ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Personalmanagement Wenn Sie durch Health Benefits die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unterstützen, investieren Sie in Ihre kostbarste Ressource. SEITE 52 Der besondere Fall mit CME Eine extraorale Raumforderung an der Wange mit odontogener Ursache: die chronisch-entzündliche Veränderung nach Partsch. SEITE 56 Unabhängige Patientenberatung Die UPD soll zum Jahreswechsel 2024 dauerhaft in eine staatsferne und unabhängige Stiftung überführt werden. SEITE 24 WIE VIEL ARBEIT WERDEN SIE ÜBERNEHMEN? Roboter und KI AUSGABE 08 | 2023 zm 16.04.2023, Nr. 08
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EDITORIAL | 3 Die Zukunft ist jetzt Und das sehr, sehr schnell. Oder um es im PR-Sprech zu sagen: Die Zukunft ist jetzt. Das muss man natürlich nicht alles begeistert beklatschen, aber sich damit zu beschäftigen, lohnt sich auf jeden Fall. Und es bleibt zu hoffen,dass neben all der künstlichen noch genug echte Intelligenz übrigbleibt. Aber die Fragen, die dadurch aufgeworfen werden, sind grundlegend. Was macht den Menschen zum Menschen? Was darf und was sollten wir der KI nicht überlassen? Welche ethischen Grenzen werden wir einhalten müssen? Mit der Frage, was KI darf, hat sich auch der Deutsche Ethikrat beschäftigt. Ethische Regeln werden sicher immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden müssen, um mit der technischen Entwicklung Schritt halten zu können. Deutsche Behäbigkeit werden wir uns dabei nicht erlauben können. Wir leben also in spannenden, gleichwohl auch manchmal beängstigenden Zeiten. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Nach sechs Jahren hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Vorstand bekommen. Die Wahlen stellen einerseits einen Zeitenwechsel dar. Denn mit dem Abschied von Dr. Wolfgang Eßer verlässt eine Persönlichkeit die Bühne, die die Standespolitik auf Bundesebene über ein Jahrzehnt lang maßgeblich geprägt hat. Allerdings haben sich die Delegierten der KZBV-Vertreterversammlung für Kontinuität statt eines radikalen Wechsels entschieden, indem sie die bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Martin Hendges und Dr. Karl-Georg Pochhammer klar zum Vorsitzenden gewählt beziehungsweise im Amt bestätigt haben. Beides ausgewiesene Experten in ihren Gebieten, die ihre Arbeit nahtlos fortsetzen können. Neu im bisherigen (Männer-)Bund ist Dr. Ute Maier. Die versierte Standespolitikerin kennt als langjährige KZV-Chefin in Baden-Württemberg das Geschäft aus dem Effeff und wird den neuen Vorstand mit ihrer Expertise sicherlich bereichern. Mit dieser Wahl haben die Delegierten also auf Erfahrung gesetzt und die weitere Professionalisierung des KZBV-Vorstands in den vergangenen Jahren gewürdigt. Vor dem Hintergrund einer politischen Großwetterlage, die zunehmend rauer wird, sicher eine gute Entscheidung. Denn angesichts immer stärkerer Eingriffe in die zahnärztliche Selbstverwaltung bedarf es eines kühlen Kopfes und eines strategischen Vorgehens. Davon kann man beim neuen Führungstrio ausgehen. Dass erstmals eine Frau in einem KZBV-Vorstand vertreten ist, darf man durchaus als Zäsur bezeichnen. Auch wenn man über das Vorgehen des Gesetzgebers bei der Umsetzung der Parität sicherlich trefflich streiten kann, so hat sich innerhalb kurzer Zeit einiges verändert – was man auch an der Zusammensetzung der Vertreterversammlung sieht. Von 60 Delegierten sind 12 Frauen, also ein Anteil von 20 Prozent. Es ist also noch deutlich Luft nach oben, auch wenn man festhalten kann, dass sich etwas tut. Mit der Zukunft beschäftigen wir uns auch in unserer Titelgeschichte zum aktuell heiß diskutierten Thema Künstliche Intelligenz. Bekanntermaßen ist nicht überall, wo KI draufsteht, auch eine ebensolche drin. Da gerät leicht einiges durcheinander. Wesensmerkmal der KI ist – grob und kurz gesagt –, dass sie menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität imitieren kann. Eng verbunden ist damit das sogenannte Deep Learning. In aller Munde ist derzeit das KI-Modell ChatGPT. Wir wollen zeigen, was das KI-Sprachmodell in der Zahnmedizin bisher leisten kann und wo bisher die Grenzen liegen. Dabei dürfte eins ganz klar sein: Die Fortschritte sind rasant. Auch wenn diese Systeme in bestimmten Bereichen noch deutliche Lücken aufweisen, zu glauben, das sei alles irgendwelcher technischer Spielkram für Nerds, geht an der Wirklichkeit deutlich vorbei. Denn eins dürfte feststehen: KI wird unser (Arbeits-)Leben grundlegend verändern. Foto: Lopata/axentis
4 | INHALT 14 Neuer KZBV-Vorstand gewählt Martin Hendges ist neuer Vorstandsvorsitzender, StellvertreterInnen sind Dr. Ute Maier und Dr. Karl-Georg Pochhammer. 46 Ausgedehntes Odontom des Kieferwinkels Computerassistierte Operationsplanung mit Resektionsschablone MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 14 Vertreterversammlung in Berlin Neuer KZBV-Vorstand gewählt 18 68. Zahnärztetag Westfalen-Lippe „Wer budgetiert, rationiert!“ 20 KZBV und BZÄK zu Investoren in der Zahnmedizin „Die Alibi-Vorschläge der Lobby dürfen die politische Debatte nicht weichspülen!“ 24 Reform ist beschlossen Die UPD wird als Stiftung verstetigt 28 Neues Tool zur Qualitätssicherung in der Zahnarztpraxis ZQMS GREEN – ein Kompass für die Nachhaltigkeit 77 Forsa-Umfrage zur Gesundheitspolitik Wenig oder kein Vertrauen ZAHNMEDIZIN 10 Implantieren mit Roboterarm in denUSA Besser, schneller, kürzer? 26 Aus der Wissenschaft Kein Zusammenhang von Diabetes und mundgesundheitsbezogener Lebensqualität? 46 MKG-Chirurgie Ausgedehntes Odontom des Kieferwinkels 56 Der besondere Fall mit CME Chronisch apikaler Abszess mit extraoraler Manifestation: die Partsch-Fistel 68 IDS 2023 Alles fließt – aber wohin? 72 IDS 2023 Was gibt es Neues beim zahnärztlichen Röntgen? 30 Intelligente Sprachmodelle in der Zahnmedizin Besteht ChatGPT den Praxistest? Inhalt TITELSTORY zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (598) Foto: KLS Martin Foto: KZBV-Knoff
Foto: Limitless Visions - stock.adobe.com INHALT | 5 68 IDS-Nachlese Was gab's zu sehen, was war neu? Welche Trends zeichnen sich ab? PRAXIS 22 Steuern in der Praxis Das müssen Sie über die Umsatzsteuer wissen 42 Zahnarztpraxis testet sozialen Roboter Probezeit für „Pepper“ 52 Personalmanagement Mitarbeitergesundheit: Investieren Sie in Ihre kostbarste Ressource 64 Nach 50 Jahren Hobby-Astronomie Amrumer Zahnarzt entdeckt unbekannten Kometen GESELLSCHAFT 38 Interview mit KI-Forscher Martin Schrimpf „Die KI von ChatGPT arbeitet ähnlich wie Teile des menschlichen Gehirns“ 40 Deutscher Ethikrat Was darf Künstliche Intelligenz? 60 Verletzung von Patienten-Datenschutzrechten in den USA Willkommen im Land des unbegrenzten Missbrauchs von Gesundheitsdaten 67 Bericht des Rechercheportals MedWatch Kritik an YouTubes „Health-Label“ 78 Dental Emergency Team in Krakau Das Zahnmobil versorgt Geflüchtete aus der Ukraine MARKT 81 Neuheiten RUBRIKEN 55 Bekanntmachungen 62 Termine 66 Formular 76 Impressum 80 Persönliches 98 Zu guter Letzt zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (599) Foto: © Koelnmesse GmbH, Harald Fleissner TITELSTORY 30 Künstliche Intelligenz in der Zahnmedizin Besteht ChatGPT den Praxistest? Wir haben den Chatbot interviewt.
Über die Gebührenordnung für Zahnärzte ist bereits so viel gesprochen und geschrieben worden, dass man ganze Bücher füllen könnte. Denn wenn es einen Daueraufreger gibt, dann ist es die ausstehende GOZ-Reform. Gerne wird dann der Vorwurf an die Selbstverwaltungsorgane gerichtet, sie würden nicht genug dafür tun oder hätten gar versagt. Dabei wird dann gerne vergessen, dass es Aufgabe der Politik ist, Gebührenordnungen zu erlassen. Der Verordnungsgeber kommt seiner Pflicht jedoch seit Jahren nicht nach! Das Nicht-Agieren von SPDGesundheitsminister Karl Lauterbach in Sachen GOÄ und GOZ lässt nicht darauf schließen, dass dies in naher Zukunft anders wird. Vielmehr wird deutlich, dass der Minister eine Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung auf freiberuflicher Basis nicht auf der Agenda hat. Seine Vorstellungen vom deutschen Gesundheitswesen gehen bekanntlich in eine ganz andere Richtung. Dabei wurde der GOZ-Punktwert seit 1988 nicht erhöht. Es gibt inzwischen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die waren noch nicht einmal geboren, als der Punktwert das letzte Mal angepasst wurde. Die Zahnärzteschaft ist damit die Gruppe unter den Freiberuflern, bei der eine Anpassung am längsten zurückliegt. Also was tun, wenn das Vorbringen sachlicher Argumente seitens der Standespolitik in Dauerschleife keinen Erfolg hat? Es lohnt sich auf jeden Fall, die Möglichkeiten der geltenden GOZ stärker ins Auge zu fassen. Der Ihnen hinlänglich bekannte § 5 ermöglicht im Einzelfall zwar Steigerungen. Allerdings nur, wenn die Steigerung mit den in der GOZ genannten Umständen begründet werden kann. Eine allgemeine Teuerung ist keine medizinische Begründung, § 5 also dafür nicht einschlägig. § 6 Abs. 1 spielt in den Fällen eine Rolle, die entweder nicht in der GOZ oder in dem für die Zahnärzte geöffneten Teil der GOÄ beschrieben sind, zum Beispiel weil sie sich in ihrer wissenschaftlich-fachlichen Weiterentwicklung so weit von der ursprünglichen Leistungsbeschreibung entfernt haben, dass sie seinerzeit gar nicht erfasst sein konnten. Aktuelles Beispiel: die Empfehlungen des Beratungsforums zur Analogberechnung im Bereich der neuen PAR-Behandlungsstrecke. Ein Ausgleich der Teuerung kann letztlich rechtswirksam nur mittels einer Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2 Abs.1 und 2 erfolgen. Aus Bequemlichkeit oder Angst vor Nachfragen auf Honorar zu verzichten, ist mit Blick auf die verweigerte Weiterentwicklung der GOZ nicht mehr zeitgemäß und im Sinne einer qualitätsgesicherten Versorgung auch gar nicht mehr vertretbar. Denn eins ist auch klar: Je mehr Kolleginnen und Kollegen auf die Vergütungsvereinbarung zurückgreifen, umso stärker wächst der politische Druck. Jede einzelne Vereinbarung ist ein Beleg dafür, dass die GOZ nicht mehr auskömmlich ist. Und doch: Es ist und bleibt eine Zumutung für den Berufsstand und alle Patientinnen und Patienten, ein auskömmliches zahnärztliches Honorar angesichts einer Entwertung von inzwischen 78% seit 1988 nur auf dem Wege von Formularen und Vereinbarungen erzielen zu können. Insbesondere, wenn anderen Freien Berufen mit staatlich geregelten Gebührenordnungen regelmäßig Anpassungen vom Verordnungsgeber als Teuerungsausgleich zugesprochen werden. Es ist also erneut an der Zeit, diesen offensichtlichen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes auf den Prüfstand zu stellen. Die Bundeszahnärztekammer hat deshalb beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde anzustoßen und zu begleiten. Wir haben einen namhaften Verfassungsrechtler mit der Vorbereitung beauftragt. Nach einer gründlichen Ausarbeitung werden wir den Weg nach Karlsruhe beschreiten. Der Weg kann lange dauern, so richtig er ist. Bis dahin bleibt uns nichts anderes, als die betriebswirtschaftlichen Zwänge und Realitäten in unseren Praxen mittels der dafür vorgesehene Paragrafen in der GOZ realistisch abzubilden. Die Zahnärztekammern landauf, landab unterstützen Sie und Ihr Team darin. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Dr. Romy Ermler Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Die GOZ und der notwendige Gang nach Karlsruhe zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (600) 6 | Foto: GEORG JOHANNES LOPATA-AXENTIS.DE
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8 | zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (602) Leserforum Die Zahnärzteschaft taumelt von Dilemma zu Dilemma. Überbordende Bürokratie, Stillstand bei der GOZ und nun kommt noch das ethische Dilemma bei der Behandlung von Paro-Patienten in der GKV hinzu. Bei der Ausweitung der PAR-Behandlungsverträge hat man sich offensichtlich zu früh gefreut, denn Karl Lauterbach hat die Budgetierung wieder ausgepackt. Alle parodontal behandlungsbedürftigen Kassenpatienten haben jetzt zwar einen unbeschränkten Anspruch auf PAR-Behandlung, die Zahnärzte werden das jedoch nicht vollständig bezahlt bekommen. Eine andere Interpretation der Budgetierung im neuen GKV-Gesetz ist nicht denkbar. Alle Praxen, die freudig ihre Paro-Behandlungen in der Hoffnung auf zusätzliche GKV-Einnahmen nach oben schrauben, werden ihr blaues Wunder erleben. Wie man hört, sind die Abrechnungszahlen beziehungsweise -fälle deutlich nach oben geschnellt. Eine neue Paro-Epidemie? Oder hat man dieses Feld bislang eher stiefmütterlich bearbeitet? Gibt es tatsächlich einen absoluten Anspruch des Patienten auf Paro-Behandlung? Hier werden medizin-ethische Aspekte über kurz oder lang mit den wirtschaftlichen Realitäten konkurrieren. Es gilt immer noch der SGB-V-Grundsatz, dass die Behandlung „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig“ sein muss. Nach meiner Erfahrung gibt es reichlich Paro-Patienten, die diese Kriterien nicht erfüllen, weil sie es eben nicht so ernst nehmen mit ihrer Mundgesundheit. Solange wir als Zahnmediziner jetzt jeglichen Paro-Behandlungsanspruch erfüllen sollen oder die vielen Paro-Geschädigten von einem Anspruch überzeugen sollen, laufen wir in eine heftige betriebswirtschaftliche Falle. Unsere Standespolitik täte gut daran, der Kollegenschaft Maßstäbe an die Hand zu geben, anstatt sie selbst über Rationierungsmaßnahmen nachdenken und entscheiden zu lassen und dies den Patienten auch noch kommunizieren zu müssen. Glücklicherweise gibt es nicht so viele Patienten, die sich ausdrücklich nach einer Paro-Behandlung sehnen. Man kann auch keinem Zahnarzt / keiner Zahnärztin empfehlen, jeden Fall, der früher mit regelmäßiger PZR hinreichend versorgt werden konnte, nun zum Paro-Fall zu stilisieren, indem jede kleine Tasche von Ohr zu Ohr mit vier Millimetern Tiefe vermessen wird. Sicherlich wäre es auch angezeigt, für die jetzt ins Kraut schießenden ParoFälle einmal die vertragszahnärztlichen und berufsrechtlichen Grenzen der Delegationsfähigkeit ins Gedächtnis zurückzurufen. Wenn die Gesamtumstände geradezu eine Rationierung erzwingen, ist das allein die Folge von Verknappung bei der Honorierung. Im Fall begrenzter Honorarmittel in der GKV wäre die richtige Entscheidung eine Priorisierung. Entgegen allen gut gemeinten Intentionen der Beteiligten an den neuen Paro-Verträgen wird es unweigerlich zu einer Priorisierung in den Praxen kommen (müssen). Wenn sich die Standespolitik nicht zu expliziten Rationierungen durchringen kann, werden die Praxen zu weniger transparenten impliziten Rationierungen greifen. Ethisch durchaus nicht unproblematisch! Die neuen Verträge zur Paro-Behandlung sind leider erneut Ausdruck einer paternalistischen Gesundheitspolitik, die den Patienten kaum Eigenverantwortung zumutet und wenig Raum für Partizipation lässt. Eigenbeteiligungsmodelle über Zuschüsse, gern auch mit Belohnungsmodalitäten, würden mit Sicherheit die Motivation der betroffenen Patienten stärken, unnütze Therapien vermeiden und für die begrenzten Mittel eine sinnvollere Allokation zulassen. Dr. K. Ulrich Rubehn Elmshorn PARODONTITISTHERAPIE Ethische und wirtschaftliche Aspekte konkurrieren Zum Thema Parodontitistherapie in der GKV. Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com
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10 | ZAHNMEDIZIN zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (604) IMPLANTIEREN MIT ROBOTERARM IN DEN USA Besser, schneller, kürzer? In den USA schwärmen in vereinzelten Medienberichten ZahnärztInnen über das Implantieren mit RoboterarmUnterstützung. Der Eingriff sei dadurch schonender und sicherer, heißt es – was auch die Akzeptanz der PatientInnen erhöhe. Was ist dran an dem Hype? Das von der US-Gesundheitsbehörde FDA zugelassene, rund 200.000 US-Dollar teure System namens Yomi erlaubt laut Herstellerangaben während der Operation eine computergestützte Navigation, was sowohl in der präoperativen als auch in der chirurgischen Phase der Zahnimplantation helfen soll. Yomi sei für den Einsatz bei teilbezahnten und vollständig zahnlosen erwachsenen Patienten zugelassen und biete dem Behandelnden eine physische Führung durch haptische Robotertechnologie, die den Bohrer in Position, Ausrichtung und Tiefe einschränkt. Gleichzeitig ermögliche die unterstützende Technologie dem Zahnarzt die vollständige Kontrolle, schreibt der Hersteller, „und ermöglicht im Gegensatz zu chirurgischen Schablonen aus Kunststoff eine klare Visualisierung der Operationsstelle.“ Yomi könne für lappenlose Zahnimplantatverfahren verwendet werden, dabei soll es zu einer kürzeren Operationszeit und einer schnelleren Genesung mit weniger Schmerzen führen. Roboterassistierte Chirurgie hält zunehmend Einzug in die klinische Praxis. Wir haben unseren wissenschaftlichen Beirat Prof. Dr. Florian Beuer, Berlin, nach seiner Einschätzung dieser Technologien in der zahnmedizinischen Implantologie gefragt. Das Interview finden Sie auf Seite 12. Bereits 2019 veröffentlichte der Hersteller Neocis auf YouTube ein komplettes OP-Video, das zeigt, wie der Roboterarm Yomi dem Zahnarzt Eddie M. Kotary DMD MBA bei einer Implantation assistiert. Foto: YouTube - Yomi by Neocis mg
• Bietet Rundumschutz bei Dentinhypersensibilität • Tiefe und gezielte Reparatur* innerhalb der Dentintubuli von schmerzempfindlichen Zähnen2,3 • Reduziert nachweislich die Schmerzempfindlichkeit*,4 Sensodyne Repair* & Protect – die Zahnpasta mit Zinnfluorid * Eine Schutzschicht wird auf den schmerzempfindlichen Bereichen der Zähne gebildet und reicht in eine Tiefe von rund 17 µm (in Labortests). Regelmäßige Anwendung, 2 × täglich, liefert anhaltenden Schutz vor Schmerzempfindlichkeit. 1. Nielsen, MarketTrack, Zahnpasta, Sensitiv, Gesamtmarkt Deutschland, Österreich, Absatz in Packungen, MAT KW43/2022. 2. Earl J Langford RM. Am J Dent 2013; 26: 19A–24A. 3. GSK Data on File. In vitro Report G7322/014, 2020. 4. Parkinson C et al. Am J Dent 2015; 28(4): 190–196. © 2023 Haleon oder Lizenzgeber. Marken sind Eigentum der Haleon Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG ist Teil der Haleon Unternehmensgruppe. PM-DE-SENO-22-00055-20221222 PATIENTEN MIT SCHMERZEMPFINDLICHEN ZÄHNEN? EMPFEHLEN SIE DIE NR. 1 MARKE1 Jetzt kostenfreie Muster sichern!
12 | ZAHNMEDIZIN zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (606) „Wir sollten uns in Europa mit diesen Technologien beschäftigen“ Nicht nur aus China, sondern auch aus dem kulturell uns etwas näheren Amerika kommen Meldungen über die Nutzung von Robotern beim Implantieren. Wie sieht es in Europa aus? Wird man sich hier demnächst auch stärker den Maschinen anvertrauen? Florian Beuer: Mir ist bislang kein System bekannt, das in Europa im klinischen Alltagseinsatz ist. In Asien hat man früh in diese Richtung gedacht – man denke nur an die Nachricht von der automatisierten Implantation, die vor einigen Jahren durch die Medien ging. Im restaurativen Bereich habe ich vor vielen Jahren bereits an der Peking University einen Präparationsroboter gesehen, auch in der Schweiz gibt es ein großes Forschungsprojekt. Ich denke, wir sollten uns auch in Europa mehr mit diesen Technologien beschäftigen. Bei uns in Deutschland ist heute immer noch die Freihandimplantologie sehr weit verbreitet – der Erfolg ist hier sehr behandlerabhängig. Jede gute technische Unterstützung hilft, das Ergebnis vorhersagbarer zu machen. Es wird übrigens auf der diesjährigen Tagung der American Academy of Prosthodontics einen Vortrag zu dem System Yomi geben, auf den ich sehr gespannt bin. Das Verfahren soll Fehlbohrungen minimieren, die Behandlungszeit verkürzen und schonender für den Patienten sein. Wie ordnen Sie das ein? Marketing oder Realität? Meiner Meinung nach ermöglichen auch die statische und dynamische Navigation eine präzise Umsetzung der Planung in den OP-Situs, es ist also bereits mit der heute verfügbaren und etablierten Technik möglich, Fehlpositionen auszuschließen. Ich kann mir zukünftig aber durchaus Vorteile der Roboter vorstellen, was Dinge wie Vorschub/Druck/Geschwindigkeit oder das auf die individuelle Situation des Patienten angepasste Aufbereitungsprotokoll angeht. Allerdings müssen wir immer bedenken, dass die Osseointegrationsrate der Implantate extrem hoch ist. Also grundsätzlich ist ein System wie Yomi interessant, echte klinische Vorteile sehe ich aber noch nicht. Kritiker sagen, durch die zunehmende Einbindung von Assistenz- oder Automatiksystemen würden die chirurgischen Fähigkeiten verkümmern. Sehen Sie diese Gefahr? Solange das Endergebnis besser ist als die heutige Standardtechnik, können wir das gut in Kauf nehmen. Es lässt sich sehr gut mit der Situation im Straßenverkehr vergleichen. Heute benutzt jeder, wenn er den Weg nicht kennt, ein GPS-unterstütztes Navigationssystem. Früher benutzte man eine Karte und seinen Orientierungssinn. Man kommt heute aber deutlich schneller ans Ziel, dafür nimmt man gerne in Kauf, dass der Orientierungssinn viel weniger ausgeprägt ist als früher. Das Gespräch führte Benn Roolf. Der Roboterarm Yomi assistierte sowohl bei der Behandlungsplanung als auch bei Osteotomie und Implantatinsertion. Foto: Prof. Dr. Florian Beuer, Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Funktionslehre und Alterszahnmedizin, Centrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Charité – Universitätsmedizin Berlin Foto: Privat
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14 | POLITIK VERTRETERVERSAMMLUNG IN BERLIN Neuer KZBV-Vorstand gewählt Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat einen neuen Vorstand: Martin Hendges ist neuer Vorstandsvorsitzender. StellvertreterInnen sind Dr. Ute Maier und Dr. Karl-Georg Pochhammer. Nach sechs Jahren hat sich Spitze der KZBV für die 16. Legislaturperiode von 2023-2028 neu aufgestellt: Am 29. März wurden in Berlin auf der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung sowohl der KZBV-Vorstand als auch die Vorsitzenden der VV selbst gewählt. Der bisherige KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer hatte seinen bisherigen Stellvertreter Martin Hendges vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gab es nicht. Eßer hob dabei Hendges‘ analytische Fähigkeiten, sein umfangreiches Detailwissen und sein enormes Zahlenverständnis hervor. Jener besitze die Gabe, über den Tellerrand hinauszuschauen. „Martin Hendges ist ein Glücksfall für die deutsche Zahnärzteschaft“, warb Eßer. Das hatte Erfolg. Hendges, seit 2017 stellvertretender Vorsitzender der KZBV, wurde mit 55 von 57 möglichen Stimmen in den Vorstand gewählt. Hendges wiederum schlug seinen Vorstandskollegen Dr. Karl-Georg Pochhammer vor, der auch seit 2017 im Amt ist und Neuer KZBV-Vorstand: Vorsitzender Martin Hendges (Mitte), Dr. Ute Maier, Dr. KarlGeorg Pochhammer Foto: KZBV-Knoff zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (608) MARTIN HENDGES, VORSITZENDER DES VORSTANDES DER KZBV Martin Hendges (*1963) studierte von 1983 bis 1989 Zahnmedizin an der Universität zu Köln. Nach Staatsexamen, Approbation und Ausbildungsassistenz ließ er sich ab 1991 in eigener Praxis in Köln nieder, die er bis 2015 betrieb. Von 1998 bis 2004 war Hendges Mitglied des ehrenamtlichen Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein (KZV Nordrhein). Nach Einführung der Hauptamtlichkeit der Vorstände von Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch den Gesetzgeber im Jahr 2005 war Hendges von 2011 bis 2017 hauptamtlicher Vorstand der KZV Nordrhein und deren stellvertretender Vorsitzender. Im März 2017 wurde Hendges zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV gewählt. Er trat dieses Amt am 26. April 2017 an. Am 29. März 2023 wurde er zum Vorsitzenden gewählt. Hendges ist außerdem Mitglied im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), stellvertretendes Mitglied im Innovationsausschuss und Mitglied in den G-BA-Unterausschüssen Bedarfsplanung, Methodenbewertung, Qualitätssicherung, Veranlasste Leistungen und Zahnärztliche Behandlung. Darüber hinaus ist er Ehrenvorsitzender im Deutschen Zahnärzte Verband (DZV), Mitglied im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und Mitglied der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein. Bisher verantwortete Hendges in der KZBV die Aufgabenbereiche Vertrag, Statistik, Vertragsinformatik und Qualitätsförderung. Zudem ist er für die Taskforce Qualität aus Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und KZBV zuständig. Hendges nimmt für die KZBV außerdem den Sitz im Kuratorium des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) und des Stiftungsrates des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wahr.
POLITIK | 15 unter anderem für den Bereich Telematik zuständig ist. Auch hier gab es keine weiteren Kandidaten. Die Delegierten bestätigten Pochhammer mit 46 von 57 Stimmen. Dann schlug Hendges Dr. Ute Maier vor und betonte ihre erfolgreiche Tätigkeit als Vorsitzende der KZV BadenWürttemberg von 2008 bis Ende 2022. Maier wurde mit 50 von 57 Stimmen als erste Frau in den KZBV-Vorstand gewählt. Im Anschluss ging es an die Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes. Bei dieser wurde Hendges schließlich sehr deutlich mit 56 von 57 Stimmen zum Vorsitzenden gewählt. Damit war der neue Vorstand komplett. Erstmals ist eine Frau im Vorstand In seiner Antrittsrede bedankte sich Hendges für die klare und deutliche Unterstützung des neuen Vorstandes durch die VV. „Dieses überzeugende Votum gibt uns die unbedingt erforderliche Legitimation und die Kraft, die vor uns liegenden Aufgaben tatkräftig anzugehen und uns den vielzähligen Herausforderungen zu stellen“, erklärte er und benannte unter anderem eine „auf Dauer geplante Kostendämpfungspolitik, durch die die wahren Baustellen im Gesundheitswesen verschleiert werden sollen“. Umso wichtiger und bedeutsamer werde es deshalb sein, „das bisher Erreichte zu bewahren und sich einem Systemumbau mit weiterer Entrechtung der Selbstverwaltung und einer Marginalisierung der Freiberuflichkeit entgegenzustellen“, betonte der neue KZBV-Chef. Zuvor waren bereits der Vorsitzende der VV und seine StellvertreterInnen gewählt worden. VV-Vorsitzender wurde ohne Gegenstimme Dr. Holger Seib aus Westfalen-Lippe, seine StellvertreterInnen wurden Meike Gorski-Goebel aus Sachsen und Dr. Jürgen Welsch aus Bayern. Seib löst damit Dr. Karl-Friedrich Rommel nach zwölf Jahren als VV-Vorsitzenden ab. Rommel war nicht mehr angetreten, er gehört aber weiter der VV an. Nach der Wahl nahm das neue Präsidium umgehend die Arbeit auf. Standing Ovations für Dr. Wolfgang Eßer Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV seit 2013, hatte frühzeitig angekündigt, dass er bei den Wahlen nicht mehr kandidieren werde. Sein Nachfolger Martin Hendges dankte Eßer herzlich für die gemeinsame Vorstandsarbeit. Eßer habe sich im Laufe seiner 30-jährigen Karriere in der Führung von Selbstverwaltungskörperschaften „höchsten Respekt bei der Politik und bei den Playern im Gesundheitswesen verschafft“. Er habe seine Ziele immer mit Beharrlichkeit und politischem Weitblick im Sinne einer besseren Patientenversorgung verfolgt. Eßer soll auf Hendges‘ Vorschlag hin auf der kommenden VV zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Dafür erhielt er von den Delegierten Standing Ovations. zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (609) DR. UTE MAIER, STELLVERTRETENDE VORSITZENDE DES VORSTANDES DER KZBV Dr. Ute Maier (*1959) absolvierte zunächst eine Ausbildung in einem zahntechnischen Labor und studierte von 1979 bis 1984 Zahnmedizin. Nach der Approbation (1984) folgten die Ausbildungsassistenz (1985 bis 1986) und die Promotion (1986). Von 1986 bis 1989 war Maier wissenschaftliche Angestellte an der Universität Tübingen. Von 1989 bis 2014 war sie in eigener Praxis niedergelassen. Maier war unter anderem als Gutachterin für die Bezirkszahnärztekammer und die KZV Tübingen tätig. Bei beiden Organisationen war sie Mitglied im Vorstand. Von 2001 bis 2004 war sie Präsidentin der KZV Tübingen, von 2002 bis 2004 Mitglied im KZBV-Vorstand. Von 2005 bis 2022 war sie Mitglied der Vertreterversammlung der KZBV, von 2005 bis 2008 stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der KZV BadenWürttemberg, danach bis 2022 bekleidete sie das Amt der KZVVorstandsvorsitzenden. Als Vorstandsvorsitzende war sie unter anderem für die Bereiche Politik, Vertragswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Abrechnungs-, Prüfund Gutachterwesen, Qualitätsbeurteilung, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und die Versorgungsforschung verantwortlich. Außerdem übte sie zahlreiche Referentinnentätigkeiten bei Fachveranstaltungen aus. Maier ist unter anderem Mitglied der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer BadenWürttemberg, Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Zahn- , Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), in der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO), im Verein Spitzenfrauen Gesundheit und im Beirat und der Vertreterversammlung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Vorsitzender der KZBV-Vertreterversammlung Dr. Holger Seib (re.), seine StellvertreterInnen Meike Gorski-Goebel, Dr. Jürgen Welsch Foto: KZBV-Knoff
zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (594) 16 | POLITIK Eßer gab in seiner darauf folgenden Abschiedsrede der VV mit auf den Weg: „Bleibt aufrichtig, wehrhaft und standhaft und gebt dem Vorstand immer Rückenwind.“ Der anwesende Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, ebenfalls Delegierter in der VV, dankte Eßer zum Abschluss für die Zusammenarbeit: „Wenn’s wichtig wurde, haben wir am selben Seil gezogen. Ich bewundere Ihre Tätigkeit sehr.“ Anschließend wurden die Besetzungen einer Reihe von Ausschüssen neu gewählt. Dazu gehörten unter anderem der Kassenprüfungs- und der Haushaltsausschuss sowie die Vertreterinnen und Vertreter der KZBV im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im Bewertungsausschuss. Die nächste Vertreterversammlung findet am 21. und 22. Juni in Mainz statt. sr, ck,pr DR. KARL-GEORG POCHHAMMER, STELLVERTRETENDER VORSITZENDER DES VORSTANDES DER KZBV Dr. Karl-Georg Pochhammer (*1954) studierte Zahnmedizin von 1978 bis 1982 an der Freien Universität Berlin. Nach der Approbation (1982) und der Promotion zum Dr. med. dent. (1985) gründete er 1985 in Berlin eine eigene Praxis. Nachdem er von 2000 bis 2001 Mitglied des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin (KZV Berlin) war, wurde er 2001 zum stellvertretenden KZV-Vorsitzenden gewählt. Von 2001 bis 2004 war er Vorsitzender des Haushaltsausschusses der KZBV. Von 2005 bis 2011 war Pochhammer zudem Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZBV. Im Januar 2017 wurde er zum Vorsitzenden des Vorstandes der KZV Berlin gewählt. Pochhammer übte das Amt allerdings nur kurz aus, denn im März 2017 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der KZBV gewählt. Er trat das Amt am 26. April 2017 an. Am 29. März 2023 wurde er erneut in das Amt gewählt. Pochhammer ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und war bis 2017 Mitglied des Präsidiums des Verbandes der Freien Berufe Berlin (VFB). Bisher war Pochhammer in der KZBV für die Bereiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Zahnärztlichen Mitteilungen, Finanzen und Innere Verwaltung, Personal, Telematik, Inhouse-EDV, Revisionsangelegenheiten sowie die Finanzausschüsse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) und des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zuständig. Dr. Wolfgang Eßer bei seiner Abschiedsrede auf der KZBV-Vertreterversammlung Foto: KZBV-Knoff
PERMADENTAL.DE 0 28 22-71330 Bestellen Sie sich Ihr kostenloses Exemplar des neuen Kataloges als Printversion oder E-Paper 02822-71330-22 | kundenservice@permadental.de kurzelinks.de/katalog-23 WEIT MEHR ALS NUR KRONEN UND BRÜCKEN permadental INSPIRATION UND INFORMATION Der neue 60-seitige Zahnersatzkatalog für Behandler und Praxismitarbeiter
Mit einer engagierten Rede eröffnete Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, den wissenschaftlichen Kongress des 68. Zahnärztetages. Das Thema des Kongresses „Parodontologische Behandlungskonzepte – wichtiger denn je!“ ordne sich ein in einen Paradigmenwechsel, der sich in den vergangenen 20 Jahren langsam, aber stetig vollzogen habe: „Weg von der reparativen, hin zur restaurativen und darüber hinaus zur präventiven Zahnheilkunde.“ Diese Entwicklung habe Deutschland weltweit auf einen Spitzenplatz in der Zahngesundheit geführt. „Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Ihre Erfolge, die Erfolge in unseren Praxen. Darauf können wir alle mit Recht stolz sein. Und das ganz ohne Investor-finanzierte MVZs. Aber das nur nebenbei“, sagte Rieckesmann. Ignoranz und abgrundtiefes Misstrauen beim Minister Angesichts dieser Erfolge sei es deshalb umso unverständlicher, wenn nun die Leistungsfokussierung auf die Parodontitis, Zahnvolkskrankheit Nr. 1 im Erwachsenenalter – mit vielen allgemeinmedizinischen Implikationen, ausgebremst werde. Rieckesmann beklagte „das in jeder Weise ignorante, ja gefährliche gesundheitspolitische Verhalten des Bundesgesundheitsministers, der wissend (!) die von der Wissenschaft und der verfassten Zahnärzteschaft im Verein mit den Patientenvertretern, dem gemeinsamen Bundesausschuss und dem vormaligen Gesundheitsministerium auf den Weg gebrachte Neustrukturierung der PAR-Behandlung durch Einführung eines strikten Budgets zu großen Teilen verunmöglicht hat“ und ergänzte: „Wer budgetiert, rationiert!“. Damit stünden jetzt beinahe alle GKV-Patienten, die eine behandlungsbedürftige Parodontalerkrankung haben, im Regen. Ein solches Verhalten sei „nur mit einem nachgerade abgrundtiefen Misstrauen und notorischer, politisch-ideologisch intendierter Gegnerschaft zur ambulant und freiberuflich tätigen Zahnärzteschaft zu erklären“, so Rieckesmann. Apollonia-Stiftung unterstützt Mundhygiene-Projekt Seitdem die Bundeszahnärztekammer vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege zur Mitarbeit am „Expertenstandard Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ eingeladen wurde, hat sich der Berufsstand vielfältig für dieses Thema eingesetzt. Auf dem Zahnärztetag stellten Dr. Elmar Ludwig, Ulm, und Prof. Dr. Annett Horn, Münster, nun das von der Apollonia-Stiftung unterstützte Projekt „Förderung der Mundhygiene in der Pflege“ vor. Gefördert wurden ein interprofessioneller Workshop von Vertretern aus Zahnmedizin und Pflege und die Internetplattform www.mundpflege.net. Die Plattform adressiert in erster Linie Pflegefachkräfte, kann aber mit ihren umfangreichen Informationen auch als Wissensquelle für das Praxispersonal dienen. Ein Gewinn für die Nutzer dürften vor allem das reichhaltige Bildmaterial und die praxisnahen Videosequenzen zu speziellen Pflegesituationen sein. br zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (612) 18 | POLITIK 68. ZAHNÄRZTETAG WESTFALEN-LIPPE „Wer budgetiert, rationiert!“ Das wissenschaftliche Programm des Zahnärztetages stand unter der Überschrift „Parodontologische Behandlungskonzepte – wichtiger denn je!“. Mit guter Zahnmedizin allein ist den PatientInnen jedoch nicht geholfen, gerade bei einer über lange Zeiträume laufenden Therapie müssen Planbarkeit und Sicherheit in der Finanzierung gesichert sein. Vom Zahnärztetag ging deshalb eine Resolution aus, in der Bundesgesundheitsminister Lauterbach aufgefordert wurde, die Budgetierung der PAR-Behandlung zurückzunehmen. Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, eröffnet den wissenschaftlichen Kongress des 68. Zahnärztetages. Foto: ZÄKWL, Mirco Ulfers, Herford www.ulfers.info
WORLD SENSATION: Unique lecture in Denmark with Dr. Frank Spear Plandent A/S offers you a once in a lifetime experience with the highly recognized Dr. Frank Spear who will be lecturing in Copenhagen, Denmark, in June 2023. The core of this brand-new lecture is failures under treatments and how to avoid ending up in these situations. Once a treatment goes wrong, it is often due to real “clinical failures” such as wrong diagnosis, evaluations, materials, or techniques – or even the expectations of the patients that have not been met. The last thing is often the hardest to predict and rectify. Outcome of the Lecture During this lecture, Dr. Frank Spear will walk you through a variety of measures which will help you to: • Avoid clinical failures and ensure that the patients’ expectations are met. • Identify possible “problem patients” through conversations with and examination of the patients. Predicting, preventing managing clinical failures **Will be used for confirmation, practical information and invoice. *The price includes a 2-day course and course materials, meals both days incl. drinks (breakfast, lunch, fruit and snacks) and parking both days in Tivoli Hotel’s car park. How to register: For registration scan the QR-code andfill in the form or send the following information toclaus.krolak@plandent.dk • Full name of participant(s) • Name of clinic • Company address • Phone number • Mail address** Date, time and location: Friday and Saturday, June16th-17th 2023 9.00 am-4.00 pm both days. Tivoli Hotel and Congress Center Price per person 1.600€* ATTENTION! The invoice must be paid before the seminar takes place. Invoice will be sent around 60 days prior to the seminar As always, Dr. Frank Spear makes it easy for you to understand even complex measures and implement them in your own clinical everyday life! Wanna know more? Scan the QR-code and watch the video where Daniel Edelhoff and Frank Spear talk about the content andbenefits of the seminar.
20 | POLITIK KZBV UND BZÄK ZU INVESTOREN IN DER ZAHNMEDIZIN „Die Alibi-Vorschläge der Lobby dürfen die politische Debatte nicht weichspülen!“ „Mehr Transparenz in die Versorgung mit iMVZ“, proklamierte der Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ). Das klingt gut. Dennoch reagierten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit scharfer Kritik. Warum? Die Politik dürfe nicht den Fehler machen, die leeren Worthülsen der Investorenvertreter für bare Münze zu nehmen, betonten KZBV und BZÄK in ihrer gemeinsamen Pressemeldung, sonst gehe sie der „Weichspüler-Taktik“ auf den Leim. Beide reagierten damit auf einen „Drei-Punkte-Plan“ des BMVZ in Sachen iMVZ. „Ein Ende der Goldgräberstimmung in der Investorenbranche wird es ohne räumliche und fachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis für Krankenhäuser nicht geben“, prognostizieren KZBV und BZÄK. Die beiden Organisationen verweisen dabei auf Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dem Aufkauf von Praxen durch Investoren mit absoluter Profitgier einen Riegel vorzuschieben und hierzu zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Gewinnkonzepte der Investoren zu unterbinden. Dringenden politischen Handlungsbedarf zur Eindämmung von iMVZ sähen mittlerweile auch die Bundesländer, betonen KZBV und BZÄK. Vor diesem Hintergrund sei es wenig verwunderlich, dass die Investoren-Lobby zunehmend kalte Füße bekomme und ihre Verbände losschicke, um mit Alibivorschlägen für „Transparenz“ ein vermeintliches Entgegenkommen zu signalisieren, argumentieren KZBV und BZÄK. Tatsächlich gehe es jedoch einzig darum, die politische Debatte weichzuspülen. Was BZÄK und KZBV fordern Um die erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung an der Wurzel zu packen, brauche es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt, verlangen die beiden zahnärztlichen Verbände. Ihre Forderung: Bei der Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll künftig ein räumlicher und fachlicher (zahnmedizinischer) Bezug zum Trägerkrankenhaus bestehen. Zudem stellten Änderungsvorschläge aus dem Bereich des Zahnheilkundegesetzes eine zusätzliche Möglichkeit dar, um sicherzustellen, dass Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden. Wie die Investoren-Lobby argumentiert Zuvor hatte der BMVZ diese drei Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Der Gesetzgeber sollte möglichst zeitnah das digitale Arztregister um ausführliche Strukturkriterien erweitern. Dadurch könnten alle vorliegenden Zulassungsdaten KVregional und bundesweit zusammengeführt und auswertbar werden. 2. So würden die besonders kritisch gesehenen Marktverflechtungen von Private-Equity-Akteuren überregional sichtbar. Charakteristisches Merkmal für den Markteintritt von Investoren sei gerade, dass ein und dieselbe Klinik bundesweit Trägerin für mehrere MVZ sei. Zu den darüber liegenden Gesellschafter-Ebenen der derzeit rund 50 aktiven nicht-ärztlichen Akteure sollten bereits vorlieDie Politik dürfe nicht den Fehler machen, der Taktik der MVZInvestoren auf den Leim zu gehen, sagen KZBV und BZÄK. Foto: Michael Zech stock.adobe.com zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (614)
POLITIK | 21 gende Analysen und Recherchen stärker berücksichtigt werden, schlägt der BMVZ vor. 3. Für Patienten brauche es ergänzend Basisinformationen in leicht verständlicher Form. Der vielfach vorgetragene Vorschlag, gesellschaftsrechtliche Auskünfte verpflichtend auf dem Praxisschild anzuführen, erfüllt nach Auffassung des BMVZ diese Bedingung allerdings nicht. Stattdessen fordert der Verband, dass MVZ einfach als solche gekennzeichnet werden. Die bisherigen engen Praxisschildvorschriften würden MVZ hier in eine rechtliche Grauzone zwingen. Auch der Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde (BNZK) meldete sich in der Debatte zu Wort. Im Verband sind 14 Betreibergesellschaften organisiert. Deren Vorsitzender, Franz Maier, betonte, dass der Vorwurf der Profitgier keine sachliche Grundlage habe. Politisch sollte vielmehr der Fokus darauf liegen, wie das finanzielle Potenzial nicht-ärztlicher Kapitalgeber im Gesundheitsbereich mit dem größten Nutzen für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung genutzt werden könne. Nur unter Mithilfe von MVZ und iMVZ könnten die Versorgungslücken verlässlich geschlossen werden. Dazu benötigten die Träger aber ein verlässliches Maß an Planungssicherheit. Und weiter: „Fakt ist: Jeder niedergelassene Arzt und jede niedergelassene Ärztin möchte mit einer Praxis wirtschaftlich erfolgreich sein – aber das ist keine Frage der Organisations- oder Rechtsform. Das ist tatsächlich eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens." Außerdem unterstreicht der Verband, dass aus seiner Sicht iMVZ attraktive Arbeitgeber für den beruflichen Nachwuchs seien. pr zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (615) aera-online.de Mit AERA-Online spare ich bis zu 50 % meiner Materialkosten. Clever, einfach und kostenfrei! BUNDESRAT-INITIATIVE ZU MVZ Im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz arbeiten Bayern und weitere Bundesländer derzeit an einer Initiative für den Bundesrat, um die Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Investoren-betriebenen MVZ zu justieren. Jetzt liegt ein Eckpunktepapier für ein MVZ-Regulierungsgesetz vor. Neben einer MVZSchilderpflicht sieht das Papier die Einführung eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu führenden MVZRegisters vor, in dem die „nachgelagerten Inhaberstrukturen offenzulegen sind“. Die Verpflichtung zur Eintragung in das Register soll als Zulassungsvoraussetzung für MVZ geschaffen werden. Darüber hinaus sehen die Eckpunkte unter anderem auch eine räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für (zahn-)ärztliche MVZ vor. Dadurch sollen Monopolisierungstendenzen begrenzt und eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ermöglicht werden.
22 | PRAXIS STEUERN IN DER PRAXIS Das müssen Sie über die Umsatzsteuer wissen Marcel Nehlsen, Bernhard Fuchs Auf den ersten Blick birgt die Umsatzsteuerpflicht für den Zahnarzt organisatorischen Aufwand und Unsicherheiten bei der Umsetzung. Bei genauerer Betrachtung entstehen durch die Umsatzsteuerpflicht jedoch Chancen, die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt wiederzuholen. Wir verschaffen einen Überblick über mögliche Vorsteuerabzüge und geben Ihnen Tipps für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, damit auch kein Euro an Vorsteuer verloren geht. Kaum ein Thema sorgt für mehr Abstimmungsbedarf zwischen Zahnarzt und Steuerberater als die Umsatzsteuer. Dabei sind Praxen mit Eigenlabor oder Cerec-Geräten zwangsläufig mit der Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, konfrontiert: Sie sind verpflichtet, auf die Einnahmen des Eigenlabors Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Im Gegenzug steht es ihnen zu, die in den Lieferantenrechnungen für das Eigenlabor ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuholen – der sogenannte Vorsteuerabzug. Welche Leistungen des Zahnarztes sind umsatzsteuerpflichtig und welche nicht? Zahnärztliche Leistungen, die zum Zweck der Diagnose, der Behandlung und – soweit möglich – der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden, also einem therapeutischen Zweck dienen, sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Der Zahnarzt darf auf seinen Patientenrechnungen für diese Leistungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das hat zur Folge, dass er aus Eingangsrechnungen, die im Zusammenhang mit seiner Heilbehandlung stehen, keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Das betrifft zum Beispiel alle Rechnungen für Praxismaterial, für Instandhaltungen von Praxisgeräten oder Behandlungseinheiten. Die Herstellung von Zahnersatz im Eigenlabor oder mit einem Cerec ist hingegen umsatzsteuerpflichtig, auch wenn sie Teil der zahnärztlichen Tätigkeit ist. Darüber hinaus sind diese nicht medizinisch indizierten Leistungen des Zahnarztes umsatzsteuerpflichtig: Verkauf von Prophylaxeartikeln kosmetisches Bleaching Zahnschmuck Gutachten zum Zwecke der Kostenübernahme durch die Krankenkasse Gutachten für den medizinischen Dienst der Krankenversicherung Vortragstätigkeiten PKW-Überlassung an Arbeitnehmer Überlassung von Praxis,- und Operationsräumen, Ausstattung oder Personal an andere Zahnärzte Für die genannten Leistungen müssen 7 Prozent für Prothetik-Leistungen des Eigenlabors oder 19 Prozent Umsatzsteuer für die anderen umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ans Finanzamt abgeführt werden. Gleichzeitig kann er aber aus den Eingangsrechnungen, die ihm im Zusammenhang mit diesen Leistungen gestellt wurden, die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Kurzer Exkurs in die Kleinunternehmerregelung: Diese Regelung besagt vereinfacht, dass man auf die Anwendung der Umsatzsteuer- und Vorsteuerregelungen verzichten kann, sofern die Summe aller umsatzsteuerpflichtigen Leistungen im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und die Summe im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen. Das betrifft in der Regel Praxen, die kein klassisches Eigenlabor haben, sondern lediglich geringfügige zahntechnische Chairside-Leistungen erbringen. Varianten bei der Vorsteuer Es gibt drei Varianten, die bei der Beurteilung von Umsatzsteuer und Vorsteuer zu unterscheiden sind: Variante a) Der Zahnarzt zahlt Rechnungen im Zusammenhang mit steuerfreien Heilbehandlungen = Er kann die in diesen Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Ein Beispiel: Der Zahnarzt kauft Füllmaterial für konservierende Leistungen ein. Aus diesen Rechnungen kann er keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, weil die Behandlung selbst umsatzsteuerfrei ist. Variante b) Der Zahnarzt zahlt RechnungenimZusammenhangmitumsatzsteuerpflichtigen (Eigenlabor-) Leistungen = Er kann die in diesen Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer in vollem Umfang als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Ein Beispiel: Der Zahnarzt kauft Labormaterial zur Herstellung Bei genauerer Betrachtung entstehen durch die Umsatzsteuerpflicht auch Chancen. Foto: ms-grafixx Martin Schlecht - stock.adobe.com zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (616)
PRAXIS | 23 von Zahnersatz ein. Die Herstellung von Zahnersatz ist mit 7 Prozent umsatzsteuerpflichtig. Aus den Eingangsrechnungen kann der Zahnarzt sich die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Umsatzsteuer in diesen Eingangsrechnungen oftmals 19 Prozent beträgt. Wichtig: Das Einsetzen eines Implantates ist Teil der umsatzsteuerfreien Heilbehandlung. Der Einkauf des Implantats wird 1:1 inklusive Mehrwertsteuer an den Patienten weiter belastet und aus der Eingangsrechnung kann der Zahnarzt keine Vorsteuer geltend machen. Variante c) Der Zahnarzt zahlt Rechnungen im Zusammenhang mit umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen und umsatzsteuerpflichtigen (Eigenlabor-)Leistungen = Er kann die in diesen Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer teilweise als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Ein Beispiel: Es fallen Stromkosten für die Praxis- und Laborräume an. Der Strom wird in diesem Fall teilweise für umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen und für umsatzsteuerpflichtige Leistungen des Eigenlabors bezogen. Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer kann teilweise als Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei der Variante c) handelt es sich um sogenannte „Mischumsätze“. Für die meisten Mischumsätze ist das Verhältnis zwischen umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen die geeignetste Methode zur Aufteilung. Zur Ermittlung wird der umsatzsteuerpflichtige Umsatz des Eigenlabors ins Verhältnis zum Gesamtumsatz gesetzt. Sollte der Gesamtumsatz einer Praxis zum Beispiel 400.000 Euro betragen und der umsatzsteuerpflichtige Umsatz aus dem Eigenlabor davon 100.000 Euro ausmachen, dann beträgt der umsatzsteuerpflichtige Anteil am Gesamtumsatz 25 Prozent. Umsetzung im Praxisalltag Die Unterscheidung zwischen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Leistungen liefert die Praxis- und Laborsoftware. Aus deren monatlichen Auswertungen lassen sich die verschiedenen Leistungen filtern. Anhand dieser Auswertungen ist der Steuerberater in der Lage, die richtige Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen und auch das Verhältnis der Mischumsätze zu errechnen. Gewisse Leistungen, etwa kosmetisches Bleaching, sind eventuell nicht als umsatzsteuerpflichtig in der Praxissoftware hinterlegt. Hier sollten dem Steuerberater unbedingt Proberechnungen zur Überprüfung auf deren Richtigkeit vorgelegt werden. Um sicher zu gehen, dass auch alle Leistungen umsatzsteuerlich richtig erfasst wurden, sollten Sie ihm in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch zum Jahresende, die kumulierten Jahreswerte der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen aus der Praxis- und Laborsoftware überlassen. Dann kann er diese mit den bisher erfassten Umsätzen „verproben“. Nachdem der Steuerberater mithilfe der oben genannten Maßnahmen nun alle notwendigen umsatzsteuerpflichtigen und umsatzsteuerfreien Umsätze ordnungsgemäß verbuchen kann, ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass er auch weiß, welche bezahlten Eingangsrechnungen den verschiedenen zahnärztlichen Tätigkeitsfeldern zuzuordnen sind. Hier bietet es sich an, dass der Zahnarzt auf den Rechnungen vermerkt, ob es sich um eine Rechnung für die Praxis („P“), für das Labor („L“) oder für Mischumsätze („M“) handelt. Diese Variante erfordert Disziplin und ist oft auch aufwendig. Einfacher ist es, der Zahnarzt lässt bei seinen Lieferanten verschiedene Kundennummern beziehungsweise Lieferadressen anlegen. Alles, was die Praxis betrifft, wird dann an die Adresse „Praxis Dr. Musterzahn“ geliefert und alles, was das Labor betrifft, wird an die Adresse „Labor Dr. Musterzahn“ geliefert. Der Steuerberater kann dann bei der monatlichen Finanzbuchhaltung mühelos anhand der Rechnung erkennen, ob aus dieser Eingangsrechnungen Vorsteuer geltend gemacht werden kann oder nicht. Auch verschiedene Kundennummern helfen dieses Problem zu lösen. Für eine fehlerfreie Umsetzung der Methodik bedarf es selbstverständlich einer Einweisung derjenigen Mitarbeiter, die für den Materialeinkauf in der Praxis mitverantwortlich sind. Fazit Auf den ersten Blick ist die Umsatzsteuerpflicht für den Zahnarzt aufwendig und sorgt für Unsicherheiten in der Umsetzung. Bei genauerer Betrachtung entstehen durch die Umsatzsteuerpflicht jedoch Chancen, die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt wiederzuholen. Bei größeren Investitionen kann es sogar vorkommen, dass der Anspruch auf Auszahlung von Vorsteuer zunächst höher ist als die Verpflichtung zur Abführung von Umsatzsteuer, Stichwort: Anschaffung eines Cerec-Geräts. Für einen mühelosen Arbeitsablauf sollte der Zahnarzt sich frühzeitig und regelmäßig mit dem Steuerberater abstimmen, da letzterer viele Leistungen nicht einordnen kann und auf Hilfe angewiesen ist. Eine Abstimmung hinsichtlich der Praxis- und Laborsoftware ist genauso wichtig wie eine Überprüfung der Tätigkeitsfelder auf umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerbare Umsätze. Nur so kann gewährleistet werden, dass jeder Euro Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt wird. zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (617) Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat
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