheidungsprozesse innerhalb der
Selbstverwaltung lähmt und die notwen-
dige Vertrauensbasis zwischen den Selbst-
verwaltungskörperschaften, der Aufsichts-
behörde und der politischen Ebene zumin-
dest infrage stellt.“
\
Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe: „Der Gesetzesentwurf umfasst
beispielsweise eine Stärkung der internen
Transparenzpflichten und Kontrollme-
chanismen, schlüssige Vorgaben für die
staatliche Rechtsaufsicht sowie klare Vor-
gaben für die Hauhalts- und Vermögens-
verwaltung. Dies wird letztlich die Selbst-
verwaltung stärken.“
\
Reiner Meier (CDU/CSU): „Die Selbst-
verwaltung als Institution hat ganz ge-
wiss schon bessere Tage erlebt. Wir soll-
ten uns aber auch den Wert eines Sys-
tems vor Augen halten, das über die Jahre
immer wieder dazu beigetragen hat,
Sachverstand und Eigenverantwortung
in der Krankenversicherung zu stärken.“
\
Hilde Mattheis (SPD): „Wir Sozialde-
mokraten halten an der Selbstverwaltung
fest und wollen und werden sie stärken.“
\
Harald Weinberg (Die Linke): „Die
Selbstverwaltung muss wieder zurück zu
ihrem eigentlichen Ziel, der Stärkung des
Gemeinwohls.“
\
Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grü-
nen): „Der Gesetzesentwurf zeigt einige
richtige Ansätze. In anderen Bereichen al-
lerdings bleibt er merkwürdig lücken-
haft.“
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Annette Widmann-Mauz, Parlamenta-
rische Staatssekretärin im BMG: „Mit
demGesetz wird insgesamt die staatliche
Aufsicht als externe Kontrolle gestärkt.“
Stimmen aus der Politik
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