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zm

106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1512)

B

Seit 1995 wurden von Zahnärzten 1.878

Meldungen an die Arzneimittelkommission

(AKZ) abgegeben (Abbildung 1). Die Anzahl

der jährlich gemeldeten Nebenwirkungen

schwankt zwischen minimal 37 (1995) und

maximal 158 (2005) Meldungen. Im Jahr

2015 gingen bei der AKZ insgesamt 72

Meldungen zu zahnärztlich verordneten

Arzneimitteln – mehrheitlich von nieder-

gelassenen Zahnärzten – ein. Nach wie vor

ist der Anteil der von Zahnärzten in

Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle un-

erwünschter Arzneimittelwirkungen (UAWs)

sehr gering: Beim Bundesinstitut für Arznei-

mittel und Medizinprodukte (BfArM) in

Bonn wurden im gleichen Zeitraum insge-

samt 57.111 Berichte über UAWs registriert

[BfArM, 26.4.2016]. Davon stammten

47.936 Meldungen (84 Prozent) direkt von

pharmazeutischen Unternehmen. Die übri-

gen 16 Prozent wurden zum überwiegen-

den Teil von den Arzneimittelkommissionen

der Ärzte (AkdÄ), der Apotheker (AMK), der

Zahnärzte (AKZ) und anderer Heilberufe an

das BfArM weitergeleitet.

Die Gesamtanzahl an UAW-Meldungen an

die AKZ liegt im Vergleich zu 73 Meldungen

im Jahr 2013 und 100 Meldungen im Jahr

2014 in etwa auf dem gleichen Niveau. Teil-

weise wurden als mögliche Ursachen der

beobachteten Nebenwirkung mehrere Arz-

neimittel in einer Meldung angegeben.

Das Spektrum unerwünschter Arzneimittel-

wirkungen zahnärztlich verordneter Arznei-

mittel ist inzwischen sehr gut bekannt und

hat sich in den vergangenen 15 Jahren

kaum verändert. Das führt dazu, dass es von

verordnenden Kollegen vielmals gar nicht

mehr als notwendig erachtet wird, auch

eine schwerer verlaufende unerwünschte

Wirkung explizit zu melden. Dies erschwert

die Beurteilung des Sicherheitsspektrums

zahnärztlich angewendeter Arzneimittel. An

dieser Stelle sei daher darauf hingewiesen,

dass schwer verlaufende UAWs (wie spezi-

fische medizinische Behandlung aufgrund

der UAW erforderlich, Notarzteinsatz, sta-

tionärer Aufenthalt) immer gemeldet wer-

den sollten und zwar auch dann, wenn der

Kausalzusammenhang bereits in der Fach-

information des Präparats beschrieben und

gut bekannt ist.

Der Anteil der Meldungen zu unerwünschten

Wirkungen zahnärztlich verordneter Anti-

biotika war im Jahr 2014 auf 64 Prozent ge-

stiegen und liegt im Jahr 2015 mit 67 Pro-

zent nochmals um drei Prozent höher als

im Vorjahr. Am häufigsten wurden nach wie

vor unerwünschte Arzneimittelwirkungen

zu Clindamycin (2015: n = 31; 59 Prozent;

2014: n = 32; 47 Prozent; 2013: n = 23;

51 Prozent), gefolgt von Amoxicillin (2015:

n = 15; 28 Prozent; 2014: n = 25; 37 Prozent

2013: n = 16; 36 Prozent), Kombinations-

präparate mit Clavulansäure mitgezählt) ge-

meldet. Mit großem Abstand folgt Metroni-

dazol (2015: n = 3; 15 Prozent; 2014: n = 7;

10 Prozent; 2013: n = 3; 7 Prozent) in der

UAW-Statistik.

Andere Penicilline und Makrolide spielten

auch im Jahr 2015 (alle zusammen insge-

samt n = 4; 8 Prozent) so wie auch bereits

2014 und 2013 in der zahnärztlichen UAW-

Statistik praktisch keine Rolle. UAW-Meldun-

gen zur Wirkstoffgruppe der Gyrasehemmer/

Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) informiert:

Die meisten UAWs wieder zu Clindamycin

Christoph Schindler, Jens Nagaba, Ralf Stahlmann

Um die Arzneimittelsicherheit auch nach der Zulassung eines Arzneimittels

gewährleisten zu können, ist es notwendig, Einzelberichte zu Verdachtsfällen

von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen, die im

Zusammenhang mit der Anwendung eines Arzneimittels in der klinischen Praxis

bekannt werden, von zentraler Stelle systematisch zu erfassen und auszuwerten.

Für den zahnärztlichen Bereich ist dafür die Arzneimittelkommission (AKZ) der

BZÄK und der KZBV zuständig. Nun liegt die aktuelle Übersicht der in 2015

eingegangenen Meldungen vor.

Foto: tunedin - Fotolia.com

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