zm
107, Nr. 2, 16.1.2017, (125)
Was ist es eigentlich, was dem Thema
Wirtschaftlichkeitsprüfung bisweilen eine
unangenehme Konnotation verleiht?
Neben möglichen Regressforderungen ist
es vor allem der bürokratische Aufwand
für die betroffene Praxis, meint Stefan
Gerlach, Zahnarzt und kommissarischer
Leiter der Prüfungsstelle in Berlin: „Das
Heraussuchen der Behandlungsdoku-
mentationen und Röntgenaufnahmen
kann gerade bei großen Praxis-Fallzahlen
sehr aufwendig sein“, so Gerlach. „Der
Zahnarzt soll dann schriftlich zum Prüf-
antrag Stellung nehmen, was ebenfalls
viel Arbeit verursacht und deshalb un-
beliebt ist. Dazu kommt noch das Recht-
fertigen von bestimmten Behandlungs-
abläufen, was sich für den Zahnarzt oft
schwierig gestaltet, weil er – insbesondere
bei großen Praxen – nicht alle Fälle selbst
behandelt hat, sondern dies auch durch
BAG-Partner, Angestellte oder Assistenten
erfolgte.“
Gerlach betont, dass in der Berliner
Prüfungsstelle das beratende Gespräch
mit dem Kollegen im Vordergrund stehe.
„Dafür stehen uns mehrere Beratungs-
zahnärzte zur Verfügung. Komplexe Fälle
mit viel Nachfrage- und Beratungsbedarf
laden wir in der Regel zu einem persön-
lichen Gespräch mit Unterlagen ein und
besprechen die Angelegenheit mit dem
Zahnarzt. Das dauert in den meisten Fällen
nicht mehr als zwei Stunden, ist effektiv
und belastet die Praxis weniger als ein rein
schriftliches Verfahren. Viele Zahnärzte
bringen zu dem Gespräch auch eine Ab-
rechnungshelferin mit, die meist zusätz-
lich zur Aufklärung beitragen kann.“
Nervig seien oft technische Schwierig-
keiten: Die Unterlagen würden nicht
vollständig mitgebracht, die Röntgen-
aufnahmen fehlten oder auf dem mit-
gebrachten USB-Stick seien falsche Auf-
nahmen. Gerlach: „Natürlich gibt es auch
Kollegen, die die Prüfungsstelle immer
wieder beschäftigen. Aber dies sind – ge-
messen an der Gesamtheit – wirklich nur
einige wenige.“
Und was wird – typischerweise – bean-
standet? Hier ließen sich – aus Berliner
Sicht – vor allem drei Bereiche benennen,
wo es der Zahnarzt manchmal „zu gut für
den Patienten gemeint hat“, so Gerlach.
Das betrifft die drei Bereiche cp (caries
profunda) und deren Auslegung, bMF-
Positionen (also besondere Maßnahmen
beim Präparieren oder Füllen von Zähnen)
und die BÜZ-Positionen (Behandlung
überempfindlichen Zahnfleisches). Nach-
geprüft werde, ob die abgerechneten
Positionen für die erfolgreiche – und wirt-
schaftliche – Behandlung tatsächlich not-
wendig waren oder ob es auch ohne
sie gegangen wäre. Gerlach: „Letztlich
geht es um die Frage, welche Positionen
dazu neigen, unwirtschaftlich angewandt
worden zu sein.“
sg
Ein Prüfer erzählt
I
NFO
Prüfarten, wie etwa die statistische Prüfung,
die Auffälligkeitsprüfung, die Einzelfallprü-
fung für die BEMA-Bereiche PAR, KFO und
KBR vereinbart wurden, finden sich die Ein-
zelheiten dazu ebenfalls in den jeweiligen
Prüfvereinbarungen. Tipp: Viele KZVen haben
die Prüfvereinbarungen mit den Kassen
für die Prüfstelle auf ihrer Homepage zur
Einsicht hinterlegt.
Wer führt die Prüfung durch?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch
die Prüfungsstelle durchgeführt. Das ist
eine rechtlich selbstständige Einrichtung,
die zu gleichen Teilen von der Landes-KZV
und dem entsprechenden Landesverband
der Krankenkassen getragen wird. Die Prü-
fungsstelle ist in der Regel bei der KZV ange-
siedelt und fungiert als reine Verwaltungs-
stelle. „Mancherorts haben die Prüfungs-
stellen Beratungsgremien, die mit Zahn-
ärzten besetzt sind, errichtet, die der Prü-
fungsstelle beratend oder unterstützend zur
Seite stehen sollen“, weiß der Prüfungs-
experte Dr. Karl-Heinz Schnieder. Der Fach-
anwalt für Medizinrecht war lange Zeit als
Referatsleiter Recht für den Prüfbereich der
KZV Westfalen-Lippe zuständig.
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