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m 107, Nr. 9, 1.5.2017, (1067)

Das vor über 1.250 Jahren erbaute Kloster

Lorsch in Hessen ist heute Weltkulturerbe-

stätte der Unesco. Erste Raubgrabungen

brachten bereits um 1800 menschliche

Überreste und mehrere Steinsarkophage

auf dem ehemaligen Klostergelände zum

Vorschein. 2016 haben Forscher dort

rund 110 menschliche Skelette naturwis-

senschaftlich-anthropologisch unter-

sucht, deren Reste im Verlauf der letzten

120 Jahre bei archäologischen Ausgra-

bungen auf dem Klosterareal geborgen

wurden. Sie erhoffen sich genauere

Erkenntnisse über die körperlichen Leiden

und die Lebensumstände der mittelalterli-

chen Menschen im Kloster: Wie alt wur-

den die Bewohner der Abtei? An welchen

Krankheiten litten sie? Welche Spuren von

Verletzungen und Arbeitsbelastungen fin-

den sich? Aus welchen Regionen kamen

die Menschen nach Lorsch? Was aßen sie?

Wie sahen die Menschen aus?

Was die Funde uns sagen

A

USGRABUNGEN IN

L

ORSCH

gen zum Ernährungszustand derzeit nur

eingeschränkt treffen. An den Skelettresten

lassen sich jedoch keine eindeutigen

Hinweise auf eine Mangel- oder Fehlernäh-

rung erkennen. Insgesamt geht man von

einer durchschnittlichen bis guten Versor-

gung der im Kloster Lorsch bestatteten

Menschen aus.

Bei der Altersbestimmung wird zwischen

Erwachsenen und Kindern und Jugendli-

chen differenziert, indem der Verwach-

sungszustand der Gelenkbereiche und der

Zahndurchbruch bestimmt wird.

Bei Erwachsenen kann man das biologische

Alter nur zuverlässig innerhalb von Zehn-

Jahres-Schritten ausweisen. Beurteilt wer-

den dabei unter anderem der Verschluss der

großen Schädelnähte, die Veränderung der

Gelenkflächen am Becken, Schlüsselbein

und Rippen sowie der Abschliff der Zähne.

Bei Kindern unterliegt das Wachstum einer

gewissen Variabilität – zum Beispiel bricht

der bleibende Molar bekanntlich in der

Regel im Alter von sechs Jahren durch,

manchmal sind die Kinder aber auch schon

sieben. Dennoch würde man das Alter mit

sechs Jahren mit der entsprechenden Ab-

weichungsmöglichkeit (± zwölf Monaten)

angeben, das heißt, es wird nur das biologi-

sche Alter bestimmt, das vom tatsächlich

erreichten Lebensalter abweichen kann.

Kariesbildung (links, Mitte), Zyste und Zahnsteinbildung (rechts)

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