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106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1512)
B
Seit 1995 wurden von Zahnärzten 1.878
Meldungen an die Arzneimittelkommission
(AKZ) abgegeben (Abbildung 1). Die Anzahl
der jährlich gemeldeten Nebenwirkungen
schwankt zwischen minimal 37 (1995) und
maximal 158 (2005) Meldungen. Im Jahr
2015 gingen bei der AKZ insgesamt 72
Meldungen zu zahnärztlich verordneten
Arzneimitteln – mehrheitlich von nieder-
gelassenen Zahnärzten – ein. Nach wie vor
ist der Anteil der von Zahnärzten in
Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle un-
erwünschter Arzneimittelwirkungen (UAWs)
sehr gering: Beim Bundesinstitut für Arznei-
mittel und Medizinprodukte (BfArM) in
Bonn wurden im gleichen Zeitraum insge-
samt 57.111 Berichte über UAWs registriert
[BfArM, 26.4.2016]. Davon stammten
47.936 Meldungen (84 Prozent) direkt von
pharmazeutischen Unternehmen. Die übri-
gen 16 Prozent wurden zum überwiegen-
den Teil von den Arzneimittelkommissionen
der Ärzte (AkdÄ), der Apotheker (AMK), der
Zahnärzte (AKZ) und anderer Heilberufe an
das BfArM weitergeleitet.
Die Gesamtanzahl an UAW-Meldungen an
die AKZ liegt im Vergleich zu 73 Meldungen
im Jahr 2013 und 100 Meldungen im Jahr
2014 in etwa auf dem gleichen Niveau. Teil-
weise wurden als mögliche Ursachen der
beobachteten Nebenwirkung mehrere Arz-
neimittel in einer Meldung angegeben.
Das Spektrum unerwünschter Arzneimittel-
wirkungen zahnärztlich verordneter Arznei-
mittel ist inzwischen sehr gut bekannt und
hat sich in den vergangenen 15 Jahren
kaum verändert. Das führt dazu, dass es von
verordnenden Kollegen vielmals gar nicht
mehr als notwendig erachtet wird, auch
eine schwerer verlaufende unerwünschte
Wirkung explizit zu melden. Dies erschwert
die Beurteilung des Sicherheitsspektrums
zahnärztlich angewendeter Arzneimittel. An
dieser Stelle sei daher darauf hingewiesen,
dass schwer verlaufende UAWs (wie spezi-
fische medizinische Behandlung aufgrund
der UAW erforderlich, Notarzteinsatz, sta-
tionärer Aufenthalt) immer gemeldet wer-
den sollten und zwar auch dann, wenn der
Kausalzusammenhang bereits in der Fach-
information des Präparats beschrieben und
gut bekannt ist.
Der Anteil der Meldungen zu unerwünschten
Wirkungen zahnärztlich verordneter Anti-
biotika war im Jahr 2014 auf 64 Prozent ge-
stiegen und liegt im Jahr 2015 mit 67 Pro-
zent nochmals um drei Prozent höher als
im Vorjahr. Am häufigsten wurden nach wie
vor unerwünschte Arzneimittelwirkungen
zu Clindamycin (2015: n = 31; 59 Prozent;
2014: n = 32; 47 Prozent; 2013: n = 23;
51 Prozent), gefolgt von Amoxicillin (2015:
n = 15; 28 Prozent; 2014: n = 25; 37 Prozent
2013: n = 16; 36 Prozent), Kombinations-
präparate mit Clavulansäure mitgezählt) ge-
meldet. Mit großem Abstand folgt Metroni-
dazol (2015: n = 3; 15 Prozent; 2014: n = 7;
10 Prozent; 2013: n = 3; 7 Prozent) in der
UAW-Statistik.
Andere Penicilline und Makrolide spielten
auch im Jahr 2015 (alle zusammen insge-
samt n = 4; 8 Prozent) so wie auch bereits
2014 und 2013 in der zahnärztlichen UAW-
Statistik praktisch keine Rolle. UAW-Meldun-
gen zur Wirkstoffgruppe der Gyrasehemmer/
Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) informiert:
Die meisten UAWs wieder zu Clindamycin
Christoph Schindler, Jens Nagaba, Ralf Stahlmann
Um die Arzneimittelsicherheit auch nach der Zulassung eines Arzneimittels
gewährleisten zu können, ist es notwendig, Einzelberichte zu Verdachtsfällen
von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Wechselwirkungen, die im
Zusammenhang mit der Anwendung eines Arzneimittels in der klinischen Praxis
bekannt werden, von zentraler Stelle systematisch zu erfassen und auszuwerten.
Für den zahnärztlichen Bereich ist dafür die Arzneimittelkommission (AKZ) der
BZÄK und der KZBV zuständig. Nun liegt die aktuelle Übersicht der in 2015
eingegangenen Meldungen vor.
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