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zm

107, Nr. 2, 16.1.2017, (125)

Was ist es eigentlich, was dem Thema

Wirtschaftlichkeitsprüfung bisweilen eine

unangenehme Konnotation verleiht?

Neben möglichen Regressforderungen ist

es vor allem der bürokratische Aufwand

für die betroffene Praxis, meint Stefan

Gerlach, Zahnarzt und kommissarischer

Leiter der Prüfungsstelle in Berlin: „Das

Heraussuchen der Behandlungsdoku-

mentationen und Röntgenaufnahmen

kann gerade bei großen Praxis-Fallzahlen

sehr aufwendig sein“, so Gerlach. „Der

Zahnarzt soll dann schriftlich zum Prüf-

antrag Stellung nehmen, was ebenfalls

viel Arbeit verursacht und deshalb un-

beliebt ist. Dazu kommt noch das Recht-

fertigen von bestimmten Behandlungs-

abläufen, was sich für den Zahnarzt oft

schwierig gestaltet, weil er – insbesondere

bei großen Praxen – nicht alle Fälle selbst

behandelt hat, sondern dies auch durch

BAG-Partner, Angestellte oder Assistenten

erfolgte.“

Gerlach betont, dass in der Berliner

Prüfungsstelle das beratende Gespräch

mit dem Kollegen im Vordergrund stehe.

„Dafür stehen uns mehrere Beratungs-

zahnärzte zur Verfügung. Komplexe Fälle

mit viel Nachfrage- und Beratungsbedarf

laden wir in der Regel zu einem persön-

lichen Gespräch mit Unterlagen ein und

besprechen die Angelegenheit mit dem

Zahnarzt. Das dauert in den meisten Fällen

nicht mehr als zwei Stunden, ist effektiv

und belastet die Praxis weniger als ein rein

schriftliches Verfahren. Viele Zahnärzte

bringen zu dem Gespräch auch eine Ab-

rechnungshelferin mit, die meist zusätz-

lich zur Aufklärung beitragen kann.“

Nervig seien oft technische Schwierig-

keiten: Die Unterlagen würden nicht

vollständig mitgebracht, die Röntgen-

aufnahmen fehlten oder auf dem mit-

gebrachten USB-Stick seien falsche Auf-

nahmen. Gerlach: „Natürlich gibt es auch

Kollegen, die die Prüfungsstelle immer

wieder beschäftigen. Aber dies sind – ge-

messen an der Gesamtheit – wirklich nur

einige wenige.“

Und was wird – typischerweise – bean-

standet? Hier ließen sich – aus Berliner

Sicht – vor allem drei Bereiche benennen,

wo es der Zahnarzt manchmal „zu gut für

den Patienten gemeint hat“, so Gerlach.

Das betrifft die drei Bereiche cp (caries

profunda) und deren Auslegung, bMF-

Positionen (also besondere Maßnahmen

beim Präparieren oder Füllen von Zähnen)

und die BÜZ-Positionen (Behandlung

überempfindlichen Zahnfleisches). Nach-

geprüft werde, ob die abgerechneten

Positionen für die erfolgreiche – und wirt-

schaftliche – Behandlung tatsächlich not-

wendig waren oder ob es auch ohne

sie gegangen wäre. Gerlach: „Letztlich

geht es um die Frage, welche Positionen

dazu neigen, unwirtschaftlich angewandt

worden zu sein.“

sg

Ein Prüfer erzählt

I

NFO

Prüfarten, wie etwa die statistische Prüfung,

die Auffälligkeitsprüfung, die Einzelfallprü-

fung für die BEMA-Bereiche PAR, KFO und

KBR vereinbart wurden, finden sich die Ein-

zelheiten dazu ebenfalls in den jeweiligen

Prüfvereinbarungen. Tipp: Viele KZVen haben

die Prüfvereinbarungen mit den Kassen

für die Prüfstelle auf ihrer Homepage zur

Einsicht hinterlegt.

Wer führt die Prüfung durch?

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch

die Prüfungsstelle durchgeführt. Das ist

eine rechtlich selbstständige Einrichtung,

die zu gleichen Teilen von der Landes-KZV

und dem entsprechenden Landesverband

der Krankenkassen getragen wird. Die Prü-

fungsstelle ist in der Regel bei der KZV ange-

siedelt und fungiert als reine Verwaltungs-

stelle. „Mancherorts haben die Prüfungs-

stellen Beratungsgremien, die mit Zahn-

ärzten besetzt sind, errichtet, die der Prü-

fungsstelle beratend oder unterstützend zur

Seite stehen sollen“, weiß der Prüfungs-

experte Dr. Karl-Heinz Schnieder. Der Fach-

anwalt für Medizinrecht war lange Zeit als

Referatsleiter Recht für den Prüfbereich der

KZV Westfalen-Lippe zuständig.

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