Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Gelungene Digitalisierung Interview: Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) bringt echte Vorteile. SEITE 19 Frauen in der Zahnmedizin Früher waren Mund und Zähne eine Männerdomäne. Und heute: Bedeutet Parität auch Gleichberechtigung? SEITE 22 Inflationsausgleichsprämie Sehen Sie die Prämie als Investition: So wertschätzen Sie Ihr Team und binden es gleichzeitig an die Praxis. SEITE 8 Stillen und Mundgesundheit AUSGABE 03 | 2023 zm 01.02.2023, Nr. 03

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte, eins ist klar: Vorteile bei zahneins müssen Sie nicht mit der Lupe suchen. Wenn Sie auch bei eins anfangen wollen, bewerben Sie sich auf karriere.zahneins.com. Wir freuen uns auf Sie! Wir sind mit 2.400 Mitarbeitenden an 80 Standorten Deutschlands führendes PraxisNetzwerk. Was unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte überzeugt hat, bei zahneins in einer Partnerpraxis anzufangen? Attraktive Perspektiven, hochinteressante Weiterbildungsangebote – und das Hand in Hand mit ausreichend Zeit für Freunde und Familie. Denn: Bei zahneins sind Sie nicht irgendeine Nummer, sondern die Nummer eins! Dr. Jana Kleinschmidt, Standort Augsburg „Bei zahneins passt sich der Job meinem Leben an – und nicht umgekehrt. Zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeitmodellenund einer 4-Tage-Wochesowie der Möglichkeit meiner beruflichen Weiterentwicklung durch Curricula, Masterprogramme und Hospitationen.“ Bassel Ayoub, Standort Tiengen „DurchKommunikationstrainings, demTraineeprogrammund einemattraktiven Umzugsbonushabe ich in Tiengen schnell auch ein berufliches Zuhause gefunden.“ Monsi Ciko, Standort Ulm „Schon in meiner Assistenzzeit habe ich eine eigene Assistenz: zahneins! Hier wird Zusammenarbeit durch meinen Mentor undAustausch mit anderenwirklich gelebt.“ Jennifer Weickgenannt, Standort Wiesbaden „zahneins hat mich mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Führungstrainings und Einblicken in dieverschiedensten Partnerpraxenauf das nächste Level gebracht.“ Dr. Peter Schütte, Standort Frankfurt „Zusammen eins. Als Experte für Ästhetik und Implantologie schätze ich den Austausch im zahneins Netzwerk – und die Möglichkeit mich auf meinezahnärztliche Tätigkeit konzentrieren zu können. “ WIR UNTERSTÜTZEN SIE! 0160 93110701 Zahnärztlich geführt.

EDITORIAL | 3 EHDS, cui bono? Die Digitalisierung macht natürlich auch vor der zm nicht halt. Am 1. Januar sind wir mit unserem neuen Nachrichtenportal an den Start gegangen. Aber bei einer neuen technischen Basis steckt manchmal der Teufel im Detail. An dieser Stelle möchte ich deshalb um Entschuldigung für eventuell entstandene Probleme mit unserem CME-Bereich auf zm-online.de bitten. Diese traten vor allem in der ersten Januar-Woche auf. Zusammen mit unserem Verlag konnten wir diese inzwischen beseitigen. Sollten Ihnen in unserem Nachrichtenportal noch Dinge auffallen, die nicht so funktionieren wie gewünscht, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an zm-online@zm-online.de. Wir kümmern uns umgehend darum. Versprochen! Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Europa schreitet mal wieder voran. Eine der neuesten Initiativen der EU im Gesundheitsbereich ist der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, kurz EHDS). Die Idee dahinter ist kurz gesagt eine Vereinheitlichung der in den EU-Staaten erfassten Gesundheitsdaten, um diese besser austauschen und verknüpfen zu können. Die EU-Kommission erhofft sich davon eine verbesserte Versorgung sowie einen Innovationsschub bei der Gesundheitsforschung und in den Biowissenschaften. Das klingt erst einmal gut. Aber wie immer bei solch umfangreichen und vielschichtigen Projekten ist es erforderlich, genauer hinzuschauen und die Frage zu stellen: Cui bono? Der leichtere Austausch von Gesundheitsdaten über Ländergrenzen hinweg birgt aus Patientensicht zunächst einmal eine Reihe von Vorteilen – vor allem vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden Mobilität der EU-Bevölkerung. Immer vorausgesetzt, Patientinnen und Patienten behalten die Hoheit über ihre Daten. Diese Datenhoheit soll gewährleistet sein, verkündet die EU-Kommission. Genau hinschauen muss man aber bei dem Unterpunkt der Initiative, wonach die Gesundheitsdaten besser für Forschung, Innovation und Politikgestaltung, etwa im Bereich Public Health, genutzt werden sollen. Auch hier gibt es natürlich viele positive Aspekte. Hellhörig werden muss man aber bei dem überaus großen Interesse der Industrie an den Daten. Der Industrieeinfluss auf die Entscheidungen der EU-Kommission ist bekanntermaßen schon von jeher nicht zu unterschätzen. Und jüngste Korruptionsvorfälle im EU-Parlament haben das Vertrauen in die europäischen Institutionen diesbezüglich nicht gerade gestärkt. Das Spannungsfeld zwischen einer hohen Datensicherheit auf der einen Seite und dem sehr großen Interesse der Industrie, der Forschungseinrichtungen und der nationalen Behörden an der Nutzung von möglichst umfangreichem Datenmaterial auf der anderen Seite, ist also erheblich. Bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens und dem daraus resultierenden Einfluss auf die nationalen Gesundheitswesen ist daher genau darauf zu achten, welche Interessen bedient werden sollen. Abzusehen ist natürlich auch, dass die Entwicklung von europäischen Datenstandards vor demHintergrund der höchst unterschiedlichen Ausbaustufen in Sachen Digitalisierung der einzelnen EU-Staaten eine Herkulesaufgabe werden dürfte. Vor allen Dingen darf das in der Folge nicht dazu führen, dass die Datenerhebungen auf der Ebene der Gesundheitsberufe weitere Mehrbelastungen erzeugen. Mehr Bürokratie ist das, was wir in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern amwenigsten brauchen. Auch hier gilt es, wachsam zu bleiben und gegebenenfalls Widerstand zu formieren, sollte sich das abzeichnen. Klar ist, dass der Digitalisierungsdruck auf die nationalen Gesundheitssysteme steigen wird. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 26 Digitale Gesundheitsanwendungen Apps auf Rezept waren ein großes Versprechen. Dass sie von den Versicherten nicht angenommen werden, hat seine Gründe. 43 FBT „Die zweite Chance“ – Teil 2 Lösungen bei Atrophie, Optionen nach Implantatverlust und Gerüstimplantate für schwierige Fälle. Drei neue CME-Fortbildungen. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel GESELLSCHAFT 22 Frauen in „Geschichte und Gegenwart“ der Zahnmedizin und Medizin Parität ist nicht Gleichberechtigung 37 Museum für Naturkunde Gera Eine PZR für Mammutzähne 74 Ärzte helfen in Gambia Aus einer Rallye entstand unser Hilfsprojekt ZAHNMEDIZIN 32 100 Jahre IDS Intraoralscanner als Multifunktionswerkzeug 43 Fortbildung „Die zweite Chance – wenn der konventionelle Weg nicht zum Erfolg führt“ – Teil 2 44 Patientenspezifische Gerüstimplantate als Chance für schwierige Fälle 52 Therapieoptionen nach Implantatverlust und Prävention von Folgeschäden 64 Zygoma-Implantate — eine Lösung für den atrophen Oberkiefer 70 Endodontologie Pulpotomie nach traumatischer Kronen-Wurzel-Fraktur TITELSTORY 12 Stillen und Mundgesundheit 16 Zahnärzte sollten grundsätzlich zum Stillen raten PRAXIS 8 Finanzielle Entlastung für Mitarbeiter Was taugt die Inflationsausgleichsprämie? 34 Erfolgreiches Onboarding – Teil 2 Diese eine Praxis ist anders! Inhalt zm Nr. 03, 01.02.2023, (98)

INHALT | 5 37 Eine ganz spezielle PZR Geras paläontologischer Schatz strahlt in neuem Glanz. Mit einer Spezialbehandlung gelang die Konservierung von Mammutzähnen. TITELSTORY 12 Stillen und Mundgesundheit Wie sich Stillen auf die Mundgesundheit von Kindern auswirkt und was Zahnärzte Müttern empfehlen sollten. POLITIK 19 Interview mit Martin Hendges und Sabine Zude „Das EBZ hat bei der Digitalisierung eine Schlüsselposition“ 26 Auswertung des GKV-Spitzenverbands „Apps auf Rezept“ sind noch nicht in der Versorgung angekommen 30 Pläne der EU-Kommission Ein einheitlicher Gesundheitsdatenraum für Europa 38 Zertifizierung von Medizinprodukten EU-Kommission für längere Übergangsfristen MARKT 80 Neuheiten RUBRIKEN 60 Termine 62 Formular 69 Impressum 77 Persönliches 78 Bekanntmachungen 98 Zu guter Letzt zm Nr. 03, 01.02.2023, (99) Titelfoto: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Dezember 2021 sein Amt angetreten hatte, konnte man den Eindruck gewinnen, er habe nur ein Leib- und Magenthema: Die Corona-Pandemie. Dass Sie mich nicht falsch verstehen: Die Bekämpfung einer Pandemie gehört natürlich zu den vorrangigen Aufgaben eines Gesundheitsministers. Gleichwohl gibt es aber bekanntermaßen noch eine ganze Reihe anderer Probleme im Gesundheitswesen, die es anzupacken gilt. Und viele werden nicht kleiner oder verschwinden gar, wenn man sie liegen lässt – im Gegenteil: Manche Probleme wachsen innerhalb kürzester Zeit derart, dass es kaum noch möglich ist, ihrer Herr zu werden. So geschehen beim Einfluss von Finanzinvestoren auf die deutsche Patientenversorgung. 1.430 Medizinische Versorgungszentren gibt es in der zahnärztlichen Versorgung derzeit in Deutschland, 27 Prozent davon sind investorengetragene MVZ (iMVZ) – Tendenz steigend. Zum Vergleich: Vor Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Jahr 2015 belief sich die Zahl der MVZ in Deutschland auf gerade einmal 28. Dieses explosionsartige Wachstum und das große Interesse von versorgungsfremden Investoren lassen sich nur dadurch erklären, dass es anscheinend viel Geld mit MVZ zu verdienen gibt. Der von der KZBV seit Jahren angemahnte politische Handlungsbedarf, den auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder einstimmig sehen, wird nun offenbar auch vom Bundesgesundheitsminister erkannt. In gewohnt markigen Worten hat er den Finanzinvestoren plötzlich den Kampf angesagt: „Profitorientierte Ketten von Arztpraxen feiern wahrscheinlich ihr letztes schönes Weihnachten. Schon bald kommt das Ende. Weniger Gier, mehr Menschlichkeit braucht unser Gesundheitssystem“, verkündete der SPD-Politiker vollmundig pünktlich zumWeihnachtsfest via Twitter. Und in der Wochenzeitung „Die Zeit“ ergänzte er: „Bislang beobachten wir, dass internationale Firmen zum Beispiel Praxen in der Augenheilkunde, von Zahnärzten und in der Dialyse übernehmen, um damit Geld zu machen. Das müssen wir dringend unterbinden. Wir wollen keine Investoren-Medizin. Medizin ist eine Fürsorge auf Grundlage der Wissenschaft. Keine Ware des Kapitalismus.“ Man möchte sich verwundert die Augen reiben ob dieses deutlichen Bekenntnisses. Bereits unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn hat die KZBV regelmäßig vor den Gefahren, die von den iMVZ auf die Patientenversorgung ausgehen, gewarnt. Wir haben es aber nicht bei mahnenden Worten belassen, sondern sie mit detaillierten Analysen und Gutachten sachlich untermauert. Denn die Zahnärzteschaft hat schon früh das drohende Unheil erkannt, wurde aber teilweise dafür nach dem Motto belächelt: „Der Markt regelt das schon, Hauptsache, es wird versorgt.“ Inzwischen hat auch die Ärzteschaft die Gefahren erkannt, wie die jüngsten Forderungen der Bundesärztekammer belegen. Die Forderung ist klar: Der Zustrom großer Finanzinvestoren und Private Equity über den Aufkauf von meist kleinen und maroden Krankenhäusern und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Gründung von iMVZ muss gestoppt werden. Wenn überhaupt sollten Krankenhäuser künftig nur dann innerhalb eines bestimmten räumlichen Einzugsbereichs um das Krankenhaus herum berechtigt sein, zahnärztliche MVZ zu gründen, und nur, wenn sie auch schon vorher einen fachlichen Bezug zur zahnärztlichen Versorgung hatten. Neben dieser räumlich-fachlichen Gründungsbeschränkung braucht es dringend mehr Transparenz im Investoren-Dickicht. Erklärtes Ziel muss sein, die grassierende Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung nachhaltig zu unterbinden. Hier ist nun eindeutig der Gesetzgeber gefragt, umgehend regulatorisch tätig zu werden. Gut, dass dies der Minister endlich erkannt hat und medienwirksam ins Zentrum seines „Weihnachtsinterviews“ mit der BILD-Zeitung gesetzt hat. Diesen Ankündigungen müssen jetzt konsequent Taten folgen und gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden. Wir dürfen gespannt bleiben Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Jetzt müssen Taten folgen! zm Nr. 03, 01.02.2023, (100) 6 | POLITIK Foto: Jan Knoff

1 Für sofortige Schmerzlinderung bis zu 2x täglich mit der Fingerspitze auf den empfindlichen Zahn auftragen und für 1 Minute sanft einmassieren. 2 Nathoo S et al. J Clin Dent 2009; 20 (Spec Iss): 123–130. 3 Docimo R et al. J Clin Dent 2009; 20 (Spec Iss): 17–22. 4 Im Vergleich zur vorherigen Formel, in vitro Säurebeständigkeit nach 5 Anwendungen, Data on File, Colgate-Palmolive Technology Center (2021). 5 In vitro Studie, konfokale Bilder nach 5 Anwendungen im Vergleich zu einemMitbewerber, Data on file, November 2021. Scannen Sie hier, um mehr zu erfahren oder besuchen Sie cpgabaprofessional.de für weitere Informationen: •60.5%sofortige1 Schmerzlinderung ab der ersten Anwendung2 •80.5%klinisch bestätige Linderung der Schmerzempfindlichkeit nach 8 Wochen3 • Verbesserte Resistenz der Versiegelung auch bei Säureangriffen • ÜberlegenderVersc der Dentintubuli5 elmex® SENSITIVE PROFESSIONAL Zahnpasta Einzigartige PRO-ARGINTechnologie jetzt mit Zinkphosphat Sofortige1 und lang anhaltende Schmerzlinderung2,3 NEU: verbesserte Säureresistenz4 NEU: Zinkphosphat PRO-ARGIN Technologie 4 hluss VERBESSERTE FORMEL

8 | PRAXIS zm Nr. 03, 01.02.2023, (102) FINANZIELLE ENTLASTUNG FÜR MITARBEITER Was taugt die Inflationsausgleichsprämie? Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Nach Kurzarbeitergeld, Corona-Bonus, Energiepreispauschale & Co. gibt es für Arbeitgeber jetzt die Möglichkeit, ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei auszuzahlen. Die Prämie kommt in jedem Fall zu 100 Prozent an und ist auch für angestellte Angehörige zulässig. Sie haben dieWahl zwischen keiner Zahlung, Teilzahlungen oder der Möglichkeit, 3.000 Euro vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 voll auszuschöpfen. Sie müssen diese Prämie natürlich nicht zahlen, aber sie kann sie strategisch unterstützen – etwa bei anstehenden Lohnverhandlungen. Für die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie muss der Zahnarzt als Arbeitgeber seiner angestellten ZFA oder seiner angestellten Zahnärztin zusätzlich zum Gehalt bis zum 31. Dezember 2024 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise Zuschüsse oder Sachbezüge bis maximal 3.000 Euro zuwenden und diese im Lohnkonto aufzeichnen. Die Prämie kann pro Arbeitnehmer bezahlt werden, egal ob er in Voll- oder in Teilzeit tätig ist. Weiterhin sind Auszahlungen an Aushilfen, Azubis, Mini-Jobber (ohne Anrechnung auf die MinijobGrenze) sowie in Beschäftigungsverbot oder in Mutterschutz befindliche Beschäftigte möglich. Bedenken Sie den Gleichbehandlungsgrundsatz! Grundsätzlich können Sie unterschiedliche oder auch gar keine Prämien an Ihre Arbeitnehmer zahlen. In diesem Zusammenhang weisen wir aber auf den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung hin, wonach gleiche Arbeitnehmer auch gleich zu behandeln sind. Ignorieren Sie diesen Anspruch, müssen sie damit rechnen, dass betroffene Arbeitnehmer den Rechtsweg beschreiten. Die Inflationsausgleichsprämie ist arbeitsverhältnisbezogen ausgestaltet. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer der zwei Arbeitsverhältnisse hat — zum Beispiel ein sozialversicherungspflichtiges bei Arbeitgeber A und einen Minijob bei Arbeitgeberin B — die InflaZiel des Gesetzgebers ist es, die Arbeitnehmer wegen der Inflation finanziell zu entlasten. Foto: Maria Fuchs – stock.adobe.com

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10 | PRAXIS zm Nr. 03, 01.02.2023, (104) tionsausgleichsprämie grundsätzlich von beiden in voller Höhe erhalten darf, im Ergebnis also maximal 6.000 Euro. Übernimmt ein Zahnarzt zum Beispiel zum 2. Januar 2024 eine Praxis von seinem Vorgänger, dann handelt es sich um einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB, so dass von einemWeiterbestehen des bisherigen Arbeitsverhältnisses auszugehen ist. Hier liegen also keine zwei verschiedenen Arbeitgeber vor. Der Übernehmer muss deshalb sorgfältig prüfen, ob der Abgeber 2022 und/oder 2023 bereits Inflationsausgleichsprämien geleistet hat. Diese muss er vomMaximalbetrag von 3.000 Euro abziehen und darf seinerseits begünstigt nur den Restbetrag ausbezahlen, gegebenenfalls 0 Euro. Zum aktuellen Zeitpunkt haben Sie als Inhaber leider weder die Möglichkeit, die Prämie steuerfrei zu erhalten noch einen Anspruch auf gleichgeartete steuerliche Entlastung. Nur wenn Sie in einer MVZ-GmbH angestellt sind, dürfen Sie sich eine begünstigte Inflationsausgleichsprämie wie an fremde Arbeitnehmer auszahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie alleiniger Eigentümer aller GmbH-Anteile sind. Die begünstigte Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist auch für in der Praxis beschäftigte Angehörige möglich. Wie immer müssen Sie in solchen Fällen aber darauf achten, dass die Zahlung einem sogenannten Fremdvergleich standhält: Haben Sie einen Familienangehörigen mit 520 Euro beschäftigt, gilt die Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit für die Inflationsausgleichsprämie nur dann, wenn Sie auch familienfremden Minijobbern die Prämie mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Im Zweifel sollten Sie hier eher zurückhaltend sein, da bei einer Nichtanerkennung sonst gegebenenfalls das gesamte Jahresgehalt steuer- und beitragspflichtig wird. Brutto für netto — ohne Arbeitgeberanteil Nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Prämien sind begünstigt. Das heißt: Die Inflationsausgleichsprämie darf nicht als Ersatz für laufendes Gehalt oder für Sonderzahlungen erfolgen, auf die bereits ein Rechtsanspruch besteht. Das sind zum Beispiel Zahlungen als Ausgleich für Überstunden, für eine bereits zugesagte (Umsatz-)Prämie oder für Urlaubsgeld, auf das ein Rechtsanspruch besteht. Haben Sie allerdings bisher Sonderzahlungen geleistet, wie zum Beispiel ein 13. Gehalt und sich dabei stets den Freiwilligkeitsbehalt rechtssicher zusichern lassen, können solche freiwilligen Sonderleistungen — auch teilweise — durch die Inflationsausgleichsprämie ersetzt werden. Wie immer sollten Sie eine sogenannte betriebliche Übung unbedingt vermeiden. Das heißt, Sie sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Zahlung freiwillig erfolgt und auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch darauf entsteht. Um in solchen Fällen rechtssicher aufgestellt zu sein, empfehlen wir die Abstimmung mit einem fachlich versierten Anwalt. Bei der Inflationsausgleichsprämie kommt der Aufwand des Arbeitgebers zu 100 Prozent netto beim Arbeitnehmer an. Natürlich ist die Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Normalerweise muss für einen Nettovorteil in der Regel brutto mehr als das Doppelte aufgewendet werden. Das macht die Inflationsausgleichsprämie so attraktiv. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass durch die fehlenden Beitragszahlungen zur Sozialversicherung die Rentenansprüche des Arbeitnehmers später ein klein wenig niedriger sein werden. Unser Rat lautet daher: Sie können und sollten die Vorteile der Inflationsausgleichsprämie auf jeden Fall nutzen — für zusätzliche Sonderzahlungen, bei anstehenden Gehaltserhöhungen und gegebenenfalls bei Neueinstellungen. Dadurch bekommt der Arbeitnehmer diese Beträge brutto für netto ausbezahlt und Sie sparen sich den 20-prozentigen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Aber aufgepasst: Wenn Sie auf einen Schlag die volle Prämie zahlen und der Mitarbeiter kündigt im nächsten Monat, können Sie das Geld nicht zurückfordern. Hier gilt wie immer: Augenmaß. Fazit Alles in allem bietet die Inflationsausgleichsprämie große Vorteile. Klar ist auch, dass vonseiten Ihrer Arbeitnehmer eine entsprechende Erwartungshaltung besteht. Insbesondere in Zeiten starken Personalmangels ist diese Zahlung ein geeignetes Mittel, um den Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung zu zeigen und sie zu binden. So bietet sich aus unserer Sicht folgende Vorgehensweise an: Sie zahlen beispielsweise ab Januar 2023 bis einschließlich Dezember 2024 monatlich 125 Euro, insgesamt also 3.000 Euro. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht alles auf einmal bezahlen müssen, dass ausscheidende Arbeitnehmer wegfallen und vor allem wird jeder Mitarbeiter monatlich daran erinnert, dass Sie ihm etwas Gutes tun. Außerdem können Sie sich der Hoffnung hingeben, dass die Erwartungshaltung der Arbeitnehmer bei der nächsten anstehenden Verhandlung über Gehaltserhöhungen dadurch gemindert wird. Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat

Steinbeis-Transfer-Institut Management of Dental and Oral Medicine der Steinbeis-Hochschule Berlin | Direktor: Prof. Dr. Günter Dhom Bismarckstr. 27 | 67059 Ludwigshafen | Tel.: +49 621 681244-57 Fax: +49 621 681244-66 | info@dgi-master.de | www.dgi-master.de Der staatlich anerkannte und akkreditierte erste deutsche Studiengang Orale Implantologie und Parodontologiemit demAbschlussMaster of Science erfüllt die internationalen Bologna-Kriterien. Wissenschaftsbasiert und praxisorientiert vermittelt er profunde Kenntnisse und Fähigkeiten nach demaktuellen Stand derWissenschaft. Herzlichen Glückwunsch! Master of Science Orale Implantologie und Parodontologie Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie und die Steinbeis-Hochschule Berlin gratulieren den Kolleginnen und Kollegen, die den postgradualenMasterstudiengang Orale Implantologie und Parodontologiemit der Abschlussprüfung erfolgreich beendet haben. ZACezar Radoi · 70180 Stuttgart Dr. Elisabeth Breuss · A-6800 Feldkirch Dr. Katharina Cremer · 52428 Jülich Dr. Sarah El-Matbouli · A-1230Wien Dr. Alexander Georgitsis · 22089 Hamburg Dr. Steffen Greßbach · 63225 Langen Dr. DavidMüller · 91522 Ansbach ZA Felix Sonnenschein · 45134 Essen Dr. Johannes Stern · 81245München ZAMatthias Theel · 91161 Hilpoltstein ZAMilad Dalloul · 56727Mayen Dr. TorstenWolfgangDirlewanger · 72202Nagold Dr. Constantin Dunker · 63679 Schotten Dr. Benjamin Duschl · 93073 Neutraubling Dr. Oliver Grunau · 57462Olpe Dr. Ysbrand Hangx 66887 · St. Julian Dr. Sandra Hopf · 78727Oberndorf ZA JonasMaximilianHeinen · 52062Aachen ZARouhat Ibrahim · 23566 Lübeck Dr. Marian Josef Klinger · A-4600Wels Dr. Martin Kreibich · 20251 Hamburg Dr. Robert Lindner · 71272 Renningen ZA Bogdan Novizky · 25524 Itzehoe ZAChristoph Precht · 20259 Hamburg ZÄKristin Schröder · 20251 Hamburg Dr. Daniel Seidel · 09117 Chemnitz ZAOren Shani · 79098 Freiburg ZA Jan Steinmüller · 47802 Krefeld Dr. Sandro Strößner · 06667Weißenfels ZA Philipp Tavrovski · 20144 Hamburg ZÄAigul Uzgeldiyeva · 22848 Norderstedt Am26. November 2022 erhielten inHamburg ihre Urkunde:

zm Nr. 03, 01.02.2023, (106) 12 | TITEL Stillen und Mundgesundheit Maren Mittelhammer Stillen ist ein Streitthema — auch und gerade mit Blick auf die Zahngesundheit, Stichwort ECC. Umso wichtiger ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte ein solides Hintergrundwissen, damit sie Familien in der täglichen Praxis korrekt beraten können. Fakt ist: Karies ist eine hauptsächlich ernährungsbedingte, multifaktorielle Erkrankung. Es ist bekannt, dass es bei der Kariesentstehung nicht nur Substrat, Plaque, Wirt und Metaboliten bedarf, sondern die Kariogenität der Nahrung und die Frequenz der Nahrungsaufnahme in besonderem Maß zur Entstehung von kariösen Läsionen beitragen [Díaz-Garrido et al., 2016]. Allgemein ist die Ernährung hochentwickelter Gesellschaftender westlichen Welt einem sehr starken Wandel unterlegen: Industriell hochverarbeitete Lebensmittel, Instantgerichte und die Aufnahme von zu viel Zucker, Salz und Fett haben erhebliche Auswirkungen auf die Zahn- und Kiefergesundheit. An die Änderung der Lebensgewohnheiten musste sich auch die Zahnmedizin und Kieferorthopädie anpassen. Zähne sind das Frühwarnsystem des Körpers Zahnärztinnen und Zahnärzte sind naturgemäß auf den Bereich der Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit fokussiert. Allerdings wird diese Fokussierung vonseiten der Humanmedizin und der Politik häufig kritisiert. Es gilt die Ganzheitlichkeit des Arztberufs nicht aus den Augen zu verlieren: Der Mund existiert nicht abgetrennt vom Rest des Körpers. Vielmehr können die Zähne als „Sentinel“ (deutsch: Wächter) der Gesundheit angesehen werden. Sie sind gewissermaßen ein Frühwarnsystem des Körpers für falsche Ernährung. Erkranken sie, ist das ein wichtiges Signal für eine notwendige Veränderung. Das individuelle Kariesrisiko jedes Menschen wird erheblich durch sein orales Mikrobiom beeinflusst. Die Besiedelung der Mundhöhle mit Streptococcus mutans, der weiterhin als Leitkeim eines schädlichen oralen Mikrobioms gilt, findet meist im Kleinkindalter durch Übertragung der Eltern statt. Gemeinsam genutztes Geschirr oder das Ablecken von Schnullern beschleunigen die Kolonisierung der bei Geburt wenig besiedelten Mundhöhle des Babys. Die EuropäischeGesellschaft für Kariesforschung(ORCA)zähltKariesdennoch seit 2015 nicht mehr zu den klassischen Infektionskrankheiten [BZÄK, Tag der Zahngesundheit, 2016]. Grund hierfür istdasveränderteVerständnisfürKariespathogenese und -epidemiologie: Die Entstehung von Karies unterliegt einem dynamischen Prozess aus dem Zusammenspiel azidogener, azidophiler Bakterien, Metaboliten auf Kohlenhydrat-Basis und der Zahnhartsubstanz. Warum das Mikrobiom von Stillkindern anders ist Das orale Mikrobiom liefert indes durchaus Anhaltspunkte, die auf Unterschiede bei gestillten und nichtgestillten Kindern in den ersten zwei Lebensjahren hinweisen. Galt bisher die Annahme, dass das frühe orale Mikrobiom der Kinder dem der Mutter sehr ähnlich ist, unterstützen neue Studienergebnisse den Ansatz des ernährungsabhängigen Mikrobioms [Kageyama et al., 2022]. Danach kanndas teilweise stark vonder Mutter differierende orale Mikrobiom gestillter Säuglinge wahrscheinlich durch die Bakterienwachstum regulierende Schutzfunktion der Muttermilch erklärt werden. Sowird die Homöostase der oralen Keimzusammensetzung durch die unterschiedlichen Substratvoraussetzungen von natürlicher und künstlicher Säuglingsmilch beeinflusst. Muttermilch ist eine lebendige, dynamische Flüssigkeit, die neben dem Kohlenhydrat Laktose auch Oligosaccharide, Proteine, Fette, Vitamine, Mineralien, Metalle, Wachstumsfaktoren, Peptide, Hormone, Enzyme und Immunfaktoren enthält, teilweise in individuell unterschiedlichen Mengen [Geddes, 2021]. Besonders wichtig sind die Inhaltsstoffe Laktoferrin und Lysozym. Diese wirken einzeln nicht nur bakteriostatisch gegen allgemeine Krankheitserreger, sondern können in Kombination über einen bakteriziden Wirkmechanismus in der Mundhöhle das Wachstum kariesfördernder Mikroorganismen hemmen [Ekstrand & Zero, 2012]. Auch die in der Muttermilch enthaltenen IgA und IgG wirken gegen Streptococcus mutans, während Kalzium die Remineralisation der angegriffenen Zahnhartsubstanz fördert. Grundsätzlich enthält Muttermilch mit dem Kohlenhydrat Laktose ein Substrat, das von Streptococcus mutans metabolisiert werden kann. Da bei Spaltung dieser Disaccharid-Bindung aus Glucose und Galaktose nur wenig Energie frei wird, sinkt der pH-Wert im Mund jedoch viel weniger als beispielsweise bei der Spaltung von Saccharose. Die in Muttermilch enthaltene Laktose reduziert den Speichel-pH-Wert regelmäßig nicht unter den kritischen, Dr. Maren Mittelhammer, MHBA Maren.mittelhammer@ zahnmedizin-muc.de Foto: Loredana La Rocca

zm Nr. 03, 01.02.2023, (107) TITEL | 13 Die physiologischen, immunologischen und psychologischen Benefits des Stillens für Mütter und Kinder sind durch Studien vielfach wissenschaftlich belegt. Darin sind sich die Fachrichtungen einig: Stillen ist das Beste für das Kind in den ersten sechs Monaten. Danach scheiden sich die Geister. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com Demineralisation auslösenden Wert von 5,7 [ Johansson, 2002]. Somit wirkt Muttermilch an sich nicht stark kariogen [Ricomini Filho et al., 2021]. Ein weiterer Grund, der gegen eine starke Kariogenität spricht, ist anatomisch begründet. Saugt ein Kind korrekt an der Brust, kommt die Brustwarze weit hinter den Oberkiefer-Frontzähnen am Übergang vom harten zum weichen Gaumen zum Liegen und entleert bei aktiver Saugarbeit auch direkt in den Rachen, wo die Milch dann geschluckt wird. Die Verweildauer der Muttermilch im Mund ist somit beim aktiven Trinken sehr kurz und ein Umspülen der Zähne mit der Flüssigkeit findet kaum statt. Stillen trainiert die Zungenmuskulatur Wichtig ist auch: Der Saugvorgang an der Brust hat einen immensen, über den bloßen Ernährungsaspekt hinausgehenden und von der Industrie in diesem Maß nicht imitierbaren Einfluss auf die (optimale) Entwicklung des kraniofazialen Wachstums. Der noch sehr weiche Gaumen von Babys wird vor allem durch die Zunge und ihre Lage geformt. Der Mundraum eines Neugeborenen wird nahezu komplett durch die Zunge ausgefüllt. Idealerweise liegt die Zunge dabei am Gaumen an und fördert dessen Breitenwachstum. Ruht die Zunge in Ruhe korrekt im Mundraum, wirken keinerlei abnormale muskuläre Kräfte auf die Strukturen der Mundhöhle. Während des Saugens an der Brust passt sich das Brustgewebe an die Gaumenforman und unterstützt deren Ausformung, der Unterkiefer positioniert sich weiter nach anterior. Damit trainiert Stillen die Zungenmuskulatur hinsichtlich Beweglichkeit und Kraft und schafft optimale Voraussetzungen für eine korrekte Zungenruhelage. Die Flaschenfütterung unterscheidet sich vom Stillen. Je nachdem, welches Saugerteil bei einer Flaschenfütterung verwendet wird, muss ein Kind mehr, meist aber weniger arbeiten, um an den Inhaltzugelangen.Oft tropftauchohne aktives Zutun die Formula-Nahrung heraus und begünstigt ein sogenanntes „Pooling“ — eine Ansammlung von flüssiger Nahrung imMundraum. Im Unterschied zum Stillen kommt es hier sehr wohl zu einem Umspülen der Zähne mit Nahrung. Die Zunge wird bei der Flaschenfütterung nicht nur nach posterior-kaudal verlagert, sondern durch den Fremdkörper Sauger auch von ihrer natürlichen Position am Gaumen verdrängt. Dies führt zu veränderten Krafteinwirkungen von Zungen- und Wangenmuskulatur auf den Kieferknochen. Die Kopf-HalsMuskulatur und besonders die Zunge werden bei der Flaschenfütterung weniger trainiert als beim Stillen [Wang et al., 2015]. Das Kariesrisiko ist für Flaschenkinder höher Ein weiteres Risiko für ECC liegt in der Zusammensetzung der Ersatzmilch. Die für nicht gestillte Säuglinge empfohlene und auch am meisten verfütterte „Pre-Milch“ enthält als einziges Kohlenhydrat ebenso wie humane Milch Laktose. Allerdings können die in der Muttermilch enthaltenen keimhemmenden Stoffe Laktoferrin und Lysozym industriell nicht nachgeahmt werden. Studien haben gezeigt, dass selbst bei noch nicht vorhandenen Zähnen das Kariesrisiko für Flaschenkinder bei ansonsten gleichen Ausgangsbedingungen höher ist als bei ihren gestillten Altersgenossen [Olatosi et al., 2014]. Das Kariesrisiko bemisst sich zudem nicht nur an der Kariogenität der

zm Nr. 03, 01.02.2023, (108) 14 | TITEL aufgenommenen Nahrung, sondern wird erheblich durch die Mahlzeitenfrequenz beeinflusst [Makuch, 2014]. Sowohl bei nach Bedarf (ad libitum) gestillten als auch flaschengefütterten Säuglingen kommt es physiologischerweise tagsüber wie auch nachts phasenweise zu einer erhöhten Frequenz der Nahrungsaufnahme. Generell kommen multiple Studien zu dem Ergebnis, dass Stillen das ECCRisiko senkt [Paglia, 2015]. Wiederum ergibt sich in anderen Studien nächtliches, hochfrequentes Stillen ad libitum ab Beikost-Einführung beziehungsweise ab dem Alter von zwölf Monaten als Kariesrisikofaktor [Branger et al., 2019]. Die Co-Faktoren überdecken den positiven Einfluss Mitursächlich für ein erhöhtes ECCRisiko ab diesem Zeitpunkt sind wahrscheinlich zusätzliche, sehr individuelle Faktoren wie die Art der Beikost und die orale Hygiene. Diese „Co-Faktoren“ überdecken den (positiven) Einfluss des Stillens [Branger et al., 2019]. Ein Zusammenhang von ECC und über das erste Lebensjahr hinausgehendem Stillen ergibt sich „nur in […] zivilisierten Völkern durch sehr frühzeitige, den Eltern oft unbewusste Zuckerbelastung des Kindermundes“ [Zahnärztekammer Nordrhein, 2021]. Ernährung und Kleinkind-Ernährung unterscheiden sich in unterschiedlichen Ländern und Familien ebenso stark wie die Qualität der Mundhygiene-Maßnahmen. Sowohl bei Kindern wie auch bei erwachsenen Säugetieren kommt Karies erst seit Beginn der Sesshaftigkeit und des Ackerbaus häufiger vor — ebenso wie einige andere „moderne“ Infektionen und Erkrankungen [Hüttemann, 2010]. In der Konsistenz günstig für die Zahngesundheit ist bekanntermaßen pflanzliche Rohkost, saisonales Gemüse und Obst sowie allgemein eine wenig verarbeitete, ballaststoffreiche Ernährung. Dies gilt auch schon und vor allem für die Ernährung von Babys und Kleinkindern. Als Folge der nicht immer artgerechten Ernährung muss zwingend eine optimale Mundhygiene stattfinden, um kariöse Läsionen zu vermeiden. Auch und gerade bei (Langzeit-)gestillten Kindern ergibt sich hier ein Knackpunkt: In der Praxis zeigt sich, dass bei Eltern häufig große Unsicherheit über das richtige Zähneputzen bei ihren Kindern besteht. Gerade wenn es altersbedingt zu Compliance-Schwierigkeiten mit Kleinkindern kommt, fühlen sich viele Eltern überfordert und hilflos. Die verstärkte AusbildungundFortbildung imBereich Kinderzahnmedizin und Patientenführung kann Zahnärzten helfen, Barrieren abzubauen und Familien bei der Zahngesundheit noch besser zu unterstützen. Hierzu gehört auch ein Basiswissen in Ernährung und Stillen sowie das Wissen um die Einflüsse von Hilfsmitteln wie Schnullern und Saugern. Gesunde, reif geborene Kinder, die nach Bedarf gestillt werden, benötigen keinen Schnuller. Nicht nur kann ein (zu früh) eingesetzter Schnuller zu einer Fehlprägung auf das Material und einer Saugverwirrung führen, sondern Probleme mit der Gewichtszunahme des Säuglings hervorrufen beziehungsweise zu einem frühen Abstillen führen. Vor allemaber verleitet ein vorhandener Schnuller zu einem dauerhaften Gebrauch. Bei frühem, häufigem und langem Einsatz des Schnullers wird die Zunge dauerhaft aus ihrer physiologischen Ruhelage am Gaumen verdrängt und kann Normabweichungen wie Spitzgaumen, Septumdeviation, Mundatmung, viszerales Schluckmuster, erhöhtes Kariesrisiko und Zahnfehlstellungen begünstigen oder fördern [Ling et al., 2018]. In der Praxis sollte Eltern mit Blick auf diese Folgen ein maßvoller Umgang mit dem Schnuller ans Herz gelegt werden. Dies ist auch aus kieferorthopädischer und aus logopädischer Sicht zu befürworten [Furtenbach, 2013]. Die allgemeine Mundgesundheit in Deutschland hat sich über die vergangenen Jahrzehnte durch Wissenszuwachs, Prophylaxe und Präventivmaßnahmen stark verbessert. Die moderne Zahnmedizin steht für Prävention — und Stillen in den ersten Lebensjahren ist die beste Präventivmaßnahme für eine optimale orofaziale Entwicklung sowie für die Gesundheit von Zähnen und Kiefer [Agarwal et al., 2014]! Fazit ImErgebnis besagen alle Leitlinien und internationalen Empfehlungen, dass Stillen mindestens in den ersten sechs Lebensmonaten erhebliche Vorteile für die Entwicklung eines Kindes hat und daher empfohlen werden sollte. Die teils widersprüchlichen Studien zu den Zusammenhängen von Langzeitstillen und ECC deuten auf den weiterhin erhöhten Forschungsbedarf zu dieser Thematik, um eindeutige Empfehlungen zu erarbeiten. Hier zeigt sich zudem die Diskrepanz von Forschung und Erfahrung in der täglichen Arbeit als Kinderzahnarzt. Fälle von ECC bei gestillten Kindern mit typischer Lokalisation an den Glattflächen der OK-Frontzähne kommen in der Praxis vor und können nicht immer auf eine kariogene Beikost, eine unzureichende Mundhygiene oder fluoridfreie Zahnpasta zurückgeführt werden. Die vorgestellten Studien und die prozentuale Anzahl an ECC-Fällen bei gestilltenKindern inder Praxis verglichen mit ECC-Fällen aus anderen Gründen zeigen in toto aber auch, dass auch bei längerem Stillen und Langzeitstillen die gesamtkörperlich positiven Effekte im Vordergrund stehen. Größere Bedeutung zur Vermeidung von ECC in der Beikostphase haben demnach neben einer gesunden Ernährung und täglicher optimaler Mundhygiene mit Fluorid die Vermeidung von Schnullern und Saugern sowie der halbjährliche Zahnarztbesuch. Sowohl unter dem ganzheitlich medizinischen Aspekt als auch mit zahnmedizinisch-kieferorthopädischem Fokus profitieren gestillte Kinder in vielerlei Hinsicht, so dass auch eine Stillzeit über zwölf Monate hinaus unterstützt werden kann – idealerweise unter fachlicher Begleitung. ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

Mehr erfahren ® elmex® gelée. Zusammensetzung: 100 g elmex® gelée enthalten: Aminfluoride Dectaflur 0,287 g, Olaflur 3,032 g, Natriumfluorid 2,210 g (Fluoridgehalt 1,25%), gereinigtes Wasser, Propylenglycol, Hyetellose, Saccharin, Apfel-Aroma, Pfefferminz-Aroma, Krauseminzöl, Menthon-Aroma. Anwendungsgebiete: Zur Kariesprophylaxe; therapeutische Anwendung zur Unterstützung der Behandlung der Initialkaries und zur Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen: Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe, Abschilferungen der Mundschleimhaut und fehlende Kontrolle über den Schluckreflex, Kinder unter 3 Jahren. Nebenwirkungen: sehr selten: Exfoliation der Mundschleimhaut, Gingivitis, Stomatitis, Rötung, Brennen oder Pruritus im Mund, Gefühllosigkeit, Geschmacksstörungen, Mundtrockenheit, Schwellung, Ödem, oberflächliche Erosion an der Mundschleimhaut (Ulkus, Blasen), Übelkeit oder Erbrechen, Überempfindlichkeitsreaktionen. Bei entsprechend sensibilisierten Patienten können durch Pfefferminzaroma und Krauseminzöl Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Atemnot) ausgelöst werden. Die Gesamtzeit der Anwendung (Putz- und Einwirkzeit) darf 5 Minuten nicht überschreiten. CP GABAGmbH, 20097 Hamburg. Packungsgrößen: 25 g Dentalgel (apothekenpflichtig); 38 g Dentalgel (verschreibungspflichtig); 215 g Klinikpackung (verschreibungspflichtig). Stand: Februar 2022 1Durchschnittlicher jährlicher Abverkauf in Packungen von elmex® gelée 38g in deutschen Apotheken (IQVIA Eigenanalyse, Juli 2018 bis Aug 2021) vs. Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren (Statista 2020). *Bitte „Individualprophylaxe nach § 22 SGB V“ auf Kassenrezept notieren. Bisher profitierennur ca.10 % der Kinder von elmex® gelée1 – Sie können das ändern Neue Geschmacksnote Bei Ausstellung einer Verschreibung bis zum 18. Lebensjahr zu 100% erstattungsfähig*

zm Nr. 03, 01.02.2023, (110) 16 | TITEL EPIDEMIOLOGISCHE STUDIE AUS LEIPZIG Zahnärzte sollten grundsätzlich zum Stillen raten Christian Hirsch Studien lieferten in den vergangenen Jahren widersprüchliche Ergebnisse zur Stilldauer und zu möglichen Folgen für die Zahngesundheit. Insbesondere der Einfluss der häuslichen Mundhygiene und der Beikost wurde nicht immer genügend berücksichtigt. Eine Studie der Universität Leipzig hat versucht, diese Mängel zu vermeiden. Über 90 Prozent der Kinder in Deutschland werden nach der Entbindung zumindest für einige Monate gestillt, in Entwicklungs- und Schwellenländern geht dieser Anteil Richtung 100 Prozent, wobei hier auch die Stilldauer verlängert ist [WHO, 2018]. Stillenwird zunächst ausschließlich praktiziert und dann in vielen Fällen partiell fortgeführt, indem zusätzlich feste Nahrung zugefüttert wird. Das Stillen hat vielfache positive Effekte für Mutter und Kind [Horta et al., 2015; Victoria et al., 2016]. So scheint der mögliche Einfluss auf Karies der einzige identifizierbare negative Effekt zu sein. Dabei gilt physiologisches Stillen als ein vor Karies schützender Faktor, hauptsächlich über die Etablierung einer gesunden Mundflora. Risiken treten offenbar erst beim partiellen Stillen auf, weil hier der Anteil an Nahrung und Milch variiert, womit verhaltensbedingte Faktoren wie Stillfrequenz, nächtliches Stillen, Mundhygiene sowie die Zusammensetzung der zugefütterten Nahrung maßgeblich für das Risiko werden, an einer frühkindlichen Karies (ECC) zu erkranken. Für Karies als multifaktorielle Erkrankung ist dieser Effekt aber nicht leicht darstellbar. Widersprüchliche Studienergebnisse führten in den vergangenen Jahren zu vermehrter Unsicherheit darüber, wie lange ein Kind ohne erhöhtes Kariesrisiko stillbar ist [Tham et al., 2015]. Ein erhöhtes Kariesrisiko besteht wohl erst ab einer Stilldauer von mehr als zwölf Monaten [van Meijeren-van Lunteren et al., 2021]. Weitere Studien zeigten eine Risikoerhöhung für ECC bei nächtlichem Stillen und gleichzeitig fehlender abendlicher Mundhygiene [Carillo-Diaz et al., 2021]. Allerdings sind die Studien qualitativ sehr heterogen und die fehlende Adjustierung nach Störfaktoren stellt einen wesentlichen Mangel dar. So müssen zum Beispiel bei der Analyse des Zusammenhangs zwischen Stillen und Karies der Sozialstatus (SES) und die Mundhygiene berücksichtigt werden. Zudem lässt sich Karies quantitativ nicht „erfragen“, siemuss – ähnlichwie die Mundhygiene – direkt imMund des Kindes erfasst werden. Ziel einer Studie im Rahmen des „Life Child Projekts" der Universität Leipzig war, den Zusammenhang zwischen Stillen und Karies aufzuzeigen [Kuminek et al., 2020]. Der Fokus lag darauf, die Mängel früherer Studien möglichst zu vermeiden: Karies und Mundhygiene sollten daher direkt im Mund der Kinder gemessen werden, ausschließliches und partielles Stillen prospektiv erfasst und separat analysiert werden, und es musste eine Adjustierung nach wichtigen Störgrößen wie SES, Alter, Body-Mass-Index (BMI) als Indikator für kohlenhydratreiche Ernährung und Mundhygiene erfolgen. In einem Zeitraum von drei Jahren wurden 2.684 Kinder aus Leipzig und Umgebung untersucht. Über die Eltern erfolgte eine umfassende Befragung der Probanden sowie eine medizinische und zahnärztliche Untersuchung. In die Studie eingeschlossen wurden Kinder im Alter von ein bis fünf Jahren, für die auswertbare Daten vorlagen. Es resultierte schließlich ein Probandenpool von 597 Kindern. Stillen zur Nahrungsaufnahme ist aus kariologischer Sicht unbedenklich, auf das richtige Anlegen des Kindes sollte dabei geachtet werden. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

zm Nr. 03, 01.02.2023, (111) TITEL | 17 Die Karieshäufigkeit in der Stichprobe betrug etwa zehn Prozent (n = 59/597), der mittlere dmf-t-Index ± SD (Standardabweichung) lag bei 0,27 ± 1,1. Fast alle Kinder (95 Prozent) wurden wenigstens kurzzeitig gestillt. Die Dauer des ausschließlichen/partiellen Stillens (± SD) betrug im Mittel 4,5 ± 4,7 beziehungsweise 9,3 ± 7,7 Monate. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus wurden signifikant kürzer gestillt (1,2 Monate weniger für ausschließliches und 3,3 Monate für partielles Stillen, p < 0,05). Mundhygiene, Sozialstatus und Alter des Kindes sind wichtig In den bivariaten Analysen ergab sich ein Schutz vor Karies bei einer Stilldauer von sechs bis zwölf Monaten (Abbildung 1), in den multivariablen Analysen spielte Stillen aber keine Rolle mehr, hier waren Plaque (Odds Ratio [OR] = 9,8: 95%-Konfidenzintervall [KI]; 5,1-18,8), niedriger Sozialstatus (OR = 2,3; 95%-KI: 1,0-5,3) sowie Alter (OR = 2,0 pro Jahr; 95%-KI: 1,5-2,6) signifikante Einflussfaktoren. Ein kieferorthopädischer Befund oder ein erhöhter BMI-Wert hatten keinen Einfluss auf die Kariesentwicklung. Schlussfolgernd ergibt sich aus dieser Studie, dass schlechte Mundhygiene, niedriger Sozialstatus und das Alter des Kindes Risikofaktoren für ECC sind. Die Dauer von ausschließlichem/partiellem Stillen beeinflusste dagegen das Vorkommen von kavitierender Karies in der untersuchten Kohorte nicht signifikant. Eine Risikoerhöhung für Karies imRahmen des physiologischen Stillens bis zwölf Monate konnte zudem definitiv ausgeschlossen werden. Problematisch ist bei all solchen Erhebungen sowie im Praxisalltag, dass die sogenannte Stillkaries als solche nicht verifiziert werden kann, da sie sich von „normaler“ Karies klinisch oder histologisch nicht unterscheidet. Für die Plaquebakterien ist es unerheblich, ob die Kohlenhydrate aus der Milch oder einer anderen Quelle stammen. Es bleibt am Ende die Analyse der Anamnese und des Gesundheitsverhaltens, ob die bei dem jeweiligen Kind vorhandene Karies partiell auch auf ungünstige Stillgewohnheiten zurückgeführt werden kann. Fasst man die vorliegende Literatur zusammen, können folgende Empfehlungen zur Vermeidung zahnschädigender Stillgewohnheiten formuliert werden: „ Vom Stillen über zwölf Monate ist nicht per se abzuraten, es muss aber eine Aufklärung der Eltern (Mütter) über den – auch kariogen wirksamen – Kohlenhydratanteil in der Milch erfolgen. „ Stillen zur Nahrungsaufnahme ist aus kariologischer Sicht unbedenklich, auf das richtige Anlegen des Kindes sollte dabei geachtet werden. „ Ab dem ersten Milchzahn muss mit fluoridhaltiger Zahnpasta geputzt werden. „ Auf eine Kombination aus Flasche/ Stillen sollte bei Kleinkindern älter als zwölf Monate möglichst verzichtet werden. Dem Kind sollten Eltern nachts Wasser oder ungesüßten Tee anbieten, denn hier kann häufiges Stillen ad libidum bei gleichzeitig fehlender Mundhygiene beziehungsweise fehlender Fluoridierung das Kariesrisiko stark erhöhen. „ Zahnärztliche Kontrollen zur Früherkennung sollten ab dem ersten Milchzahn und dann regelmäßig in Anspruch genommen werden. „ Es sollte keine Aufnahme von Schadstoffen während der Stillzeit erfolgen, weil diese anteilig über die Milch an das Kind abgegeben werden. Das gilt auch für Zucker! Aus zahnärztlicher Sicht sollte also grundsätzlich zum Stillen geraten werden, auch über den zwölften Lebensmonat hinaus. Ab diesem Alter werden die möglichen Effekte des Stillens auf das Kariesrisiko von anderen Faktoren wie SES, Mundhygiene- oder Ernährungsverhalten stark überlagert. Über die Problematik des Schadstoffgehalts in der Milch gibt es derzeit zu wenige Kenntnisse. Das perinatal gebildete Dentin der Milchzähne, die nach Exfoliation auswertbar sind, kann hier neue Erkenntnisse darüber bringen, welchen Umweltbelastungen Kinder prä-, peri- und postnatal ausgesetzt sind [Yu et al. 2021]. Dieser Artikel ist eine Kurzfassung nach: Kuminek F, Kiess W, Körner A, Hirsch C, Wagner Y: Zusammenhang zwischen Stilldauer und Early Childhood Caries. Oralprophylaxe Kinderzahnheilkd 2021; 43: 40–48. Prof. Dr. MSc Christian Hirsch, Universitätsklinikum Leipzig AöR, Department für Kopf- und Zahnmedizin Poliklinik für Kinderzahnheilkunde und Primärprophylaxe Liebigstr. 10–14, Haus 1, 04103 Leipzig christian.hirsch@medizin.uni-leipzig.de Foto: Stefan Straube Abb. 1: Vergleich des Kariesindex (dmf-t) mit Kategorien der Dauer von partiellem Stillen; Quelle: F. Kuminek

18 | NACHRICHTEN NEWS VORSTAND DER KZV SCHLESWIG-HOLSTEIN NUN KOMPLETT Christiane Hennig wird drittes Vorstandsmitglied Die Vertreterversammlung wählte Dr. Christiane Hennig zur 2. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZV Schleswig-Holstein. Bereits am 14. Dezember 2022 hatte die konstituierende Vertreterversammlung Dr. Michael Diercks zum Vorstandsvorsitzenden und Zahnarzt Peter Oleownik zu seinem 1. Stellvertreter gewählt. Der dritte Vorstandsposten musste unbesetzt bleiben, da es nur männliche Bewerber um einen Vorstandssitz gegeben hatte. Das entsprach aber nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Das am 29. Dezember 2022 in Kraft getretene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz schreibt eine paritätische Besetzung für alle ab dem 3. Dezember 2022 gewählten mehrköpfigen Vorstände von KVen, KZVen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor. Die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein hatten diesen Eingriff in die Selbstverwaltung scharf kritisiert und eine einstimmige Resolution gegen diese Quotenreglung verabschiedet. LL VORSTANDSWAHLEN DER KZV BRANDENBURG Steglich im Amt bestätigt Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) hat den neuen Vorstand für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 gewählt. Dr. Eberhard Steglich wurde als Vorstandsvorsitzender in seinem Amt bestätigt. Für den Kieferorthopäden ist es die dritte Legislaturperiode als Vorstandsvorsitzender. Zu seiner Stellvertreterin wurde Dr. Heike Lucht-Geuther gewählt. Sie gehört dem Vorstand der KZVLB seit einer Legislaturperiode an. Neu in den Vorstand gewählt wurde Rouven Krone, der in der KZVLB zuletzt als Verwaltungsdirektor tätig war. Den Vorsitz der Vertreterversammlung wird Dr. Matthias Stumpf führen. Zu seinen Stellvertretern wurden Dr. Alexander Hoyer und Dr. Wolfram Sadowski gewählt. pr VORSTANDSWAHL DER KZVN Hadenfeldt wird KZV-Chef in Niedersachsen Am 14. Januar wählte die 50-köpfige Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) ihren dreiköpfigen Vorstand für die Legislaturperiode 2023 bis 2028: Den Vorsitz übernimmt Dr. Jürgen Hadenfeldt aus Bovenden, der bereits das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden innehatte. Das Amt des Stellvertreters übernimmt Dr. Carsten Vollmer aus Osnabrück. Drittes Vorstandsmitglied ist Zahnärztin Silke Lange aus Oldenburg. Den Vorsitz der VV wird erneut Dr. Ulrich Obermeyer aus Hagen führen. Als Stellvertreter wurde Dr. Axel Wiesner aus Hanstedt/Nordheide gewählt. Dr. Stefan Liepe aus Hannover wurde erneut in seinem Amt als Stellvertreter für die neue Legislaturperiode bestätigt. nb KZV SAARLAND Ziehl ist neuer Präsident im Saarland Die Vertreterversammlung der KZV Saarland hat Jürgen Ziehl zum neuen Präsidenten gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist Dr. Lea Laubenthal. Die aktuelle Legislaturperiode begann Anfang 2023 und läuft bis 2028. Im Saarland sieht die Satzung der KZV vor, dass der Vorstandsvorsitzende die Bezeichnung „Präsident“ trägt. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass Laubenthal neben ihrer Tätigkeit als stellvertretende Vorsitzende der KZV auch ehrenamtliche Vorsitzende der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlands ist. Im Saarland bilden Ärzte und Zahnärzte eine gemeinsame Kammer. LL VORSTANDSWAHL DER KZV LSA Schmidt bleibt KZV-Chef in Sachsen-Anhalt Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung SachsenAnhalt (KZV LSA) am 4. Januar den KZV-Vorstand neu gewählt. Als Vorsitzender wurde Dr. Jochen Schmidt aus Dessau-Roßlau einstimmig wiedergewählt. Dr. Dorit Richter aus Halberstadt ist neue stellvertretende Vorsitzende. Die 2023 beginnende ist die achte Legislaturperiode der KZV LSA, sie endet 2028. Den Vorsitz der VV wird künftig Dr. Anja Hofmann aus Wolfen führen. Dr. Mario Wuttig aus Halle ist ihr Stellvertreter. sr VERTRETERVERSAMMLUNG WÄHLT NEUEN VORSTAND Karst ist neuer Chef der KZV Thüringen Dr. Knut Karst aus Ilmenau ist neuer Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen. Dr. Conny Langenhan aus Bad Tabarz wurde neue erste stellvertretende Vorsitzende. Bestätigt als zweiter stellvertretender Vorsitzender wurde der Jurist Roul Rommeiß aus Erfurt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Karl-Friedrich Rommel und Dr. Klaus-Dieter Panzner sind nicht erneut zur Wahl angetreten. Rommel wurde in die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gewählt und wird die KZV dort vertreten. nb zm Nr. 03, 01.02.2023, (112)

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