

zm
106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1514)
B
bis hin zu Taubheitsgefühlen auf. In einem
Fall wurde unter der Einnahme von Amoxi-
cillin über das Auftreten von Halluzinationen
berichtet. Hierzu ist anzumerken, dass fast
alle Antibiotika grundsätzlich auch Funkti-
onsstörungen des peripheren und zentralen
Nervensystems verursachen können. Eine
Übersicht zu neurotoxischen Nebenwirkun-
gen von Antibiotika hat die AKZ in der
zm 11/2016 veröffentlicht [Stahlmann,
Schindler, zm 2016].
Einsatz von Antibiotika in
der zahnärztlichen Praxis
Mit insgesamt 31 Meldungen steht auch
im Jahr 2015 wieder das Präparat Clinda-
mycin an der Spitze der zahnärztlichen
UAW-Statistik. Demgegenüber ist abermals
auf die untergeordnete therapeutische
Stellung von Clindamycin in der Zahn-
medizin hinzuweisen [Schindler et Stahl-
mann, 2014]. Leider ändert sich das Ver-
ordnungsverhalten von Antibiotika in der
Berufsgruppe der Zahnärzte nur sehr
zögerlich.
Empfehlung zum zahnärztlichen Einsatz von
Antibiotika: In der Zahnmedizin werden
nach wie vor primär Betalactamantibiotika
aufgrund guter Wirksamkeit auf orale Patho-
gene und hoher therapeutischer Breite als
Mittel der ersten Wahl empfohlen.
Amoxicillin/Clavulansäure:
Die Kombination
Amoxicillin/Clavulansäure ist gegenüber
odontogenen Keimen als gut wirksam doku-
mentiert und sollte zum Einsatz kommen,
wenn eine erhöhte Resistenzlage zu be-
fürchten ist. Leider existieren in der ambu-
lanten Zahnmedizin nach wie vor keine vali-
den Resistenzdaten, wobei im ambulanten
odontogenen Bereich von einer nahezu
vollständigen Wirksamkeit der geschützten
Penicilline (wie Amoxicillin/Clavulansäure)
gegen relevante Keime auszugehen ist.
Ferner ist ausdrücklich darauf hinzuweisen,
dass auch Penicilline ausreichend hohe
Wirkstoffkonzentrationen im Knochen er-
zielen können. Keinesfalls dürfen aber die
UAWs von Amoxicillin/Clavulansäure auch
im direkten Vergleich mit Clindamycin
unterschätzt werden. Diese betreffen ins-
besondere allergische Unverträglichkeits-
reaktionen aller Schweregrade, meist Haut-
reaktionen und die besonders für Clavulan-
säure beschriebene Leberunverträglichkeit
mit ausgeprägten Transaminasenerhöhun-
gen.
0
10
20
30
40
50
60
70
28
43
21
18
23
19
35
38
38
33
37
45
54
60
50
57
60
51
53
63
64
64
57
63
13
18
21
28
15
15
9
6
8
8
14
17
17
20
15
17
10
10
12
11
11
17
6
9
4
19
15
13
22
17
13
10
18
11
17
21
6
28
28
30
13
3
8
5
9
Vergleich der Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen
zu den einzelnen Wirkstoffgruppen 1997 - 2015 in % (Stand: 31.12.2015)
1997
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
2013
55
15
Antibiotika
Lokalanästhetika
Analgetika
Sonstige
9
21
3
67
2015
Abbildung 2: Die Anzahl der Meldungen bei den Antibiotika ist nochmals leicht gestiegen, bei den Analgetika und den Lokalanästhetika setzte sich
der rückläufige Trend fort.
Quelle: AKZ/Schindler
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Zahnmedizin
Die Arzneimittelkommission (AKZ) ist
ein gemeinsamer Ausschuss von BZÄK
und KZBV. Sie besteht aus acht bis
zehn Experten unterschiedlicher Fach-
richtungen, darunter Pharmakologen,
Toxikologen, Werkstoffkundler, Spe-
zialisten für Implantologie und nieder-
gelassene Zahnärzte, die sich auf
Teilgebiete der zahnärztlichen Arznei-
mitteltherapie spezialisiert haben.
Die AKZ führt die Bezeichnung Pharma-
kovigilanzzentrum als Anerkennung
ihres Beitrags zur Qualität und Sicher-
heit von Arzneimitteln und Medizin-
produkten.
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Die AKZ