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106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1518)
B
W
oher kommt der Wandel
in der Zahnmedizin? Die Ursachen sind
vielfältig: Einerseits verändern sich die
Möglichkeiten der Berufsausübung durch
die Gesetzgebung, andererseits sind Ent-
wicklungen innerhalb des Berufsstands zu
beobachten, aber auch in der Bevölkerung
durch Trends, sei es der Demografie
oder der Epidemiologie. Wissenschaftliche
und sozialgesellschaftliche Entwicklungen
tragen zu dem Wandel bei, genau wie
neue Technologien und ökonomische
Prozesse.
Möglichkeiten der Berufsausübung:
Seit im
Jahr 2007 das Vertragsarztrechtsänderungs-
gesetz (VÄndG) in Kraft getreten ist, haben
sich neue Möglichkeiten der Berufsaus-
übung ergeben. Neben der Bildung von
Zweigstellen und Berufsausübungsgemein-
schaften wird niedergelassenen Zahnärzten
mit diesem Gesetz die zeitlich unbegrenzte
Anstellung weiterer Zahnärzte ermöglicht.
Und die neue Arbeitsform gewinnt an Popu-
larität: Lag der Anteil der angestellten Zahn-
ärzte im Jahr 2007 noch bei etwa 10 Prozent
aller zahnärztlich tätigen Zahnärzte, so ver-
doppelte er sich bis 2013 auf 19 Prozent.
Dabei sind es mit einem Anteil von zwei
Dritteln vor allem Frauen, die diese Mög-
lichkeit in Anspruch nehmen [BZÄK, 2015].
Diese Entwicklung führt zu einem Rückgang
der Niederlassungszahlen. Die Abgänge
aus der vertragszahnärztlichen Versorgung
übersteigen die Zugänge jährlich um etwa
400 Zahnarztpraxen, wodurch Veräußerun-
gen von Praxen deutlich schwerer werden
[Klingenberger und Sander, 2014].
Reden wir nur über neue
Herausforderungen ...
Ein weiteres Gesetz, das die Möglichkeiten
der Berufsausübung ändert, ist das im Juni
2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungs-
gesetz (GKV-VSG), mit dem auch die Grün-
dung rein zahnmedizinischer Versorgungs-
zentren ermöglicht wird. Seitdem wurden
in Deutschland 139 solcher fachgruppen-
gleichen MVZ gegründet. Für sie gilt die
Zulassungsgrenze von maximal zwei in Voll-
zeit angestellt beschäftigten Zahnärzten pro
Vertragszahnarzt nicht. Auch haften durch die
Gründung als GmbH oder GbR Zahnärzte
nicht mehr mit ihrem Eigentum für die Pra-
xis. Neben dieser Bevorzugung gegenüber
freien Praxen wird zudem die mögliche Zen-
tralisierung der zahnärztlichen Versorgung
kritisch gesehen [Hergt, 2015].
Entwicklungen innerhalb des Berufsstands:
Nicht nur durch neu geschaffene Verhältnisse
seitens des Gesetzgebers, sondern auch aus
dem Berufsstand heraus kommt es zu Ver-
änderungen. So rücken naturgemäß junge
Zahnmediziner in den Berufsstand auf. Zur-
zeit gehören die meisten der sogenannten
„Generation Y“ an, die sich in Bezug auf ihre
Einstellung zur Arbeit, ihre Motivation und
ihre Lebenssituation angeblich von den voran-
gegangenen Generationen unterscheiden soll
[Schmidt et al., 2013; Schmidt, 2014; Wei-
per, 2014]. Doch ist es überhaupt gerecht-
fertigt, von einer „Generation Y“ zu sprechen?
Das Institut der deutschen Zahnärzte (IDZ)
hat herausgefunden: Es gibt bei Zahnärzten
tatsächlich kaum Einstellungsunterschiede
zu beruflichen Aspekten zwischen der Gene-
ration Y, der Generation X und den Baby-
boomern – dafür aber zwischen den unter-
schiedlichen beruflichen Status: Studierende
denken über manche Aspekte anders als
Assistenzzahnärzte, diese wieder anders als
Angestellte und als Niedergelassene.
Obwohl sich junge Zahnärzte im Zuge ihrer
beruflichen Sozialisation ähnliche Werte und
Denkweisen angeeignet haben wie ihre Vor-
gänger, bringen sie dennoch Veränderung
Zeitenwende in der Zahnmedizin?
Nele Kettler, David Klingenberger
Dass sich Berufsbilder und deren Tätigkeitsfelder verändern, gilt heutzutage
als selbstverständlich. Technische Innovationen, demografische Trends oder
neue politische Rahmenbedingungen etwa beeinflussen auch die zahnärztliche
Berufsausübung. Alles wie immer – oder doch nicht?
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IDZ-Studie zum Berufsbild