Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Erfolgreiches Onboarding Wenn das Team wächst: Wie die Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am besten gelingt. SEITE 60 Zahnmedizin im Gefängnis Welchen Behandlungsbedarf es hinter Gittern gibt und worin sich die Therapien unterscheiden. SEITE 64 Vertreterversammlung der KZBV Warum der Kurs des Bundesgesundheitsministeriums „ein absolut unverdaulicher, toxischer Polit-Cocktail” ist. SEITE 12 FORTBILDUNG „DIE ZWEITE CHANCE” Wenn der konventionelle Weg nicht zum Erfolg führt AUSGABE 01-02 | 2023 zm 16.01.2023, Nr. 01-02

• P d • In K • La Lä • A ko • O an ur te ief g s ls n pt oramaröntgen über den gesamten Zahnbogen ch 41 Schichten scrollen rproximal Karies, Lokalisierung von Weisheitszähnen, ergelenksdiagnose ebestimmung von Wurzelkanälen, Wurzelfüllungen, ionen im apikalen Drittel Panoramaaufnahme abrechenbar, ventionelle Pano-Aufnahmen ebenfalls möglich ional mit Fast Scan Ceph in 1,9 Sekunden byzz® Convert - Datenübernahme in das byzz®Nxt -Bildarchiv: Sidexis(v2.6.3,abv4),Romexis(v2.9.2R, v5.2, v6),CliniView(v10, v11),Reveal,dbswin,Digora, Carestream DIS mit DB und Scanora (v5.2.6, v6) sind freigegeben - weitere auf Anfrage. Tel.: +49 (0) 7351 474 990 | info@orangedental.de Mit 41 Schichten besser sehen p r em i um i n n o v a t i o n s Stand L020/N029 Halle 11.2 *Teilegarantie ausschließlich gültig für Sensor und Röntgenstrahler (Röhre). 2 Jahre Standardgarantie und 8 Jahre Garantie auf Röntgenstrahler und Sensor. Laufzeit Garantieaktion: 01.01.2023 - 30.06.2023. Profitieren Sie von unserer Garantieoffensive 2023 - kostenlos für alle DVT & OPG! (vom 01.01. bis 30.06.2023) PaX-i Insight

EDITORIAL | 3 Der Blick nach vorne gründlich renoviert. Außerdem ist zm-online.de jetzt auf mobilen Geräten viel besser zu nutzen als vorher. Wir wünschen viel Spaß damit. Sollten Sie Wünsche oder Verbesserungsvorschläge haben, lassen Sie es uns wissen. Und wenn etwas einmal nicht funktionieren sollte, teilen Sie es uns mit. Wir versuchen immer, Fehler schnell zu beheben. Durch den Verlagswechsel ergeben sich auch neue Ansprechpartnerinnen und -partner, etwa bei Fragen rund um das Aufgeben einer Anzeige oder zum Abonnement. Eine Übersicht der neuen Kontaktdaten finden Sie auf Seite 8. Inhaltlich starten wir das neue Jahr in diesem Heft mit dem ersten Teil einer zweiteiligen Fortbildung zum Thema „Die zweite Chance – wenn der konventionelle Weg nicht zum Erfolg führt“. In dieser Ausgabe geht es zunächst um den Zahnerhalt vs. Extraktion und Implantation bei Parodontitispatienten und um ein Update zur Wurzelspitzenresektion. Denn manchmal muss man ausgetretene Wege verlassen, um voranzukommen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur „Ein böses Jahr liegt hinter uns und es besteht wenig Hoffnung auf baldige Besserung! Was uns das alte Jahr so unerfreulich machte, was, mehr als erlaubt, zur abfälligen Kritik an der Gemeinschaft der Berufsinteressen verleitete, war letzten Endes nichts anderes, als die Not der Ungewißheit und der Unsicherheit aller wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese geleitet uns auch ins neue Jahr und läßt vorerst keinen tröstlichen Ausblick.“ Mit diesen düsteren Worten begann von ziemlich genau 100 Jahren das Editorial des damaligen zm-Schriftleiters Dr. R. Kaldewey in den Zahnärztlichen Mitteilungen Nr. 1, erschienen am 6. Januar 1923. Man könnte geneigt sein, seine Worte auf heute zu übertragen – zu passend erscheinen sie im ersten Moment. Aber wie immer bei historischen Vergleichen ist Vorsicht angesagt. Das Deutsche Reich befand zum Jahreswechsel 1922/23 mitten in der Hyperinflation, die dann im Lauf des Jahres 1923 ihren traurigen Höhepunkt erreichte. Von dieser historischen Geldentwertung betroffen war natürlich auch die Zahnärzteschaft. Heute haben Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer Inflationsrate zu kämpfen, die Ende 2022 bei rund plus zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr lag. Maßgeblicher Preistreiber waren im vergangenen Jahr die enorm gestiegenen Energiekosten. Verbrauchs- und Gebrauchsgüter verteuerten sich unterschiedlich, aber teilweise erheblich. Von einer Hyperinflation wie vor 100 Jahren sind wir aber glücklicherweise weit entfernt. Doch auch wenn sich die Inflation zuletzt abgeschwächt hat, so geben Experten für dieses Jahr noch keine Entwarnung, da die Kerninflation – also ohne Energie und Nahrungsmittel – deutlich gestiegen ist und inzwischen alle Bereiche erfasst. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet das, dass sie sich weiter mit deutlichen Preissteigerungen konfrontiert sehen – ohne diese im gleichen Maße an die Patientinnen und Patienten weitergeben zu können. Gleichzeitig müssen die Gehälter der Angestellten konkurrenzfähig bleiben. Die Herausforderungen dieser Ausnahmesituation müssen zwingend auch im Bundesgesundheitsministerium und bei den Kassen Beachtung finden. Die Rückkehr zur Budgetierung und weiterer vermeintlicher Kostensenkungsmaßnahmen ist genau der Weg in die falsche Richtung. Andernfalls ist zu befürchten, dass die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland dauerhaft Schaden nimmt. Aber der Blick nach vorne sollte nicht zu düster ausfallen. Für die zm hat sich mit dem Jahreswechsel einiges verändert, da wir jetzt mit einem neuen Verlagspartner, der MedTriX-Group, zusammenarbeiten. Am augenfälligsten ist der Wechsel zunächst bei unseremOnline-Portal zm-online.de. Unsere Nachrichtenseite wurde komplett überarbeitet, ist jetzt moderner, übersichtlicher und besser lesbar. Das CME-Portal und auch der Stellenmarkt wurden Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 70 Dental Roots in Ruanda Nach drei Jahren Corona-Unterbrechung zurück in Ostafrika: Gruppenprophylaxe mit Fußbällen 26 Dentale Podcasts Da ist für jeden das passende Format dabei – ob Gründergeschichten, Wissenschaftliches, Experten-Interviews, Berufspolitik oder Business-Talk MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 10 Leserforum POLITIK 12 Vertreterversammlung der KZBV „Ein absolut unverdaulicher, toxischer Politcocktail“ 18 31. Brandenburgischer Zahnärztetag Wenn weniger mehr ist 19 15. Thüringer Zahnärztetag Der große Paro-Zug fährt weiter 23 Rezertifizierung von Medizinprodukten EU-Gesundheitskommissarin stellt Verschiebung der MDR-Fristen in Aussicht 31 ZÄPP-Analyse der KZBV Wie Krise und Politik den Zahnarztpraxen zusetzen PRAXIS 26 Dentale Podcasts Wir haben was zu sagen 60 Erfolgreiches Onboarding – Teil 1 Wie ein guter Start für die Neue gelingt ZAHNMEDIZIN 16 Aus der Wissenschaft Verringern CPC-Mundspüllösungen die Verbreitung von SARS-CoV-2? 20 Praxistechnik auf der IDS 2023 Polymerisationslampen im Test 34 36. Kongress der DGI Die Biologie als Orientierung in der Vielfalt Inhalt zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (4)

INHALT | 5 31 ZäPP-Analyse der KZBV Wie Krise und Politik den Zahnarztpraxen zusetzen oder wenn die Kosten die gute Arbeit gefährden TITELSTORY 40 Fortbildung „Die zweite Chance – wenn der konventionelle Weg nicht zum Erfolg führt” Zwei Beiträge in diesem Heft: Zahnerhalt versus Extraktion und Implantation bei Parodontitispatienten und Update Wurzelspitzenresektion – die aktuelle Evidenz im Fokus 68 Weitere europäische S3-Leitlinie in Vorbereitung Prävention und Therapie periimplantärer Erkrankungen TITELSTORY 40 Fortbildung „Die zweite Chance – wenn der konventionelle Weg nicht zum Erfolg führt“ 42 Zahnerhalt versus Extraktion und Implantation bei Parodontitispatienten 50 Update Wurzelspitzenresektion – die aktuelle Evidenz im Fokus GESELLSCHAFT 64 Zahnmedizin in Gefängnissen Knackis und Karies 70 Dental Roots Auf Wiedersehenstour durch Ruandas Krankenhäuser und Schulen MARKT 75 Neuheiten RUBRIKEN 8 In eigener Sache 39, 73 Bekanntmachungen 58 Termine 63 Impressum 94 Zu guter Letzt zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (5) Titelfoto: Stefan_E – stock.adobe.com

Das Jahr 2023 hat begonnen und ein alles andere als leichtes Jahr 2022 liegt hinter uns. Viele Herausforderungen, vor denen wir im vergangenen Jahr standen, werden uns weiter begleiten. Neben der weltpolitischen Lage – allem voran der furchtbare Angriffskrieg gegen die Ukraine – und den damit teilweise dramatischen wirtschaftlichen Folgen (Energiekrise, Inflation, etc.) ist es auf gesundheitspolitischer Ebene vor allem das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das uns seit dem Sommer beschäftigt. Trotz unserer intensiven Bemühungen, die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) noch aus der im Gesetz hinterlegten Budgetierung herauszunehmen, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in vollemWissen über die damit verbundenen Folgen uns Zahnärztinnen und Zahnärzten die wirtschaftlichen Mittel zur Bekämpfung dieser großen Volkskrankheit wieder entzogen. Da es nicht danach aussieht, dass die GKV von den versicherungsfremden Leistungen entlastet wird, die das aktuelle Defizit maßgeblich verursachen, drohen in der nächsten Zeit weitere Kostendämpfungsmaßnahmen. Die Bundesversammlung der BZÄK und die Vertreterversammlung der KZBV haben sich dazu kürzlich deutlich positioniert. Die Botschaft ist klar: Mit uns nicht! Ohne an dieser Stelle auf Details einzugehen, können wir sagen, dass wir auf eine solche Politik reagieren werden. Dabei brauchen wir Ihre Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade wenn die Zeiten rauer werden, müssen wir solidarisch zusammenstehen. Trotz der verheerenden Politik aus Berlin können wir Sie nur ermutigen, die PAR-Behandlungsstrecke zu unterstützen. Denn die flächendeckende Bekämpfung der Parodontitis wird die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland auf eine neue Stufe heben. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Einigung mit dem PKV-Verband zur analogen PAR-Abrechnung über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auch die Kooperationen mit den Berufsverbänden der Diabetologen und Kardiologen zur Aufklärung der Bevölkerung über die medizinischen Wechselwirkungen der Parodontitis laufen sehr erfolgreich. Das vergangene Jahr hat in aller Deutlichkeit auch gezeigt, dass der unschätzbare Wert der Freiberuflichkeit für die medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land von unserem Bundesgesundheitsminister offenbar nicht erkannt wird. Anders lässt es sich nicht erklären, dass insbesondere die ambulante Versorgung und deren Bedürfnisse immer wieder ignoriert werden. Man gewinnt den Eindruck, dass hauptsächlich die stationäre Versorgung im Fokus unserer Bundesregierung steht. Aber man muss es immer wieder ganz klar sagen: Ohne dezentrale ambulante Strukturen kann es keine flächendeckende zahnmedizinische Versorgung geben. Und die mit einem freiberuflichen Geist geführten Praxen im ganzen Land sind das Rückgrat dieser Versorgung. Untrennbar mit der Freiberuflichkeit verbunden ist die zahnärztliche Selbstverwaltung – das sind zwei Seiten einer Medaille. Dabei existiert die Selbstverwaltung nicht zum Selbstzweck, sondern bedeutet nichts anderes, als dass wir Zahnärztinnen und Zahnärzte unsere Angelegenheiten innerhalb eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens selbst in die Hand nehmen dürfen. Damit gehen dann Rechte und Pflichten einher. Dieses hohe Gut der Gestaltungsfreiheit wird aber von der jetzigen Regierung zunehmend angetastet; die Eingriffe in die Selbstverwaltung seitens unserer Aufsichtsbehörden werden ständig mehr. Auch das können wir nicht hinnehmen. Denn am Ende dieses Weges steht die Gefahr, in ein Gesundheitswesen hineinzulaufen, in dem die Zahnärzteschaft — ebenso wie andere Gesundheitsberufe — nur noch ErfüllungsLicht und Schatten im Jahr 2023 6 | MEINUNG

MEINUNG | 7 gehilfe des Staates ist. Daher unsere dringende Bitte, sich überall dort, wo Sie es können, für die Freiberuflichkeit und die Selbstverwaltung einzusetzen. Aber das Jahr 2023 bringt nicht nur düstere Wolken. Es gibt auch Licht am Horizont. So entlässt uns die Corona-Pandemie langsam aus ihrem Würgegriff. Damit ist endlich auch die unselige einrichtungsbezogene Impfpflicht vom Tisch, die außer Unfrieden in den Praxen und unsinnigem bürokratischem Aufwand nichts gebracht hat. Wieder ein Beispiel dafür, wie die Zahnärzteschaft mit aktionistischer Gesundheitspolitik beschäftigt wurde, ohne dass dies für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten oder der Praxisteams irgendetwas gebracht hätte. Zurück zur Normalität geht es auch bei der Internationalen Dental-Schau (IDS), die in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen feiert. Während die IDS im Jahr 2021 unter PandemieBedingungen nur mit angezogener Handbremse stattfinden konnte, wird die IDS 2023 vom 14. bis zum 18. März in Köln hoffentlich wieder Aussteller und Besucher wie in früheren Zeiten anziehen und zu einem Treffpunkt der gesamten dentalen Familie werden. Wir können Sie und Ihre Teams nur ermutigen, sich in Köln selbst ein Bild von den neuesten Entwicklungen auf dem Dentalmarkt zu machen. Es lohnt sich ganz sicher! Wir wünschen Ihnen und Ihren Teams trotz aller Widrigkeiten ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023. Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Martin Hendges Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Karl-Georg Pochhammer Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Romy Ermler Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Konstantin von Laffert Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Foto: KZBV-Knoff / LOPATA-AXENTIS.DE

zm113 Nr. 01-02, 15.01.2023, (8) 8 | IN EIGENER SACHE RUBRIKENANZEIGEN Wenn Sie eine Anzeige im Stellenmarkt oder im Rubrikenmarkt aufgeben möchten, schicken Sie Ihren Auftrag bitte per E-Mail an: zm-stellenmarkt@medtrix. group bzw. zm-rubrikenmarkt@medtrix.group Beraterin Lara Klotzbücher hilft Ihnen gerne auch telefonisch weiter: Tel.: +49 611 9746-237 ANZEIGEN PRINT Bei allen Fragen rund um Anzeigen in der Print-Ausgabe der zm können Sie sich gerne an Julia Paulus und Alexandra Ulbrich wenden: E-Mail: zm-anzeigen@ medtrix.group ANZEIGEN WEBSITE UND NEWSLETTER Bei Fragen rund um Anzeigen auf unserer Website zm-online.de und in den Newslettern helfen Ihnen gerne Nicole Brandt und Sylvia Sirch weiter: E-Mail: zm-online@medtrix.group INDUSTRIEANZEIGEN VERLAGSREPRÄSENTANT SÜD: Ratko Gavran Racine-Weg 4, 76532 Baden-Baden Tel. +49 7221 996412, Fax: +49 7221 996414, Mobil: +49 179 2413276 E-Mail: gavran@gavran.de INDUSTRIEANZEIGEN VERLAGSREPRÄSENTANT NORD: Götz Kneiseler Uhlandstr 161, 10719 Berlin Tel. +49 30 88682873, Fax: +49 30 88682874, Mobil: +49 172 3103383, E-Mail: g.kneiseler@t-online.de ABONNEMENTSERVICE Den Abo-Service der zm erreichen Sie jetzt unter: Tel. +49 8191 3055520 oder Tel. +49 611 9746 253 E-Mail: zm-leserservice@ medtrix.group VERLAGSWECHSEL Neuer Verlag und neue Kontaktdaten Die zm arbeiten seit dem 1. Januar 2023 mit einem neuen Verlag, der MedTriX-Group, zusammen. Dadurch haben sich auch die Ansprechpartnerinnen und -partner geändert. Wer eine Anzeige aufgeben möchte oder Fragen rund um sein Abonnement hat, findet nachfolgend die Kontaktdaten. Foto: M. NAZAR – stock.adobe.com Mit Beginn dieses Jahres hat sich bei den zm einiges verändert. Nachdem viele Jahre der Deutsche Ärzteverlag Verlagspartner war, hat diese Aufgabe nun die in Wiesbaden ansässige MedTriX-Group übernommen. Damit haben sich auch einige Kontaktdaten geändert. Die Kontaktdaten der Redaktion, die Sie im Impressum auf S. 63 finden, sind hingegen gleich geblieben.

Mehr erfahren ® elmex® gelée. Zusammensetzung: 100 g elmex® gelée enthalten: Aminfluoride Dectaflur 0,287 g, Olaflur 3,032 g, Natriumfluorid 2,210 g (Fluoridgehalt 1,25%), gereinigtes Wasser, Propylenglycol, Hyetellose, Saccharin, Apfel-Aroma, Pfefferminz-Aroma, Krauseminzöl, Menthon-Aroma. Anwendungsgebiete: Zur Kariesprophylaxe; therapeutische Anwendung zur Unterstützung der Behandlung der Initialkaries und zur Behandlung überempfindlicher Zahnhälse. Gegenanzeigen: Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe, Abschilferungen der Mundschleimhaut und fehlende Kontrolle über den Schluckreflex, Kinder unter 3 Jahren. Nebenwirkungen: sehr selten: Exfoliation der Mundschleimhaut, Gingivitis, Stomatitis, Rötung, Brennen oder Pruritus im Mund, Gefühllosigkeit, Geschmacksstörungen, Mundtrockenheit, Schwellung, Ödem, oberflächliche Erosion an der Mundschleimhaut (Ulkus, Blasen), Übelkeit oder Erbrechen, Überempfindlichkeitsreaktionen. Bei entsprechend sensibilisierten Patienten können durch Pfefferminzaroma und Krauseminzöl Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich Atemnot) ausgelöst werden. Die Gesamtzeit der Anwendung (Putz- und Einwirkzeit) darf 5 Minuten nicht überschreiten. CP GABAGmbH, 20097 Hamburg. Packungsgrößen: 25 g Dentalgel (apothekenpflichtig); 38 g Dentalgel (verschreibungspflichtig); 215 g Klinikpackung (verschreibungspflichtig). Stand: Februar 2022 1Durchschnittlicher jährlicher Abverkauf in Packungen von elmex® gelée 38g in deutschen Apotheken (IQVIA Eigenanalyse, Juli 2018 bis Aug 2021) vs. Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren (Statista 2020). *Bitte „Individualprophylaxe nach § 22 SGB V“ auf Kassenrezept notieren. Bisher profitierennur ca.10 % der Kinder von elmex® gelée1 – Sie können das ändern Neue Geschmacksnote Bei Ausstellung einer Verschreibung bis zum 18. Lebensjahr zu 100% erstattungsfähig*

Leserforum Was für ein Unsinn! In der Praxis begegnen uns täglich Herausforderungen wie zum Beispiel Patientenwünsche, Digitalisierung, E-Health, Budgetierung, neue Hygienebestimmungen, Qualitätssicherung, Steigerungen von Gehältern, explodierende Energiekosten, GOZ-Stillstand, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Steuerprüfungen usw. Diese Aufzählung lässt sich noch verlängern, aber ein Vater-Sohn-Konflikt wird in dieser Aufzählung nie vorkommen. Ein bereits vorher bestehender Vater-Sohn-Konflikt wird bei einer Zusammenarbeit in der gemeinsamen Praxis offen zu Tage treten, aber solch ein bereits bestehender Konflikt würde auch bei anderen gemeinsamen Unternehmungen aufbrechen. Das hat überhaupt nichts mit einer Zahnarztpraxis zu tun! Ich habe eine Tochter, die momentan die Facharztausbildung zum Facharzt für MKG-Chirurgie absolviert und die nach ihrem zahnärztlichen Examen einige Zeit mit mir gemeinsam in meiner Praxis als Zahnärztin gearbeitet hat. Das war für mich eine tägliche Freude. Ich habe einen Sohn, der zu meiner großen Freude seit ein paar Monaten in meiner Praxis als Zahnarzt mit mir gemeinsam arbeitet. Ich weiß also aus eigener Erfahrung, dass diese Situationen das Beste sind, was einem als „Zahnarztvater oder Zahnarztmutter“ passieren kann. Insbesondere die fachlichen Diskussionen zu allen unseren, sich sehr dynamisch entwickelnden Fachgebieten sind eine tägliche Bereicherung. Konflikte gibt es nicht, sondern höchstens konträre Meinungen und die kann man mit fachlich fundiertem Wissen für alle Beteiligten (natürlich auch für das Personal!) äußerst fruchtbar ausdiskutieren. Ich möchte die Eltern sehen, die nicht froh und stolz sind, wenn sie den Eintritt ihrer Kinder in die eigene Praxis erleben. Meinen zahnärztlichen Kollegen und Kolleginnen, die diesen Beitrag gelesen haben und jetzt mit Angstschweiß auf der Stirn dem Eintreffen ihres zahnärztlichen Nachwuchses entgegenzittern, möchte ich nur sagen: „Ihr habt alles richtig gemacht. Ihr habt Euren Kindern vorgelebt, wie schön und erfüllend dieser Beruf ist. Freut Euch auf die gemeinsame Zeit mit Ihnen in Euren Praxen.“ Dr. Christian Schulz Neumünster PRAXISÜBERGABE Das Beste, was einem Zahnarztvater passieren kann Zum Artikel "Klinisch-ethische Falldiskussion: Vater-Sohn-Konflikt in der Praxis", zm 22/2022, S. 52—55. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (10)

WEIT MEHR ALS NUR KRONEN UND BRÜCKEN PERMADENTAL.DE 0 28 22 -71330 EVOfusion– digital hergestellte Prothesen Jetzt für jede Praxis erhältlich! Zur Online-Anforderung des EVO fusion-Kataloges für Praxismitarbeiter kurzelinks.de/EVO-fusion Ohne Investitionen und Veränderungen im Praxisablauf ab sofort für jede Zahnarztpraxis möglich: EVO fusion – digitale Produktion meisterhaft kombiniert mit etablierten klinischen Protokollen. Nutzen Sie alle Vorteile für Ihre Patienten. KLINISCHES PROTOKOLL: • Konventioneller Abdruck oder IOS-Scan von konventionellem Abdruck oder Modell • Einzelabdruck mit individuellem Löffel oder IOS-Scan von Einzelabdruck mit individuellem Löffel • Konventionelle Bissregistrierung mit Bissplatte und Wachswall oder IOS-Scan von Bissplatte und Wachswall • Gerne digitalisieren wir für Sie Ihre eingesendeten Abdrücke mit unseren Laborscannern Ab sofort zu DAUER-TIEFPREISEN Totale Prothese (1 Kiefer/14er): 219,- €* Totale Prothesen (2 Kiefer/28er): 419,- €* *inkl. Modelle, Artikulation, Versand, Zähne, Bissschablonen, indiv. Löffel und Try-In. Zuzüglich MwSt. Made in Germany

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (12) 12 | POLITIK VERTRETERVERSAMMLUNG DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG „Ein absolut unverdaulicher, toxischer Politcocktail“ Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat sich Ende November in München deutlich gegen die Politik der Bundesregierung positioniert. In mehreren Anträgen forderte sie eine Abkehr vom aktuellen Kurs des Bundesgesundheitsministeriums. Auf der letzten Vertreterversammlung der auslaufenden sechsjährigen Amtsperiode des KZBV-Vorstands zog der Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer eine vernichtende Bilanz der Gesundheitspolitik der amtierenden Bundesregierung. Das kürzlich durch die Ampel verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) bezeichnete er im Hinblick auf die zahnärztliche Versorgung als „einen absolut unverdaulichen, toxischen Politcocktail“. Er nahm damit Bezug auf eine VideoBotschaft, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Vertreterversammlung geschickt hatte. Eßer prognostizierte, dass „die fatalen Folgen dieses Spargesetzes“ den Patienten und der zahnärztlichen Versorgung über Jahre schaden werden: „Im Zielkonflikt zwischen Versorgung und Finanzstabilisierung der GKV hat die Politik sich im Wissen um diese Folgen auf die Seite der Kostendämpfung geschlagen und damit gegen die Versicherten und deren Versorgungsansprüche gestellt.“ Wo das Geld fehlt, gibt es keine Komplettversorgung Vor dem Hintergrund von Inflation und exorbitant steigenden Energieund Materialkosten gefährdeten die zusätzlichen Beschränkungen des Honorarzuwachses in Kombination mit der wieder eingeführten strikten Budgetierung die flächendeckende Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer forderte zum Protest gegen die „fehlgeleitete Politik” der Bundesregierung auf. Foto: KZBV/Knoff

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (13) POLITIK | 13 Sicherstellung der Versorgung. Dies gelte vor allem für die gerade erst neu eingeführte Parodontitistherapie, die noch im Rollout befindlich von Lauterbach blockiert werde. Eßer: „Es fehlen nachweislich in den beiden nächsten Jahren einige hundert Millionen Euro in diesem präventionsorientierten Versorgungsbereich, die den Versicherten erst vor nicht mehr als einem Jahr versprochen wurden.“ Eßer rief die gesamte Zahnärzteschaft dazu auf, unmissverständlich ihren Protest gegen eine fehlgeleitete Politik deutlich zu machen. „Wir werden trotz alledem alles dafür tun, um die Parodontitis-Versorgung über die Zeit zu retten und die Patientinnen und Patienten, die auf diese Behandlung dringend angewiesen sind, nicht im Stich zu lassen. Aber dort, wo das Geld fehlt, können wir nicht gewährleisten, dass die Versorgung vollumfänglich sichergestellt wird. Für begrenztes Geld kann es auch nur begrenzte Leistungen geben“, sagte Eßer. So geht es mit der ParodontitisTherapie weiter Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Martin Hendges erklärte in seinem Bericht, dass das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) in der Versorgung angekommen sei. Das Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung werde damit erheblich beschleunigt und vereinfacht. „Bisher wurden bereits etwa 500.000 Anträge elektronisch versendet und von den Kassen beschieden. Dies belegt den erfolgreichen Start dieses zahnärztlichen Leuchtturmprojekts. Das EBZ ist damit das Zugpferd der digitalen Anwendungen und eine Blaupause für eine wirklich sinnstiftende Digitalisierung des Gesundheitswesens“, betonte Hendges. Das EBZ sei aus dem Berufsstand und für die Versorgung entstanden und nicht als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) entwickelt worden, die vielfach in der Kritik stehe: „Das EBZ ist sehr praxisnah und genau das ist mitentscheidend für diesen Erfolg.“ Wie der KZBV-Vize weiter berichtete, hätten auf Ebene der Bundesmantelvertragspartner in den vergangenen Monaten weitere Folgeregelungen für die neue Parodontitis-Therapie getroffen werden können. „Ab Herbst 2022 wird erstmals die Verlängerungsoption im Rahmen der Unterstützenden Parodontitis-Therapie praktisch relevant“, erläuterte Hendges. „Die Verlängerung ist gemäß G-BA-Richtlinie genehmigungspflichtig. Für den Antrag an die Kasse haben die Vertragspartner ein schlankes Formular entwickelt, das sich auf die erforderlichen Angaben beschränkt und für die weitere Behandlung Rechtssicherheit gibt. Bis alle Praxisverwaltungssysteme mit der digitalen Version ausgestattet sind, wird für die Befüllung ein beschreibbares PDFFormat zur Verfügung gestellt.“ ImHinblick darauf, dass angesichts der Dauer einer Parodontitis-Therapie das Thema Kassenwechsel während der laufenden Behandlung an Relevanz gewinnen werde, gebe es Bestimmungen zu einem entsprechenden Vorgehen und insbesondere zur Abrechnung. „Auch hier war für beiden Seiten maßgeblich, eine möglichst bürokratiearme, aber zugleich rechtssichere Lösung zu finden.“ Beim E-Rezept und bei der ePA ruckelt es noch gewaltig Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer informierte über den aktuellen Stand der Digitalisierung in der Vertragszahnärzteschaft. Die Bereitschaft, sich daran zu beteiligen, sei in der Zahnärzteschaft sehr hoch. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Möglichkeiten zur Beteiligung seitens der Politik eingeschränkt seien. Dies müsse sich dringend ändern. Dabei dürfe nicht übersehen werden, „dass wir bereits Anwendungen ins Feld geführt haben, die das Potenzial haben, uns bei der digitalen Transformation einen gewaltigen Schritt nach vorne zu bringen. Ich spreche hier von KIM, aber in erster Linie vom E-Rezept und der elektronischen Patientenakte. Denn hier ruckelt es noch gewaltig. Und deshalb muss die Digitalisierungsstrategie diese beiden Anwendungen in den Fokus nehmen. Hier muss nachgesteuert werden, bevor neue Technologien und Ideen in die Versorgung kommen“, hob Pochhammer hervor. Bei der ePA brauche man eine aktivere Politik. Bisher überzeuge die Versicherten das Angebot nicht. „Die Zahl der aktiven Aktensysteme stagniert seit Monaten bei etwas mehr als einer halben Million. Vor diesem Hintergrund ist es unerklärlich, warum der Gesetzgeber weiter an der Sanktionsregelung für Praxen festhält. Das macht in der jetzigen Situation keinen Sinn und deshalb haben wir einen Antrag vorbereitet, in dem wir fordern, diesen Unsinn zu beenden.“ KZBV-Vize Hendges: EBZ ist in der Versorgung angekommen. Foto: KZBV/Knoff KZBV-Vize Pochhammer forderte bei der ePA eine aktivere Politik. Foto: KZBV/Knoff

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (14) 14 | POLITIK Zurzeit werde die ePA zusätzlich durch das Verbot des Video-Ident-Verfahrens gebremst. Wer eine ePA eröffnen möchte, muss sich vor Ort entweder in einer Filiale seiner Krankenkasse oder via Post-Ident-Verfahren identifizieren. „Das ist mit Blick auf die Akzeptanz und die Nutzbarkeit natürlich eine Katastrophe“, erklärte Pochhammer. Die Delegierten verabschiedeten in der Folge in München eine Reihe von Anträgen, die die aktuelle Gesundheitspolitik ins Visier nehmen. In einer Resolution wurde der Gesetzgeber aufgefordert, „die betreffenden Regelungen des GKV-FinStG umgehend in einer sachangemessenen Weise zu reformieren, insbesondere indem die neuen Parodontitis-Leistungen gemäß der Forderung des Bundesrates gesetzlich extrabudgetär gestellt werden und damit die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel gewährleistet wird“. Die Rückkehr zur strikten Budgetierung der Gesamtvergütungen sei für die Vertragszahnärzteschaft nicht hinnehmbar. „Sie erschweren die vollständige Erbringbarkeit des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums, insbesondere der neuen Parodontitis-Therapie. Dadurch gefährden diese Regelungen in erheblichem Maße die vollständige, flächendeckende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung“, heißt es in der Resolution weiter. Andernfalls könne die Versorgung bei der Parodontitis-Therapie nicht vollumfänglich flächendeckend sichergestellt und gewährleistet werden. Härtefallregelungen auch für Zahnarztpraxen! In einem weiteren Beschluss fanden die Delegierten klare Worte: „In Zeiten galoppierender Inflation und explodierender Energie- und Materialkosten überzieht der Gesetzgeber die Zahnarztpraxen zusätzlich mit Honorarkürzungen und der Wiedereinführung der strikten Budgetierung. Das bringt das Fass zumÜberlaufen.“ Der Gesetzgeber lege damit die Axt an eine funktionierende zahnärztliche Versorgung, die Deutschland auf diesem Gebiet zu einem Vorbild in Sachen Prävention und Mundgesundheit gemacht habe. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber deshalb auf, „den ambulanten und stationären Sektor endlich gleich zu behandeln und die für Krankenhäuser beschlossenen Härtefallregelungen in ihrer Geltung auf Vertragszahnarztpraxen zu erweitern“. Die Praxen seien in besonderem Maße von der Inflation und den hohen Energiekosten betroffen. „Die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte können durch die starre Vergütungssystematik diese Teuerungen allerdings nicht wie Unternehmen unterjährig über höhere Preise weitergeben“, heißt es in einem weiteren Beschluss. „Vergewerblichung der Zahnheilkunde endlich stoppen – Gesundheit ist keine Handelsware!“ lautet der Titel eines Beschlusses, der sich deutlich gegen die Aktivitäten von versorgungsfremden Investoren in der zahnmedizinischen Versorgung ausspricht. Die Vertreterversammlung fordert damit das BMG auf, endlich dem mehrfachen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Folge zu leisten und dieses Problem zeitnah zu lösen. „Jeder weitere Tag des Abwartens ermöglicht den Investorendie Errichtung weiterer iMVZ, die die Versorgungslandschaft dauerhaft verändern. Eine solche Entwicklung gilt es dringend zu verhindern“, erklärten die Delegierten. „Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereichs gründen darf“, also ein räumlich-fachlicher Bezug besteht. Die Politik soll die „unsinnigen Saktionen“ beenden Daneben verabschiedeten die Delegierten eine Reihe von Beschlüssen, die sich mit den Problemen der Telematikinfrastruktur (TI) befassen. So wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die „unsinnigen Sanktionen“ bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) umgehend aufzuheben. „Sanktionen sind nicht geeignet, Akzeptanz bei den Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten zu erlangen, erst recht nicht, wenn die TI-Anwendungen nicht ausreichend erprobt sind“, hieß es. Außerdem wurde verlangt, die Neuentwicklung von weiteren digitalen Anwendungen auszusetzen, solange die aktuell verfügbaren TI-Anwendungen nicht evaluiert und praxisreif seien. Darüber hinaus forderten die Delegierten, den weiteren Roll-out des E-Rezepts zu stoppen, „bis eine sichere und massentaugliche digitale Umsetzung für Patienten und Praxen ohne Medienbrüche verfügbar ist“. sr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte der VV eine Videobotschaft zukommen lassen, die im Lauf der Sitzung immer wieder heftig kritisiert wurde. Foto: KZBV/Knoff

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte, eins ist klar: Vorteile bei zahneins müssen Sie nicht mit der Lupe suchen. Wenn Sie auch bei eins anfangen wollen, bewerben Sie sich auf karriere.zahneins.com. Wir freuen uns auf Sie! Wir sind mit 2.400 Mitarbeitenden an 80 Standorten Deutschlands führendes PraxisNetzwerk. Was unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte überzeugt hat, bei zahneins in einer Partnerpraxis anzufangen? Attraktive Perspektiven, hochinteressante Weiterbildungsangebote – und das Hand in Hand mit ausreichend Zeit für Freunde und Familie. Denn: Bei zahneins sind Sie nicht irgendeine Nummer, sondern die Nummer eins! Dr. Jana Kleinschmidt, Standort Augsburg „Bei zahneins passt sich der Job meinem Leben an – und nicht umgekehrt. Zum Beispiel mit flexiblen Arbeitszeitmodellenund einer 4-Tage-Wochesowie der Möglichkeit meiner beruflichen Weiterentwicklung durch Curricula, Masterprogramme und Hospitationen.“ Bassel Ayoub, Standort Tiengen „DurchKommunikationstrainings, demTraineeprogrammund einemattraktiven Umzugsbonushabe ich in Tiengen schnell auch ein berufliches Zuhause gefunden.“ Monsi Ciko, Standort Ulm „Schon in meiner Assistenzzeit habe ich eine eigene Assistenz: zahneins! Hier wird Zusammenarbeit durch meinen Mentor undAustausch mit anderenwirklich gelebt.“ Jennifer Weickgenannt, Standort Wiesbaden „zahneins hat mich mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Führungstrainings und Einblicken in dieverschiedensten Partnerpraxenauf das nächste Level gebracht.“ Dr. Peter Schütte, Standort Frankfurt „Zusammen eins. Als Experte für Ästhetik und Implantologie schätze ich den Austausch im zahneins Netzwerk – und die Möglichkeit mich auf meinezahnärztliche Tätigkeit konzentrieren zu können. “ WIR UNTERSTÜTZEN SIE! 0160 93110701 Zahnärztlich geführt.

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (16) 16 | ZAHNMEDIZIN AUS DER WISSENSCHAFT Verringern CPC-Mundspüllösungen die Verbreitung von SARS-CoV-2? Elmar Hellwig Mundspüllösungen mit Cetylpyridiniumchlorid (CPC) steigern den Nucleocapsid-Proteingehalt im Speichel SARS-CoV-2-positiver Probanden deutlich, wie eine Studie aus Spanien zeigt. Das ist ein starker Hinweis auf eine viruzide Wirkung von CPC-haltigen Mundspüllösungen. SARS-CoV-2-Viren können sich über ausgeatmete Aerosole während des Sprechens und Atmens ausbreiten und über größere respiratorische Tropfen, die der Mukosa anhaften, übertragen werden. Die Rolle des Speichels bei der Virenübertragung lässt vermuten, dass Mundspüllösungen, die Inhaltsstoffe mit viruzider Aktivität besitzen, die virale Transmission in einer Hochrisikoumgebung reduzieren können — wie zum Beispiel am Zahnarztstuhl. Es gibt bereits einige In-vitro-Studien, die zeigen, dass antiseptische Mundspüllösungen einen viruziden Effekt haben. Eine von diesen Substanzen ist Cetylpyridiniumchlorid (CPC), die in unterschiedlichen Mundspüllösungen verwendet wird. Die antivirale Aktivität von CPC wurde für unterschiedliche Varianten des SARS-CoV-2 nachgewiesen. CPC ist ein amphiphiles Molekül (sowohl wasser- als auch fettlöslich), das in der Lage ist, die cytoplasmatische Membran von Bakterien aufzubrechen. Die viruzide Aktivität von CPC wird über eine Degradation der Doppellipidschicht vermittelt und wurde sowohl für Influenza- als auch für Corona-Viren belegt. Das Zerbrechen der viralen Hülle korreliert mit einer erhöhten Detektion des SARS-CoV-2-Nucleocapsid-Proteins, das in einem entsprechenden Assay (ELISA) nachgewiesen werden kann. Dieses interne Protein ist im viralen Genom adhäriert und kann bei einer Lyse des Virus vermehrt nachgewiesen werden. Seine Bestimmung ist daher eine sinnvolle Maßnahme, um festzustellen, ob ein Virus noch lebensfähig und übertragbar ist. Methoden Die vorliegende Studie wurde an 19 Gesundheitszenten in der Region Katalonien vom 15. Februar bis zum 2. Juni 2021 durchgeführt. Das Studiendesign war doppelblind, parallel, placebokontrolliert und randomisiert. Eingeschlossen waren Erwachsene, die drei Tage vor dem Einschluss positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren. Die Patienten waren asymptomatisch oder wiesenmildeCovid-19-Symptome auf (Fieber, Erkältung, Halsschmerzen, AUS DER WISSENSCHAFT In dieser Rubrik berichten die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der zm regelmäßig über interessante wissenschaftliche Studien und aktuelle Fragestellungen aus der nationalen und internationalen Forschung. Die wissenschaftliche Beirat der zm besteht aus folgenden Mitgliedern: Univ.-Prof. Dr. Elmar Hellwig, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Univ.-Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, Universität Bonn Univ.-Prof. Dr. Florian Beuer, Charité – Universitätsmedizin Berlin Univ.-Prof. Dr. Dr. Peer W. Kämmerer, Universitätsmedizin Mainz Coronavirus-Struktur Foto: Penwin - stock.adobe.com

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (17) ZAHNMEDIZIN | 17 STUDIENLAGE Obwohl es eine große Anzahl von Studien zum viruziden Effekt von unterschiedlichen Mundspüllösungen gibt, lassen sich bisher nur fünf randomisierte, kontrollierte Studien identifizieren, die einen Nachweis in einem klinischen Setting erbrachten. Drei dieser Pilotstudien schlossen nur 24 Patienten (12 Verum / 12 Placebo) ein. Eine größere, nicht-verblindete, randomisierte, klinische Studie zeigt, dass Chlorhexidin-Mundspüllösungen die virale Last im nasopharyngealen Raum vier Tage nach dem Beginn der Anwendung reduzierten. Diese Zeit könnte aber mit der natürlichen Viruslast-Abnahme überlappen. In einer Multi-Center-, randomisierten, doppel-blinden, kontrollierten Studie wurde die einmalige Anwendung (1 Minute) einer Mundspüllösung mit β-Cyclodextrin und Citrox untersucht. Auch hier kam es zu einer, wenn auch moderaten Reduktion der viralen Last im Speichel. Allerdings war die Verringerung erst nach vier Tagen nachweisbar. Unwohlsein, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, gastrointestinale Symptome). Die Patienten, die bereits orale antiseptische Maßnahmen (beispielsweise Mundspüllösungen, Pasten) in den vergangenen 24 Stunden angewendet hatten, wurden ausgeschlossen. Die Probanden wurden randomisiert auf zwei Gruppen verteilt. Die eine spülte mit 15 ml destilliertem Wasser, das so eingefärbt war wie die VerumMundspüllösung. Die andere spülte mit 0,07 Prozent CPC-Mundspüllösung. Alle Patienten waren positiv auf SARS-CoV-2 getestet und wurden so trainiert, dass sie selbst 1 bis 1,5 ml unstimulierten Speichel in einem speziellen Sammelgefäß abgeben konnten. Die Teilnehmer sammelten den Speichel vor der Anwendung der Mundspüllösung und eine beziehungsweise drei Stunden nachher. Da nur Studienteilnehmer ausgesucht wurden, die nicht hospitalisiert werden mussten, konnten die Probanden nach Abgabe der ersten Speichelprobe (vor der Spüllösung) nach Hause geschickt werden. Die entsprechenden Speichelproben wurden vom Studienpersonal zu Hause abgeholt, anschließend aufbereitet und analysiert. Bestimmt wurden die virale RNA-Menge und die Höhe des Nucleocapsid-Proteinspiegels im Speichel. Ergebnisse Von den primär eingeschlossenen 118 Patienten wurden 58 in der Kontrollgruppe und 60 in der Verumgruppe nachuntersucht. Zu Beginn der Studie ließ sich kein statistisch signifikanter Unterschied bezüglich der Viruslast und des Nucleocapsid-Proteingehalts zwischen den beiden Gruppen im Speichel feststellen. Die Virusmenge im Speichel (RT-PCR-Messung) blieb über den gesamten Zeitraum stabil, während der Nucleocapsid-Proteinlevel in der CPC-Gruppe signifikant stieg. Einordnung und Diskussion Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die viruzide Aktivität des CPC gegen SARS-CoV-2 mit der vorliegenden Studie deutlich nachgewiesen werden konnte. Bei nicht hospitalisierten Patienten mit asymptomatischer, milder Symptomatik bezüglich einer SARSCoV-2-Infektion ließ sich nämlich im Speichel ein signifikanter Anstieg des Nucleocapsid-Proteingehalts feststellen. Dies deutet auf eine Disruption der Viruspartikel hin. Die Studie zeigt auch, dass die Bestimmung der Virus-RNA möglicherweise nicht die richtige Methode für die Überprüfung der Aktivität von antiviralen Agenzien ist. Dies gilt insbesondere für Bestandteile von Mundspüllösungen, die gegen die Virushülle gerichtet sind. Auch vorherige Studien lassen vermuten, dass die virale RNA im Speichel persistieren kann, wenn die Viruspartikel selbst zerstört wurden. Die vorliegende Studie deutet darauf hin, dass CPC-haltige Mundspüllösungen möglicherweise die Virusverbreitung reduzieren können. Ein einminütiges Spülen mit CPC-Lösungen ist kostengünstig und scheint mindestens drei Stunden nach der Spülung noch effektiv zu sein. Insofern könnte eine solche Spüllösung ein Element in der Praxis darstellen, das neben anderen Schutzmaßnahmen präventiv gegen eine Ansteckung mit SARS-CoV2-Viren wirksam sein kann. So könnte eine Anwendung vor einer zahnärztlichen Behandlung die Viruslast im Speichel infizierter Patienten senken. Originalpublikation: Alemany A et al.: Cetylpyridinium Chloride Mouthwash to Reduce Shedding of Infectious SARS-CoV-2: A Double Blind Randomized Clinical Trial; J Dent Res 10: 1450-1456 (2022) Prof. Dr. Elmar Hellwig, Universitätsklinikum Freiburg, Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Foto: privat

18 | POLITIK 31. BRANDENBURGISCHER ZAHNÄRZTETAG Wenn weniger mehr ist „Minimal invasive Therapien in der Prothetik oder warum weniger besser sein kann” – unter diesem Motto stand der 31. Brandenburgische Zahnärztetag, der am 18. und 19. November in Cottbus stattfand. Rund 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich angemeldet. Kammerpräsident Jürgen Herbert machte sich in seiner Eröffnungsrede Luft über die aktuelle Politik der Bundesregierung. „Ich habe mich noch nie so sehr über einen Bundesgesundheitsminister geärgert“, erklärte er mit Blick auf das kürzlich verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG). Selbstverständlich sei grundsätzlich nachvollziehbar, dass das 17-Millarden-Euro-Loch in der GKV gestopft werden müsse. „Aber das sind staatliche Aufgaben. So etwas finanziert man über Steuern“, betonte Herbert. Derzeit befinde sich die PAR-Behandlungsstrecke ja noch in der schwierigen Anlaufphase. Man habe sich deshalb dazu entschieden, eine umfangreiche Öffentlichkeitskampagne zu fahren: Um die Vorteile dieser Behandlungsstrecke zu verdeutlichen – „und die Regierung deckelt das. Das ist eine Schweinerei“, sagte der Kammerpräsident sichtlich erbost. In ihrem Grußwort lobte die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) den Einsatz der Landeszahnärztekammer bei der Gruppenprophylaxe von Kindern und Jugendlichen. Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie seien problematisch gewesen. Denn „weniger Gruppenprophylaxe bedeutet mehr unentdeckte Karies bei Kindern“, betonte die Ministerin. Und erinnerte an unser aller Verpflichtung: „Alle Kinder haben ein Recht auf gruppenprophylaktische Betreuung. Und alle Kinder müssen die Chance haben, gesund aufzuwachsen.“ Dass digital per se gut ist, ist Quatsch Mit Blick auf das Thema des Zahnärztetages hob sie die Erfolge der präventionsorientierten Zahlheilkunde hervor, die dafür gesorgt hätten, dass die prothetischen Versorgungen erst später und anders notwendig werden. Sie bemängelte, dass sich die GKV bislang bei minimalinvasiven Methoden noch nicht in dem Maß beteilige, wie sich das die Patienten wünschen. Prof. Dr. Matthias Kern, Kiel, präsentierte zu Beginn das von ihm zusammengestellte wissenschaftliche Programm des Zahnärztetages. Kern, der seit langen Jahren leidenschaftlich für minimalinvasive Versorgungen eintritt, wies darauf hin, dass auch die digitalen Verfahren nicht immer zum minimalinvasiven Prinzip passten: „Es wird oft so getan, als sei ‚digital‘ per se schon gut. Das ist aber Quatsch. Oft ist das, was digital gemacht wird, noch gar nicht so gut wie das Analoge. Wir sollten dann auf die digitalen Methoden zurückgreifen, wenn sie wirklich besser sind, wenn sie einen Mehrwert für die Praxis und für den Patienten haben.“ Das kam unter den Zuhörern offensichtlich gut an, denn Kern freute sich über einen „ungewohnten Zwischenapplaus“. sr Kammerpräsident Jürgen Herbert: „Ich habe mich noch nie so über eine Bundesregierung geärgert.” Foto: LZÄK Brandenburg zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (18)

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (19) 15. THÜRINGER ZAHNÄRZTETAG Der große Paro-Zug fährt weiter Ungeachtet der Deckelung durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will die Zahnärzteschaft für die Parodontitistherapie kämpfen. Diese Botschaft ging vom 15. Thüringer Zahnärztetag aus, der am 25. und 26. November in Erfurt stattfand und sich mit den aktuellen Entwicklungen in der Parodontologie beschäftigte. Über 1.100 Zahnärzte und Zahnärztinnen hatten sich angemeldet. Nachholeffekt“ — der für die Nach-Pandemie-Veranstaltungen häufig gebrauchte Begriff traf in besonderer Weise für den Thüringer Zahnärztetag zu: Nie zuvor hatte es ein so umfangreiches zahnmedizinisches Kongressprogramm gegeben. Neben dem wissenschaftlichen Hauptprogramm boten die Veranstalter zahlreiche Seminare, ein durchgehendes Programm für ZFA und einen gemeinsam mit der Thüringer Zahntechnikerinnung organisierten Zahntechnikertag an. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Nachwuchsförderung: Neben einem Studententag mit Studierenden der Friedrich-Schiller-Universität Jena hatten die Veranstalter dieses Mal auch einen Thüringer Azubi-Tag mit einem speziell abgestimmten Programm für die Auszubildenden in den Praxen organisiert. Die aktuelle Gesundheitspolitik ist ein Ärgernis In seiner Begrüßungsrede machte Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen, seinem Ärger über die aktuelle Gesundheitspolitik Luft: "Es ist unbegreiflich, wie ein Gesetzgeber die erst kürzlich zugesagten Mittel für die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder entzieht.“ Dabei habe die Parodontitistherapie eine überragende Bedeutung für die Zahnmedizin: "Mit der Einführung der neuen Parodontitis-Behandlungsrichtlinie stehen wir nicht am Ende, sondern am Beginn einer neuen Ära der Patientenversorgung. Gerade deshalb ist eine passende Fortbildung zur jetzigen Zeit mit kollegialem Austausch sowie neuen Ideen und Gedanken besonders wichtig“, hatte Junge bereits in der Einladung zum Zahnärztetag geschrieben. Parodontitis ist eine „Signature“-Erkrankung Warum die Einführung der Parodontitisbehandlung in der Breite so wichtig ist, machte Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), in seinem Grußwort deutlich. Die "Karieszahnmedizin“ sei ein kulturhistorisches Phänomen — sie sei einst "in unsere Breiten mit der Zuckerrübe gekommen“ und inzwischen dank der "Polierkelche wieder kräftig am Gehen“. Die Parodontitis sei dagegen eine "Signature"-Erkrankung des Menschen: "Es gibt sie, seit es Menschen gibt.“ Bereits im vor rund 3.600 Jahren entstandenen ägyptischen Papyrus "Ebers" sei die Parodontitis mit all ihren Symptomen beschrieben worden, die selbst heute noch in den Aufklärungskampagnen der BZÄK thematisiert werden: Zahnfleischbluten, Mundgeruch, Zahnlockerungen, Entzündungen. Deshalb müssten die zahnärztlichen Standesorganisationen für die Parodontitisbehandlung kämpfen: Man werde es sich darum auch nicht gefallen lassen, "dass ein Herr Minister ohne etwas davon zu verstehen, den gerade erst gestarteten 'großen Paro-Zug' wieder anhält". br Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen, hob den Praxisnutzen des Zahnärztetages hervor: Das wissenschaftliche Programm „soll nicht nur eine Übersicht über bewährte Methoden sowie die neuesten Entwicklungen und Trends der Therapie zeigen, sondern viele Anregungen für den Praxisalltag geben”. Foto: Landeszahnärztekammer Thüringen POLITIK | 19

PRAXISTECHNIK AUF DER IDS 2023 Polymerisationslampen im Test Christian Ehrensberger Eine ausgehärtete Komposit-Oberfläche ist keine Garantie für die Durchhärtung des Materials bis zum Kavitätenboden. Darum bleibt Lichtpolymerisation stets Vertrauenssache. Auf der bevorstehenden 40. Internationalen DentalSchau 2023 werden die Hersteller viele neue Produkte präsentieren. Worauf Sie beim Vergleich achten sollten. Die Güte einer Polymerisationslampe bemisst sich grundsätzlich nach zwei Kriterien: Sie muss lichthärtende Restaurationsmaterialien aushärten können und dabei die Gefahr einer Überhitzung des Zahnes (insbesondere der Pulpa) oder der Gingiva ausschließen. Beides leitet sich aus den Leistungsparametern der Lampe ab. Man muss zwei Begriffe auseinanderhalten: Die Intensität gibt Auskunft über die Energieleistung eines Polymerisationsgeräts und bezieht sich auf den Durchmesser des Lichtaustrittsfensters. Für die Aushärtung eines lichthärtenden Produkts ist aber die Bestrahlungsstärke viel entscheidender, also die Lichtenergie, die tatsächlich amWirkort ankommt. Was bedeutet dies für die Auswahl einer geeigneten Lampe? Wie liegt die Lampe in der Hand? Auf der IDS kann der Besucher die ausgestellten Polymerisationslampen in Augenschein nehmen und sich persönlich beraten lassen. Er kann zum Beispiel die Ergonomie einer Lampe prüfen. Wie liegt sie in der Hand? Macht sie einen stabilen Eindruck? Neben diesem subjektiven Kriterium steht ein objektives: Wie groß ist das Lichtaustrittsfenster? Der Durchmesser sollte über 9 mm liegen; die Geräte am Markt bieten aktuell Fenster mit bis zu 11,5 mm Durchmesser. Bei kleineren Durchmessern besteht das Risiko, dass es im Fall ausgedehnter Füllungen (etwa bei einer Ausdehnung in die approximalen Kästen von Prämolaren und Molaren) häufiger nicht mit einer einmaligen Belichtung getan ist, sondern „überlappend“ eine zweite oder gar dritte nötig wird. Nach dieser ersten visuellen und haptischen Bewertung lassen sich in Fachgesprächen am Messestand wichtige Kriterien abklären: „ Hat die betreffende Lampe gute Beurteilungen durch eine unabhängige Institution erhalten, zum Beispiel durch BlueLight Analytics Inc., Halifax, Kanada, oder durch wissenschaftliche Publikationen [Ernst, 2019]? „ Liegt die Lichtintensität im Bereich von 800 bis 2.000 mW/cm2, bevorzugt nur bis 1.500 mW/cm2? „ Weist die Polymerisationslampe eine homogene Lichtverteilung („Beam Profile“) über die gesamte Abstrahlfläche auf? „ Wie stark wird das Licht vom Lichtaustrittsfenster bis zur bestrahlten Oberfläche gestreut? Dadurch wird die Bestrahlungsstärke, also die effektiv zur Aushärtung nutzbare Lichtenergie, beeinflusst. Im Zweifelsfall länger belichten Die Frage nach einer „guten Beurteilung“ stellt sich naturgemäß nicht für die Polymerisationslampe allein, sondern Ansehen, in die Hand nehmen, testen! Foto: Koelnmesse / IDS Cologne / Harald Fleissner zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (20) 20 | ZAHNMEDIZIN

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=