Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Dentales Trauma – Teile 4 und 5 Chirurgische und kieferorthopädische Aspekte der Therapie. Jeweils mit CMEFortbildung. SEITEN 40 & 48 Von der ZFA zur Kinderzahnärztin „Der zweite Bildungsweg war für mich der Jackpot!“ oder der lange Weg zur Approbation. SEITE 84 Der Politik die „Zähne zeigen“ Neue KZBV-Kampagne soll Zahnärzteschaft und Patienten gegen Einschnitte bei der Versorgung mobilisieren. SEITE 24 FEHLVERHALTEN IN SOZIALEN MEDIEN Wollen Sie das wirklich posten? AUSGABE 11 | 2023 zm 01.06.2023, Nr. 11

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EDITORIAL | 3 Lippenbekenntnisse und Worthülsen zu erwarten hat – falls dies überhaupt noch so ist. Wenn selbst seine ärztlichen Kollegen keinen Draht zu ihm finden, werden es die Zahnärztinnen und Zahnärzte erst recht nicht schaffen. Und wenn man also alle Hoffnung auf eine konstruktive Zusammenarbeit fahren lassen muss, stellt sich die Frage, wie man damit umgehen soll. Fundamentalopposition wird wenig bringen. Intelligenter Widerstand auf Basis von Fakten dürfte der sinnvollere Weg sein. Und das in dem Wissen, dass kein Gesundheitsminister für ewig in seinem Amt bleibt. Die KZBV hat sich dafür entschieden, diesem Kurs der Bundesregierung jetzt mit einer groß angelegten Kampagne zu begegnen, bei der vor allem die Patientinnen und Patienten mobilisiert werden sollen. Denn sie wissen von dieser desaströsen Politik leider immer noch ziemlich wenig. Das sollte sich ändern. Alle wichtigen Informationen zu der Kampagne finden Sie in dieser Ausgabe. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bei der Eröffnung des diesjährigen Deutschen Ärztetages in Essen einen Auftritt, der in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und ernüchternd war. Dass Lauterbach seine Reden immer häufiger ziemlich fahrig hält, ist man inzwischen fast schon gewohnt. Wobei er bei der ärztlichen Selbstverwaltung ja wenigstens noch persönlich zu besonderen Ereignissen erscheint; der Zahnärzteschaft wird diese Ehre nicht zuteil. Aber sein Umgang mit der von seinem Vorredner, BÄK-Präsident Klaus Reinhardt, sehr deutlich geäußerten Kritik, war bezeichnend für den desolaten Zustand der Beziehungen zwischen der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums und den Selbstverwaltungsorganen. Den von ihm im Gesetzgebungsprozess geäußerten Hinweis auf die Selbstverwaltung als Lobbyisten versuchte er zu entkräften, indem den Ärztinnen und Ärzten eine Rolle als „Lobbyisten für eine bessere Versorgung“ zuweisen wollte. Das war ein Fremdschäm-Moment. Aber deutlich schwerwiegender war Reinhardts sehr deutlich belegbarer Vorwurf, dass die Selbstverwaltungsorgane immer kurzfristiger in Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden, sprich keine qualifizierten Stellungnahmen mehr abgeben können – von der schieren Anzahl ganz zu schweigen. Da werden komplexe Gesetzentwürfe mit Fristen von weniger als einem Tag vorgelegt. Dies betrifftden ärztlichen wie den zahnärztlichen Bereich gleichermaßen. Deutlicher kann das Ministerium seine fehlende Wertschätzung für die Selbstverwaltung und deren Aufgaben nicht machen. Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit werden offenkundig als lästiges Beiwerk im Gesetzgebungsprozess empfunden. Dass dem SPD-Politiker sein Bekenntnis zur Freiberuflichkeit in seiner Rede lediglich ein paar lapidare Sätze oder besser Worthülsen wert war, spricht Bände. Dass sich an diesem im Sinne eines demokratischen Mitbestimmungsprozesses mehr als fragwürdigen Vorgehen etwas ändern wird, war von Lauterbach nicht zu hören. Im Gegenteil: Sein Ministerium wolle bei den laufenden und bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren „gute Werkstücke“ vorlegen, mit denen sich die Selbstverwaltung dann befassen darf. Dass sich die bisherigen Gesetzesentwürfe aus dem Hause Lauterbach durch eine große qualitative Güte ausgezeichnet hätten, wäre allerdings neu. Bei der Erstellung dieser Werkstücke würden „Praktiker und Wissenschaftler“ einbezogen, so der Minister. Wer diese ominösen Praktiker sein sollen, ließ er offen. Die ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften und Verbände gehören sicher nicht dazu. Bemerkenswert waren auch einige Dinge, die Lauterbach nicht angesprochen beziehungsweise ausgelassen hat. Die von seinem Vorredner angemahnte GOÄ-Reform fand er noch nicht einmal erwähnenswert. Welchen Stellenwert eine GOZ-Reform für ihn hat, dürfte damit klar sein. Der Zahnärzteschaft sollte sich also keine Illusionen darüber machen, was sie von diesem Gesundheitsminister Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 20 Mini-Seitenzahnbrücken Eine substanzschonende Alternative zu klassischen Brückenkonstruktionen 38 Der innere Schweinehund Die syrische Zahnärztin Hanan Faour war top vorbereitet auf ihren ersten Arbeitstag – nur nicht auf die deutschen Redensarten. MEINUNG 3 Editorial 8 Leitartikel 10 Leserforum POLITIK 12 Europatag der Bundeszahnärztekammer „Auf die Praxen darf keine Mehrarbeit zukommen!“ 16 Frühjahrsempfang von KZBV und BZÄK „Dieses Gesetz trifft die Falschen!“ 24 KZBV-Kampagne Patienten sollen Gesundheitspolitik jetzt die „Zähne zeigen“ 28 Telematikinfrastruktur Was Zahnarztpraxen zum Ablauf ihrer Konnektoren wissen sollten 58 Interview mit Detlef Kolbow von der LAG Berlin „Das ist ein Türöffner für die Mundgesundheit der Berliner Kinder“ 60 127. Deutscher Ärztetag BÄK-Präsident Klaus Reinhardt im Amt bestätigt 64 Umfrage zu Medizinstudierenden imPJ Lückenbüßer im Dauereinsatz 77 Ärztliche Approbationsordnung Medizinstudierende kritisieren „unfaire Prüfungsbedingungen“ 80 Inklusionstage 2023 Ebenerdige Duschen reichen nicht ZAHNMEDIZIN 20 Aus der Praxis für die Praxis Einpfeilerbrücke mit freier Auflage 40 Fortbildung „Dentales Trauma“ – Teil 4 Chirurgische Aspekte 48 Fortbildung „Dentales Trauma“ – Teil 5 Kieferorthopädische Aspekte 74 Aus der Wissenschaft Gibt es Grenzen der lateralen Kieferkammaugmentation? TITELSTORY 34 Fehlverhalten in sozialen Medien Ein unangemessener Kommentar ist schnell verschickt 37 Praxis-Profile in sozialen Medien Achtung: Die Welt liest mit! Inhalt zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (902)

INHALT | 5 30 Tramdepot wird Zahnklinik Ab dem Sommersemester 2024 kann man auch in Brandenburg Zahnmedizin studieren. TITELSTORY 34 Fehlverhalten in Sozialen Medien Zwischen Schweigepflicht und Netiquette – überlegen Sie lieber zweimal, welche Kommentare und Posts Sie veröffentlichen. PRAXIS 38 Interview mit der syrischen Zahnärztin Hanan Faour über deutsche Redensarten „Den inneren Schweinehund mag ich am liebsten“ 54 US-Studie zu Künstlicher Intelligenz ChatGPT reagiert besser auf Patientenfragen 66 Bewegungsabläufe am Behandlungsstuhl Die Kunst des bewussten Auflösens GESELLSCHAFT 30 Endlich Zahnmedizin studieren in Brandenburg Zum Sommersemester 2024 geht es los! 56 Kongress „WeACT Con“ für Nachhaltigkeit Das Gesundheitssystem muss grüner und resilienter werden 70 Ausstellung zum Approbationsentzug bei jüdischen Ärzten vor 85 Jahren „Fegt alle hinweg, die die Zeichen der Zeit nicht verstehen wollen“ ZMSTARTER 82 Markenentwicklung bei Neugründung Aus dem Kokon schlüpft ein wunderschöner Schmetterling 84 Interview mit Kinderzahnärztin Dr. Sabrina Reitz „Der zweite Bildungsweg war für mich der Jackpot!“ MARKT 87 Neuheiten RUBRIKEN 33, 73 Nachrichten 61 Formular 62 Termine 79 Impressum 81 Persönliches 106 Zu guter Letzt zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (903) Titelfoto: C Malambo/peopleimages.com – stock.adobe.com

Eine Korrektur von Zahnfehlstellungen auf sanftem und effektivem Weg liegt im Trend. Diverse Anbieter von Aligner-Schienentherapien umwerben Zahnarztpraxen und PatientInnen. Dabei gibt es große Unterschiede. AirSmile von Flemming Dental legt besonderen Wert auf die Qualität in den Prozessen und der Behandlung. Wir haben zwei Experten aus der Zahnmedizin die wichtigsten Fragen zu AirSmile gestellt: Mirka Zitzmann, Praxismanagerin und ZFA Frau Zitzmann, als Zahnarzthelferin im Bereich der Kieferorthopädie haben Sie bereits langjährige Erfahrungen mit verschiedenen Aligner-Therapien aus Anwendersicht gesammelt. Was ist Ihnen bei der Zusammenarbeit mit einem Aligner-Anbieter wichtig? Zitzmann: Bei der Zusammenarbeit mit einem Anbieter legen wir Wert auf persönliche und vor allem zahnmedizinisch qualifizierte Unterstützung. Das Aligner-System AirSmile hat uns in diesen Punkten überzeugt. Die Einführung in unserer Praxis wurde intensiv und partnerschaftlich begleitet. Auch im laufenden Betrieb – zum Beispiel beim Erstellen von Behandlungsplänen und dem IM FOKUS: AIRSMILE VON FLEMMING DENTAL Fertigen der AirSmile-Schienen – können wir uns auf hohe Qualität und eine schnelle Lieferung verlassen. Warum hat sich Ihre Praxis für ein System entschieden, das sich in erster Linie an Zahnärzte und nicht direkt an Patienten wendet? Zitzmann: Uns und unseren PatientInnen ist das medizinisch beste Ergebnis wichtig. Wir halten nichts von einer Dreieckskonstellation zwischen Aligner-System, PatientInnen und Zahnarztpraxen. Falls PatientInnen beispielsweise selbst Abdrücke von ihren Gebissen nehmen, kann viel schief gehen – im wahrsten Sinne des Wortes. Solche Behandlungsmethoden sind aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Die Aligner-Therapie in der Zahnarztpraxis Ein Expertengespräch

ADVERTORIAL Foto links: Fotostudio Backofen GmbH, Foto rechts: Christopher Sprenger *Das Angebot richtet sich an alle niedergelassenen, AirSmile zertifizierten Zahnärzt:innen in Deutschland. Die Therapieplanung muss bis zum 01.10.23 im Auftragsportal bestätigt sein. Der Rabatt bezieht sich auf Laborleistungen (exkl. MwSt. & Versand). Änderungen & Irrtümer sind vorbehalten. Was waren Ihre persönlichen Herausforderungen, bevor Sie mit dem ersten Fall gestartet sind? Zitzmann: Ehrlich gesagt hatten wir anfangs Bedenken, ob die Einführung der Aligner in unser Portfolio den laufenden Praxisbetrieb stören könnte. Auch stellten wir uns die Frage, wie intensiv die Onboardingphase für das Praxisteam aussehen würde. Im Nachhinein stellen wir fest, dass die Einführung von AirSmile innerhalb weniger Wochen reibungslos abgeschlossen werden konnte. Der Anbieter hat uns dabei optimal unterstützt. Wie hat sich Ihre Tätigkeit in der Praxis durch die Einführung der neuen Aligner-Therapie verändert? Zitzmann: Durch AirSmile kann unser Praxisteam mehr Verantwortung übernehmen. Meine Tätigkeiten sind abwechslungsreich: Als gelernte Zahnarzthelferin spreche ich zum einen mit PatientInnen über die individuellen Möglichkeiten der Therapie, zum anderen beschäftige ich mich auch mit dem digitalen Workflow des Systems, der uns die tägliche Arbeit erleichtert. Die Zahnmedizinische Prophylaxe Assistenz kann das Thema Schienentherapie ebenfalls leicht ansprechen und eine erste Beratung durchführen. Dadurch erweitert sich das Kompetenzfeld. Und schön ist es, wenn PatientInnen uns nach erfolgreicher Therapie ihre Zufriedenheit in Form eines neuen, selbstbewussten Lächelns widerspiegeln. Alexander Andreev, Clinical Expert bei Flemming Dental. Er verantwortet die Beratung, Zertifizierung und Betreuung neuer Zahnarztpraxen, die mit AirSmile starten wollen. Herr Andreev, wie läuft das Onboarding neuer Zahnarztpraxen bei AirSmile ab? Andreev: Für Interessierte bietet AirSmile eine ausführliche, unverbindliche und kostenfreie Beratung. Zahnarztpraxen, die sich dann für die Zusammenarbeit entschieden haben, durchlaufen bei uns ein qualifiziertes Zertifizierungsverfahren. Um ein hohes Niveau sicherzustellen, haben wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen ZahnärztInnen die AirSmile Akademie gegründet, ein spannendes und vielfältiges Kursprogramm. Die Kurse finden online und teilweise auch in Präsenz regional statt. Der AirSmile Basiskurs ist Grundvoraussetzung für alle Anwender, um mit AirSmile zu starten. Danach bieten wir ZahnärztInnen und ihren Praxisteams individuelle Aufbaukurse. Die Teilnehmenden erhalten dafür Fortbildungspunkte nach den Leitlinien der BZÄK/DGZMK. Wovon profitieren ZahnärztInnen noch? Andreev: Mir kommen direkt drei Aspekte in den Kopf: Die Praxis erweitert Ihr Portfolio um ein zukunftsorientiertes Produkt in der Kategorie Ästhetik, gewinnt neue PatientInnen und kann sich auf eine verantwortungsvolle Aligner-Behandlung verlassen. Benötigt die Anwender-Praxis zwingend einen Intraoralscanner, um die Aligner-Therapie anzubieten? Andreev: Aligner und Intraoralscanner ergänzen sich perfekt! Aus meiner Sicht lohnt sich die Investition, weil Praxisabläufe deutlich effizienter gestaltet werden können. Aber: Ein Intraoralscanner ist nicht zwingend erforderlich. Die Abdrücke können auch herkömmlich genommen werden. 3 Fragen an … Jetzt scannen und 25 Prozent sichern!* www.airsmile.de/kennenlernen Telefon: +49 341 331 579 - 00 Fax: +49 341 331 579 - 38 GETSTARTED Neukunden-Rabatt auf Ihren ersten AirSmile-Fall* 25%

Schon mit Bekanntwerden des Finanzstabilisierungsgesetzes (FinStG) hatte der scheidende Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer noch auf der Sommer-VV der KZBV den Unmut des Berufsstandes über die absolut kontraproduktive Gesundheitspolitik der Bundesregierung und die toxischen Inhalte des Gesetzes deutlich gemacht und Lauterbach zugerufen „Das Maß ist voll, es reicht, Herr Minister“ und angekündigt, dass sich die Zahnärzteschaft die willkürlichen Begrenzungen des Honorarwachstums und die Wiedereinführung der Budgetierung nicht tatenlos gefallen lassen und massiven Widerstand leisten werde. Wir alle wissen, dass der Gesundheitsminister der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut hat, als er bei der Einführung des FinStG verkündet hatte, es werde zu keinen Leistungskürzungen kommen und an die Zahnärzteschaft gerichtet süffisant von einem „Sparopfer“ gesprochen hat, als er für 2022 Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro und für 2023 von 340 Millionen Euro verkündet hat. Tatsache ist, dass darüber hinaus die zugesagten Mittel für die neue Parodontitisbehandlung einkassiert wurden und damit diese richtungsweisende präventive Behandlungsstrecke noch in der Einführungsphase konterkariert wurde. Dass die hier fehlenden Finanzmittel und die Honorarbegrenzungen die betriebswirtschaftliche Situation der Praxen gerade in Zeiten galoppierender Inflation, exorbitant hoher Energie- und massiv steigender Lohnkosten erheblich verschlechtern und das ohnehin fortschreitende Praxissterben noch beschleunigen würden, hat er ganz offensichtlich billigend in Kauf genommen. Verschärfend kommt hinzu, dass das Finanzloch der GKV mit dem FinStG keinesfalls gestopft worden ist, da Lauterbach nicht willens war, eine wirkliche Strukturreform der GKV in Angriff zunehmen. Insofern wundert es nicht, dass das Ministerium zum Ende des Monats Eckpunkte für ein FinStG-Folgegesetz vorlegen wird, von dem erneut nichts Gutes zu erwarten ist. Gemeinsam mit den KZVen hat die KZBV für diesen Zeitpunkt den Start einer bundesweiten Kampagne vorbereitet, die bis zum November, dem voraussichtlichen Ende des Gesetzgebungsverfahrens, dauern wird, mit der wir als Berufsstand „Zähne zeigen“ wollen und die Bevölkerung über die fatalen Folgen für die Zahn- und Mundgesundheit einerseits und die Sicherstellung der Versorgung andererseits aufklären und informieren wollen. Unterstützt von Bundeszahnärztekammer und Landeszahnärztekammern, dem Verband der medizinischen Fachberufe (VmF), dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der Wissenschaft und vielen anderen zahnärztlichen Organisationen wollen wir durch lautstarken öffentlichen Protest durch diese Kampagne und umfangreiche Aktionen und Berichterstattungen auf Landes- und Bundesebene deutlich machen, dass eine Fortsetzung der mit dem FinStG eingeleiteten stupiden Kostendämpfungspolitik das Gesundheitswesen und die zahnärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig schädigen wird und deshalb gestoppt werden muss. Darüber hinaus wird der Minister aufgefordert, die für September angekündigte Evaluation der Auswirkungen des FinStG auf die neue PAR-Strecke dazu nutzen, die Mittelkürzungen zurückzunehmen und rückwirkend wieder für die Versorgung freizugeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nicht alle in hoher Solidarität und mit großem persönlichen Einsatz, gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Studierenden und unseren Patientinnen und Patienten diese Kampagne unterstützen und an den regionalen Protestveranstaltungen teilnehmen, werden wir die negativen Folgen dieses und weiterer Gesetzgebungsverfahren nicht abwenden können. In den kommenden zwei Wochen werden Sie alle ein umfangreiches Kampagnenkit für Ihre Praxis erhalten, das vielfältige Materialien, Poster und Aufsteller erhält, um unsere Patientinnen und Patienten auf die Missstände aufmerksam zu machen und mit ihnen ins persönliche Gespräch zu kommen. Über Ihre KZV und die KampagnenWebsitezaehnezeigen.infowerden wir Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Patientinnen und Patienten aktuell informieren, über weitere Maßnahmen auf dem Laufenden halten und zu Aktionen per E-Mail und über Social-Media-Kanäle aufrufen. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, Ihren Protest und Ihren Unmut über die aktuelle Gesundheitspolitik direkt an Ihre Wahlkreisabgeordneten und die Entscheidungsträger aller Parteien auf Bundes- und Landesebene zu adressieren. Jeder von uns ist mehr als zuvor gefordert, in größtmöglicher Solidarität des Berufsstandes Widerstand gegen die völlig verfehlte Kostendämpfungspolitik des Ministers zu leisten, um weiteren und noch größeren Schaden von der zahnärztlichen Versorgung in unserem Land abzuwenden. Ich zähle auf Sie! Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Lesen Sie mehr zur neuen KZBV-Kampagne auf Seite 24. Jetzt heißt es „Zähne zeigen“ zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (906) 8 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, KZV-Baden-Württemberg

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Leserforum Vor einigen Wochen wurde meine Praxis per Mail aus Großbritannien kontaktiert: Ein Herr wolle für vier bis fünf Bekannte eine Gesundheitsreise organisieren und diesen Personen jeweils eine PZR und ein Bleaching zukommen lassen. Behandlungen von ausländischen Freunden und Bekannten einiger meiner Patienten (zum Beispiel Au-pairs) gab es in der Vergangenheit. Außerdem habe ich englische Patienten, die denselben Namen wie der Anfragende tragen. Nachdem wir einen entsprechenden Kostenvoranschlag geschickt haben, antwortete der Schreiber, er werde einen Verrechnungsscheck in Höhe des KVs schicken, wir sollten uns sofort zur Terminabsprache melden, wenn der Scheck bei meiner Bank eingelöst und der Betrag meinem Konto gutgeschrieben sei. Der Scheck kam auch, jedoch mit dem circa 14-fachen Betrag der geschätzten Kosten. Das hat mich dann doch stutzig gemacht und zu einer Internetrecherche veranlasst. Diese ergab folgenden Trick: Der Scheck wird erst mal von der einlösenden Bank gutgeschrieben, dies teilt man dem Schreiber mit, der wird dann in der Regel den überzahlten Betrag zurückfordern, mit der Begründung, der Scheck sei „aus Versehen“ zu hoch ausgestellt worden. Hat der Arzt/Zahnarzt den überzahlten Betrag direkt zurückgezahlt, wird er sein Geld wohl los sein. Die einlösende Bank, die den vollen Betrag erst mal gutschreibt, braucht nämlich in der Regel circa 14 Tage, um einen Scheck zu verifizieren. Ist der Scheck dann geplatzt, wird die Gutschrift seitens der Bank zurückgenommen und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Diese Masche wird wohl schon seit einiger Zeit bei Ebay-Käufen angewendet, in unserem Bereich habe ich bisher nichts davon gehört. Wir haben diesen Betrugsversuch inzwischen bei der Polizei angezeigt, ob dabei etwas herauskommt, wird man sehen. Im Nachhinein fällt die seltsame Mailadresse des Absenders auf, die aus Buchstaben und Zahlen ohne erkennbaren Sinn besteht. Außerdem hätte ich mich fragen können, ob in England kein Bleaching oder keine PZR durchgeführt wird. Darüber nachgedacht habe ich jedoch erst, als der Betrugsversuch offensichtlich wurde. Dr. Rüdiger Hofmann Marbach am Neckar Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, ebenfalls Erfahrungen mit solchen oder ähnlichen Betrugsversuchen gemacht haben, informieren Sie uns: leserbriefe@zm-online.de TRICKBETRUG Vorsicht bei Schecks aus dem Ausland Leserbrief zu einer neuen Betrugsmasche Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (908) Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (910) 12 | POLITIK EUROPATAG DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER „Auf die Praxen darf keine Mehrarbeit zukommen!“ Wie vorbereitet ist das deutsche Gesundheitswesen auf den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum? Und wo gibt es Knackpunkte? Für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) steht fest: Hier sind Korrekturen nötig. Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) kommt – ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission liegt seit Mai 2022 auf dem Tisch. Es geht um die Verwaltung und den Austausch von Gesundheitsdaten europaweit – und um deren Bereitstellung für Forschungs- und Innovationszwecke. Doch wie vorbereitet ist das deutsche Gesundheitswesen? Welchen Einfluss hat dieser Prozess auf Heilberufler und Patienten und wie fügt sich die in Deutschland geplante digitale Strategie in das Ganze? Diese Fragen standen im Zentrum des 18. Europatags der BZÄK, bei dem Vertreterinnen und Vertreter des Bundestags, des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der Wissenschaft sowie von Verbänden der Heilberufe und der Medizintechnologie diskutierten. Welche Auswirkungen hat der Vorschlag der EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitssystem? BZÄKPräsident Prof. Dr. Christoph Benz betonte, die Beratungen zum EHDS gingen jetzt auf europäischer Ebene in die entscheidende Phase. Parallel dazu habe das BMG seine Digitalstrategie für Deutschland angekündigt. Man müsse unterscheiden zwischen der Nutzung von Daten zu primären (persönlicher Zugang, Kurzakten, Standards) und zu sekundären Zwecken (Forschung und Innovation). Benz forderte, dass Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird kommen. Über die Folgen für das deutsche Gesundheitswesen diskutierten Experten auf dem Europatag der Bundeszahnärztekammer am 10. Mai in Berlin. BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz mahnte, dass man unterscheiden müsse, für welchen Zweck die Daten jeweils genutzt werden. Fotos: GEORG JOHANNES LOPATA-AXENTIS.DE

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14 | POLITIK zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (912) der EHDS die Prinzipien der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Datensicherheit wahren müsse. Gleiches gelte für das Arztgeheimnis. Auf die Praxen dürfe keine Mehrarbeit zukommen. Gesundheitsdaten dürften nur unter klaren Bedingungen und zum Zwecke einer gemeinwohlorientierten Forschung zugelassen werden. Vier ExpertInnen loteten die Folgen des EHDS für das deutsche Gesundheitswesen auf einer Paneldiskussion aus (siehe Foto Seite 12), moderiert von Jessica Hanneken (m.), BFS Finance. Prof. Dr. Sylvia Thun (2. v. r.), Direktorin für Digitale Medizin und Interoperabilität an der Charité, sah auch Chancen eines EU-Gesundheitsdatenraums. „Es geht um die Innovationsfähigkeit Deutschlands“, sagte sie. Interoperabilität könne die Medizin verbessern, zeigte sie sich überzeugt. Sie plädierte dafür, die Gesundheitsdaten zu nutzen. Gesundheitsschutz könne mit Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet werden, dazu sollten Zweckbindungen ausgeweitet werden. Gleichzeitig müssten die Patientenrechte an den Daten gewahrt bleiben. Thun befürwortet Opt-out-Lösungen. Das Wissen über Gesundheitsdaten müsse gestärkt und verfügbar gemacht werden. Wichtig sei, eine Interoperabilität von Systemen zu ermöglichen, dabei Rechtssicherheit zu schaffenund Haftungsrisiken einzuschränken. Um die Forschung zu unterstützen, befürwortete Thun eine Sekundärnutzung vonDaten. Nick Schneider (r.), Leiter des Referats 511 im BMG, versprach, die Aspekte der Patientensicherheit bereits im Vorfeld des Digitalgesetzes zu berücksichtigen. In Bezug auf die Sekundärdatennutzung sprach er sich dafür aus, einen „Metadatenkatalog“ darüber zu erstellen, welche Daten überhaupt existieren. Daten retten Leben „Digitalisierung braucht Daten“, brachte Robert-Martin Montag (2. v. l.), Vorsitzender der AG-Gesundheit der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der FDP und MdL Thüringen, seine Argumente auf den Punkt. „Daten zu nutzen, hört an der Grenze Deutschlands nicht auf.“ Was gemeinsame Standards betrifft, müsse die Politik noch Einiges umsetzen. Dr. Marc-Pierre Möll (l.), Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands BVMed Bundesverband Medizintechnologie, hob die Bedeutung von Gesundheitsdaten für die Medizintechnik hervor. „Daten retten Leben“, sagte er. Aber die Medizintechnik habe oft keinen Zugang zu Forschungsclustern. Viele Firmen verließen Deutschland, das habe enorme Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung und den internationalen Wettbewerb. In einer zweiten Runde ging es um Erwartungen der Gesundheitsberufe und der Patienten an den EHDS. BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler sprach sich im Namen der Zahnärzte generell für eine Opt-out-Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) aus, dies könne zu einer besseren Akzeptanz und zu mehr Nutzen führen. Nützlich für Patient wie Zahnarzt sei auch die Speicherung von Notfalldaten und des Medikationsplans. Wegen der hohen Sensibilität von Gesundheitsdaten sollten diese jedoch nur strukturiert und gemeinwohlorientiert der Forschung zukommen. Dr. Georg Kippels, MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestags-Gesundheitsausschuss, plädierte für einen Mentalitätswechsel in Deutschland. „Es kommt eine positive Welle aus Brüssel auf uns zu, kein Tsunami“, erklärte er. Die Patienten müssten aber aufgeklärt werden. Laura Nelde, Senior Consultant im Start-up Flying Health GmbH, hob vor allem die Nutzbarkeit digitaler Anwendungen wie der ePA hervor. pr In der zweiten Paneldiskussion debattierten Laura Nelde (r.), Senior Consultant im Startup Flying Health GmbH, Dr. Romy Ermler (2.v.r.) , Vizepräsidentin der BZÄK, und Dr. Georg Kippels (l.), MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss. BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert formulierte drei „Take-away-Messages“: Der EHDS müsse einfach zu handhaben sein. Die Bürokratie dürfe nicht stärker werden. Und für Zahnarztpraxen dürfe der EHDS keinen zusätzlichen Aufwand bringen, sondern „organisiert im Hintergrund ablaufen“. Fotos: GEORG JOHANNES LOPATA-AXENTIS.DE

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16 | POLITIK FRÜHJAHRSEMPFANG VON KZBV UND BZÄK „Dieses Gesetz trifft die Falschen!“ Auf ihrem Frühjahrsfest in Berlin machten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erneut klar, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) aus dem Hause Lauterbach komplett in die falsche Richtung geht: Es torpediert den Kampf der Zahnärzteschaft gegen Parodontitis und trifft somit am Ende die Falschen. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, wie maßlos enttäuscht wir über das GKVFinanzstabilisierungsgesetz sind, mit dem der Gesundheitsminister ohne Not die zahnärztliche Versorgung zur Zielscheibe kurzsichtiger Kostendämpfungspolitik gemacht hat“, machte der neue KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges gleich zu Beginn seiner Rede deutlich. „Das, was zuvor als Meilenstein für die Mund- und Allgemeingesundheit gefeiert wurde, hat dieses Gesetz quasi über Nacht und per Federstrich zur Disposition gestellt.“ Leidtragende dieser Politik seien die Patienten: „Ohne die erforderlichen finanziellen Mittel werden wir die neue Parodontitistherapie nicht flächendeckend auf ein hohes Niveau heben können. Das ist Sparen auf Kosten der Prävention, das ist Sparen auf Kosten der Gesundheit unserer Patienten!" Während in anderen Versorgungsbereichen die GKV-Ausgaben stetig gestiegen seien, habe die Zahnmedizin ihre Kosten um gut ein Drittel gesenkt. „Dieses Gesetz trifft die Falschen, denn wir sind ein effizient und nachhaltig wirtschaftender Versorgungsbereich“, betonte Hendges und appellierte an die Politik: „Nehmen Sie die im Gesetz verankerte Evaluationsklausel zur Parodontitisversorgung zum Anlass, um diese versorgungspolitische Katastrophe noch abzuwenden, und sorgen Sie dafür, dass die Budgetierung schnellstmöglich wieder abgeschafft wird!“ Er kündigte an, dass die Zahnärzteschaft sich für diese Ziele lautstark und öffentlich wahrnehmbar einsetzen werde. Sparen auf Kosten der Prävention und der Patienten „Zum einen gefährdet dieses Gesetz die Versorgung, zum anderen verschärft es die sowieso schon angespannte Lage beim Fachkräftebedarf“, bekräftigte BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz. KZBV-Chef Martin Hendges begrüßte rund 350 Gäste aus Politik und Selbstverwaltung beim Frühjahrsempfang von KZBV und BZÄK in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin. Foto: KZBV_Jan Knoff zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (914)

POLITIK | 17 Er wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Parodontitis eine sogenannte Signature-Erkrankung sei: „Es gibt sie, seitdem es Menschen gibt, und es wird sie immer geben. 140 Jahre haben wir Zahnärzte dieses Biest nicht in den Griff bekommen und jetzt, wo wir das geschafft haben, wird der PAR-Therapie der Garaus gemacht. Dabei sprechen wir von 0,3 Prozent der Gelder im GKVTopf für die Therapie einer Krankheit, die weit über den Mund hinaus greift.“ Die PAR-Behandlungsstrecke habe eine Anlaufzeit von drei Jahren, da habe jede Auszeit fatale Folgen. Weiter ging es mit dem nächsten Reizthema: investorengetragene Medizinische Versorgungszentren. Hier hatte die KZBV in mehreren Analysen und Gutachten nachgewiesen, welchen Gefahren Patienten ausgesetzt sind, wenn man Private-Equity-Fonds und Spekulanten die Versorgung überlässt. Hendges: „Die Fakten liegen heute alle auf dem Tisch.“ In Kenntnis der Gemengelage hätten sich mittlerweile viele ärztliche Organisationen klar gegen iMVZ gestellt, selbst aus dem Lager der Krankenkassen kämen immer mehr kritische Stimmen. Sehr eindeutig falle die Position der Länder aus: „Die GMK hat im März schon den insgesamt dritten Beschluss gefasst, der eine stärkere Regulierung von Investoren-MVZ von der Bundesregierung einfordert. Auch eine Initiative im Bundesrat ist in Arbeit.“ Niemand dürfe bei diesem Thema weiter die Augen verschließen, forderte Hendges: „Es ist höchste Zeit, den unverkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbreitung investorengetragener MVZ wirksam einzudämmen!“ So müsse man im zahnärztlichen Bereich den mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeschlagenen Sonderweg konsequent weitergehen. Was heißt, zahnärztliche MVZ dürfen nur innerhalb eines begrenzten Einzugsbereichs des Trägerkrankenhauses gegründet werden, und auch nur dann, wenn jenes auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt war. Um die Auswüchse zu stoppen, komme es dabei neben der räumlichen vor allem auf diese fachliche Begrenzung an. Von wegen Work-Life-Balance Wie Benz mit Blick auf die Studiendaten ausführte, entwickeln iMVZ in zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (915) „Zum einen gefährdet dieses Gesetz die Versorgung, zum anderen verschärft es die sowieso schon angespannte Lage beim Fachkräftebedarf", sagte BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz. Foto: KZBV_Jan Knoff „Kostendämpfung, die sich gegen Prävention und die notwendige Versorgung richtet und damit zulasten der Gesundheit der Versicherten geht, darf nicht Inhalt verantwortungsvoller und patientenorientierter Gesundheitspolitik sein.“ Martin Hendges DAS BMGZUM GKV-FINSTG „Kern des Gesetzes sind Finanzreformen in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Preisbildung von Arzneimitteln wird reformiert, die Honorierung von Ärzten verändert, die Finanzreserven der Krankenversicherung abgeschmolzen, der Apothekenabschlag erhöht. Damit wird ein 17 Milliarden Euro großes Defizit ausgeglichen, das die Vorgängerregierung hinterlassen hatte. Facharzttermine gibt es in Zukunft schneller, und Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden billiger.“ „Zahnarzthonorare: Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Gleichzeitig: Ausnahmen für Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung oder von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten sowie bei Parodontitisbehandlung bei Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf.“ Das BMG zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, Stand 27. Juli 2022

zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (916) 18 | POLITIK einem Radius von bis zu fünf Kilometern eine Sogwirkung auf Zahnärzte, die zulasten der Versorgung in den ländlichen Regionen geht. Aus den Deutschen Mundgesundheitsstudien I bis V wisse man aber, dass die Verfügbarkeit von Zahnärzten in der Fläche und der damit verbundene niedrigschwellige Zugang zur Versorgung ein Hauptgrund für die nachweislich hohe zahnärztliche Versorgungsqualität in Deutschland ist. Zudem hielten die oft in den Himmel gelobten Arbeitsbedingungen in MVZ nicht unbedingt der Realität Prüfung stand. MVZ seien als Arbeitgeber mitnichten „Helicopter-Chefs“. Benz: „Wenn man sich die Zahlen anschaut, geht es in iMVZ eher nicht familienfreundlich zu. Im Vergleich zu anderen Praxisformen arbeiten dort sehr viel weniger Angestellte in Teilzeit und auch die Fluktuation ist ausgesprochen hoch.“ Wie brachte es Hendges abschließend auf den Punkt? „Renditedruck und Profitgier haben dort, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, keinen Platz. Das, was hier aktuell passiert, muss dringend enden!" Das BMG will evaluieren und genau hinschauen Dass die Gespräche über das GKVFinStG schwierig waren – keine Frage, räumte Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, ein. Natürlich werde das BMG die Abrechnungsdaten genau evaluieren und schauen, welche Folgen die Zahlen auf die Versorgung haben, versprach sie. „Zahlen liegen aber erst im Herbst vor.“ Das BMG werde sich im Übrigen auch künftig dafür einsetzen, die Mundgesundheit weiter zu verbessern und dazu den Austausch mit den Zahnärzten suchen. Dittmar: „Unser Ziel ist, dass Zahnärzte ohne ökonomischen Druck ihre Arbeit verrichten können – ob in der Einzelpraxis, in Berufsausübungsgemeinschaften und ja: auch in Medizinischen Versorgungszentren. Ich bin mir sicher, dass wir zu einer sachgerechten Lösung kommen werden.“ ck LÄNDER BRINGEN INITIATIVE ZU IMVZ-REGULIERUNG EIN Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen MVZ stärker regulieren: Monopolstellungen einzelner Träger sollen verhindert und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung gestärkt werden. Dazu haben die drei Länder unter bayerischer Federführung eine gemeinsame Bundesratsinitiative entworfen. Der am 12. Mai in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz sieht vor: „ Die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die Patienten vor Ort. „ Krankenhäuser sollen künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Vorgesehen ist dabei die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche wie auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen KVen und KZVen. „ Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, etwa durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang. „ Disziplinarmaßnahmen sollen künftig auch gegen MVZ verhängt werden können und nicht nur gegen Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Stellen MVZ nicht sicher, dass ihre angestellten Ärzte den vertragsärztlichen Pflichten nachkommen, verlieren dann auch sie ihre Zulassung. „ Der Antrag liegt jetzt dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung vor. „Unser Ziel ist, dass Zahnärzte ohne ökonomischen Druck ihre Arbeit verrichten können – ob in der Einzelpraxis, in Berufsausübungsgemeinschaften und ja: auch in Medizinischen Versorgungszentren“, betonte Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG. Foto: KZBV_Jan Knoff

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zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (918) 20 | ZAHNMEDIZIN AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS Einpfeilerbrücke mit freier Auflage Jean Wyrobnik Mini-Seitenzahnbrücken sind eine substanzschonende Alternative zu klassischen Brückenkonstruktionen. Sie haben einen zementierten Anker und eine freie, nicht zementierte Auflage jenseits der Lücke als zweite Abstützung. Mein Bericht erstreckt sich über 27 Jahre klinische Erfahrung. Für kleine Brücken im Seitenzahngebiet sind zwei die Kaukraft aufnehmende Pfeiler erforderlich, wogegen die Abzugskräfte jedoch schwach sind, so dass eine einzige Zementierung ausreicht, damit die Brücke nicht abfällt. Diese Modellgussähnliche Auflage kann in einem Inlay oder in einer Füllung liegen – jedenfalls immer vollständig in Fremdmaterial. Die fertige Minibrücke besteht aus: „ dem zementierten Anker (Krone oder Inlay), gegebenenfalls verblendet, „ dem Brückenglied, in der Regel verblendet, und „ der freien, metallischen Auflage auf dem Zahn jenseits der Lücke. Die Minibrücke dient manchmal vorwiegend der horizontalen Abstützung. Kronen als Anker können distal oder mesial der Lücke sein; meine AnkerInlays lagen bisher alle distal. Ich empfehle die Beschränkung auf Prämolaren-große Lücken, wenn der Anker ein Inlay ist. Das Kariesrisiko bei einer Minibrücke ist vergleichsweise gering, denn bei einer Dezementierung löst sich die Brücke, woraufhin der Patient direkt zur Behandlung kommt. Die größte Sicherheit bietet die Krone, danach das dreiflächige Inlay, gefolgt vom zweiflächigen Inlay. Bei einer Krone als Anker ist mir keine Dezementierung bekannt. Seit 1996 übersehe ich 21 Fälle. Einen Abfall werte ich im Folgenden nur dann als Misserfolg, wenn die Brücke wegen Friktionsverlust nicht wieder eingliederbar ist. Aufgegliedert nach den Ankern ergeben sich (Stand April 2023) folgende Zeiten: „ sechs Kronen in situ nach durchschnittlich 7,6 Jahren (4, 11, 9, 4, 13 und 5 Jahre) „ zwei Kronen mit Failure: ein Verlust wegen PAR des Auflagenzahns nach einem Jahr, eine FrakMinibrücke bestehend aus dreiflächigem Inlay als Anker auf 27, die Auflage liegt in einem odInlay des Zahnes 25. Die Nachbeobachtungszeit beträgt aktuell 27 Jahre. Dr. Jean Wyrobnik Alt Niederursel 1, 60439 Frankfurt jwyrobnik@t-online.de Foto: Jean Wyrobnik Foto: Jean Wyrobnik

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22 | ZAHNMEDIZIN zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (920) tur der hemisezierten Wurzel des Ankerzahns nach neun Jahren „ fünf dreiflächige Inlays in situ nach durchschnittlich 10,6 Jahren (5, 8, 8, 15 und 17 Jahre) „ ein dreiflächiges Inlay mit Failure nach vier Jahren aufgrund einer Sekundärkaries „ fünf zweiflächige Inlays in situ nach durchschnittlich 13,6 Jahren (7, 7, 5, 27 und 22 Jahre) „ zwei zweiflächige Inlays mit Failure: eines nach circa fünf Jahren (unklar, Abfall) sowie nach 22 Jahren (Sekundärkaries) In den Abbildungen werden drei Fallbeispiele vorgestellt, bei denen alle Brücken noch in situ sind: Einpfeilerbrücken gelten bei den gesetzlichen Kassen als „nicht anerkannte Versorgungsform“ und werden somit nicht bezuschusst. Patienten sollten deshalb ausführlich aufgeklärt werden, sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich. Die Auflage könnte zum Beispiel analog als zweiflächiges Inlay berechnet werden. Zusammenfassung Die vorgestellte Seitenzahn-Einpfeilerbrücke mit freier Auflage als zweite Abstützung hat – basierend auf eigenen klinischen Erfahrungen – eine Prognose von circa fünf bis 20 Jahren und kann eine substanzschonende und wenig invasive Alternative zu konventionellen Brücken und Implantaten darstellen. Abb. 1a: Modell von Patient 1 mit Ankerkrone 15, Auflage auf dem 17 in einer Kunststofffüllung Abb. 1b: Patient 1 nach einer Nachbeobachtungszeit von neun Jahren; Nebenbefund: vor dem Abdruck gelegte Tunnelfüllung distal an 14 (vital) Abb. 2a: Patient 2 mit Ankerkrone auf 46 undAuflage auf dem 44 in einer Kunststofffüllung Abb. 2b: Nachbeobachtung nach13 Jahren Abb. 3a: Interessanter Fall eines jugendlichen Patienten mit Nichtanlage von 12 und 22 und lückiger Front: Die Canini sind flach und schneidezahnähnlich. Kieferorthopädischer Lückenschluss durch Mesialisierung der Eckzähne und der Prämolaren – unter Öffnung von Lücken zwischen den zweiten Prämaloren und den ersten Molaren von ungefähr einer Prämolarenbreite. Abb. 3b: Zur horizontalen Abstützung wurden diese Lücken mit zwei Minibrücken versorgt. Die zementierten Anker sind mo-Inlays in den Sechsern, die Auflagen liegen auf od-Inlays in den Fünfern. Alle vier Inlays wurden nach einem Abdruck gefertigt. Abb. 3c: Die Nachbeobachtungszeit betrug sieben Jahre. Fotos: Jean Wyrobnik

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24 | POLITIK KZBV-KAMPAGNE Patienten sollen Gesundheitspolitik jetzt die „Zähne zeigen“ Aus Protest gegen die Kostendämpfungspolitik von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den damit verbundenen Versorgungseinschränkungen startet die KZBV zusammen mit den KZVen jetzt die bundesweite Kampagne „Zähne zeigen“. Ziel: Die Patienten gegen die Sparpolitik der Regierung mobilisieren. Trotz erheblichen Widerstands seitens der standespolitischen Organisationen trat Im November des vergangenen Jahres das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG) aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Kraft. Dessen Ziel sollte es sein, damit die wachsenden Finanzlöcher in der GKV zu stopfen. Entgegen allen vorherigen Behauptungen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen, wurde die gesetzliche Budgetierung zahnärztlicher Leistungen aber wieder eingeführt. „Und das, obwohl der Anteil an den Gesamtausgaben der GKV für die vertragszahnärztliche Versorgung durch die präventionsorientierte Ausrichtung seit Jahren kontinuierlich gesunken ist“, wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) betont. Mit dem GKV-FinStG würden die Mittel für zahnärztliche Leistungen ab 2023 durch eine strikte Budgetierung begrenzt und damit die erforderlichen Finanzmittel für die dringend notwendige und erst im Juli 2021 in den GKV-Leistungskatalog aufgenommene neue präventionsorientierte Parodontitistherapie zur Disposition gestellt, so die KZBV weiter. Es wird zudem befürchtet, dass das GKVFinStG nur der Anfang einer auf Dauer angelegten Kostendämpfungspolitik sein könnte. Bis Ende Mai war das Bundesgesundheitsministerium gesetzlich dazu verpflichtet, weitere Empfehlungen für Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorzulegen und dabei insbesondere die Ausgabenseite in den Blick zu nehmen. Im September steht dann die Evaluierung der PAR-Regelungen an. Drohende Versorgungseinschnitte sollen erklärt werden Mit der bundesweiten Kampagne „Zähne zeigen“ will die KZBV deshalb in den nächsten Monaten gemeinsam mit den KZVen der Länder und im Schulterschluss mit der Bundeszahnärztekammer, den Länderzahnärztekammern und Verbänden auf die Folgen der Politik der Bundesregierung aufmerksam machen. Dabei sollen alle Patientinnen und Patienten sowie die Zahnarztpraxen zur Unterstützung aufgerufen und über die langfristigen Folgen der Budgetierung für die Versorgung aufgeklärt werden. „Die Finanzlöcher in der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer größer. Doch statt mutig anzupacken und das System wirksam zu reformieren, begrenzt die Politik die Mittel für zahnärztliche Leistungen durch strikte Budgetierung und das trotz der einzigartigen Erfolge der Prävention in der zahnärztlichen Versorgung und der damit über die letzten Jahrzehnte erzielten Einsparungen für das Gesundheitssystem. Verlierer sind am Ende unsere Patientinnen und Patienten. Dem können wir nicht tatenlos zuschauen. Mit unserer Kampagne zeigen wir gemeinsam Zähne gegen diese Politik und rufen alle Patientinnen und Patienten sowie die Praxen auf, sich an der Aktion zu beteiligen“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender der KZBV, zum Kampagnenstart. Zentrale Plattform der Kampagne ist die Website zaehne zeigen.info, auf der sich Patientinnen und Patienten, aber zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (922) Die Website zaehnezeigen.info soll die zentrale Anlaufstelle der Kampagne sein. Foto: KZBV

POLITIK | 25 zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (923) Mit diesem Plakatmotiv will die KZBV auf die drohenden Einschnitte bei der regionalen Versorgung aufmerksam machen. Foto: KZBV

26 | POLITIK zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (924) Die gekürzten Mittel für die Parondontitistherapie stehen im Mittelpunkt der KZBV-Kampagne. Foto: KZBV

POLITIK | 27 zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (925) auch Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter über die Folgen des GKV-FinStG für die Patientenversorgung informieren können. Gleichzeitig soll dort dazu aufgerufen werden, sich selbst direkt an ihre eigenen Wahlkreisabgeordneten und politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden, um darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspolitik der Patientenversorgung schade und ein Ende finden müsse. Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte erhalten aktuell und in den kommenden Wochen bundesweit Informationspakete, verbunden mit der Bitte, diese in ihren Praxen zu verwenden. Die Pakete enthalten zwei Versionen des DIN-A2Plakats, zwei Versionen Thekenaufsteller, drei Versionen Postkarten mit je 35 Exemplaren, 100 Exemplare sechsseitige Infoflyer im Format DIN A6 sowie 15 Buttons zum Anheften. Außerdem sind digitale Inhalte für Social Media, die Homepage & Co. über die Kampagnen-Website erhältlich. Leicht verständliche Erklärtexte für die Patienten Auf den blau-weißen Plakaten thematisieren konkrete Leitsätze die drohenden regionalen Versorgungsprobleme („Versorgung örtlich betäubt“) und die begrenzten Mittel zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis („Diagnose Sparodontose“ oder „Von dieser Gesundheitspolitik bekommt man Zahnfleischbluten, Herr Lauterbach“). Leicht verständliche Statements und Erklärtexte helfen bei der Vermittlung der konkreten negativen Auswirkungen des GKVFinanzstabilisierungsgesetzes und weiterer sich in der Planung befindlicher Spargesetze. Mittels QR-Codes kann von den Materialien direkt die Kampagnenseite erreicht werden. Zusätzlich soll ein anschauliches Erklärvideo die Zielsetzung und Handhabung der Kampagne im Praxisteam erkären. Flankiert werden diese Maßnahmen von einer Social-MediaAktion auf Twitter und Instagram, die unter dem Hashtag #zähnezeigen mit Bildern von Gebissen der Nutzer Aufmerksamkeit erzeugen sollen. Die KZVen werden darüber hinaus in ihren Bundesländern umfassend die regionale Presse über die Kampagne informieren. Ziel ist es, insbesondere in den Sommermonaten eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit herzustellen und Druck auf die Politik auf Lokal-, Landesund Bundesebene auszuüben, um damit die weitere Gesetzgebung zu beeinflussen. sr Über den QR-Code landen Interessierte auf der KampagnenWebsite zaehnezeigen.info. Dort finden sie weitere Informationen rund um die bundesweite Kampagne. aera-online.de Mit AERA-Online spare ich bis zu 50 % meiner Materialkosten. Clever, einfach und kostenfrei!

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