Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 7

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Behandlung von Demenzpatienten Früher oder später hat jeder Zahnarzt demente PatientInnen auf dem Stuhl – was dann zu beachten ist. SEITE 43 Prothetische Tumorrehabilitation Der Einsatz von Silikon-Obturatoren oder Obturator-Prothesen bei ausgedehnten Oberkieferdefekten. SEITE 66 Der Macher mit Weitblick Nach zehn Jahren als Vorsitzender des Vorstandes der KZBV tritt Dr. Wolfgang Eßer nun seinen Ruhestand an. SEITE 14 GOLDHÄMMERFÜLLUNGEN Der Glanz der alten Technik AUSGABE 07 | 2023 zm 01.04.2023, Nr. 07

EDITORIAL | 3 IDS 2023: An alte Erfolge angeknüpft Apropos Hightech: Am Universitätsklinikum SchleswigHolstein kommt seit Kurzem ein mikrochirurgischer OP-Roboter zum Einsatz. Das Assistenzsystem „Symani“ macht ganz neue Verfahren möglich, an denen bisher auch erfahrene Chirurgen scheitern mussten. Wir zeigen, was das System kann und wo dessen Grenzen liegen. In dieser Ausgabe berichten wir außerdem über die „Digitalisierungsstrategie“, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kürzlich vorgestellt hat. Die gematik soll danach vollständig in die Hände des Bundes wandern. Die ärztliche und die zahnärztliche Selbstverwaltung und damit deren Expertise(n) werden also in Zukunft außen vor bleiben. Wer die bisherige Arbeit der gematik kennt, weiß: Das kann ja nur was werden. Angesicht der Bestrebungen des BMG, die offenbar lästige Selbstverwaltung aus dem Weg zu räumen, bleibt einem fast nur noch die Flucht in den Sarkasmus. Dessen ungeachtet, viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Die lang erwartete Internationale Dental-Schau IDS 2023 ist vorbei – und offenbar sind alle zufrieden. Es gab ja lange Zeit große Fragezeichen, ob die Jubiläumsmesse zum 100-jährigen Bestehen an die alten Erfolge vor der CoronaPandemie würde anknüpfen können. Die Antwort lautet Ja. Nach der eher mauen Messe im September 2021, die unter Pandemie-Bedingungen nur mit angezogener Handbremse laufen konnte, wurde jetzt wieder richtig Gas gegeben. Rund 120.000 Fachbesucherinnen und -besucher aus 162 Ländern informierten sich laut VDDI an fünf Messetagen in Köln über das Angebot von 1.788 ausstellenden Unternehmen aus 60 Staaten. Die Besucher kamen zu rund 60 Prozent aus dem Ausland. Das zeigt, dass die IDS ihre Rolle als internationale Leitmesse der Dentalbranche behaupten konnte. Das ist ein wichtiges Signal – vor allem auch für den Standort Deutschland. Wer über die Messe gegangen ist, konnte spüren, dass Aussteller und Besucher froh waren, dass es wieder richtig losgeht. Große Menschenansammlungen, die einem nach den Erfahrungen der Pandemie dichter als in der Vergangenheit vorkamen, waren allenthalben zu finden. Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist es ja vor allem der persönliche Austausch, der eine derartige Messe so wertvoll macht. Dieser ist einfach durch nichts zu ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die Veranstalter diesen Schwung, der von der IDS 2023 ausgegangen ist, für die nächsten Ausgaben der Messe nutzen. Wenn dies gelingt, muss einem um den Messestandort Köln nicht bange werden. Einen ausführlichen Messebericht werden Sie in der nächsten Ausgabe lesen können. Neben den üblichen Produktneuheiten war vor allem bei den großen Dentalherstellern ein Trend deutlich sichtbar: die kontinuierliche Weiterentwicklung des digitalen Workflows. Stichwort Cloud. Hier zeichnen sich große Sprünge ab, aber auch verbunden mit Herausforderungen wie Datenverfügbarkeit und vor allem natürlich Datensicherheit. Letztere spielt ja in Deutschland im internationalen Vergleich eine herausragende Rolle. Auf der einen Seite zu Recht, denn Patientendaten gehören sicherlich zum Schützenswertesten, was es gibt. Auf der anderen Seite behindert an einigen Stellen ein überzogener Datenschutz auch die technische Entwicklung. Man kann hin und wieder den Eindruck gewinnen, die inzwischen unzähligen Datenschutzbeauftragten brauchen eine Daseinsberechtigung. In der Titelgeschichte dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit Goldhämmerfüllungen. In Zeiten der Nachhaltigkeit rücken Biokompatibilität und Langlebigkeit von Gold wieder in den Fokus. Alte Techniken erleben eine Renaissance, nachdem gerade der schöne Glanz das Material bei den Patienten über Jahrzehnte unbeliebt gemacht hatte: Wer zeigt schon gern die Reparaturen an seinem Gebiss? Aber aufgrund seiner besonderen Eigenschaften ist Gold auch in Zeiten von Hightech-Materialien noch lange nicht tot. Gerade der zahnärztliche Nachwuchs interessiert sich für die Verarbeitung. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 54 Kariesbehandlung in der Steinzeit Neue archäologische Erkenntnisse zeigen, dass die Zahnbehandlung keine rein neuzeitliche Erfindung ist. 48 Mikrochirurgischer Roboter Die MKG-Chirurgen am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein operieren jetzt mit Joystick statt mit Skalpell. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 14 Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Abschied von Dr. Wolfgang Eßer: Der Macher mit Weitblick 20 Datenschutzverstöße bei Doctolib Terminmanagement mit Lücken 26 gematik soll vom Bund komplett übernommen werden Die Expertise der Selbstverwaltung bleibt außen vor 47 Arbeitsgruppe aus Brandenburg besucht BZÄK Standespolitik kann richtig Spaß machen 65 IKK-Plattform Gesundheit Gesundheitskioske sind kein Allheilmittel ZAHNMEDIZIN 22 Der besondere Fall mit CME Raumforderung am Kinn: Histologie zeigt seltenen Befund 30 Interview mit Dr. Heike Steffen zum Goldhämmer-Kurs in Greifswald „Ich beobachte eine gewisse Faszination über die Verarbeitung von Gold im Mund“ 40 S3-Leitlinien-Update Implantieren bei Diabetes mellitus 48 Mikrochirurgisches Robotersystem Einsatz im Submillimeterbereich 52 Interview mit Prof. Jörg Wiltfang „Es ist ein bisschen wie bei der NASA“ 62 Aus der Wissenschaft Konsum von E-Zigaretten fördert parodontal-pathogene Keime 66 Prothetische Tumor-Rehabilitation Die Versorgung von ausgedehnten Oberkieferdefekten TITELSTORY 32 Goldhämmerfüllungen Der Glanz der alten Technik Inhalt zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (498)

INHALT | 5 70 Neue Kinderbücherhits Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH) empfiehlt zwei Titel zur Mundgesundheitsförderung. TITELSTORY 32 Goldhämmerfüllungen Gold wird als Füllungsmaterial wieder interessant. Im Zeichen der Nachhaltigkeit punktet es durch Biokompatibilität und Langlebigkeit. PRAXIS 18 Zum aktuellen BSG-Urteil Ist die Anstellung im „eigenen“ MVZ auch ein Steuerrisiko? 29 Studie aus den USA zur Farbe der Arztkleidung Hellblau heißt Vertrauen 43 Behandlung von Menschen mit Demenz „Irgendwann muss man auf demenzerisch kommunizieren“ 70 Buchrezensionen Kinderbücherhits im Jahr 2023 GESELLSCHAFT 38 Konferenz Hilfsorganisationen der Bundeszahnärztekammer Nachhaltig agieren im Hilfseinsatz 54 Geschichte der Zahnheilkunde in der Vor- und Frühgeschichte Kariesbehandlung bereits in der Steinzeit MARKT 84 Neuheiten RUBRIKEN 8 Nachrichten 57 Formular 58 Termine 64 Impressum 72 Bekanntmachungen 102 Zu guter Letzt zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (499)

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat einen neu gewählten Vorstand. Die Aufgaben, vor denen wir stehen, sind gewaltig. Denn wir sehen uns derzeit mit einem grundlegenden Paradigmenwechsel seitens der Politik konfrontiert. So zeichnet sich immer mehr ab, dass der aktuelle Bundesgesundheitsminister nichts weniger als einen grundlegenden Systemumbau des Gesundheitswesens betreibt. Das fiel weniger auf, solange Karl Lauterbach primär mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie beschäftigt war. Das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums in jüngerer Zeit lässt aber nur den Schluss zu, dass der Minister ein vor allem staatlich gelenktes Gesundheitswesen zum Ziel hat. Die bis dato tragenden Säulen des Gesundheitssystems wie Freiberuflichkeit, Selbstverwaltung, Eigenverantwortung, Vertrauen und die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips werden infrage gestellt. Die Wertschätzung seitens der Politik gegenüber den Akteuren im Gesundheitswesen, die jeden Tag mit hohem Einsatz und Idealismus die Versorgung auf hohem Niveau sicherstellen, wird zwar vordergründig geäußert, aber durch die aktuellen Gesetze und Vorhaben konterkariert. Ein gewisser „Paternalismus des vorsorgenden Sozialstaats“ rückt in den Vordergrund, im Rahmen dessen der Gesundheitsminister mit Unterstützung der Ampelkoalition immer stärker in die Selbstverwaltungskompetenzen eingreift und kleinteilig regelt, statt sich auf eine Rahmensetzung zu beschränken. Maßnahmen werden durchgeführt, Gesetze geplant und verabschiedet, ohne die Expertise derer einzubeziehen, die sie umsetzen sollen. Die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung wird eingefordert, aber keine Anreize dafür geschaffen. Nicht einmal der Vergewerblichung des Gesundheitswesens wird entgegengewirkt und obendrein der Öffentlichkeit vorgegaukelt, es gebe keine Leistungskürzungen für Patientinnen und Patienten, obwohl man gerade mit dem „GKV-FinStG“ das Instrument der strikten Budgetierung für die vertragszahnärztliche Versorgung wieder aus der Mottenkiste geholt hat und damit die zugesagten erheblichen Mittel für die gerade erst etablierte, wissenschaftlich fundierte Parodontitis-Behandlungsstrecke zum Schaden der gesetzlich Versicherten versagt werden. Das Bild des Gesundheitsministers von der Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie deren Selbstverwaltung, die er als „Truppe von Lobbyisten“ bezeichnet, scheint sich bei den angekündigten Gesetzesvorhaben abzurunden. Die „Verstaatlichung der gematik“ soll die Antwort auf das Scheitern der bisherigen Digitalisierungsstrategie sein, obwohl die Vergangenheit in aller Deutlichkeit gezeigt hat, dass TIAnwendungen, die am grünen Tisch entwickelt wurden, weder die Versorgung verbessern, noch Akzeptanz bei Patienten finden, dafür jedoch den Praxen wichtige Zeit für die Behandlung rauben. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurden gleich mehrere rote Linien seitens der Politik überschritten. Eine Rückkehr zur dauerhaften Budgetierung werden wir nicht hinnehmen. Wir werden deshalb die Folgen für die vertragszahnärztliche Versorgung öffentlich transparent machen, die politisch Verantwortlichen auffordern, Fehlentscheidungen zu korrigieren und uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Erfolge der letzten Jahre mit dem Ausbau der Versorgung hin zu einer modernen präventionsorientierten Zahnmedizin einerseits und der Sicherung angemessener wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für unser Praxen andererseits auch in den nächsten Jahren noch Früchte tragen. Die Erfolge des KZBV Vorstands der letzten Jahre haben in aller Deutlichkeit gezeigt, wie stark „Standesvertretung“ sein kann. Und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Wir werden geschlossen, im Schulterschluss mit allen Akteuren, die unseren Zielen folgen, und mit der Unterstützung des Berufsstands Zukunft gestalten, Erreichtes bewahren und für die Weiterentwicklung einer wohnortnahen und präventionsorientierten Versorgung in Deutschland gemäß unserer „Agenda Mundgesundheit 2021–2025“ eintreten. Martin Hendges, Dr. Karl-Georg Pochhammer, Dr. Ute Maier Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Zukunft gestalten und Erreichtes bewahren 6 | LEITARTIKEL Fotos: Jan Knoff, KZV-Baden-Württemberg

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8 | NACHRICHTEN zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (502) PRODENTE Journalistenpreis „Abdruck“ auf der IDS verliehen! Psyche & Zähne, eine entsetzliche Lücke, Kopfschmerz durch CMD, „Alles für Zähne“, Zahnmedizin im NSLändle: Diese Beiträge hat proDente prämiert! Wie schafft es die Zahnmedizin als Nischenthema in die Publikumsmedien? Und welche Themen erzeugen auch in der breiten Öffentlichkeit eine gewisse Aufmerksamkeit? Entscheidend ist für die Jury, dass die Beiträge unterhaltsam und/oder mitreißend sind, aufklären und die LeserInnen zu „mündigeren PatientInnen“ machen. Ausgewählt wurde aus insgesamt 50 Einsendungen. Diese Beiträge hinterlassen einen Abdruck in den Publikumsmedien: Kategorie Print: Beate Wagner für stern Gesund leben – „Beiss Dich nicht durchs Leben“ „Der Wechsel zwischen persönlicher Geschichte und Berichtsform lässt den Leser von Beginn an mitgehen. Die Inhalte wurden von der Autorin gut zusammengefügt und stilsicher aufbereitet“, betonte Univ.-Prof. Dr. Anja Liebermann von der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Köln. Damit sei NEWS der Autorin gelungen, „die Zusammenhänge zwischen Psyche und Mundgesundheit sehr gut dargestellt". Die Thematik Psychosomatik in der Zahnheilkunde sei nach der Pandemie aktueller denn je: Rund 20 Prozent der Menschen weisen bereits psychosomatische Faktoren auf. Kategorie Online: Astrid Probst für ZEIT online – „Da ist sie wieder – diese entsetzliche Lücke!" Mit ihrem Beitrag „Da ist sie wieder – diese entsetzliche Lücke“ begeisterte Probst die Jury. „Das ist einfach sehr schön erzählt und dabei locker geschrieben“, sagte Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin Quintessence News. „Die Geschichte beschäftigt nachhaltig. Wir waren uns schnell einig, dass der journalisDen 18. Journalistenpreis Abdruck haben gewonnen: Beate Wagner, stern GESUND LEBEN (Print), Astrid Probst, ZEIT Online (Online), die Redaktion von Doc Fischer, SWR (TV) und die Timm Lindenau Super Show, rbb Radio Fritz (Audio). Die Initiative proDente hat den Preis auf der 40. Internationalen Dental-Schau (IDS) 2023 in Köln verliehen. Durch das Programm führte TV- und Radiomoderatorin Moderatorin Anja Backhaus. Foto: zm_LL Die Trophäe ist übrigens in derselben Gießerei entstanden wie der Medien- und Fernsehpreis BAMBI. Foto: proDente

NACHRICHTEN | 9 zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (503) tische Stil dem Leser die hier geschilderte, persönliche Erfahrung prägnant und emotional vermittelt. Dabei lässt die Autorin mit ihrer Herangehensweise aber auch die medizinische Seite zu keinem Zeitpunkt außer Acht und wirft auch einen kritischen Blick auf die Methoden. Sie hat eine lange Behandlungsreise hinter sich, an deren Ende die Frage stand: Wie viel Abweichung von der Norm und vermeintliche Unperfektheit erlaubt die Gesellschaft? „Diese Frage kann man nur jeder selbst beantworten“, sagte Probst bei der Preisübergabe. Kategorie TV: SWR Redaktion Doc Fischer –„Kopfschmerzen durch Zähneknirschen stoppen: CMD“ Aus einem Bündel starker TV-Beiträge – inhaltlich facettenreich und sehr unterschiedlich in der Machart – entschied die Jury letztendlich für eine Einsendung, die aus der Hand der Vorjahressieger stammt: von der SWR-Redaktion Doc Fischer. „Maßgeblich waren das hohe Identifikationspotenzial mit den Patientinnen und die sehr gut ausgewählten Experten, die die Jurymitglieder schließlich einstimmig überzeugte", führte Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente, aus. Die Leidensgeschichte der Protagonistinen auf dem Weg zum Spezialisten wurde als packend und authentisch bewertet. Kategorie Audio: Timm Lindenau Super Show rbb Radio Fritz – „Alles für die Zähne“ Die Jury zeichnet das Team der Timm Lindenau Radioshow für seine vierstündige Sendung „Alles für die Zähne“ aus. Ihr sei es gelungen, ganz nah an den vor allem jüngeren HörInnen zu sein. Die ganze Sendung mache sogar Lust auf den nächsten Zahnarztbesuch, sei voller kreativer, journalistischer Ideen und die Ansprache zielgruppengenau auf die Hörer von Radio Fritz zugeschnitte. „Die Macher haben sich hier der großen Auswahl an Möglichkeiten des Mediums „Radio“ bedient“, lobte Robert Hecklau, Leitung NetzWerkStatt, Programmbereich Digitale Evolution beim Saarländischen Rundfunk. „Die Reichhaltigkeit des Programms und der spannende Mix haben uns für den ersten Platz in der Kategorie Audio voten lassen.“ Sonderpreis: Cornelia Schwarz für das Zahnärzteblatt Baden-Württemberg –„Zahnmedizin im Nationalsozialismus in Baden-Württemberg“ Cornelia Schwarz erhielt für ihren Beitrag einen undotierten Sonderpreis. „Ein ebenso umfassendes wie fundiertes Werk über eine besondere Epoche. Wenn man den Artikel gelesen hat, weiß man, wie viel Zeit und Rechercheleistung dahinterstecken“, kommentierte Klaus Bartsch, Zahntechnikermeister und Vizepräsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), die Jury-Entscheidung. Schwarz hatte ausführlich und sorgfältig zur Rolle der Zahnärzte während des Nationalsozialismus recherchiert, dabei Opfer und Täter betrachtet. Wichtig sei ihr, immer wieder daran zu erinnern, was in der Epoche von dem Berufstand ausging. Es ging ihr um Aufklärung. Sie sei erschrocken gewesen, dass auch nach dem Krieg viele Täter ihre Tätigkeit weiter ausüben konnten und keine Verantwortung übernehmen mussten. Die Taten reichten von der Praxisübernahme von jüdischen Kollegen, über das Bleiben im Amt bis hin zum Mitwirken in den Konzentrationslagern bei der Entscheidung, wer ermordet wurde. Für den Beitrag sprach sie auch mit Hinterbliebenen, die ihre Arbeit und die Einordnung zum Großteil sehr schätzten. Die Jury beurteilte sowohl inhaltliche, funktionale als auch gestalterische Aspekte der Beiträge mit zahnmedizinischem Inhalt: Neben der journalistischen Qualität und der Relevanz für die Öffentlichkeit, werden eine gründliche Recherche sowie Analyse, Sprache, Stil und Form, die allgemein verständlich und fachlich richtige Darstellung, eine aussagekräftige und fachlich korrekte Bildsprache sowie die Originalität bei Themenauswahl und Darstellung bewertet. Die fünfköpfige Jury setzt sich zusammen aus PR- und Presseprofis sowie ZahntechnikerInnen sowie ZahnmedizinerInnen. Die Mitglieder der Jury werden von proDente berufen. Sie besteht in diesem Jahr aus: • Univ.-Prof. Dr. med. dent. Anja Liebermann, M.Sc., Leitung der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am UniversitätsklinikumKöln • Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin Quintessence News • Robert Hecklau, Leitung NetzWerkStatt, Programmbereich Digitale Evolution beim Saarländischen Rundfunk, Preisträger 2021 • Klaus Bartsch, Zahntechnikermeister und Vizepräsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) • Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente GYSI-PREIS 2023 Auszeichnung für „größte Kompetenz gegen Zahnlosigkeit“ Auf der IDS zeichnete der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) die besten Azubis des Zahntechniker-Handwerks mit dem Gysi-Preis aus. „Uns fällt auf, dass das Niveau auch in diesem Jahr wieder sehr hoch ist“, lautete das gemeinsame Fazit der Jury zum aktuellen Wettbewerb. „Hier geht ein Dank an alle Ausbildungsbetriebe, die ihre Lehrlinge gerade auch in dieser immer noch schwierigen Zeit bei der Teilnahme am Gysi-Preis unterstützt haben“. Die Bewertung der eingereichten Wettbewerbsarbeiten erfolgte nach festgelegten Kriterien, zum Beispiel nach der individuellen Passgenauigkeit, nach Funktion und Ästhetik, aber auch nach der fachlich korrekten Umsetzung der geforderten, an der Ausbildungsordnung orientierten Aufgabe. Um eine faire und objektive Bewertung der Arbeit zu erzielen, bewerten immer zwei Jurymitglieder eine Arbeit. Die Pandemie hat den Betrieben zugesetzt Auf Platz 1 im zweiten Ausbildungsjahr kommt Anabel Melchior aus dem Labor Dentale Manufaktur GmbH Erwin Klampfer, Saarbrücken. Lea Schauerte von der Dental-Ästhetik Jörg Blumenstein aus Arnsberg belegt den 2. Platz. Die Auszeichnung für den 3. Platz erhält Jessy Tietze von der Zahntechnik Klingner in Arnsdorf. Im dritten Ausbildungsjahr geht die begehrte Gold-

10 | NACHRICHTEN zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (504) BUNDESVERBAND DER ZAHNMEDIZINISCHEN ALUMNI IN DEUTSCHLAND (BDZA) Prof. Dietmar Oesterreich erhält Alumni-Preis Auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln hat Prof. Dietmar Oesterreich den Alumni-Preis des BdZA verliehen bekommen. Der ehemalige Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wurde damit für „sein außerordentliches Engagement für die junge Zahnmedizin“ geehrt. Der BdZA würdigte insbesondere Oesterreichs Verdienste bei der Förderung von Aus- und Weiterbildungen von ZahnärztInnen, seine Unterstützung für eine Vielzahl von Initiativen und Projekten sowie sein Engagement bei den Bundesfachschaftsmedaille in diesem Jahr an Nicolas Schramm aus der DentalTechnik Haselberger GmbH in Reutlingen. Die Silbermedaille erhält Sarina Habich, Auszubildende aus dem Dentallabor Matthias Gürtler in Schwarzheide. Mit der Bronzemedaille wird Jessica Schwefel aus der Avantgarde Dentaltechnik GmbH in Leipzig ausgezeichnet. Eine besondere Anerkennung erhält die Preisträgerin aus dem vierten Ausbildungsjahr. Gold geht an Celina Zerfass aus dem Dental-Labor Handrich GmbH in Hof. Auch Sicht des VDZI zeigt die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Teilnehmerzahl, dass die Pandemiebedingungen an den Ausbildungsbetrieben nicht spurlos vorübergegangen sind. „Umso mehr sind wir begeistert von der hohen Leistungsbereitschaft der jungen Menschen und dem Willen der Meister, ihren Nachwuchs während der Ausbildung unter schwierigen Verhältnissen zu fördern und zu unterstützen“, sagte der JuryVorsitzende Gregor Stobbe. LL Der BdZA-Vorsitzende Maximilian Voß (l.) überreicht Prof. Dietmar Oesterreich am IDS-Stand der Bundeszahnärztekammer den AlumniPreis. Foto: BZÄK_Irmler Mit dem Gysi-Preis, benannt nach dem Forscher und Lehrer Alfred Gysi (1865 – 1957), werden die besten zahntechnischen Arbeiten der Teilnehmenden aus dem 2., 3. und 4. Ausbildungsjahr ausgezeichnet. Die Preisverleihung fand am 16. März im Rahmen der IDS in Köln statt. Foto: zm_LL

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12 | NACHRICHTEN zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (506) VEREIN FÜR ZAHNHYGIENE ÜBERGIBT THOLUCK-MEDAILLE Dr. Ziller erhält Preis für Präventionsarbeit Mit der Tholuck-Medaille zeichnet eine Fachjury aus ehemaligen Preisträgern jedes Jahr Personen aus, deren Engagement im Bereich der Präventivzahnmedizin und Nachhaltigkeit als herausragend gilt. Der jüngste Preisträger ist Dr. Sebastian Ziller aus Berlin. Bereits im Dezember hatte der Verein für Zahnhygiene e. V. (VfZ) Dr. Sebastian Ziller, MPH, Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit der Tholuck-Medaille ausgezeichnet. Nun wurde sie ihm noch einmal feierlich auf der IDS in Köln und im Kreis der Mitstreiter überreicht. Gewürdigt wurde damit Zillers langjähriges Engagement für die Verbesserung der Zahngesundheit. „Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der Bundeszahnärztekammer im Präventionsbereich wahrgenommen und gewürdigt wird“, sagte Ziller bei der Preisverleihung und bedankte sich auch für die Unterstützung bei der Gestaltung der Präventionsarbeit seitens der BZÄK. Appell an die Gesundheitspolitik Ziller hat während seiner Karriere auf verschiedenen Ebenen des Gesundheitswesens gearbeitet und sich dabei auf die Prävention und Gesundheitsförderung spezialisiert – neben der Gesundheitschancengleichheit. Besonders hervorgehoben wurde bei der Verleihung auch noch einmal die Arbeit bei der Etablierung der Professionellen Zahnreinigung (PZR) in den Praxen sowie bei der Entwicklung und Umsetzung von präventionsorientierten Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Jetzt sei die deutsche Gesundheitspolitik gefordert, den Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation WHO für die Mundgesundheit aus dem vergangenen Jahr auch hierzulande umzusetzen und die globale Mundgesundheitsstrategie ernst zu nehmen, schließt Ziller bei seiner Dankesrede. „Wir stehen natürlich mit Rat und Tat zu Seite!“. Die Tholuck-Medaille wird seit 1973 jährlich vom Verein für Zahnhygiene an Personen aus Medizin, Wissenschaft und anderen Bereichen verliehen, die sich in besonderer Weise für die Zahngesundheit eingesetzt haben. Die Auszeichnung wurde zu Ehren des Vereinsmentors Obermedizinalrat Dr. Hans-Joachim Tholuck (1880–1972) gestiftet, der als Schulzahnarzt ein System zur schulischen Zahnpflege entwickelt und damit wichtige Grundlagen zur Arbeit des Vereins beigesteuert hat. LL tagungen, den Podiumsdiskussionen zur jungen Zahnmedizin, dem Projekt Berufskunde 2020/2030 und dem Zukunftskongress. „Es ist uns eine große Freude und Ehre, den Alumni-Preis an Prof. Oesterreich zu verleihen und so seine Verdienste zu würdigen. Wir hoffen, dass er weiterhin ein Vorbild für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte bleibt und sie dazu inspiriert, ebenfalls ihren Beitrag zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin zu leisten“, sagte BdZA-Vorsitzender Maximilian Voß bei der Übergabe des Preises. Oesterreich ist seit 1990 als niedergelassener Zahnarzt in Stavenhagen, Mecklenburg-Vorpommern, tätig. Er war von 1990 bis 2021 Präsident der Landeszahnärztekammer MecklenburgVorpommern und von 2000 bis 2021 Vizepräsident der BZÄK. 2011 wurde ihm die Honorarprofessur der Universität Greifswald verliehen. LL CORRIGENDUM In Ausgabe 5/2023 hat der Fehlerteufel zugeschlagen. So haben wir in unserer Titelgeschichte „Irre, irrer, IDS“ auf S. 14 geschrieben, dass es während der Weltwirtschaftskrise im Deutschen Reich 35 Millionen Arbeitslose gegeben habe. Das ist natürlich viel zu viel. Tatsächlich waren es im Februar 1930 3,5 Millionen Arbeitslose. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (Die Red.) Für die herausragende Arbeit zur Verbesserung der Mundgesundheit und der Förderung von präventiven Maßnahmen überreichte Dr. Christian Rath, VfZ-Geschäftsführer, die Auszeichnung an Dr. Ziller. Foto: zm_sr

PM-DE-22-00031-20221222 1. Nielsen MarketTrack, Zahnpasta, Erosion (kundendefiniertes Segment), Absatz in Pack, LEH+DM, Deutschland, MAT KW 26/2022. 2. ESR 17-258. 3. EFU-16-329. 4. Fridberger P. Scand J Dent Res 1975; 83: 339–434. © 2023 Haleon oder Lizenzgeber. Marken sind Eigentum der Haleon Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG ist Teil der Haleon Unternehmensgruppe. Spezielle Formulierung für verstärkte Remineralisierung und reduzierte Demineralisierung • Enthält ein Copolymer zur Erhöhung der Säureresistenz2 • Mit Lactat zur Förderung der Fluorid-Aufnahme3 • Angepasster pH-Wert4 Empfehlen Sie ProSchmelz Zahnpasta - Die Nr. 1 für starken Zahnschmelz1 PATIENTEN MIT ZAHNSCHMELZEROSIONEN? Jetzt kostenfreie Muster sichern!

14 | POLITIK KASSENZAHNÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Abschied von Dr. Wolfgang Eßer: Der Macher mit Weitblick Mit der Amtsübergabe von Dr. Wolfgang Eßer geht bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung eine Ära zu Ende. Nach 21 Jahren im Vorstand der KZBV, davon zehn Jahre als Vorsitzender des Vorstandes, tritt er nun seinen Ruhestand an. Dr. Wolfgang Eßer ist ein Mensch, der den Blick nach vorne richtet. Politischen Diskussionen stellt er daher oft diese Fragen voran: Was ist das Ziel vertragszahnärztlicher Versorgung in den nächsten 5, 10 oder 15 Jahren? Welche Rahmenbedingungen sind notwendig, um die Versorgung und den Sicherstellungsauftrag auch in der Zukunft auf hohem Niveau zu gewährleisten? Lösungen für diese Fragen zu finden und die Herausforderungen dieser Zeit anzugehen, dies war Eßers Triebfeder in seiner Amtszeit als Vorstandsvorsitzender der KZBV. Sein Wirken lässt sich daher wohl kaum besser beschreiben als mit dem Motto „Gestalten statt Verwalten“. In diesem Sinne hat er die KZBV stets als Taktgeber verstanden, die nicht abwartet, bis die Politik initiativ wird. Unter seiner Führung hat die KZBV eigene Themen nach vorne gestellt und ihre Lösungsvorschläge und Konzepte sehr erfolgreich entwickelt und in die Versorgung eingebracht. Immer eine klare Werte- und Zielorientierung Prägend für seine Amtszeit war dabei eine klare Ziel- und Werteorientierung: Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags, eine konsequente Präventionsorientierung, Stärkung von Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung, Eindämmung der zunehmenden Vergewerblichung der zahnärztlichen Versorgung, Förderung der Niederlassung und Erhalt des dualen Systems – für all dies steht Eßer persönlich, wie auch die KZBV in seiner Ägide. Im Zentrum seiner Bemühungen stand dabei der Anspruch, in ganz Deutschland, ob in der Stadt oder auf dem Land, die Versorgung gleichwertig sicherzustellen, so dass die Menschen unabhängig von ihrem Wohnort und ihrem sozialen Status Zugang zu einer präventionsorientierten zahnmedizinischen Versorgung und Teilhabe am medizinischen Fortschritt haben. In diesem ZuWolfgang Eßer im Jahr 2015: den Versorgungsauftrag immer im Blick. Foto: KZBV-Darchinger zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (508)

POLITIK | 15 zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (509) www.alpha-bio.net/de MultiNeO™ ist nicht nur besonders günstig – es bietet zudem Qualität und Sicherheit auf höchstem Niveau. Und dazu volle Flexibilität, weil es einzeln bestellt werden kann und immer komplett einsatzbereit geliefert wird. Einfach in der Anwendung, einfach überzeugend, einfach erfolgreich – deshalb (S)implantology statt Implantology. Mehr Informationen und Bestellmöglichkeitenfinden Sie hier: https://alpha-bio.net/de/multineo/ Sie können natürlich auch unseren Kundenservice unter0221 50085590 anrufen oder eine Mail senden anorder.germany@nobelbiocare.com Wir freuen uns einfach auf Sie. (S)implantology statt Implantology. MultiNeO™ von Alpha-Bio Tec. 89€ je Implantat inklusive Deckschraube

16 | POLITIK sammenhang hat Eßer von Beginn an vor der zunehmenden Kommerzialisierung der Versorgung gewarnt und auf die Gefahren hingewiesen, die für die Patientenversorgung bestehen, wenn man Spekulanten und Großinvestoren die Versorgung überlässt. Den Ausbau der zahnärztlichen Versorgung hin zu einer modernen präventionsorientierten Zahnmedizin, deren Erfolge im deutschen Gesundheitssystem, wie auch in Europa, beispiellos sind, hat Eßer entscheidend mitgeprägt. Als herausragendes Beispiel ist hier die langjährig erkämpfte neue Parodontitisbehandlungsstrecke zu nennen, die ohne den Weitblick, das Verhandlungsgeschick und den langen Atem Eßers nicht ihren Weg in die Versorgung gefunden hätte. Besonders wichtig war es Eßer immer, die Versorgung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Eine Herzensangelegenheit war ihm daher insbesondere auch die Versorgung vulnerabler Gruppen, beispielsweise Pflegebedürftiger oder Menschen mit Behinderungen. Die Versorgungskonzepte „Mundgesundheit trotz Handicap und hohem Alter“ und „Frühkindliche Karies vermeiden“ sowie die Umsetzung dieser Konzepte mit Unterstützung der Politik werden daher immer mit seinem Namen verbunden sein. Gerade die flächendeckende Implementierung von Kooperationsverträgen mit Pflegeeinrichtungen und die Richtlinie des G-BA zu § 22a SGB V sind Meilensteine in der Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von älteren Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Unvergessen bleibt auch der große Wurf in Sachen „Reform des Vergütungssystems“, der Eßer vor über zehn Jahren gelang und mit dem er die Zahnärzteschaft von der Bürde der Budgetierung mit strikter Anbindung an die Grundlohnsumme befreit hat und mit der Honorargerechtigkeit und die Realisierung einer bedarfsgerechten Vergütung wiederhergestellt wurden. Auch die Einführung des Festzuschusssystems und die Neuordnung der kieferorthopädischen Versorgung mit der Schaffung einer Mehrkostenregelung sind untrennbar mit Eßer verknüpft, um hier nur einige seiner Erfolge zu nennen. Fundamentalopposition ist nicht sein Stil Fünf Gesundheitsminister und eine -ministerin und genauso viele Bundesregierungen hat Eßer in seiner Amtszeit im KZBV-Vorstand erlebt. Fundamentalopposition gehörte dabei nicht zu seinem Stil. Mit Professionalität, Weitsicht und Verlässlichkeit hat er die Vertragszahnärzteschaft in der Politik, in den Medien und in den höchsten Gremien der Gesundheitspolitik und der gemeinsamen Selbstverwaltung vertreten. Dabei legte er stets höchsten Wert darauf, dass die KZBV mit stichhaltigen Argumenten sowie wissenschaftsbasierten Konzepten agiert und diese mit belastbaren Daten und Fakten belegt. Er legte stets dort den Finger in die Wunde, wo es nötig war, fand dabei deutliche Worte und war hart in der Sache, keineswegs „im Schmusekurs“. Aber immer darauf bedacht, im Dialog zu bleiben – auch in stürmischen Zeiten. Auf diese Weise hat sich Eßer Respekt bei den politischen Entscheidungsträgern wie auch bei den Akteuren des Gesundheitswesens erworben und die KZBV zu einem der politischen Schwergewichte im Gesundheitswesen entwickelt. Überzeugter Freiberufler und Mann der Selbstverwaltung Ein freiberuflich geprägtes Gesundheitssystem mit einer starken ambulanten Versorgung, getragen durch inhabergeführte Praxisformen, in dem sich auch junge Zahnärztinnen und Zahnärzte weiter niederlassen wollen – dieses Zielbild hatte Eßer stets fest im Blick. Im Zentrum seiner Arbeit stand dabei immer sein Einsatz für die Eckpfeiler unseres Gesundheitswesens, die freie (Zahn-)arztwahl, Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung. Als Vizepräsident des Bundesverbands der Freien Berufe hat er sich daher dafür eingesetzt, dass Freiberuflichkeit als eigener Wert HUT AB, DAS KÖNNEN NUR WENIGE! Dr. Wolfgang Eßer und ich arbeiten seit fast 25 Jahren zusammen, die engste Zusammenarbeit gab es in den letzten zwölf Jahren meiner Tätigkeit als VVVorsitzender der KZBV. Diese Arbeit war von tiefem, gegenseitigem Vertrauen geprägt und für mich gab es jede Menge Lehrstunden, ich habe die gemeinsame Arbeit wirklich genossen. Manchmal nicht ganz einfach, überzeugt Dr. Eßer aber stets mit seinem messerscharfen Verstand und seiner geistigen Größe, die es ihm ermöglicht, jede Situation blitzschnell zu erfassen, zu analysieren und für sich und seine Anliegen positiv zu gestalten. Und das mit einer geistigen Durchdringung, Analyse und Folgenabschätzung, die man in so einer Geschwindigkeit überhaupt nicht für möglich hält. Es hat mich mehr als einmal verblüfft, wie er, im Vorgespräch noch eine ganz andere Zielrichtung verfolgend, aus der Situation die richtigen Schlüsse ziehend, sich sofort auf ein neues Ziel fixieren konnte. Hut ab, das können nur wenige. Dadurch kann er das Machbare machen und Ziele erreichen, von denen heute die gesamte deutsche Zahnärzteschaft profitiert. Sein engerer Kreis war manchmal überrascht, aber es ist immer sachdienlich, weil die Folgenabschätzung in Sekundenbruchteilen zu 100 Prozent richtig erfolgt. Wie oft habe ich da geistig den Hut gezogen, wie er die Situationen auch verbal mit seiner brillanten Rhetorik beherrscht, ja quasi genutzt hat. Und immer wieder hat das geklappt. Von seiner Arbeitsweise habe ich persönlich viel profitiert und es erfüllt mich schon mit einer tiefen Dankbarkeit, so eng mit ihm arbeiten zu können. Er wird der Kollegenschaft fehlen, obwohl sicher die meisten gar nicht wissen, was sie an ihm haben. Auch mir wird die Zusammenarbeit fehlen, aber das ist der Lauf der Dinge. Zu seinem Abschied müssen wir uns verneigen. Dr. Karl-Friedrich Rommel Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZBV von 2011–2023 zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (510)

POLITIK | 17 wieder mehr gefördert und gestärkt wird und die Freien Berufe wieder die Anerkennung in der Gesellschaft erhalten, die ihnen zusteht. Von den politischen Entscheidungsträgern hat Eßer dabei unermüdlich eingefordert, das Prinzip der Freiberuflichkeit stärker zu würdigen und sich darauf zu beschränken, Rahmenbedingungen zu setzen, die sich an diesem Leitbild orientieren. Mit seinem Gestaltungswillen sowie seiner Fähigkeit, in die Zukunft zu denken, Allianzen zu schmieden und Ziele gemeinschaftlich zu erreichen, verkörpert Eßer beispielgebend die Werte eines selbstverwalteten Gesundheitssystems. Leidenschaftlich gekämpft hat er daher immer für das uneingeschränkte Recht auf eine Selbstverwaltung mit weitem Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum und gegen eine Schwächung der Selbstverwaltung, wie sie politisch seit vielen Jahren betrieben wird. Trotz oft widriger politischer Umstände, wie wir sie auch derzeit wieder mit dem Aufleben einer kurzsichtigen Kostendämpfungspolitik erleben, ist es ihm gelungen, die vertragszahnärztliche Versorgung zukunftsfest aufzustellen und Sorge dafür zu tragen, dass die zahnmedizinische Versorgung weiterhin fester Bestandteil der Daseinsvorsorge und das zahnärztliche Versorgungssystem eine robuste und leistungsfähige Säule des Gesundheitssystems bleiben. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Vertragszahnärzteschaft bedanken sich bei Dr. Wolfgang Eßer für seine großen Verdienste und seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle der Patientinnen und Patienten sowie der Zahnärzteschaft. Mit Engagement und Herzblut hat er die vertragszahnärztliche Versorgung und die Gesundheitspolitik in diesem Land maßgeblich mitgestaltet und geprägt. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Dr. Karl-Georg Pochhammer Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV Wolfgang Eßer hat immer mit Leidenschaft für die Selbstverwaltung gekämpft. Foto: axentis.de / Lopata B10 +C!&%$ ?65; ="<+ ('/0 5025&55' CBB#D*))>>>+!;%"@!$#"+6$:)3") )73$ -!D@$4 -$4EDGE!' (B10)73$. /&E ACGE 7 >3744$!. 14 D43!$2D59$ :$3F4&9&H' ,97E"&!6*** <F7E 67=$G '&C 84D#C$*( , -!+ 1AE@"< ?B;8<"%. 4AD9$8 7CAB" 6<A8A6

18 | PRAXIS ZUM AKTUELLEN BSG-URTEIL Ist die Anstellung im „eigenen“ MVZ auch ein Steuerrisiko? Kerstin Löbe, Johannes Bischoff In der Vergangenheit kam es häufiger vor, dass Zahnärzte ihre große Einzelpraxis in eine 1-Mann-zMVZ-GmbH einbrachten, um mehr Kollegen anstellen zu können. Ein neues Urteil erschwert diesen Wechsel rechtlich – und bringt auch steuerlich Herausforderungen. Bei der Einbringung einer Einzelpraxis in eine 1-Mann-zMVZGmbH wurde regelmäßig ein „steuerneutraler“ Übergang angestrebt, das heißt, Steuerbelastungen durch aufgedeckte stille Reserven wurden vermieden. Möglich machte dies § 20 UmwStG. Danach kann eine MVZGmbH die Buchwerte der eingebrachten Zahnarztpraxis fortführen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen der Zahnarztpraxis in die zMVZ-GmbH eingebracht werden. Zahnärzte mussten bei diesem Wechsel also keine Steuern auf den immateriellen Praxiswert („Goodwill“) und auf andere stille Reserven der Praxis zahlen. Das Anstellungsmodell wurde gekippt Bisher war das leicht: Die gesamte Einzelpraxis wurde in die zMVZ-GmbH eingebracht. Der Zahnarzt übertrug seine Zulassung auf die GmbH, die darüber in der Folge die Leistungen aller im zMVZ angestellten Zahnärzte mit der KZV abrechnete. Er selbst wurde nach dem sogenannten Anstellungsmodell ebenfalls von der zMVZ-GmbH angestellt. Wie das Bundessozialgericht (BSG) am 26. Januar urteilte, kann sich ein alleiniger Gesellschafter aber nicht in seiner eigenen zMVZ-GmbH anstellen lassen. Ihm fehlt der Arbeitnehmer-Status im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Daraus folgt, dass er auch seine KZVZulassung nicht auf die zMVZ-GmbH übertragen kann: Er braucht sie, um die zMVZ-Anteile überhaupt halten zu dürfen. In ersten Reaktionen auf dieses Urteil wurde zum Teil die Auffassung vertreten, dass damit künftig rechtlich eine zMVZ-GmbH mit einem Zahnarzt als Gesellschafter nicht mehr zulässig sei. Dem sind aber zumindest einige KZVen nicht gefolgt und haben zMVZ-GmbHs mit einem Zahnarzt als Gesellschafter genehmigt. Gehalt versus Dienstvertrag Wenn die Leistungen eines Vertragszahnarztes, der gleichzeitig alleiniger Gesellschafter einer zMVZ GmbH ist, über das zMVZ abgerechnet werden und neben ihm dort noch angestellte Zahnärzte tätig sind, wird diese Konstruktion als Mischmodell bezeichnet. Sowohl im Anstellungsmodell als auch im Mischmodell werden also die Kassenleistungen des früheren Praxisinhabers über das zMVZ abgerechnet. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Varianten ist: Beim Mischmodell erhält der bisherige Praxisinhaber statt eines sozialversicherungspflichtigen Gehalts eine Vergütung auf Grundlage eines (nicht sozialversicherungspflichtigen) Dienstvertrags (§ 611 BGB). Ob noch alle wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Zahnarztpraxis – wie es § 20 UmwStG erfordert – in eine Das BSG-Urteil bringt nicht nur rechtliche Herausforderungen, sondern hat auch steuerliche Konsequenzen. Foto: koldunova - stock.adobe.com zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (512)

PRAXIS | 19 zMVZ-GmbH eingebracht werden, wenn die KZV-Zulassung nicht übertragen wird, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Diese Frage ist nach der funktionalen Betrachtungsweise zu beurteilen. NachAuffassung der Finanzverwaltung hat bei einem Arzt die Berechtigung, per Zulassung Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln, ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für den laufenden Geschäftsbetrieb seiner Praxis. Da es sich hierbei um eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage handele, findet bei Nichteinbringung des Kassensitzes § 20 UmwStG keine Anwendung. Fällt die Steuerneutralität, sparen Sie später In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass seit der Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen zum 1. April 2007 jeder niederlassungswillige Vertragszahnarzt seinen Praxisort frei wählen kann. Damit ist einer Zulassung als solcher kein Wert beizumessen. Es bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass ein rechtlich zwingender Rückbehalt der kassenzahnärztlichen Zulassung, die darüber hinaus keinen Wert hat, einer „steuerneutralen“ Einbringung einer Einzelpraxis in eine GmbH zu Buchwerten nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann. Trotzdem könnte nach derzeitiger Rechtsauffassung der Finanzverwaltung eine solche „steuerneutrale“ Einbringung scheitern. Aber ist eine Fortführung zu Buchwerten überhaupt im Interesse des einbringenden Zahnarztes? Sie erspart dem Zahnarzt zwar die sofortige Versteuerung aufgedeckter stiller Reserven. Hat der einbringende Zahnarzt aber, wie meistens der Fall, das 55. Lebensjahr vollendet, könnte diese Steuerbelastung durch einen niedrigeren Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG oder durch den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG deutlich unter der normalen Belastung liegen. Aber auch hier könnte das Finanzamt die Rechtsauffassung vertreten, dass die Begünstigungen nicht greifen, weil die Zulassung zurückbehalten wird und damit nicht die Praxis als Ganzes übertragen wird. Ein Verzicht auf die Fortführung der Buchwerte hätte aber auch zwei große Vorteile: „ 1. Die aufgedeckten stillen Reserven führen in der zMZV-GmbH in voller Höhe zu Abschreibungen. Sie mindern damit den zu versteuernden Gewinn der GmbH. „ 2. Der einbringende Zahnarzt hat höhere Anschaffungskosten seiner GmbH-Anteile. Das bedeutet, er hat bei einem späteren Verkauf weniger an Veräußerungsgewinn zu versteuern. Kurz gefasst: Spart der Zahnarzt durch die Einbringung zu Buchwerten die sofortige Versteuerung, bezahlt er das oft mit weit höheren Steuern zu einem späteren Zeitpunkt. Es kann sich lohnen, diese Steuern notfalls durch einen Bankkredit zu finanzieren und diesen aus künftigen Steuerersparnissen zu tilgen. Fazit Bei einer gewünschten Einbringung einer Praxis in eine 1-Mann-zMVZGmbH bringt das BSG-Urteil nicht nur rechtliche Herausforderungen. Nach derzeitiger Rechtsauffassung der Finanzverwaltung könnte durch die rechtlichen Änderungen auch eine Einbringung zu Buchwerten gem. § 20 UmwStG scheitern. Dadurch wären stille Reserven wie der Praxisgoodwill sofort bei Einbringung zu versteuern. Auch wenn diese Zahlung zunächst schmerzt, könnte sie sich später sogar steuerlich vorteilhaft auswirken. Hier lohnt sich im Einzelfall eine differenziertere Betrachtung mit dem Steuerberater. zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (513) Kerstin Löbe Dipl.-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin Prof. Dr. Bischoff & Partner Foto: privat Johannes Bischoff Steuerberater, vereidigter Buchprüfer Prof. Dr. Bischoff & Partner Foto: Manfred Esser DAS BSG-URTEIL „Die Anstellung eines Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum kann nur genehmigt werden, wenn der Arzt dort eine abhängige Beschäftigung und keine selbstständige Tätigkeit ausübt", urteilte das Bundessozialgericht Ende Januar 2022. Vertragsärzte können sich somit nicht mehr in ihrem „eigenen“ MVZ anstellen lassen, wenn sie über ihre Gesellschafterposition eine so beherrschende Stellung haben, dass sie arbeitsrechtlich nicht mehr weisungsgebunden und „abhängig beschäftigt“ sind. Das Urteil betrifft insbesondere Ärzte, die eine MVZ GmbH gründen und sich durch Verzicht auf ihre eigene Zulassung anstellen lassen wollen. Bundessozialgericht Az.: B 6 KA 2/21 R Urteil vom 26. Januar 2022

20 | POLITIK DATENSCHUTZVERSTÖẞE BEI DOCTOLIB Terminmanagement mit Tücken Wer sich in Berlin gegen Corona impfen lassen wollte, musste den Termin im Impfzentrum über Doctolib vereinbaren. Dass das Unternehmen die Daten zehn Jahre speichert, war wohl den wenigsten klar. Dieser Verstoß ist aber beileibe nicht die einzige Beschwerde von PatientInnen gegen Doctolib, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, derzeit prüft. Nach Auskunft von Kamp laufen derzeit drei Verfahren gegen den Doctolib-Konzern, darunter die Prüfung von Beschwerden seitens NutzerInnen, denen die Doctolib GmbH nicht fristgemäß auf ihre Auskunfts- und Löschungs-Ersuche geantwortet hatte oder die Werbe-EMails erhalten hatten. Laut Angaben der BlnBDI teilte die Doctolib GmbH „nach einigem Schriftverkehr“ in diesen Verfahren mit, dass es sich jeweils um grenzüberschreitende Datenverarbeitungen der französischen Doctolib SAS handele und deshalb eine Sanktionierung der Datenschutzverstöße durch die Berliner Behörde nicht möglich sei. „Derzeit wird daher geklärt, ob die BlnBDI oder die französische Datenschutzbehörde CNIL zuständig für diese Beschwerden ist“, schreibt das Amt. Dr. Thilo Weichert, Jurist, Politologe und Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, hält die Argumentation von Doctolib allerdings für „an den Haaren herbeigezogen“. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein ist ein Experte für den Datenschutz bei Terminmanagement-Systemen und hat in zwei Gutachten ausführlich die aus seiner Sicht vorliegenden Versäumnisse von Doctolib dokumentiert. Ist wirklich das Mutterunternehmen in Frankreich zuständig? In seinem jüngsten Gutachten bewertete er dabei auch die Diskussion um die zuständige Aufsichtsbehörde. Für ihn ist klar: „Sowohl telemedienrechtlich, wettbewerbsrechtlich wie auch datenschutzrechtlich ist die rechtlich unabhängige Doctolib GmbH verantwortlich und nicht das Mutterunternehmen in Frankreich.“ Zusätzlich prüft Kamp als Reaktion auf Berichte von mobilsicher.de oder Zeit Online den Einsatz von Tracking-Technologien sowie die Weiterleitung von Daten auf Doctolib.de und in der Doctolib-App. Dabei geht es um die Einbindung von Drittanbietern wie Facebook und Google-Diensten, um die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sowie um die Gestaltung des Cookie-Banners. „Im Laufe des Verfahrens wurden seitens Doctolib verschiedene Veränderungen vorgenommen, unter anderem einzelne Drittinhalte aus den Angeboten entfernt und das Cookie-Banner verbessert“, berichtet die Behörde. Das Verfahren sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Außerdem läuft ein Verfahren gegen die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wegen datenschutzrechtlicher Probleme bei der Online-Impfterminvergabe. Die Senatsverwaltung hatte Doctolib für die Online-Terminvereinbarung für Impftermine in Berliner Impfzentren eingesetzt. Warum sich der Senat seinerzeit für Doctolib und nicht für einen der fünf Konkurrenten entschied: Doctolib machte es umsonst. „Datenschutzrechtlich problematisch war hierbei, dass die BerlinerInnen ein Vertragsverhältnis mit dem Auftragsverarbeiter eingehen mussten, um online einen Termin buchen zu können“, führt der Sprecher der BlnBDI aus. „ Die Verwendung des Terminmanagement-Systems von Doctolib hat womöglich datenschutztechnische und -rechtliche Tücken. Foto: Richard Villalon - stock.adobe.com zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (514)

POLITIK | 21 Diese Vertragsverhältnisse wurden weder durch die Senatsverwaltung noch durch ihren Auftragsverarbeiter beendet, sondern bestehen weiter fort, obwohl keine Impftermine mehr gebucht werden können.“ Die BlnBDI hat der Senatsverwaltung aufgegeben, einen datenschutzkonformen Zustand herzustellen. Dort will man von dem Problem aber nichts wissen. Auf unsere Fragen verwies der Senat auf seine Antworten gegenüber der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus aus dem Juli 2022. Darin heißt es, die Doctolib GmbH habe ihr Vorgehen im Nachgang noch einmal „durch externe Experten überprüfen lassen“. Im Ergebnis sei die Rechtsauffassung des Senats, dass das Angebot in der derzeitigen Ausgestaltung datenschutzkonform sei, bestätigt worden. Der Berliner Senat investierte also in sein technisches Impftermin-Management keinen einzigen Euro – und die Doctolib GmbH gewann rund zwei Millionen neue Kunden. Deren Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnort) bleiben nun so lange gespeichert, „wie es für die Zwecke bezüglich der Durchführung der Corona-Schutzimpfung erforderlich ist“, schreibt der Senat. „Längstens werden die Daten jedoch entsprechend der ärztlichen Dokumentationspflicht für die Dauer von zehn Jahren gespeichert.“ Italien verhängt eine Geldbuße von 40.000 Euro Betroffene Berliner Bürger, denen das nicht passt, müssen proaktiv ihre Daten löschen. Falls sie daraufhin Beschwerde bei der BlnBDI eingereicht haben, kann sich diese erst kümmern, wenn juristisch geklärt ist, ob es sich bei der Vermittlung seines Impftermins um eine grenzüberschreitende Datenverarbeitung mit dem französischen Mutterkonzern Doctolib SAS gehandelt hat. Wenn ja, ist die französische Aufsichtsbehörde CNIL zuständig. Diese bestätigte auf Anfrage der zm, dass sie bereits Beschwerden erhalten habe. Zu Zahl, Inhalt und Stand der Untersuchung will die Behörde mit Blick auf das laufende Verfahren aber keine Auskunft geben. Anders ist die Situation in Italien, neben Deutschland und Frankreich das dritte Land, in dem Doctolib Arzttermine vermittelt. Die italienische Datenschutzbehörde GPDP berichtete auf Nachfrage über eine Einstweilige Verfügung gegen die Doctolib SRL, verbunden mit einer Geldbuße von 40.000 Euro, weil die Verarbeitung von Datensätzen, „die geeignet war, den Gesundheitszustand von über 630.000 betroffenen Personen festzustellen“, nicht datenschutzkonform erfolgte. Beanstandet wurde konkret das Vorgehen des Unternehmens Dottori.it SRL, das Ende 2021 von Doctolib gekauft worden war. Die Doctolib GmbH rühmte sich Ende Januar übrigens mit einem neuen Datenschutzzertifikat der BSI-Group, klärte aber nicht darüber auf, dass nicht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Auszeichnung vergeben hatte, sondern die Zertifizierungsstelle „British Standards Institution“. Erst nachdem der Vorgang durch die Medien ging, wurde die Pressemitteilung korrigiert. mg zm113 Nr. 07, 01.04.2023, (515) BULK Neu BULK ohne künstliche Farbpigmente passt sich „automatisch“ der Zahnfarbe an BisGMA – freie Formulierung für eine bessere Biokompatibilität keine Deckschicht notwendig hervorragende Belastbarkeit Mehr unter: Wie „smart“ die Smart Chromatic Technology von Tokuyama wirklich ist, zeigt sich erst auf Dauer, denn die strukturelle Farbe, die aus den sphärischen Füllkörpern entsteht, passt sich nicht nur einmalig bei der Füllungslegung an die jeweilige Zahnfarbe an, sondern tagtäglich aufs Neue. Egal, ob die Zähne gebleacht werden oder nachdunkeln. Stufenlose Farbanpassung mit Tiefenhärtung Ihr Zahn verändert sich, OMNICHROMA passt sich an – so geht Chamäleoneffekt in Vollendung! 

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