zm
106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1515)
B
Clindamycin:
Dieser Wirkstoff wird aufgrund
seines ausgeprägten gastrointestinalen Ne-
benwirkungsprofils explizit als Mittel der
zweiten Wahl empfohlen, wie bei einer Peni-
cillin-Allergie. Es gibt keinen hinreichenden
Grund, Clindamycin gegenüber der Kombi-
nation Amoxicillin/Clavulansäure zu bevor-
zugen. Das Risiko für unerwünschte Wirkun-
gen ist bei Verordnung von Clindamycin
anhand des individuellen Patienten kritisch
abzuwägen.
Therapiealternative Ampicillin und Sul-
bactam:
Als weitere therapeutische Alter-
native in Zahnmedizin und MKG-Chirurgie
kann die Kombination aus Ampicillin und
Sulbactam beziehungsweise bei oraler
Therapie Sultamicillin, die Esterverbindung
dieser Wirkstoffe, angesehen werden, auch
wenn es keine explizite Zulassung für den
zahnmedizinischen Anwendungsbereich
gibt [Schindler, Stahlmann, 2014]. Durch
den Beta-Laktamaseinhibitor Sulbactam ist
die antibakterielle Wirkung des Amino-
penicillins verstärkt und sein Spektrum er-
weitert. Von Bedeutung für die Zahnheil-
kunde ist insbesondere die Aktivität des
Präparats gegen anaerobe Bakterien. Bacte-
roides-Arten sowie Clostridien und Pepto-
kokken werden bereits bei niedrigen Kon-
zentrationen gehemmt. Ferner ist auf die
gute Knochengängigkeit der beiden Be-
standteile von Sultamicillin, Ampicillin und
Sulbactam, hinzuweisen. Zusammenfassend
stellt die Gabe von Sultamicillin im zahnme-
dizinischen Bereich bei richtiger Indikations-
stellung aus pharmakologischer Sicht eine
sinnvolle therapeutische Alternative zu einer
Behandlung mit Amoxicillin/Clavulansäure
oder mit Clindamycin dar.
UAWs durch Analgetika
Der prozentuale Anteil an UAW-Meldungen
zu Analgetika lag im Jahr 2015 bei nur drei
Prozent. Somit setzte sich der seit 2014
beobachtete rückläufige Trend auch im Jahr
2015 fort. Im Jahr 2013 betrafen noch zwölf
Prozent der zahnärztlichen UAW-Meldungen
ein Analgetikum, verglichen mit vier Prozent
im Vorjahr 2014 (Abbildung 2).
Im Jahr 2015 gingen lediglich jeweils eine
Meldung zu Acetylsalicylsäure (allergische
Hautreaktion) und eine zu Metamizol
(Novalgin®) mit einer allergischen Unver-
träglichkeitsreaktion mit Herz-Kreislauf-
Beteiligung ein. Acetylsalicylsäure sollte im
zahnärztlichen Bereich aufgrund des –
durch die zusätzliche thrombozytenaggre-
gationshemmende Wirkung bedingten – er-
höhten Blutungsrisikos nach Möglichkeit
nicht als Analgetikum eingesetzt werden.
Zu bevorzugen sind im zahnärztlichen Be-
reich Ibuprofen beziehungsweise Napro-
xen. Die insgesamt weiter abnehmende und
auch absolut extrem geringe Zahl an UAW-
Meldungen zu dieser Arzneimittelgruppe
spricht für einen insgesamt sicheren Um-
gang der Zahnärzteschaft mit Analgetika.
UAWs durch
Lokalanästhetika
Auch in der Gruppe der Lokalanästhetika
setzt sich der rückläufige Trend in der
Anzahl von Berichten zu unerwünschten
Arzneimittelwirkungen mit 20 Prozent im
Jahr 2013 und 15 Prozent im Jahr 2014 und
im Jahr 2015 nur noch neun Prozent weiter
fort. Wie bereits in den Vorjahren wurden
Meldungen zu Articain (2013: n = 15; 2014:
n = 14; 2015: n = 7) ausschließlich in Kom-
bination mit dem Vasokonstringens Epi-
nephrin registriert, was auf die breite An-
wendung des Präparats zurückzuführen ist.
Das gemeldete UAW-Spektrum umfasste in
einem Fall schwere Herz-Kreislauf-Probleme
mit starkem Blutdruckabfall. Ansonsten wur-
den mittelschwere zentralnervöse Symptome
wie Unruhe, Angst, Bewusstseinsstörungen
bis hin zu kurzzeitiger Bewusstlosigkeit,
Muskeltonuserhöhungen im Gesichtsbereich,
Schwindel, Mattigkeit, Wahrnehmungsstö-
rungen und ein eingeschränktes Gesichts-
feld gemeldet, die mit der Gabe von Lokal-
anästhetika in Zusammenhang stehen kön-
nen und am ehesten für einen zentralnervös
toxischen Effekt des Präparats sprechen, der
oftmals auf eine trotz sorgfältiger Aspiration
unbemerkte akzidentelle intravasale Appli-
kation beziehungsweise auf eine erhöhte
Resorptionsgeschwindigkeit des Lokalanäs-
thetikums zurückzuführen sein kann.
Zentralnervöse Effekte nach Lokalanästhetika-
Applikation sind dosisabhängig: Zunächst
kommt es zu exzitatorischen zentralen
Symptomen wie Erregung, Unruhe, Schwin-
del, akustischen und visuellen Störungen,
perioralem Kribbeln, verwaschener Sprache,
Übelkeit, Erbrechen, Zittern und Muskel-
zuckungen als Vorzeichen eines drohenden
Krampfanfalls. Wir empfehlen, bei einem er-
neuten zahnärztlichen Eingriff bei betroffe-
nen Patienten die zu applizierende Gesamt-
dosis niedriger zu wählen.
Sonstige Nebenwirkungen
Der Anteil der Meldungen in der Gruppe
„Sonstige“ ist verglichen mit den Jahren
2013 (11 Prozent) und 2014 (17 Prozent)
weiter angestiegen auf 21 Prozent im Jahr
2015. Aufgrund der im Jahr 2015 insgesamt
geringeren Anzahl an Meldungen verglichen
mit 2014, handelt es sich aber nur um einen
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