Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 08

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Fortbildung Bruxismus Zwei weitere Beiträge: Restaurative Therapie von Zahnverschleiß als Folge von Bruxismus und Bruxismus in der Sportzahnmedizin SEITEN 40 & 50 So geht Umsatzbeteiligung Wie die Vergütung von angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten im Arbeitsverhältnis fair und rechtssicher ausgestaltet werden kann. SEITE 58 Drohende Versorgungsengpässe Die KZBV erteilt der Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen in der vertragszahnärztlichen Bedarfsplanung eine klare Absage. SEITE 18 GEWALT UND DEESKALATION IN DER PRAXIS Aggressive Patienten AUSGABE 08 | 2024 zm 15.04.2024, Nr. 08

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EDITORIAL | 3 Richtig deeskalieren Cannabis ist jetzt bekanntermaßen in Deutschland teilweise freigegeben. Über die Folgen des Cannabis-Konsums wurde schon viel berichtet. Wenige beachtet wurden bisher die möglichen Auswirkungen des Drogenkonsums auf das Parodontitisrisiko. Wir stellen aktuelle Erkenntnisse vor. Sehr deutlich hat sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gegen die Überlegungen gestellt, Zulassungsbeschränkungen wiedereinzuführen. Aus Sachsen-Anhalt kamen im Februar derartige Überlegungen als Mittel, um zahnärztlicher Unterversorgung in bestimmten Regionen entgegenzuwirken. Die KZBV erklärt, warum dies der falsche Weg wäre. Mit der bevorstehenden Europa-Wahl hat sich die Bundeszahnärztekammer befasst und eine Positionspapier veröffentlicht. Darin macht sie deutlich, warum es wichtig für die Zahnärzteschaft ist, sich mit Europa zu befassen und welchen Einfluss die europäische Gesetzgebung auf das Gesundheitswesen in Deutschland hat. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Haben Sie auch das Gefühl, dass der zwischenmenschliche Umgang in Deutschland an vielen Stellen rauer geworden ist? Und dies nicht erst seit der Corona-Pandemie, in der sich viele Menschen mit ihren Positionen scheinbar unvereinbar gegenüberstanden. Oft scheinen Kleinigkeiten, über die man mit etwas Nachsicht hinweglächeln könnte, auszureichen, um eine Situation eskalieren zu lassen. Im Straßenverkehr hat das ja schon Tradition: Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, E-Scooter-Fahrer … alle beanspruchen ihr Territorium. Dort sind Auseinandersetzungen an der Tagesordnung. Vergleichsweise neu sind hingegen wachsende Aggressionen gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Pflegepersonal oder Rettungskräften. Eigentlich paradox, aber Mitglieder der Heilberufe – also Menschen, die anderen Menschen helfen möchten – werden immer öfter zur Zielscheibe ungehemmter Aggression – durch Patientinnen und Patienten oder auch deren Angehörige, und manchmal sogar durch unbeteiligte Dritte. Die Zündschnur scheint bei vielen sehr kurz geworden zu sein. Dazu kommt oft eine Vollkaskomentalität – verbunden mit der irrigen Annahme, dass in unserem Gesundheitssystem jedem Patienten jede Leistung sofort und unverzüglich zur Verfügung stehen muss. Natürlich dürfen und können Patientinnen und Patienten verbalisieren, wenn sie sich von (Zahn-)ärzten und Praxispersonal nicht angemessen behandelt fühlen. Aber es ist schon erstaunlich, wie oft dabei der grundlegende Respekt fehlt. Meist bleibt es bei verbalen Attacken, aber selbst körperliche Gewalt ist inzwischen keine Ausnahme mehr. Doch was tun? Das gesellschaftliche Umfeld können Zahnarztpraxen natürlich nicht verändern. Aber sie können sich auf bestimmte schwierige oder gefährliche Situationen vorbereiten, um im Ernstfall adäquat zu handeln und zu deeskalieren, bevor Schlimmeres passiert. Daher sollte man sich – zusammen mit dem Team – mit dem Thema beschäftigen. In unserer Titelgeschichte geben Experten Tipps zum richtigen Umgang mit aggressiven Patienten. Im zweiten Teil unserer „Frühjahrs“-Fortbildung zum Thema Bruxismus geht es in einem Beitrag um die restaurative Therapie von Zahnverschleiß aufgrund von Bruxismus – nicht primär kurativ, sondern zur Behandlung der Folgen. Der zweite Artikel befasst sich mit Bruxismus in der Sportzahnmedizin. Hier geht man ähnlich wie bei der CMD davon aus, dass es eine höhere Prävalenz als in der Gesamtbevölkerung gibt. Bruxismus ist im Leistungssport ein Störfaktor, den es zu beseitigen gilt. Wir zeigen die Zusammenhänge. Dann gehen wir in dieser Ausgabe der Frage nach, ob E-Zigaretten doch nicht so harmlos sind wie bisher angenommen. Neue epigenetische Untersuchungen der Mundschleimhaut geben Aufschluss darüber, ob jemand Tabak, E-Zigaretten oder Snus konsumiert hat. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 78 Die Heavy-Metal-Praxis Die Hamburger Zahnärztin Britta Maßlo-Calmer hat sich mit ihrer „Rockerpraxis“ einen Lebenstraum erfüllt. 66 Sofortimplantate im OK-Frontzahnbereich Die „ästhetische Zone“ verzeiht keine Fehler. Welche Faktoren das Langzeitergebnis wirklich beeinflussen. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 16 Zwölf Punkte der BZÄK zur Europawahl Der Einfluss der EU auf den Zahnarztberuf steigt 18 KZBV zur Diskussion über Bedarfszulassung Am Problem vorbei gedacht 64 Britischer Zahnarzt startet Petition To the Prime Minister: Save NHS Dentistry! 70 AS Akademie Der 13. Studiengang ist gestartet 76 Bundesgerichtshof in Karlsruhe BGH setzt Grenzen bei der Kontrolle von Beitragserhöhungen in der PKV ZAHNMEDIZIN 12 31. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag „Einfach kann jeder – schwierige Fälle in der Zahnmedizin“ 14 69. Zahnärztetag Westfalen-Lippe „Funktionsstörungen – interdisziplinär, interprofessionell, international“ 24 Tabakkonsum versus Vaping E-Zigaretten könnten Periimplantitis begünstigen 25 Warnung der DG PARO Cannabis-Konsum kann das Parodontitis-Risiko erhöhen 34 Studie untersucht Glasionomerzement-Versiegelungen versus SDF Silberdiaminfluorid – eine kostengünstige Kariesprävention 40 Fortbildung „Bruxismus“ Restaurative Therapie von Zahnverschleiß als Folge von Bruxismus 50 Fortbildung „Bruxismus“ Bruxismus in der Sportzahnmedizin 66 Aus der Wissenschaft Sofortimplantate im OK-Frontzahnbereich TITELSTORY 26 Gewalt und Deeskalation in der Zahnarztpraxis Der aggressive Patient 29 Interview mit dem Deeskalationsexperten Dominik Lansen „Reagieren Sie nicht emotional!“ Inhalt zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (594)

INHALT | 5 64 Save NHS Dentistry Warum der Drei-Punkte-Plan von Premierminister Rishi Sunak für die britische Zahnmedizin „Gin. Zange. Und ein bisschen rohe Gewalt ...“ nicht ausreicht. TITELSTORY 26 Aggressive Patienten Beschwerden kennt jede Zahnarztpraxis. Aber wie reagiert man, wenn die Situation eskaliert, wenn Patienten ausflippen?Was kann man dann noch tun? 31 Deeskalation in der Zahnarztpraxis Zehn Tipps zum Umgang mit aggressiven Patienten 32 Umfrage in Großbritannien Frust über Wartezeiten schürt Frust gegenüber Zahnärzten MEDIZIN 22 Mundzellen von Rauchern ähneln Krebszellen Sind E-Zigaretten nicht so harmlos wie angenommen? PRAXIS 36 Umfrage der apoBank zur Praxisabgabe Elf Prozent der Praxen schließen ohne Nachfolge 58 Vergütung von angestellten Zahnärzten Wie geht Umsatzbeteiligung? 72 Schwimmer Jan-Philip Glania eröffnet eigene Praxis Olympionike wechselt in die Niederlassung GESELLSCHAFT 62 Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen Ein neues Kinderbuch ist ein Hit, vier floppen 74 HDZ unterstützt Mabuhay-Klinik auf den Philippinen Nach dem Tropensturm kommt Hilfe auf vier Rädern 78 Interview mit der Zahnärztin Britta Maßlo-Calmer über ihre Praxis „Heavy Dental“ „Ich nehme mein lockeres MusikerIch mit in die Praxis“ MARKT 82 Neuheiten RUBRIKEN 10 News 60 Termine 69 Formular 77 Impressum 98 Zu guter Letzt Foto: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com Titelfoto: fpic – stock.adobe.com zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (595)

Im Juni dieses Jahres wird in den 27 EU-Mitgliedsstaaten das Europäische Parlament für fünf Jahre neu gewählt. Diese Wahl fällt in schwierige Zeiten: Der anhaltende Ukraine-Krieg und der Nahost-Konflikt, die schwächelnde Wirtschaft…die Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen. Die EU steht jedenfalls vor vielfältigen Herausforderungen, so dass man sicher ohne Übertreibung von einer Richtungswahl sprechen kann. Anlässlich der Europawahl hat die Bundeszahnärztekammer kürzlich ein Positionspapier mit zwölf Kernforderungen veröffentlicht. Aber warum sollte sich die deutsche Zahnärzteschaft eigentlich mit der EU und der Europawahl beschäftigen? Wir beobachten seit Jahren den Trend, dass europäische Vorgaben eine wachsende Bedeutung erhalten – zum einen für den nationalen Gesetzgeber, zum anderen für die Bürgerinnen und Bürger, und in unserem Falle für die Zahnarztpraxen. Aktuelles Beispiel ist das gerade auf europäischer Ebene verabschiedete Amalgamverbot ab dem 1. Januar 2025. Das Verbot wird gravierende Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland haben und die Versorgung insbesondere vulnerabler Patientengruppen deutlich erschweren. Bereits heute werden viele für die Zahnärzteschaft wichtige Fragen nicht mehr auf nationaler Ebene, sondern in Brüssel und Straßburg entschieden. Wichtig ist, dass sich die BZÄK bei solchen Prozessen rechtzeitig – und zwar schon auf europäischer Ebene – einklinkt. Wenn wir uns erst bei der Umsetzung der Gesetze auf nationaler Ebene einsetzen würden, hätten wir keine Chance mehr zur Einflussnahme. Aus diesem Grund unterhält die BZÄK seit 2001 ein Büro in Brüssel. Nur vor Ort und im direkten Kontakt zu den Entscheidungsträgern ist es möglich, unsere Positionen darzulegen und Einfluss zu üben. Wir stellen auch fest, dass die EU zunehmend auf das Rechtsinstrument der sogenannten Verordnung zurückgreift. Die Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Demgegenüber legen Richtlinien ein von den EU-Ländern zu erreichendes der eigemso rüssel n. VoronPraxen g onder tlinie um dheitsDanwir iele haben kratielasten für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Praxen verbunden sind. Ein Thema, bei dem es dringend erforderlich ist, ist die Medical Device Regulation (MDR), sprich die Neuregulierung des Medizinprodukterechts. Die Folgen sind bereits jetzt spürbar, weshalb wir alles tun müssen, um auf eine Neuausrichtung hinzuwirken. Derzeit diskutieren die Parteien außerdem sehr heiß über eine Grundsatzfrage: Wollen wir eine EU-Gesundheitsunion, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Hier sind wir alle gefragt, die sich daraus ergebenen Vor- und Nachteile gut gegeneinander abzuwägen. An dieser Stelle nur so viel: Ein solcher Schritt darf weder zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung für unsere Patientinnen und Patienten sorgen, noch darf er uns das Arbeiten in den Praxen erschweren. Hier empfehle ich eine genaue Lektüre der Parteiprogramme zur Wahl des Europäischen Parlaments, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben, die das Thema durchaus bereit hält. Denn Europa ist nicht so weit weg wie mancher immer noch glauben mag. Nehmen Sie ihr Wahlrecht aktiv und bewusst wahr. Auch um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir als BZÄK unsere Forderungen an die EU-Gesundheitspolitik in dem neuen BZÄK-Positionspapier zur EU-Wahl zusammengefasst. Wir tragen diese Forderungen aktiv nach Europa. Denn dort ist man ziemlich weit weg von Ihrer Praxis… Konstantin von Laffert Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Lesen Sie mehr zum europapolitischen Positionspapier der BZÄK auf S. 16. Europa: Große Bedeutung auch für die Zahnärzteschaft 6 | LEITARTIKEL Foto: Georg Johannes Lopata – axentis.de Ziel fest. Es bleibt jedoch Sache d einzelnen Länder, diese Ziele in e ner Kompetenz umzusetzen. Um wichtiger ist es, sich vor Ort in Br so früh wie möglich einzubringen Aktuell sind wir mit zahlreichen haben der europäischen Ebene ko frontiert, die für uns und die P unmittelbare Bedeutung haben, etwa die Revisio Medizinproduktericht oder die Planungen zu Europäischen Gesund datenraum (EHDS). D neben beobachten mit Sorge, dass vi europäische Vorh mit hohen Bürok

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Leserforum Zwei kurze Anmerkungen: Ein Patient sagte mir unlängst, dass er im Zweifel lieber seine Zähne „aufisst“, anstatt über Jahrzehnte Mikroplastik durch die Aufbissschiene. Einen Tod stirbt man. Die Verordnung/Verschreibung von „Physiotherapie“ ist durch die neueren GKV-Bestimmungen ein gigantischer Dokumentationsaufwand geworden, de facto ohne Honorierung, aber mit entsprechenden Regresssrisiken. Damit ist die Physio via GKV ausgeschieden. Dr. Frank Püllen Neu-Isenburg BRUXISMUS Mikroplastik durch die Aufbissschiene? Zur Fortbildung „Bruxismus – Risiken, Diagnostik, Therapie.“, zm 7/2024, S. 40–46 Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (598) DO IT YOURSELF Schmucksteine mit Nagelkleber aufgebracht Zum Aufruf „Haben Sie schon mal Patienten nach ‚Eigenbehandlung‘ versorgt?“, zm 6/2024, S. 37 Wir hatten kürzlich einen sicherlich nicht allzu spektakulären Fall, jedoch ein gutes Beispiel für die Beeinflussbarkeit junger Menschen. Eine zwölfjährige Patientin hatte sich mit Nagelkleber eine Vielzahl an kleinen Schmucksteinchen auf diverse ihrer Zähne geklebt und war im Prinzip komplett zugekleistert. Wir haben diese Entgleisung an Do it yourself rückgängig gemacht und die junge Dame gebeten, von solchen Experimenten künftig abzusehen. Grietje Franken Berlin

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10 | NACHRICHTEN ONLINE-BEFRAGUNG Allergische Reaktionen auf zahnärztliche Materialien Im Rahmen ihrer Promotion in der Molekularen Präventivmedizin (Bereich Umweltmedizin am IIK) und der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Uniklinik Freiburg untersucht die Doktorandin Annika Orlean die aktuelle zahnärztliche Versorgungssituation von PatientInnen mit allergischen/allergieähnlichen Reaktionen (inklusive multipler Chemikaliensensibilität) auf zahnärztliche Materialien und bittet Sie, an einer anonymen Online-Befragung teilzunehmen. Die Befragung richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie an Patientinnen und Patienten (ab 18 Jahren). Für die Beantwortung des Fragebogens benötigen Sie etwa fünf Minuten. Hier gelangen Sie zum Fragebogen für Zahnärzte: Alle Daten werden anonym erhoben. Sie können an der Umfrage ab sofort bis zum 30.04.24 teilnehmen. Für Fragen und Anregungen zu dem Forschungsprojekt können Sie Annika Orlean (Zahnmedizinische Doktorandin), annika.orlean@uniklinik-freiburg.de, gerne kontaktieren. DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE Hautkrebs: Die meisten Tumore entstehen im Gesicht 70 Prozent aller Basalzell- beziehungsweise Plattenepithelkarzinome der Haut entstehen wegen der Sonnenexposition im Gesicht. Darauf macht die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie (DGMKG) passend zum Frühling in ihrer neuen Aufklärungskampagne aufmerksam. Von Hautkrebs sind jährlich mehr als 300.000 Menschen in Deutschland neu betroffen – das ist vergleichbar mit der Einwohnerzahl einer Großstadt wie Karlsruhe. Basalzell- und Plattenepithelkarzinome der Haut sind rund zehn Mal häufiger als maligne Melanome. Insbesondere häufige Sonnenbrände im Kindheits- und Jugendalter erhöhen das Hautkrebsrisiko, informiert die DGMKG. Darüber hinaus seien Personen mit familiärer Vorbelastung, einem hellen Hauttyp, vermehrten Leberflecken und Pigmentmalen oder einem Beruf, der viel Zeit an der Sonne voraussetzt, stärker gefährdet, an Hautkrebs zu erkranken. Ein Problem besteht in der Versorgungssituation des Hautkrebses bei Hautärzten: Laut Nationaler Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH) haben diese in Deutschland nicht ausreichend Kapazitäten, während die MKG-Chirurgie in der Regel ausreichend OP-Kapazitäten hat. Mit der Kampagne möchte die DGMKG deshalb nicht nur die breite Bevölkerung, sondern auch Überweiserpraxen erreichen. Sie weist auch noch einmal auf ein regelmäßiges Hautscreening der gesamten Körperhaut beim Hautarzt oder Hausarzt als wichtige Vorsorge hin. Dieses wird ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre grundsätzlich kostenfrei von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten, allerdings besteht vielerorts derzeit ein dermatologischer Versorgungsengpass. nl NEWS zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (600) AUFRUF: BESCHREIBEN SIE UNS IHREN ARBEITSALLTAG BEI EINER PRAXISKETTE Umsatzdruck, Mobbing, Lockangebote – oder alles tutto bene? Ende März erreichte die zm-Redaktion eine Zuschrift, in der eine Zahnärztin von haarsträubenden Arbeitsbedingungen in einer namhaften deutschen Praxiskette berichtet. Wir wollen wissen, was dran ist: eine absolute Ausnahme oder die traurige Regel? Schreiben Sie uns! Aus Bewertungsportalen, dem Smalltalk mit Kolleginnen und Kollegen oder „um drei Ecken“ kennen viele Zahnmediziner Anekdoten über toxische Arbeitgeber, wo kreative Personalführungsoder Abrechnungsmethoden an der Tagesordnung sein sollen. Die Frage ist: Handelt es sich dabei um nachprüfbare Fakten oder doch eher um urbane Legenden, gezielte Rufschädigung enttäuschter Ex-Mitarbeitender oder schlicht Trashtalk, der nach dem Stille-Post-Prinzip mit jeder Wiederholung an Dramatik gewinnt, aber an Wahrheitsgehalt einbüßt? Die zm-Redaktion möchte der Sache auf den Grund gehen und bittet darum alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Erfahrungen in großen und kleineren Praxisketten gesammelt haben, uns per E-Mail an zm@zm-online.de von ihren Erfahrungen zu berichten. Schreiben Sie uns, wie das Recruiting gelaufen ist, wie der Arbeitsalltag aussieht oder -sah und: falls es zur Beendigung der Tätigkeit kam, wie das Offboarding verlaufen ist. Wir behandeln die Rückmeldungen streng vertraulich und geben zu keinem Zeitpunkt ihre Identität preis. Zunächst geht es darum, Informationen zu sammeln und so möglicherweise zu erhärten, ob es bei großen Praxisketten Muster in den Geschäftsgebaren und -praktiken gibt. mg SCHREIBEN SIEUNS!

Septanest mit Epinephrin 1:200.000 – 40 mg/ml + 0,005 mg/ml Injektionslösung; Septanest mit Epinephrin 1:100.000 – 40 mg/ml + 0,01 mg/ml Injektionslösung Qualitative u. quantitative Zusammensetzung: Wirkstoff: Articainhydrochlorid, Epinephrin. Septanest mit Epinephrin 1:200.000: 1 ml Injektionslösung enth. 40 mg Articainhydrochlorid u. 5 Mikrogramm Epinephrin als Epinephrinhydrogentartrat (Ph. Eur.). 1 Patrone mit 1,7 ml Injektionslösung enth. 68 mg Articainhydrochlorid u. 8,5 Mikrogramm Epinephrin als Epinephrinhydrogentartrat (Ph.Eur.). Septanest mit Epinephrin 1:100.000: 1 ml Injektionslösung enth. 40 mg Articainhydrochlorid u. 10 Mikrogramm Epinephrin als Epinephrinhydrogentartrat (Ph. Eur.). 1 Patrone mit 1,7 ml Injektionslösung enth. 68 mg Articainhydrochlorid u. 17 Mikrogramm Epinephrin als Epinephrinhydrogentartrat (Ph. Eur.). Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid; Natriummetabisulfit (Ph. Eur.) (E223); Natriumhydroxid (35%) (zur pH-Wert Einstellung); Wasser f. Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Lokal- u. Regionalanästhesie b. zahnärztlichen Behand.; angewendet b. Erwachsenen, Jugendlichen u. Kindern ab 4 Jahren (oder ab 20 kg Körpergewicht). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit geg. Articain (o. andere Lokalanästhetika v. Amid-Typ), Epinephrin o. e. d. sonst. Bestand.; Patienten m. unzureichend behand. Epilepsie. Nebenwirkungen: Häufig: Gingivitis; Neuropathie: Neuralgie (neuropathische Schmerzen), Hypästhesie/Gefühllosigkeit (oral u. perioral), Hyperästhesie, Dysästhesie (oral u. perioral), einschließlich Geschmacksstörungen (beispielsweise metall. Geschmack, Geschmacksstörungen), Ageusie, Allodynie, Thermohyperästhesie, Kopfschmerz; Bradykardie; Tachykardie; Hypotonie (mit Kollapsneigung); Schwellungen v. Zunge, Lippe u. Zahnfleisch. Gelegentlich: brennendes Gefühl; Hypertonie; Stomatitis; Glossitis; Übelkeit; Erbrechen; Diarrhö; Ausschlag; Pruritus; Nackenschmerz.; Schmerz. a. d. Injektionsstelle. Selten: allergische, anaphylaktische/ anaphylaktoide Reaktionen; Nervosität/Angst; Erkrankung d. Nervus facialis (Lähmung u. Parese); Horner-Syndrom (Augenlid-Ptosis, Enophthalmus, Miosis); Somnolenz (Verschlafenheit); Nystagmus; Doppeltsehen (Lähmung d. Augenmuskeln); Sehstörungen (vorübergehende Blindheit); Ptosis; Miosis; Enophthalmus; Hyperakusis; Tinnitus; Palpitationen; Hitzewallungen; Bronchospasmus/Asthma; Dyspnoe; Zahnfleisch/Exfoliation der Mundschleimhaut (Schuppung)/Ulzeration; Angioödem (Gesicht/Zunge/Lippe/ Hals/Kehlkopf/periorbitales Ödem); Urtikaria; Muskelzuck.; Nekrosen/Abschuppungen a. d. Injektionsstelle; Erschöpfung; Asthenie (Schwäche)/Schüttelfrost. Sehr selten: Parästhesie (persistierende Hypästhesie u. Geschmacksverlust) nach mandibulärer Nervenblockade o. Blockade d. Nervus alveolaris inferior. Nicht bekannt: euphorische Stimmung; Reizleitungsstörungen (AV-Block); lokale/regionale Hyperämie; Vasodilatation; Vasokonstriktion; Dysphonie (Heiserkeit); Dysphagie; Schwellung d. Wangen; Glossodynie; Erythem; Hyperhidrose; Verschlimmerung neuromusk. Manifestationen b. Kearns-Sayre-Syndrom; Trismus; lok. Schwellungen; Hitzegefühl; Kältegefühl. Inhaber der Zulassung: Septodont GmbH, Felix-Wankel-Str. 9, 53859 Niederkassel, Deutschland. Stand der Information: Dezember 2022. Verschreibungspflichtig. MANAGING PAIN FOR YOUR PRACTICE Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der schmerzfreien Behandlung. * Septanest wird in anderen Ländern auch unter dem Namen Septocaine®oder Medicaine®vertrieben – interne Daten, 2021. Weltmarktführer in der dentalen Schmerzkontrolle #1 SEPTANEST Mit 6 Injektionen jede Sekunde weltweit das bevorzugte Lokalanästhetikum der Zahnärzte.* Zugelassen von 94 Gesundheitsbehörden (u. a. FDA und EMEA) auf der ganzen Welt entspricht Septanest den höchsten Qualitätsstandards. Eine gute Entscheidung.

zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (602) 12 | ZAHNMEDIZIN 31. SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER ZAHNÄRZTETAG „Einfach kann jeder – schwierige Fälle in der Zahnmedizin“ Beim Schleswig-Holsteinischen Zahnärztetag drehte sich in diesem Jahr alles um die Herausforderungen im Praxisalltag, so zum Beispiel um Probleme bei der Anästhesie, Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von Kompositen bei Füllungen, Zahnersatz bei schwierigen Vorbedingungen und Implantate bei stark zurückgebildetem Kieferknochen. Das Thema stieß auf reges Interesse: Über 2.000 Teilnehmer waren am 16. März nach Neumünster gekommen, darunter 900 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Als Einführung in das Tagungsthema zitierte Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H), den französischen Lyriker und Philosophen Paul Valéry: „Was einfach ist, ist falsch, was komplex ist, ist nicht brauchbar.“ Der Satz von Valéry fordere uns auf, den Wert einfacher Lösungen zu hinterfragen und gleichzeitig den Nutzen der Komplexität anzuzweifeln, sagte Diercks. „Darum geht es auf dem diesjährigen Zahnärztetag – um Lösungen, die zwischen einfach sowie komplex liegen und die wir in komplizierten Situationen in unseren Praxen umsetzen können.“ Der in der Gesundheitspolitik aktuell schwierigste Fall sei im Übrigen Karl Lauterbach, ergänzte Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein in seinem Grußwort. Schwierige Fälle bei Kindern und Jugendlichen sollten vorzugsweise interdisziplinär in enger Zusammenarbeit von Hauszahnärzten, Kieferorthopäden und Oralchirurgen behandelt werden, empfahl der Kieferorthopäde Prof. Dr. Sinan Şen vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel. Etwa drei bis fünf Prozent der gesunden Kinder und Jugendlichen haben verlagerte Zähne. Am häufigsten verlagert sind die Weisheitszähne, gefolgt von den 3ern im Oberkiefer. Bei den betroffenen 3ern sind palatinal impaktierte Zähne meist horizontal verlagert, während bukkal verlagerte Zähne vorwiegend in vertikaler Richtung abweichen. Şen stellte anhand verschiedener Patientenfälle Behandlungsoptionen vor. Besseres Körpergefühl mit Bewegungscoaching In der Endodontie sind versteckte, enge und stark gekrümmte Wurzelkanäle eine häufige Herausforderung. Zum Auffinden versteckter Kanäle empfahl der Endodontologe Prof. Dr. David Sonntag Geduld und genaues „Lesen“ des Dentins. Zur Aufbereitung und Erweiterung der Wurzelkanäle empfahl Sonntag den Einsatz von wärmebehandelten Nickel-Titan-Instrumenten – diese Instrumente seien aufgrund ihrer Flexibilität und ihrer Fähigkeit zur Anpassung an die Kanalgeometrie besonders geeignet, um schwer zugängliche Bereiche zu instrumentieren. An Appellen und Empfehlungen zum achtsamen Umgang mit sich und dem eigenen Körper mangelt es heute nicht – im eng getakteten Praxisalltag bleibt die Umsetzung aber oft auf der Strecke. Die Veranstalter des Zahnärztetages demonstrierten, wie sich ein besseres Körpergefühl unaufgeregt und ohne viel Aufwand erreichen lässt. In den Pausen zwischen den Vorträgen zeigte die Bewegungscoachin Sabrina Otto einfache Übungen zum Mitmachen – das Angebot wurde dankbar angenommen. br Über 2.000 Teilnehmer waren zum Zahnärztetag in die Holstenhallen in Neumünster gekommen. Foto: Thomas Eisenkrätzer

Sofortige1 und lang anhaltende Schmerzlinderung2,3 •60.5%sofortige1 Schmerzlinderung ab der ersten Anwendung2 •80.5%klinisch bestätigte Linderung der Schmerzempfindlichkeit nach 8Wochen3 • Die einzigartige Formel bietet schnelle Wirkung4 und starke Säurebeständigkeit5 • Überlegener Verschluss der Dentintubuli6 elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnpasta Einzigartige PRO-ARGIN Technologie mit Zinkphosphat Zinkphosphat PRO-ARGIN Technologie bietet schnelle Wirkung starke Säurebeständigkeit Überlegener Verschluss 1 Für sofortige Schmerzlinderung bis zu 2x täglich mit der Fingerspitze auf den empfindlichen Zahn auftragen und für 1 Minute sanft einmassieren. 2 Nathoo S et al. J Clin Dent 2009; 20 (Spec Iss): 123–130. 3 Docimo R et al. J Clin Dent 2009; 20 (Spec Iss): 17–22. 4 Verschluss nach 3 Anwendungen (im Labor) 5 Nach 5 Anwendungen (im Labor) 6 In vitro Studie, konfokale Bilder nach 5 Anwendungen im Vergleich zu einem Mitbewerber, Data on file, November 2021. Scannen Sie hier, um mehr zu erfahren oder besuchen Sie cpgabaprofessional.de für weitere Informationen:

14 | ZAHNMEDIZIN 69. ZAHNÄRZTETAG WESTFALEN-LIPPE „Funktionsstörungen – interdisziplinär, interprofessionell, international“ Eine kämpferische Rede zur Gesundheitspolitik mit klaren Botschaften, wie Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Entwicklungen reagieren sollten, und ein überaus anspruchsvolles wissenschaftliches Programm standen im Mittelpunkt des diesjährigen Zahnärztetages Westfalen-Lippe, der vom 13. bis zum 16. März in Gütersloh stattfand. Tagungspräsident Prof. Dr. Jens Christoph Türp aus Basel hatte das „Randthema Funktion“ für zwei prall gefüllte Fortbildungstage erfolgreich ins Zentrum der Aufmerksamkeit gestellt. Mit einer Generalabrechnung der Gesundheitspolitik der Bundesregierung begrüßte Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zahnärztetages. „Verdrängung patientennaher zahnärztlicher Versorgung durch überwiegend renditeorientierte Fremdkapital-Investoren-MVZs, medizinisch fatale, fiskalisch sogar völlig unsinnige Radikalbudgetierung in der PAR-Behandlung, eine allenfalls holprig funktionierende TelematikInfrastruktur […], weiter ausufernde Bürokratie allerorten […], auf EUEbene die vollkommen überzogene Medical Device Regulation MDR, der Amalgamausstieg 2025, dazu völlig realitätsferne, übertriebene, de facto nicht erfüllbare Forderungen bei der Wischdesinfektion, der Fachkräftemangel und nicht zuletzt das Ewigkeitsthema GOZ-Punktwert“ – all das hält uns von unserer wichtigsten Aufgabe ab: Menschen zu behandeln“, sagte Rieckesmann. Rieckesmann: „Helfen wir uns selbst!“ Wenig Hoffnung sieht er bei der gegenwärtigen Ampelpolitik, die keinen einzigen der von der Zahnärzteschaft unterbreiteten Vorschläge aufgegriffen habe. In dieser Situation bleibe für die Zahnärzteschaft nur die Möglichkeit, sich selbst zu helfen und die Konsequenzen aus der Situation zu ziehen. Dazu gehöre, die eigenen Preise betriebswirtschaftlich zu kalkulieren: „Das bedeutet, dass jetzt und in Zukunft sich auch Privatpatienten mit oder ohne Beihilfe daran gewöhnen werden müssen, dass sie Eigenanteile tragen müssen.“ Das müsse man den Patienten aktiv kommunizieren – die Zeiten, in denen man generös meinte, nicht über Geld reden zu müssen, „sind endgültig passé“, sagte Rieckesmann. „Funktionsstörungen – interdisziplinär, interprofessionell, international“ lautete das Tagungsthema des diesjährigen Zahnärztetages unter der Leitung von Tagungspräsident Prof. Dr. Jens Christoph Türp, Leiter der Abteilung Myoarthropathien / Orofazialer Schmerz, Klinik für Oral Health & Medicine, Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel, Schweiz. Dabei geht es um Patienten, die typischerweise an – meist schmerzhaften – muskuloskelettalen Beschwerden leiden und oft auch weitere lokalisierte Probleme in benachbarten anatomischen Strukturen haben. Da diese muskuloskelettalen Beschwerden in der Regel mehr Gemeinsamkeiten mit beispielsweise Rückenschmerzen aufweisen als mit zahnbezogenen Symptomen, sollte man Türp zufolge bei der Diagnostik und Behandlung der betroffenen Patienten immer auch den Grundsätzen und Regeln der Schmerzmedizin und nichtchirurgischen Orthopädie folgen und nicht nur den in der Zahnmedizin üblichen Vorgehensweisen. Türp freute sich insbesondere über die vielen prominenten Referenten, die er für das wissenschaftliche Programm hatte gewinnen können: „Eine derartige Kombination aus externer und interner Evidenz bekommt man in dieser geballten Qualität im deutschsprachigen Raum nur sehr selten geboten.“ 50 Jahre Funktionslehre in 50 Minuten Den Einstieg in das wissenschaftliche Programm präsentierte Prof. Dr. Georg Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zahnärztetages. Foto: Michael C. Möller zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (604)

ZAHNMEDIZIN | 15 Meyer (Greifswald) mit einem Rückblick auf die Historie der Funktionslehre: „Je länger ich in der Funktionslehre tätig bin, desto mehr Respekt habe ich vor natürlichen Zähnen. Natürliche Kauflächen bergen in sich […] fast alle Geheimnisse der Funktionslehre: Zähne, Zahnhalteapparat, Rezeptoren“, sagte Meyer. Das natürliche System funktioniere bis auf wenige Mikrometer genau. Deshalb sollten Restaurationen auch der Form und Funktion natürlicher Zähne folgen. Meyer präsentierte Beispiele, bei denen die natürlichen Kaureliefs gut nachgebildet waren und mahnte: „Wir sind restaurativ tätig, nicht freischaffend künstlerisch.“ Meyer zeigte auch seine eigenen, 1978 vom Göttinger Professor Alexander Motsch angefertigten Goldrestaurationen, die seitdem unverändert in situ sind. Einer der Gründe für den Erfolg sei die funktionierende Okklusion, sagte Meyer und brach gleich noch eine Lanze für Goldrestaurationen: „Teilkronen aus Gold haben wissenschaftlich gesehen die größte Langzeitüberlebensrate.“ Die Folgen von okklusaler Überbelastung können vielfältig sein: Schlifffacetten, Frakturen in Schmelz, Dentin, Höckern, Zähnen, Restaurationen, Pseudopulpitis, überempfindliche Zahnhälse, Rezessionen, Zahnlockerungen, Kiefergelenksprobleme und nicht zuletzt parodontale Einbrüche. „Wenn Sie parodontale Einbrüche haben – zwei- oder dreiflächig lokalisiert –, dann sollten Sie an die Funktion denken. Wenn Sie horizontale Einbrüche haben – generalisiert –, hat das in der Regel nichts mit der Funktion zu tun“, sagte Meyer. Wenngleich die Okklusion viele Probleme auslösen kann, ist sie jedoch für Craniomandibuläre Dysfunktionen nicht primär ursächlich, sondern nur einer von vielen Risikofaktoren. Diese Erkenntnis markierte schließlich den Übergang von der biomechanischen Okklusions- und Artikulationslehre zur modernen neurophysiologischen Funktionslehre. „Im Zentrum von CMD […] steht nicht die Okklusion, sondern im Zentrum steht die Muskulatur.“ Die Ätiologie muskulärer Hyperaktivität betreffe aber verschiedene medizinische Disziplinen – Risikofaktoren wie Stress, psychiatrische oder orthopädische Erkrankungen könne die Zahnmedizin nicht ursächlich behandeln. Das sei im Übrigen auch gutachterlich von Bedeutung: Misserfolge sind kein Behandlungsfehler, wenn die Behandlung nach zahnärztlichem Standard durchgeführt wurde. Wenn die Schiene nicht funktioniert, müssten andere Disziplinen weiterbehandeln. br Außen Xive – innen konisch! Fragen Sie Ihren Außendienstmitarbeiter nach einer Test-OP bzw. lassen Sie sich von den Vorteilen der EV-Prothetik überzeugen! Weitere Produktinformationen finden Sie hier Starten Sie durch mit OmniTaper EV

16 | POLITIK ZWÖLF PUNKTE DER BZÄK ZUR EUROPAWAHL Der Einfluss der EU auf den Zahnarztberuf steigt Am 9. Juni findet in Deutschland die Europawahl statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im Vorfeld ein Positionspapier verfasst, in dem sie ihre Kernanliegen für die kommenden Jahre definiert. Wie die BZÄK hervorhebt, hat die Bedeutung der Europäischen Union (EU) für den zahnärztlichen Berufsstand seit der letzten Europawahl vor fünf Jahren weiter spürbar zugenommen. Bereits heute würden viele für die Zahnärzteschaft wichtige Fragen nicht mehr auf nationaler Ebene, sondern in Brüssel und Straßburg entschieden, stellt sie in einem neu veröffentlichten Positionspapier im Vorfeld zur Wahl fest. EU-Gesetzgebung berührt den Alltag der Zahnarztpraxen unmittelbar Demzufolge betreffen die aktuelle EU-Gesetzgebung wie die Medizinprodukteverordnung, der sich abzeichnende Europäische Gesundheitsdatenraum, die Richtlinie über Patientenrechte oder die EU-Quecksilberverordnung mit den Bestimmungen zur Verwendung von Dentalamalgam den Alltag der Zahnarztpraxen ganz unmittelbar. Die zahnärztliche Selbstverwaltung sei darüber hinaus von Vorgaben des EUBinnenmarkts, wie etwa der Richtlinie über einen Verhältnismäßigkeitstest vor Erlass neuen Berufsrechts, in erheblichem Maße tangiert. Hinzu komme, dass der politische Ruf nach Übertragung von mehr gesundheitspolitischen Kompetenzen von der nationalen auf die EU-Ebene zunimmt. „Patientinnen und Patienten profitieren von einem hohen Ausbildungsniveau und einer sehr guten Versorgungsqualität in unserem Land,“ heißt es in dem Papier. „Es muss sichergestellt sein, dass dies auch in einem sich wandelnden europäischen Umfeld erhalten bleibt.“ Deshalb hat die BZÄK zwölf Forderungen aufgestellt: Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der freien zahnärztlichen Berufsausübung im Interesse der Patientinnen und Patienten. Zudem hinterfragt sie neue und bestehende EU-Vorgaben auf deren bürokratische Auswirkungen für Praxen. Ferner müsse die Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung in den EU-Mitgliedstaaten, die Grundlage für die automatische Anerkennung der Abschlüsse aus anderen EU-Staaten ist, gewährleistet bleiben. Die Initiativen der EU im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen dürften Am9. Juni finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) statt. Insgesamt 66 Millionen Bürgerinnen und Bürger hierzulande sind aufgerufen, die Abgeordneten für fünf Jahre neu zu wählen. Foto: bluedesign - stock.adobe.com zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (606)

POLITIK | 17 DIE ZWÖLF KERNFORDERUNGEN DER BZÄK n Die Zuständigkeiten wahren: Die BZÄK fordert das EU-Parlament dazu auf, die Zusammenarbeit der EUMitgliedstaaten zur Abwehr grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren weiter zu unterstützen. Die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme müsse aber gewahrt bleiben. n Eine rasche Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte: Hier müsse aber die Balance zwischen Patientensicherheit und Innovationsfähigkeit erhalten bleiben. n Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Nutzen der Patienten: Die Digitalisierung sollte zu einer verbesserten und bürokratiearmen Versorgung führen und dürfe nicht dazu genutzt werden, die freiberufliche Berufsausübung einzuschränken. n Stärkere Entbürokratisierung: Jedes neue Gesetz solle vor seiner Verabschiedung auf seine bürokratischen Auswirkungen für die Betroffenen hin geprüft werden. n Der Weg zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen sollte konsequent fortgesetzt werden. n Die BZÄK warnt davor, dass das Hinterfragen von bewährtem Berufsrecht zu einer Aushöhlung der Qualität freiberuflicher Dienstleistungen führen und einer gefährlichen Kommerzialisierung Vorschub leisten könnte. Negative Erfahrungen mit von Finanzinvestoren betriebenen Dentalketten zeigten, dass es im Interesse der Patientinnen und Patienten gelte, die Therapie- und Entscheidungsfreiheit europaweit zu schützen. n Die BZÄK fordert das Parlament auf, sich für die Verabschiedung einer Europäischen Charta der Freien Berufe einzusetzen, um eine Standortbestimmung der Freiberuflichkeit auf europäischer Ebene vorzunehmen. n Die BZÄK fordert, dass die in der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegten zahnmedizinischen Ausbildungsinhalte den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen grundlegend angepasst werden. n Fachkräftebedarf sichern, ohne Patientensicherheit zu gefährden. n Versorgung mit Arzneimitteln und Schutzausrüstung in der EU sichern:Die Widerstandsfähigkeit der EU in diesem sensiblen Bereich sei zu stärken. n Ein freier Zugang aller EU-Bürger zu zahnärztlicher Versorgung in der Europäischen Union. n Die Mundgesundheit in der EU müsse durch konsequente Prävention verbessert werden. zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (607) nicht die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten gefährden. Mit Blick auf den EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte setzt sich die BZÄK für eine Überarbeitung ein, um Praxistauglichkeit zu erreichen. pr Mehr zum BZÄK-Positionspapier im Leitartikel des BZÄKVizepräsidenten Konstantin von Laffert in diesem Heft, Seite 6. Das Papier im Wortlaut: https://www.bzaek.de/gesundheitspolitische-positionen-zur-europawahl-2024.html Jede dritte Zahnarztpraxis in Deutschland spart Zeit und Geld mit AERA-Online. Sieauch? aera-online.de Jetzt kostenlos registrieren! Dr. Heike Rempt Zahnärztin Mir gefällt es, alles an einem Ort zu bestellen. Der Warenkorboptimierer ist auch sehr nützlich

18 | POLITIK KZBV ZUR DISKUSSION ÜBER BEDARFSZULASSUNG Am Problem vorbei gedacht Der Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen in der vertragszahnärztlichen Bedarfsplanung erteilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) eine klare Absage. Die Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne (SPD), hatte im Februar eine Bundesratsinitiative zur Reaktivierung ins Gespräch gebracht, um so einer möglichen zahnärztlichen Unterversorgung in davon gefährdeten Regionen entgegenzuwirken. Warum dieser Ansatz aus Sicht der KZBV nicht zielführend ist – und was tatsächlich helfen würde. Die umstrittene Äußerung von Grimm-Benne stammt aus einer Landtagsdebatte in Magdeburg vom 23. Februar 2024, in der es um Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahnärztemangels in einigen Regionen des Bundeslands ging. Nach Überzeugung der KZBV ist die Bedarfszulassung im vertragszahnärztlichen Bereich hingegen weder ein geeignetes Instrument, um Versorgungsengpässe zu beseitigen, noch ist sie erforderlich. Die Ministerin bezog ihre Einschätzung insbesondere auf eine Äußerung des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer (Tagesschau am 5. Februar 2024), wonach die Versorgungsengpässe im vertragszahnärztlichen Bereich „nicht auf einem Mangel an Köpfen“, sondern auf einem „Verteilungsproblem“ beruhen würden. Dem Standpunkt, „dass aktuell bestehende oder perspektivisch drohende Versorgungsengpässe im vertragszahnärztlichen Bereich lediglich auf einem ‚Verteilungsmangel‘ beruhen würden, muss seitens der KZBV in aller Deutlichkeit widersprochen werden“, schreibt die Organisation in einer Stellungnahme. Martin Hendges, Vorsitzender der KZBV, merkt dazu an: „Die Behauptung eines bloßen ‚Verteilungsmangels‘ basiert weder auf validem Datenmaterial noch auf dem notwendigen Fachwissen über die vertragszahnärztliche Versorgungssituation, wie es allein aufseiten der KZBV und der KZVen, denen die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung und das Zulassungswesen als Aufgabe obliegen, vorhanden ist.“ Die Herausforderungen warten woanders Auf Basis der aktuellen Versorgungsdaten kommt die KZBV zu dem Schluss, dass sich die vertragszahnärztliche Versorgung auf einem insgesamt nach wie vor hohen Niveau bewegt und zumindest auf Ebene der Planungsbereiche Stand heute vollumfänglich sichergestellt ist. Die Sperrung von Planungsbereichen ist daher schon aus diesem Grund kein adäquates Steuerungsmittel. Das schließe laut KZBV nicht aus, dass es unterhalb der Planungsbereichsebene in einzelnen Regionen Versorgungsprobleme gibt beziehungsweise diese perspektivisch drohen, sobald man diese „Vogelperspektive“ verlässt und den Blick auf die Mittelbereichsoder lokale Ebene richtet, wie die aktuelle Diskussion in Sachsen-Anhalt verdeutlicht. Allerdings können selbst diese regionalen Versorgungsbedarfe nicht auf ein „Verteilungsproblem“ zurückgeführt werden, sondern haben eine Vielzahl anderer Ursachen, die sich mit einer Bedarfszulassung nicht steuern lassen, wie die KZBV betont. Dazu gehöre die unterschiedliche Entwicklung in den alten und neuen Bundesländern, die eine Bedarfszulassung über einen Kamm schere, insbesondere das zunehmende altersbedingte Ausscheiden von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus der Niederlassung. Hier, betont die KZBV mit Blick auf ihre Versorgungsdaten, müsse man die Entwicklung in den alten und neuen Bundesländern differenziert betrachten: Während der Anteil der über 50-Jährigen in den alten Bundesländern sowohl in 2015 wie auch in 2023 bei etFoto: Andrey Popov - stock.adobe.com zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (608) Die Behauptung eines bloßen „Verteilungsmangels“ basiert weder auf validem Datenmaterial noch auf dem notwendigen Fachwissen über die vertragszahnärztliche Versorgungssituation, wie es allein aufseiten der KZBV und der KZVen vorhanden ist. Aus der Stellungnahme der KZBV

POLITIK | 19 was mehr als 50 Prozent lag, betrug er in den neuen Bundesländern in 2015 rund 64 Prozent und in 2023 noch rund 56 Prozent. „Der Anteil in den neuen Bundesländern ist damit zwar deutlich gesunken, liegt aber immer noch über dem Anteil in den alten Bundesländern“, führt die KZBV aus. Unterschiedliche Entwicklungen in Ost und West Gleichzeitig stellt die KZBV auch bei den Approbationen eine divergierende Entwicklung zwischen Ost- und Westdeutschland fest. Während die Approbationen in den alten Bundesländern nach Erhebungen der zahnärztlichen Berufsvertretung einem aufwärtsgerichteten Trend folgten, sei in den neuen eine stagnierende beziehungsweise leicht rückläufige Entwicklung erkennbar (Abb. 1). Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Trends in Ost und West – sowohl die Altersstruktur in der Zahnärzteschaft als auch die Approbationen betreffend – werde ein bundesweit einheitlich eingesetztes Instrument wie die Bedarfszulassung den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Regionen nicht gerecht. Auch ein Blick auf die Entwicklung bei den Praxisneuzulassungen zeigt aus Sicht der KZBV, dass man mit einer Bedarfszulassung an der falschen Stellschraube drehen wolle. So sei hinsichtlich der Zahl der niedergelassenen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern seit 2015 der Trend rückläufig, jedoch mit rund 14,4 Prozent in ersteren und 22,3 Prozent in letzteren in unterschiedlich starkem Ausmaß. Auf der anderen Seite verdoppelte sich im gleichen Zeitraum nahezu die Zahl der angestellten Zahnärzte. Denklogisch führt bereits bei einer gleichbleibenden Anzahl von Zahnärzten diese Entwicklung dazu, dass sich die vorhandenen Zahnärzte auf weniger Praxen beziehungsweise Standorte verteilen, so die KZBV. Ministerin Grimm-Benne scheine Behauptungen aufgegriffen zu haben, dass es prinzipiell genügend niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gebe – diese seien nur unzureichend im Bundesgebiet verteilt. Hier widerspricht die KZBV: „Perspektivische Versorgungsengpässe resultieren vornehmlich daraus, dass – bei insgesamt stabilen Absolventenzahlen – die Niederlassungsbereitschaft sinkt und insbesondere jüngere Zahnärzte verstärkt in eine Anstellung streben, was durch das dynamische Wachstum von MVZ, die keinerlei Anstellungsgrenzen unterliegen, zusätzlich begünstigt wird.“ Die Zahl der Niederlassungen geht zurück Die Zurückhaltung vieler junger Zahnärzte und Zahnärztinnen, sich in eigener Praxis niederzulassen, sei auf zunehmend hohe wirtschaftliche Risiken und ausufernde bürokratische Lasten zurückzuführen. „Ferner trägt auch die fehlende politische Unterstützung, wie sie die Zahnärzteschaft insbesondere durch die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) 2022 wiedereingeführte strikte Budgetierung der Gesamtvergütungen und Punktwertbegrenzungen erfahren hat, dazu bei, in niederlassungshemmender Weise das Vertrauen junger Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Verlässlichkeit der Politik und des Systems der GKV zu erschüttern“, merkt Martin Hendges an. „Vor den Folgen dieser versorgungsfeindlichen Politik warnen wir seit Jahren. Eine Bedarfszulassung bietet hier keine Lösung. Stattdessen braucht es eine 180-Grad-Wende in der Gesundheitspolitik, die finanzielle Planungssicherheit schafft und Zeit für die zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (609) Zu viel administrativer Aufwand, zu wenig Planungssicherheit: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht zahlreiche Gründe, warum junge Zahnärztinnen und Zahnärzte die Niederlassung scheuen. Mit einer Reaktivierung der Bedarfszulassung löse man allerdings kein einziges davon.

zm114 Nr. 08, 16.04.2024, (610) 20 | POLITIK Patientenbehandlung fördert, statt uns mit Bürokratie zu überschütten.“ Was wirklich Sinn machen würde Eine weitere Maßnahme wäre die wirkungsvolle Regulierung von investorengetragenen MVZ (iMVZ), wie sie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits 2022 versprochen hatte. Da sich iMVZ nach den Erhebungen der KZBV und des 2020 veröffentlichten IGES-Gutachtens bevorzugt in Ballungszentren ansiedeln und damit keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in ländlichen Gebieten beisteuern, entfalten sie für angestellte Zahnärzte eine erhebliche „Sogwirkung“ in die zumeist besser versorgten und in infrastruktureller Hinsicht attraktiveren Ballungszentren hinein. Die von der KZBV zur Eindämmung von iMVZ geforderte räumlichfachliche Begrenzung der Gründungsbefugnis von Krankenhaus-MVZ würde insoweit auch eine Minderung dieser Sogwirkung mit sich bringen. Auf eine positive Entwicklung bei den Niederlassungen würde nach Überzeugung der KZBV in diesem Zusammenhang beitragen, wenn die zahlreichen Hemmnisse für die Niederlassung in strukturschwachen Regionen angegangen würden. Dazu gehörten neben fehlenden Freizeit- und kulturellen Angeboten auch eine schlechte verkehrstechnische Erschließung und unzureichende oder fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung. „Solche strukturellen Defizite können indes nicht durch Maßnahmen im Bereich des SGB V oder seitens der zahnärztlichen Selbstverwaltung beseitigt oder verbessert werden. Hier sind die Länder und Kommunen sowie ergänzend der Bund gefordert, durch geeignete Maßnahmen diese Defizite zu beseitigen und die Ansiedlung in diesen Regionen attraktiver zu gestalten“, so die KZBV. Gezielt fördern statt nach Schema F Darüber hinaus macht die KZBV diesen Standpunkt in ihrer Stellungnahme klar: Eine flächendeckend gute vertragszahnärztliche Versorgung kann gerade in ländlichen und strukturschwachen Gebieten nur durch freiberufliche Einzel- und Mehrbehandlerpraxen sichergestellt werden. Um die Perspektiven für die Niederlassung zu verbessern, müsse aber die Vergütung zahnärztlicher Leistungen „wieder adäquat gestaltet und somit gewährleistet werden, dass sich die mit einer Niederlassung verbundenen Investitionen und wirtschaftlichen Risiken amortisieren und sich die freiberufliche Tätigkeit wirtschaftlich trägt sowie insbesondere mit der nötigen stabilen Planungssicherheit versehen ist“, gibt die Standesorganisation in ihrer Stellungnahme zu bedenken. Aus Sicht der KZBV spricht gegen eine Reaktivierung der schon dem Grund nach untauglichen Bedarfszulassung auch, dass der Gesetzgeber 2021 die in § 105 SGB V geregelten Sicherstellungsinstrumente auch für den vertragszahnärztlichen Bereich geöffnet hat und den KZVen damit Mittel an die Hand gegeben wurden, um drohende regionale Versorgungsengpässe zu schließen. Beispielsweise könnten über Strukturfonds Niederlassungen in schlechter versorgten Gebieten dort gefördert werden, wo sie benötigt würden, während die Bedarfszulassung lediglich schematisch auf die bestehende Versorgungssituation reagiere. Vor dem Hintergrund des Sicherstellungsauftrags arbeiten KZBV und KZVen permanent an Lösungsansätzen, um eine flächendeckende und wohnortnahe vertragszahnärztliche Versorgung zu gewährleisten. Man werde dabei auch in Zukunft den Dialog mit der Politik suchen, betont die KZBV in ihrer Stellungnahme, müsse in der aktuellen Debatte aber unmissverständlich festhalten: „Die Wiedereinführung einer Bedarfszulassung beziehungsweise von Zulassungsbeschränkungen ist nach alledem für den vertragszahnärztlichen Bereich als nicht geeignetes, untaugliches und nicht erforderliches Mittel strikt abzulehnen.“ sth APPROBATIONEN 2015–2022 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 NBL ABL Abb.: In den alten und neuen Bundesländern läuft die Zahl der Approbationen auseinander. Während die Zahl der Approbationen in den alten Bundesländern im Jahr 2022 bei 2.216 lag – und damit rund 12,4 Prozent höher als in 2015 mit 1.972 – war in den neuen Bundesländern im selben Zeitraum eine umgekehrte Entwicklung zu verzeichnen. Hier lag die Zahl in 2022 mit 288 rund 10,3 Prozent unterhalb des Wertes aus 2015, als 321 Approbationen registriert wurden. Strukturelle Defizite in ländlichen Regionen können nicht seitens der zahnärztlichen Selbstverwaltung beseitigt werden. Hier sind Länder, Kommunen und der Bund gefordert, Defizite zu beseitigen und die Ansiedlung in diesen Regionen attraktiver zu gestalten. Aus der Stellungnahme der KZBV Quelle: KZBV

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