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zm

106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1518)

B

W

oher kommt der Wandel

in der Zahnmedizin? Die Ursachen sind

vielfältig: Einerseits verändern sich die

Möglichkeiten der Berufsausübung durch

die Gesetzgebung, andererseits sind Ent-

wicklungen innerhalb des Berufsstands zu

beobachten, aber auch in der Bevölkerung

durch Trends, sei es der Demografie

oder der Epidemiologie. Wissenschaftliche

und sozialgesellschaftliche Entwicklungen

tragen zu dem Wandel bei, genau wie

neue Technologien und ökonomische

Prozesse.

Möglichkeiten der Berufsausübung:

Seit im

Jahr 2007 das Vertragsarztrechtsänderungs-

gesetz (VÄndG) in Kraft getreten ist, haben

sich neue Möglichkeiten der Berufsaus-

übung ergeben. Neben der Bildung von

Zweigstellen und Berufsausübungsgemein-

schaften wird niedergelassenen Zahnärzten

mit diesem Gesetz die zeitlich unbegrenzte

Anstellung weiterer Zahnärzte ermöglicht.

Und die neue Arbeitsform gewinnt an Popu-

larität: Lag der Anteil der angestellten Zahn-

ärzte im Jahr 2007 noch bei etwa 10 Prozent

aller zahnärztlich tätigen Zahnärzte, so ver-

doppelte er sich bis 2013 auf 19 Prozent.

Dabei sind es mit einem Anteil von zwei

Dritteln vor allem Frauen, die diese Mög-

lichkeit in Anspruch nehmen [BZÄK, 2015].

Diese Entwicklung führt zu einem Rückgang

der Niederlassungszahlen. Die Abgänge

aus der vertragszahnärztlichen Versorgung

übersteigen die Zugänge jährlich um etwa

400 Zahnarztpraxen, wodurch Veräußerun-

gen von Praxen deutlich schwerer werden

[Klingenberger und Sander, 2014].

Reden wir nur über neue

Herausforderungen ...

Ein weiteres Gesetz, das die Möglichkeiten

der Berufsausübung ändert, ist das im Juni

2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungs-

gesetz (GKV-VSG), mit dem auch die Grün-

dung rein zahnmedizinischer Versorgungs-

zentren ermöglicht wird. Seitdem wurden

in Deutschland 139 solcher fachgruppen-

gleichen MVZ gegründet. Für sie gilt die

Zulassungsgrenze von maximal zwei in Voll-

zeit angestellt beschäftigten Zahnärzten pro

Vertragszahnarzt nicht. Auch haften durch die

Gründung als GmbH oder GbR Zahnärzte

nicht mehr mit ihrem Eigentum für die Pra-

xis. Neben dieser Bevorzugung gegenüber

freien Praxen wird zudem die mögliche Zen-

tralisierung der zahnärztlichen Versorgung

kritisch gesehen [Hergt, 2015].

Entwicklungen innerhalb des Berufsstands:

Nicht nur durch neu geschaffene Verhältnisse

seitens des Gesetzgebers, sondern auch aus

dem Berufsstand heraus kommt es zu Ver-

änderungen. So rücken naturgemäß junge

Zahnmediziner in den Berufsstand auf. Zur-

zeit gehören die meisten der sogenannten

„Generation Y“ an, die sich in Bezug auf ihre

Einstellung zur Arbeit, ihre Motivation und

ihre Lebenssituation angeblich von den voran-

gegangenen Generationen unterscheiden soll

[Schmidt et al., 2013; Schmidt, 2014; Wei-

per, 2014]. Doch ist es überhaupt gerecht-

fertigt, von einer „Generation Y“ zu sprechen?

Das Institut der deutschen Zahnärzte (IDZ)

hat herausgefunden: Es gibt bei Zahnärzten

tatsächlich kaum Einstellungsunterschiede

zu beruflichen Aspekten zwischen der Gene-

ration Y, der Generation X und den Baby-

boomern – dafür aber zwischen den unter-

schiedlichen beruflichen Status: Studierende

denken über manche Aspekte anders als

Assistenzzahnärzte, diese wieder anders als

Angestellte und als Niedergelassene.

Obwohl sich junge Zahnärzte im Zuge ihrer

beruflichen Sozialisation ähnliche Werte und

Denkweisen angeeignet haben wie ihre Vor-

gänger, bringen sie dennoch Veränderung

Zeitenwende in der Zahnmedizin?

Nele Kettler, David Klingenberger

Dass sich Berufsbilder und deren Tätigkeitsfelder verändern, gilt heutzutage

als selbstverständlich. Technische Innovationen, demografische Trends oder

neue politische Rahmenbedingungen etwa beeinflussen auch die zahnärztliche

Berufsausübung. Alles wie immer – oder doch nicht?

Foto: olegkalina - Fotolia.com

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IDZ-Studie zum Berufsbild