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zm

106, Nr. 24 A, 16.12.2016, (1516)

B

relativen Anstieg in dieser inhomogenen

Gruppe, in der alle Präparate zusammen-

gefasst sind, die primär oftmals nicht vom

Zahnarzt verordnet wurden. Dies erklärt

sich aus der Tatsache, dass eine vom Zahn-

arzt beobachtete unerwünschte Arzneimit-

telwirkung nicht immer eindeutig dem vom

Zahnarzt applizierten Präparat zuzuordnen

ist und daher die vom Haus- oder Facharzt

verschriebene Medikation ebenfalls mitge-

meldet wird.

Neben vereinzelten Meldungen mit nicht

gesichertem Kausalzusammenhang sind aus

zahnärztlicher Sicht zwei Präparate-Gruppen

besonders zu erwähnen: Die Wirkstoffgruppe

der neuen oralen Antikoagulantien (NOAKs)

und die Wirkstoffgruppe der antiresorptiven

Substanzen.

Neue orale Antikoagulantien (NOAKs):

Zu

dieser Gruppe neuer gerinnungshemmender

Wirkstoffe gehören die neu entwickelten,

hochselektiven Faktor-Xa-Antagonisten (Ri-

varoxaban, Apixaban und Edoxaban) sowie

der Thrombinantagonist Dabigatran (= ein-

ziger Vertreter seiner Klasse). Im Jahr 2015

wurden jeweils unter Behandlung mit Riva-

roxaban zwei schwere Blutungsereignisse,

einmal zwei und einmal drei Tage nach

Zahnextraktion gemeldet.

Alle NOAKs sind gegenüber den herkömm-

lichen Vitamin-K-Antagonisten (Phenpro-

coumon und Warfarin) selektiver antikoagu-

latorisch wirksam und daher zumindest

theoretisch besser steuerbar. Regelmäßige

INR-Bestimmungen, so wie bei Vitamin-

K-Antagonisten üblich zur Kontrolle und

Steuerung der Einstellung, entfallen. Die ge-

rinnungshemmende Wirkung setzt schneller

ein und ist nach Absetzen der neuen Präpa-

rate beim Nierengesunden innerhalb von

24h reversibel. Dabigatran und auch Riva-

roxaban werden jedoch zu 80 Prozent be-

ziehungseise zu 67 Prozent renal aus-

geschieden, so dass bei eingeschränkter

Nierenfunktion ein Kumulationsrisiko mit

erhöhter Blutungsgefahr besteht. Die

nicht ausreichende Beachtung einer einge-

schränkten Nierenfunktion, insbesondere

bei Patienten im fortgeschrittenen Alter,

dürfte einer der Hauptgründe für Blutungs-

komplikationen unter Behandlung mit Riva-

roxaban und Dabigatran sein. Für Apixaban

gilt dies hingegen nur eingeschränkt (nur

etwa 25 Prozent renale Elimination). Als

Hauptnachteil aller NOAKs galt bis vor

Kurzem die fehlende klinische Verfügbarkeit

eines Antidots zur notfallmäßigen Beendigung

der gerinnungshemmenden Wirkung.

Antidots zur Antagonisierung von NOAKs:

Gegen Dabigatran:

Zur Antagonisierung

von Dabigatran (Pradaxa®) im akuten Blu-

tungsfall ist seit Beginn des Jahres 2016

das Antidot Idarucizumab (Praxbind®) aus-

schließlich zur stationären Anwendung

zugelassen. Der Wirkstoff Idarucizumab ist

ein monoklonales Antikörperfragment, das

spezifisch an Dabigatran bindet und damit

einen Komplex bildet. Dies führt zur Aufhe-

bung der gerinnungshemmenden Wirkung

innerhalb weniger Minuten. Die empfohlene

Dosis Idarucizumab beträgt 5 g in Form von

zwei aufeinanderfolgenden Injektionen oder

Infusionen in eine Vene. Falls notwendig,

kann eine zweite 5-g-Dosis in der gleichen

Form appliziert werden.

Gegen Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban:

Zur Antagonisierung aller anderen NOAKs

(Rivaroxaban, Apixaban, Edoxaban) die –

anders als Dabigatran – pharmakologisch

als direkte Faktor-Xa-Antagonisten wirken,

befindet sich das Antidot Andexanet alfa,

das pharmakologisch als modifizierter Faktor

Xa wirkt, noch in der klinischen Entwick-

lung. Andexanet selbst hat keine enzyma-

tische Aktivität und wirkt nicht wie ein

Gerinnungsfaktor, sondern bindet Faktor-

Xa-Inhibitoren. Der Hersteller bezeichnet

Andexanet daher auch als Köder („decoy“).

In den ersten klinischen Studien konnte ge-

zeigt werden, dass auch Andexanet alfa die

Blutgerinnung innerhalb weniger Minuten

normalisieren kann (für Apixaban in der

ANNEX A-Studie, für Rivaroxaban in der

ANNEXA R-Studie, jeweils an gesunden Pro-

banden im Alter von 50 bis 74 Jahren, die

probeweise einige Tage Antikoagulantien

eingenommen hatten). In der laufenden

ANNEXA 4-Studie wird derzeit geprüft, ob

Andexanet alfa tatsächlich auch klinische

Blutungen stoppen kann. Bei positivem Aus-

Ein Leitlinienvorhaben zur zahnärzt-

lichen Chirurgie und Behandlung von

Patienten unter Antikoagulantien-

therapie ist angemeldet und in Arbeit.

Unter Federführung der DGZMK wird

derzeit eine S3-Leitlinie entwickelt, die

voraussichtlich im Sommer 2017 zur

Verfügung stehen wird.

\

Quelle: AWMF

Antikoagulation kommt

S3-Leitline zur

Haut

Herz-Kreislauf

Magen-Darm

übrige

ZNS

Nebenwirkungen nach Organsystemen bis 31.12.2015

Haut

36%

Herz-Kreislauf

12%

Magen-Darm

22%

übrige

14%

ZNS

16%

Abbildung 3: Über die Hälfte der in 2015 gemeldeten UAWs manifestierte sich an der Haut und

im Gastrointestinaltrakt.

Quelle: AKZ/Schindler

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Zahnmedizin