Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Vor der Bundestagswahl Von der nächsten Bundesregierung fordern BZÄK und KZBV einen radikalen gesundheitspolitischen Kurswechsel. SEITE 20 Risikofaktor Penicillin? Der CME-Fall zeigt, wie der Verdacht auf eine Penicillinallergie den Einsatz der optimalen Therapie verzögern kann. SEITE 40 Die ePA ist gestartet Auch wenn die Sicherheitsbedenken keineswegs ausgeräumt sind, gilt es jetzt, die eigene Praxis gut aufzustellen. SEITEN 14, 16 HOCHSCHULSTÄRKUNGSGESETZ IN NRW Der geschenkte Bachelor AUSGABE 03 | 2025 zm 01.02.2025, Nr. 03

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte, eins ist klar: Wenn Sie auch bei eins anfangen wollen, bewerben Sie sich auf karriere.zahneins.com. Wir freuen uns auf Sie! Wir sind mit2.400 Mitarbeitendenanüber 80 Standorteneinesdergrößten PraxisNetzwerke Deutschlands. Was unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte überzeugt hat, bei zahneins in einer Partnerpraxis anzufangen? Attraktive Perspektiven, hochinteressanteWeiterbildungsangebote– und das Hand in Hand mitausreichend Zeit für Freunde und Familie. Denn: Bei zahneins sind Sie nicht irgendeine Nummer, sondern dieNummer eins! Constantin Klein, Standort Neustadt an der Weinstraße „In meiner Assistenzzeit wurde ich durchAustausch und Fortbildungenhervorragend unterstützt. Die Übernahme als Zahnarzt zeigt den Fokus auf langfristige Zusammenarbeit – das schätze ich sehr.“ MDDr. Tiffany Cantz, Standort München „Mit zahneins als starken Partner kann ich mich auf meine Patienten konzentrieren und sehe den Weg zur zahnärztlichen Leitung als echteAlternative zur Selbstständigkeit.“ Prof. Dr. Gerd Volland M.Sc., Standort Heilsbronn „Zusammen eins! Als Experte für Laserpräventionsorientierte Zahnmedizin schätze ichdenAustauschim zahneins Netzwerk und die Möglichkeit mich auf meine zahnärztliche Tätigkeit konzentrieren zu können.“ Jennifer Weickgenannt, Standort Wiesbaden „zahneins hat mich mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Führungstrainings und Einblicken in dieverschiedensten Partnerpraxenauf das nächste Level gebracht.“ FRAGEN? RUFEN SIE UNS AN! 0160 93110701 Zahnärztlich geführt. Dr. Georg Eckner, Standort Ulm „Gemeinsam mit zahneinsist es uns möglich auch andere Projekte rund um das Thema Zahnmedizin zu verwirklichen. Einerfahrenes Team aus internern Expertenanseiner Seite zu haben bietet viele einzigartige Vorteile!“ Bundesweit Zahnärzte (m/w/d) gesucht! Vorteile bei zahneins müssen Sie nicht mit der Lupe suchen.

EDITORIAL | 3 Dinge gibt’s, die gibt’s gar nicht kehrte Weg – nämlich Boni für Arbeitnehmer – sinnvoller wäre und was dabei rechtlich überhaupt möglich ist. Außerdem stellen wir in diesem Heft die Gruppenprophylaxe in Hessen vor, deren Umsetzung in einer Datenbank in besonderer Weise dokumentiert wird. In einer Studie wurden nun die Entwicklungen der vergangenen Jahre ausgewertet, die wir Ihnen zeigen möchten. Wie sieht’s bei Ihnen in der Praxis mit der Fehlerkultur aus? Nein, damit meine ich nicht, dass keine gemacht werden, sondern vielmehr, wie der Umgang damit ist. Denn Fehler kommen überall vor und „aus Fehlern lernen“ ist ja eine gängige Phrase. Aber wird das wirklich überall gelebt?! Nicht wirklich. In dieser Ausgabe starten wir deshalb eine dreiteilige Serie zum Thema Fehlermanagement. Unsere drei Expertinnen erklären, wie man eine nachhaltige Fehlerkultur in der Praxis implementiert und sein Team dabei mitnimmt. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Manche Dinge mag man einfach nicht glauben – bis sie dann wirklich passieren. Bisher galt in der deutschen Universitätslandschaft der Grundsatz, dass man Prüfungen bestehen muss, um einen bestimmten akademischen Grad zu erhalten. Das gestaltet sich mal mehr, mal weniger schwierig. Manche Prüfungen kann man beliebig oft wiederholen, andere nur begrenzt. Dieses seit Jahrhunderten gängige akademische Grundprinzip dürfte als allgemein anerkannt gelten. In Nordrhein-Westfalen will man jetzt neue Wege gehen. Im Rahmen des geplanten Hochschulstärkungsgesetzes soll ein sogenannter integrierter Bachelor eingeführt werden. In Paragraf 66 Abs. 1c heißt es dazu: „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin […] einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben.“ Alles klar? Dieses Prinzip muss man sich erst einmal gedanklich auf der Zunge zergehen lassen. Unklar ist auch, was Absolventen mit diesem Bachelor anfangen können sollen. Eine zahnärztliche Approbation gibt’s damit nicht. Stattdessen steht zu befürchten, dass die Qualität der Ausbildung sinkt. Und warum? Es fallen den Angaben zufolge ohnehin nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Prozent durch die Prüfung. Was sich die nordrhein-westfälischen Bildungspolitiker und Ministerialbeamtinnen dabei gedacht haben, bleibt ein Rätsel. Mehr dazu in der Titelgeschichte dieser Ausgabe. Außerdem berichten wir über die Einführung der „ePA für alle“ (na ja, wirklich alle noch nicht, zunächst einmal in drei Testregionen) am 15. Januar und starten eine Reihe, in der wir Sie mit den wichtigsten Informationen zur elektro nischen Patientenakte versorgen. Dann gehen wir der Frage nach, wie es ZFA weitergeht, die aus Syrien stammen Zahnarztpraxen arbeiten. Unklar ist de Situation in Syrien entwickeln wird – a Politiker im aktuellen Bundestagswahlk wieder zum sicheren Herkunftsland de dieser Stelle darf man – abgesehen von Syrien – erwidern, das aktuell über 10.0 Syrer im deutschen Gesundheitswesen nicht mal eben so ersetzen lassen. Für Diskussionen und Aufregung sorgt auch der Vorschlag von Allianz-Chef O nehmerinnen und -nehmern am ersten nen Lohn mehr zu zahlen. Die Idee dah Krankenstände in Deutschland zu drüc rund 40 Milliarden Euro jährlich einzu mit einem Arbeitsrechtler gesprochen, ationen zur elektromit den rund 2.400 n und in deutschen rzeit, wie sich die auch wenn einige kampf Syrien schon eklariert haben. An der unklaren Lage in 000 Syrerinnen und n tätig sind, die sich e Anfang des Jahres Oliver Bäte, Arbeitn Krankheitstag keihinter ist, die hohen cken und dadurch usparen. Wir haben ob nicht der umgeFoto: Lopata/axentis

4 | INHALT 28 So entsteht psychologische Sicherheit in der Praxis „Blame the process, not the people!“ Wie Sie Sie Ihr Fehlermanagement und Ihre Arbeitsprozesse optimieren. 56 Kleopatras Schwester bleibt verschollen Eine Zahnanalyse zeigt, dass in Ephesos nicht Kleopatras Schwester bestattet wurde, sondern ein männlicher Teenager mit Entwicklungsstörungen. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 14 Die ePA in der Praxis (1) Die Testphase ist gestartet 16 Chaos Computer Club zur ePA-Sicherheit „Eine halluzinierte Fehldiagnose“ 20 Das fordern die Zahnärzte von der nächsten Bundesregierung Ein Kurswechsel ist angesagt 38 Debatte um Blaumachen, Karenztage und Anreizsysteme Was tun bei zu hohem Krankenstand? 52 Studie der Uni Heidelberg zu Gesundheitskosten 640 Milliarden Euro für Zahnerkrankungen 53 EuGH-Urteil zu Finanzinvestoren bei Rechtsanwaltskanzleien Das letzte Argument der iMVZBetreiber hat sich erledigt 68 Institut der deutschen Wirtschaft Was passiert mit den syrischen ZFA, wenn der subsidiäre Schutzstatus endet? ZAHNMEDIZIN 10 Internationale Dental-Schau 2025 Mehr Materialien für die Füllungstherapie 24 Praxistipps mit Komposit – Teil 4 Fragmentwiederbefestigung als Sofortversorgung bei Traumabedingter Kronenfraktur 40 Der besondere Fall mit CME Risikofaktor Penicillinallergie? 46 Gruppenprophylaxe Fünf Sterne für Hessen 54 Aus der Wissenschaft Gedruckte Kompositrestaurationen verfärben sich schnell 62 Zuverlässige Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit Zahnverlust Das Zwei-Phasen-Transplantationskonzept (ZPTX-Konzept) 72 CIRSdent-Fall zur Medikamentenverwechslung Wie Fehler durch den „Schweizer Käse“ rutschen Inhalt Foto: alfa27 – stock.adobe.com zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (106)

INHALT | 5 62 Zwei-Phasen-Transplantationskonzept Milchzahn-Transplantation im Milchund frühen Wechselgebiss (Phase I) plus Prämolaren-Transplantation im späten Wechselgebiss (Phase II) TITELSTORY 34 Durchgefallen? Zur Belohnung gibt’s den Bachelor! Kein Scherz: In NRW sollen Studierende der Zahnmedizin und der Pharmazie einen Bachelor erhalten, wenn sie bestimmte Prüfungen vermurkst haben, für angehende Mediziner reicht sogar die bloße Teilnahme. TITELSTORY 34 Geplantes Hochschulstärkungsgesetz in NRW Durchgefallen? Zur Belohnung gibt's den Bachelor PRAXIS 28 Fehlermanagement in der Praxis – Teil 1 So entsteht psychologische Sicherheit in der Praxis 78 Zahnarzt versorgt Berufskraftfahrer „Ich kenne die Enge der Kabine!“ MEDIZIN 44 US-Studie analysiert Belastung in 184 Ländern Softdrinks verursachen Millionen neuer Fälle von Diabetes und Herzerkrankungen 45 Verbundprojekt NovelSweets entwickelt proteinbasiertes Süẞungsmittel „X3“ könnte Zucker und Süßstoffe in Limo ersetzen 70 US-Studie zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen Ewige Chemikalien im Trinkwasser erhöhen das Mundkrebsrisiko GESELLSCHAFT 18 Opioid-Krise in den USA Ibuprofen gegen Hydrocondon 56 Zahnanalyse zeigt nach fast 100 Jahren Kleopatras Schwester bleibt verschollen 76 „Project Yeti“ im Kloster Kopan inNepal Auch kleine Mönche lieben Schoki und Kekse MARKT 82 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 75 Impressum 79 Bekanntmachungen 94 Zu guter Letzt Foto: Praxisklinik mkg-muc Foto (und Titelfoto): fotomek – stock.adobe.com zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (107)

6 | LEITARTIKEL Wenige Tage vor der Bundestagswahl sollen hier die gesundheitspolitischen Ziele der größeren Parteien (in alphabetischer Reihung) aus ihren aktuellen Wahlprogrammen dargestellt werden. Was die Parteien sagen: Die AfD sieht die „freiberuflich geführte Inhaberpraxis“ als „Rückgrat der ambulanten Versorgung“ und dies ohne Budgetgrenzen. Die Krankenhausreform soll durch individuelle Vereinbarungen ersetzt werden. Statt der elektronischen Patientenakte (ePA) würde die Versichertenkarte mit Notfalldaten, Medikationsplan und Patientenverfügung genügen. Geld wäre zu generieren durch eine „Vereinfachung der enorm aufgesplitterten Selbstverwaltungsstrukturen bei Kassenärzten“ und Krankenhäusern, durch die Steuerfinanzierung der Versicherung von Bürgergeldempfängern und Bonussysteme, die Bagatellbehandlungen reduzieren sollen. Das BSW beklagt „das zweitteuerste Gesundheitssystem der Welt“ und dass „die Zusatzbeiträge […] 2025 drastisch“ steigen. Die Qualität liege jedoch „auf den hinteren Plätzen“. Die Bürgerversicherung soll kommen und Zahnersatz vollständig bezahlt werden. Hausärzte würden mehr Geld bekommen und Krankenhäuser nicht geschlossen werden. Geld käme aus der „Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen“. Die CDU betont die großen Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft. Sie bekennt sich zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und zur Freiberuflichkeit. Haus- und Kinderärzte sollen eine Steuerungsfunktion erhalten und der kalte Strukturwandel der Krankenhäuser soll verhindert werden. Prävention stünde im Vordergrund und die deutsche Pharma- und Gesundheitswirtschaft solle zu einer „Leitökonomie“ werden. Für die Grünen steht die Prävention im Vordergrund und sie möchten die Primärversorgung insbesondere durch Hausärzte stärken. Helfen sollen dabei Gemeindeschwestern und „Medizin auf Rädern“. Die Grünen wollen den „Einfluss von Finanzinvestoren auf unsere Gesundheits- und Pflegeversorgung begrenzen“. „Kapitaleinnahmen“ und die Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen sollen dabei Geld für die Gesundheit generieren. Die FDP bekennt sich zur Freiberuflichkeit in der Selbstverwaltung und zum Dualismus aus GKV und PKV. Ihr Primärarztkonzept fokussiert auf Haus- und Kinderärzte, alle Gesundheitsberufe sollen budgetfrei sein und die Krankenhäuser ihre „Kostenentwicklung bremsen“. Präventionsorientierte Patienten würden Beiträge sparen und Therapieerfolge wären besonders zu vergüten. Die SPD betont, dass „die gesetzliche Krankenversicherung vor erheblichen Herausforderungen“ steht. Der eingeschlagene Weg soll sich fortsetzen: Kioske, Gemeindeschwestern, kommunale MVZ, Krankenhausreform. Einen Schwerpunkt sieht die SPD in der haus- und kinderärztlichen Versorgung ohne Budgetgrenzen. Die Bürgerversicherung wird gefordert und versicherungsfremde Aufgaben sollen aus Steuermitteln bezahlt werden. Mit „Gemeinwohl vor Profit“ könnte die SPD Investoren meinen, vielleicht aber auch den Arzt in der eigenen Praxis. Was die Realität sagt: Die Bundesrepublik Deutschland steht vor den vermutlich größten Herausforderungen der sozialen Systeme seit ihrem Bestehen. Ein kleiner Impuls mag das verdeutlichen: 1960 teilten sich noch sechs Arbeitnehmer einen Rentner, aktuell sind es 1,8 – mit der Tendenz zu noch weniger, weil die Boomer-Welle gerade erst beginnt. In dieser Lage wohlfeile Geschenke zu versprechen, die viele Milliarden kosten würden, Milliarden die aber niemand hat, das ist unseriös. Vier Parteien wollen vorrangig die „versicherungsfremden Leistungen“ schröpfen. Bei den knapp 60 Milliarden Euro, die in diesem Konglomerat stecken, scheinen manche vorrangig an Bürgergeldempfänger zu denken. Deren Anteil (9 Milliarden) ist aber schon heute gegenfinanziert und an den größten Batzen (33 Milliarden), nämlich die beitragsfreie Mitversicherung von 15,9 Millionen Familienangehörigen, wird sich niemand herantrauen. Wir sollten den Mut haben, eine starke Bundesregierung zu wählen, eine Bundesregierung die nicht mehr „flickschustert“, sondern sich traut, disruptive Schritte zu gehen. Denn eins ist klar: Wenn es nicht disruptiv wird, kann es nicht gut werden. Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Dentaler Wahl-O-Mat Foto: Georg Johannes Lopata – axentis.de

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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Foto: Gamson – ABC New, Dennis – stock.adobe.com zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (110) 8 | GESELLSCHAFT Die zu den Kleinen Antillen gehörende Insel Grenada gilt nicht erst seit der Errichtung des fantastischen „Molinere Bay“-Unterwasser-Skulpturenparks 2006 als Tauchparadies. Den Endodontologen Dr. Edward K. Gamson aus Maryland konnte das karibische Paradies trotzdem nicht begeistern. Der US-Zahnarzt verklagte nach seiner Rückkehr in die Vereinigten Staaten sogar die Fluggesellschaft British Airways (BA). Der Grund: Im Anschluss an eine Konferenzteilnahme in Portugal wollte Gamson nicht zurück über den Atlantik, sondern einen Abstecher nach Granada in Spanien machen, um sich das reiche Kulturerbe der andalusischen Stadt, darunter Sehenswürdigkeiten wie die Alhambra, anzusehen. Anlässlich des Jahreswechsels erinnerte der spanische Nachrichtendienst SUR an den skurrilen Fall. Auf Reisehöhe angekommen, irritierte Gamson die Ausrichtung des kleinen Flugzeugsymbols auf seinem Bildschirm. „Warum fliegen wir nach Westen, wenn wir nach Spanien wollen?“, fragte er laut Bericht einen Flugbegleiter. Die Antwort: „Spanien? Wir fliegen zu den Westindischen Inseln.“ Die Fluggesellschaft bot dem Zahnarzt für den durch einen Schreibfehler („Grenada“ statt „Granada“) entstandenen Schaden 376 Dollar pro Ticket und 50.000 Vielfliegermeilen als Entschädigung an, aber Gamson lehnte ab. Sein Argument: Er hatte 375.000 Meilen für die beiden Erste-Klasse-Tickets verwendet und schätzte, dass ihn die abgebrochene Reise „einschließlich der im Voraus gebuchten Hotels, Zugtickets und Touren mehr als 34.000 Dollar" gekostet habe. Der zuständige US-Richter gab zu Protokoll, ihn erinnere der Fall an ein Zitat des Schriftstellers Mark Twain, der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem fast richtigen Wort sei der zwischen einem Blitz und einem Glühwürmchen („The difference between the right word and the almost right word is the difference between lightning and a lightning bug.“). Dennoch wies der Literaturfreund die Klage ab. mg

CHX0,2% 1Lorenz K. et al, J Clin Periodontol 2006;33:561–567., 2Mathur S. et al, National Journal of Physiology, Pharmacy & Pharmacology, 2011. *Die abgebildete Pumpe ist kein Bestandteil der Zulassung. meridol® med CHX 0,2 %Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis(D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Juli 2024. Hochwirksames Antiseptikummit 0,2 % Chlorhexidin Klinisch bestätigte Plaque-Reduktion1 – zur kurzzeitigen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle Angenehm milder Minzgeschmack – fördert die Compliance2 Verbessern Sie die Mundgesundheit Ihrer Patient:innen mit meridol® med. Bewährt wirksam. Besonders mild. wirksam. Besonders mild. * Hier scannen, um mehr zu erfahren, oder gehen Sie auf www.cpgabaprofessional.de

zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (112) 10 | ZAHNMEDIZIN INTERNATIONALE DENTAL-SCHAU 2025 Mehr Materialien für die Füllungstherapie Christian Ehrensberger Der Wunsch vieler Patientinnen und Patienten nach ästhetischen Restaurationen und eine neue Rechtslage im Gefolge des Amalgamverbots rücken die zahnfarbenen Füllungsmaterialien in den Blickpunkt – auch auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) 2025. Die Besucher können sich vom 25. bis zum 29. März in Köln auf einen umfassenden Überblick über innovative Konzepte und Produkte freuen. Der Bedarf an Zahnfüllungen in Deutschland war über die vergangenen 20 Jahre zwar rückläufig, dennoch summierten sie sich gemäß der Einzelleistungsstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich konservierend-chirurgische Behandlungen 2022 auf 44,9 Millionen abgerechnete Behandlungen. Damit macht die direkte Füllungstherapie nach wie vor einen wesentlichen Teil des zahnärztlichen Alltags aus. Es versteht sich von selbst, dass es bei einer Anzahl von Füllungen im zweistelligen Millionenbereich verschiedenste Anforderungen gibt. Sie richten sich nach der klinischen Ausgangslage (etwa Zerstörungsgrad, Front- oder Seitenzahnbereich), nach dem Ziel der Behandlung (schnelle Versorgung unruhiger Patienten, lange Haltbarkeit) und nach den speziellen Wünschen des Patienten (medizinisch-wirtschaftliche Grundversorgung oder anspruchsvolle Rekonstruktion). Eine Praxis benötigt also mehrere Füllungsmaterialien. Diese müssen, abgesehen von ihrer Eignung für die unterschiedlichen Indikationsfelder, auch dem Team liegen. Weil sie im Alltag so häufig verwendet werden, ist eine sorgfältige Auswahl auf einer fundierten Informationsbasis so wichtig. Der Weltverband der Zahnärzte (World Dental Federation, FDI) weist auf die unterschiedlichen Eigenschaften von zahnfarbenen Füllungsmaterialien wie Kompositen, Glasionomerzementen und Kompomeren hin [FDI, 2024]. Demnach ist beispielsweise bei Kompositen das Frakturrisiko kein Problem. Wenn eine Kompositfüllung versagt, liegt es eher an Sekundärkaries. Eine gute Mundhygiene ist das A und O, um sie zu verhindern [Worthington et al., 2021]. Grundsätzlich können körperfremde Werkstoffe Unverträglichkeiten auslösen, doch treten sie bei Zahnfüllungsmaterialien wie Kompositen selten auf. Da GIZe monomerfrei sind, gelten sie in puncto Bioverträglichkeit als vorteilhaft [Rodríguez-Farre et al., 2016]. Für welche Restauration eignen sich Glashybride? Darüber hinaus könnte die Fluoridfreisetzung aus GIZ, ebenso wie aus Kompomeren, einen Kariesschutz „aus der Füllung heraus“ bewirken. Außerdem sind sie kostengünstiger und weniger techniksensitiv (keine adhäsive Befestigung). Allerdings weisen GIZe im Vergleich zu Komposit eine geringere Frakturresistenz auf und bringen selten die Indikation „Dauerfüllungsmaterial“ mit. Kunststoffmodifizierte Glasionomerzemente (auch als „Glashybride“ bezeichnet) sind jedoch sogar für den Seitenzahnbereich angezeigt. Eine adhäsive Befestigung benötigen sienicht. Im einer Langzeit-Kosteneffektivitäts-Untersuchung hat sich gezeigt [Schwendicke et al., 2021]: Im Vergleich zu Glashybridfüllungen kosten Kompositfüllungen mehr, doch lässt sich mit ihnen eine längere Erhaltung des behandelten Zahnes erkaufen. Ansehen, in die Hand nehmen, testen – die Polymerisation verschiedener Füllungsmaterialien auf der IDS Foto: © Koelnmesse GmbH, Harald Fleissner

SYMPOSIUM AUF IBIZA2.–3.MAI 2025 THE TRANSFORMATIVE POWER OF DIGITAL DENTISTRY permadental 13REFERENTEN 6WORKSHOPS • Hochkarätige Referenten • Innovative Themen • Spannende Hands-On Kurse Weitere Informationen und Anmeldung auf: permadental.de/ibiza-symposium PERMADENTAL.DE 0 28 22-71330 17 FORTBILDUNGSPUNKTE Kundenservice: 02822 71330-22 kundenservice@permadental.de „Lassen Sie sich inspirieren von innovativen Lösungen für die moderne Praxis und starten Ihre digitale Transformation.“ Klaus Spitznagel Geschäftsführer Permadental

zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (114) 12 | ZAHNMEDIZIN Glashybride werden als kosteneffektive Option zur Restauration von bleibenden Molaren bezeichnet. Die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) machen in ihrer aktuellen S3-Leitlinie klare Aussagen zur Verwendung von Kompositen, wenn auch mit unterschiedlichem Evidenzgrad [Wolff et al., 2024]. Demnach können im Seitenzahnbereich Kompositrestaurationen für die direkte Versorgung bei Klasse-I- und -II-Kavitäten verwendet werden, insbesondere auch bei Kavitäten mit Höckerersatz. Außerdem gilt: Adhäsiv befestigte Restaurationen sind gegenüber retentiv verankerten oder indirekten Alternativen zu bevorzugen. Im Frontzahnbereichsollenfür die Versorgung von Klasse-III- und -IV-Defekten ausschließlich direkte Komposite verwendet werden. Dafür spricht nicht zuletzt die Reparaturfähigkeit und die daraus folgende Möglichkeit zur Verlängerung des Überlebens der Restauration im Vergleich zu indirekten Veneers aus Keramik. Komposit kann darüber hinaus bei Klasse-V-Defekten zur Anwendung kommen. In diesem Fall sollten 2-Schritt-Self-Etch-, 3-Schritt-Etchand-Rinse-Adhäsivsysteme oder neuere Universaladhäsive verwendet werden. Die beiden Gesellschaften äußern sich ebenfalls zu Glasionomerzementen und halten sie vor allem bei kleinen bis mittelgroßen kautragenden Kavitäten (Klassen I und II) sowie im Zahnhalsbereich (Klasse V) für indiziert [DGZMK, 2024]. Daneben werden Kompomere als GIZ-Komposit-Kombinationswerkstoffe beschrieben, die besonders in der Kinderzahnheilkunde verbreitet sind. Bulkfill-Komposite – Füllung in einem Rutsch? Die aktuelle S3-Leitlinie löst die S1Leitlinie aus dem Jahr 2016 ab. Ein solches Update ist umso sinnvoller, da seither verschiedene zusätzliche Werkstoffe Einzug in die Füllungstherapie gehalten haben und sich die Innovationsdynamik tendenziell verstärkt. Ein Beispiel stellen Bulkfill-Komposite dar, die dank spezieller Zusätze (Füllstoffe, Photoinitiatoren) – statt der Inkrement-Technik – eine Füllung großer Kavitäten „in einem Rutsch“ erlauben (je nach Material bis zu vier oder fünf Millimeter). Immer wieder hat die Dentalforschung in Kombinationsmaterialien die Vorteile mehrerer Welten vereint, etwa die geringe Oberflächenrauigkeit und hohe Farbstabilität im Giomer (GIZ + Kompomer). Bei den aktuellen NanoHybrid-Ormoceren bildet Siliziumdioxid die chemische Basis sowohl für die Füllstoffe (Nano- und GlaskeramikFüllkörper) als auch – das ist das Neue – für die Harzmatrix. Ein Vorteil besteht in den Lichtstreuungseigenschaften und dem wiederum daraus resultierenden Chamäleoneffekt. Selbstadhäsive Komposit-HybridKunststoffe sind in der Lage, ohne die separate Applikation eines Adhäsivs die Haftung zwischen dem Füllungsmaterial und den Zahnhartsubstanzen herzustellen. Dabei kann es zu geringeren initialen Haftwerten kommen, was durch ein Quellen der Materialien unter Feuchtigkeitseinfluss kompensiert werden kann – ob teilweise oder ganz, das müssen einschlägige Untersuchungen zeigen. Offensichtlich ist, dass sich nicht ein einziges zahnfarbenes Füllungsmaterial als Amalgamersatz für alle Indikationen eignet. Für den Seitenzahnbereich sind nach den Ausführungen von Prof. Dr. Roland Frankenberger in einem aktuellen Webinar im Dezember 2024 Glasionomerzemente beziehungsweise Glashybride auf dem Stand von heute die Regelversorgung geworden [APW, 2024]. Sie sind dank ihrer chemischen Haftung selbstadhäsiv, dank ihrer verzögerten Fluorid-Freisetzung kariostatisch (vorteilhaft zum Beispiel bei Senioren), lassen sich recht einfach und schnell verarbeiten und auch in subgingivale Kavitäten einbringen. Dabei sind Glasionomerzemente im Kaulast-tragenden Seitenzahnbereich für Klasse-I-Füllungen zugelassen, Glashybride mit einem Coating für Klasse-I- und Klasse-II-Füllungen. Darüber hinaus gäbe es noch die Glas-Carbomere (allerdings wenig verbreitet), selbstadhäsive Komposite (nur für Klasse I) und Komposit-Hybride (werkstofflich beschrieben, aber zurzeit nicht kommerziell erhältlich). Die Alternative für ästhetische Füllungen stellen adhäsiv befestigte Komposite (oder Kombinations-Materialien mit Kompositanteil) mit Mehrkostenvereinbarung dar. Laut Frankenberger stützt die vorhandene Evidenz Komposit in der Schichtung in 2-MillimeterInkrementen und in 4-Millimeter-Inkrementen ebenso wie Kompomer und Giomer in 2-Millimeter-Schichtung. Geringer sei die Evidenz für BulkfillKomposite, die in größerer Stärke „in einem Rutsch“ eingebracht werden. Sie bergen aber womöglich noch ein größeres Potenzial, ebenso wie AlkasitBulkfill. Ausdrücklich unterscheidet Prof. Frankenberger zwischen Evidenz („funktioniert erwiesenermaßen“) und Potenzial („gegebenenfalls große Zukunft, Forschung für höheren Evidenzgrad wünschenswert“). Und wie werden die Materialien weiterentwickelt werden? – Frankenberger fügte im Webinar als „take home message“ hinzu: „Es hängt von Ihnen ab, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie stimmen mit den Füßen ab und entscheiden am Ende, welche Materialien eingesetzt werden. Damit verfügen Sie über eine größere Macht über die Zukunft, als wir sie an den Universitäten haben.“ „ ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. Dr. Christian Ehrensberger Schwanthalerstr. 27, 60594 Frankfurt am Main cu_ehrensberger@web.de Foto: privat

Der staatlich anerkannte und akkreditierte erste deutsche Studiengang Orale Implantologie und Parodontologie mit dem Abschluss Master of Science erfüllt die internationalen Bologna-Kriterien. Wissenschaftsbasiert und praxisorientiert vermittelt er profunde Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Herzlichen Glückwunsch! Master of Science Orale Implantologie und Parodontologie Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie und die Steinbeis-Hochschule gratulieren den Kolleginnen und Kollegen, die den postgradualen Masterstudiengang Orale Implantologie und Parodontologie mit der Abschlussprüfung erfolgreich beendet haben. ZA Fadi Abo Samra · 56073 Koblenz ZA André Anjum · 22339 Hamburg Dr. Franziska Maria Baum · 37073 Göttingen ZA Sebastian de Barse · 90402 Nürnberg ZA Tobias Dieke · 12587 Berlin Dr. Georg Gasser · A-6020 Innsbruck ZA Felix Gieseke · CH-8820 Wädenswil ZA Johannes Götzmann · 76135 Karlsruhe Dr. Nicolas David Haßfurther · 35435 Wettenberg ZA Adnan Hashish · 45127 Essen Dr. Christoph Hecht · 30171 Hannover Dr. Sebastian Henker · 82340 Feldafing Dr. Michael Ludwig Holzner · 92331 Parsberg ZA Basel Idris · 81673 München ZA Kamel Kalaji · 60327 Frankfurt Dr. Carolin Koch · 63071 Offenbach Dr. Maximilian Mader · 61118 Bad Vilbel ZA Bijan Malek · 73230 Kirchheim unter Teck ZA Mark Mazur · 33649 Bielefeld Dr. Adnan Murati · 89233 Neu-Ulm ZA Johnny Najjar · 34128 Kassel Dr. Lisa Patricia Peters · 53332 Bornheim Dr. Julian Pinger · 50825 Köln Dr. Roman Pirwerdjan · CH-4125 Riehen ZÄ Seher Sahin · 10715 Berlin ZA Dennis Saile · 30173 Hannover Dr. Tobias Salfinger · A-4661 Roitham am Traunfall med. dent. André Peter Seifert · CH-8853 Lachen Dr. Andrea Seyfer · 50996 Köln Dr. Mehmet Sheqiri · 34474 Diemelstadt Dr. Simon Taufall · 37574 Einbeck Dr. Sebastian von Mohrenschildt · 81925 München Dr. Marc Wendland · 21465 Wentorf Dr. Lukas Wimmer · A-5600 St. Johann im Pongau ZA Alexander Wustlich · 12587 Berlin Am 30. November 2024 erhielten in Dresden ihre Urkunde: Steinbeis-Transfer-Institut Management of Dental and Oral Medicine der Steinbeis-Hochschule Berlin | Direktor: Prof. Dr. Günter Dhom Bismarckstr. 27 | 67059 Ludwigshafen | Tel.: +49 621 681244-57 Fax: +49 621 681244-66 | info@dgi-master.de | www.dgi-master.de

Foto: Andrea Gaitanides – stock.adobe.com zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (116) 14 | PRAXIS DIE EPA IN DER PRAXIS (1) Die Testphase ist gestartet Um Zahnarztpraxen bei der Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu unterstützen, startet mit dieser Ausgabe eine Serie zur ePA. Im ersten Teil schauen wir auf den Start der Testphase. Die Tests der ePA in Franken, Hamburg und Teilen NordrheinWestfalens haben am 15. Januar begonnen. Vier Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für diesen Testlauf eingeplant. Der kurze Zeitraum war von Anfang an umstritten, dennoch hielt das BMG lange Zeit daran fest. Inzwischen räumt auch das Ministerium ein, dass die Testphase „frühestens am 15. Februar“ beendet wird. Die ePA wird seit 2021 angeboten, bislang aber kaum genutzt. Sie wurde deshalb überarbeitet und soll nun unter dem Namen „ePA für alle“ in der Versorgung etabliert werden. Damit das gelingt, wurde unter anderem die Anlage der ePA verändert: Die Krankenkassen legen für ihre Versicherten standardmäßig eine ePA an. In den Modellregionen sollte dies bereits erfolgt sein, bis Mitte Februar sollen alle 73 Millionen Versicherten eine ePA erhalten. Wer das nicht will, muss aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen. Mit diesem Wechsel zur sogenannten Opt-out-Regelung will man mehr Menschen für die ePA gewinnen. Die für den Zugriff auf die ePA erforderlichen technischen Komponenten sind in den Zahnarztpraxen bereits flächendeckend vorhanden. Neu benötigt wird allerdings ein durch die gematik zertifiziertes Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS). Den teilnehmenden Praxen in den Modellregionen wird das neue ePA-Modul auf jeden Fall zum Start der Pilotphase ausgeliefert; manche PVS-Hersteller haben es schon an alle Praxen versandt. Wann die Bereitstellung außerhalb der Modellregionen durch die Hersteller erfolgt, ist zurzeit noch unklar. Der bundesweite Start verzögert sich Abseits der Modellregionen muss und kann die ePA noch nicht genutzt werden. Das BMG hat mitgeteilt, dass der bundesweite Roll-out erst erfolgt, wenn die Nutzungserfahrungen in den Modellregionen positiv sind. Aus Sicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) muss es oberstes Ziel sein, dass die ePA schnell und einfach im Regelbetrieb der Patientenversorgung funktioniert. Erst wenn dieser Nachweis in den Modellregionen objektiv erbracht worden ist, darf die flächendeckende Einführung der ePA erfolgen. Ob das bis zum 15. Februar gelingt, ist jedoch mehr als fraglich, weil der Testlauf viel zu kurz ist, um ausreichende Erkenntnisse zu sammeln und das Feedback der teilnehmenden Praxen sinnvoll zu verarbeiten. Das BMG musste zudem bereits zugeben, dass sich die Bereitstellung der ePA-Aktensysteme der Krankenkassen verzögert, hat aberoffengelassen, was das für den Roll-out der ePA konkret bedeutet. Aktuell deutet vieles darauf hin, dass die bundesweite Nutzungsverpflichtung nicht vor dem zweiten Quartal kommt. Während in NRW ausschließlich Arztpraxen testen, nehmen am Testlauf in den Modellregionen Franken und Hamburg auch Zahnarztpraxen und verschiedene zahnärztliche PVS-Hersteller teil. Die KZBV rät allen anderen Zahnarztpraxen, die verbleibende Zeit zu nutzen, um sich auf die verpflichtete Nutzung der ePA vorzubereiten. Zur Unterstützung hat die KZBV eine Themenseite bereitgestellt (https:// www.kzbv.de/epa-fueralle), die die ePA aus zahnärztlicher Perspektive in den Fokus nimmt. Auch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) machen eigene Informationsangebote. Zudem sollten Zahnarztpraxen die Informationen ihrer PVSHersteller aufmerksam verfolgen und Schulungsangebote zur Bedienung der neuen ePA-Module nutzen. KZBV – Abteilung Telematik Im zweiten Teil der Serie erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Zahnärzte Behandlungsdaten in die ePA einstellen müssen.

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16 | POLITIK CHAOS COMPUTER CLUB ZUR EPA-SICHERHEIT „Eine halluzinierte Fehldiagnose“ Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte für alle am 15. Januar stand unter keinem guten Stern: Kurz zuvor hatten IT-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) zahlreiche Sicherheitslücken im IT-Großprojekt der Bundesregierung aufgedeckt. Der CCC bezeichnete die Sicherheit der ePA als „halluzinierte Fehldiagnose“. Während die gematik und das BMG den Eindruck erweckten, die Sicherheitsmängel ließen sich kurzfristig abstellen, forderten die IT-Experten einen kompletten Reset. Alljährlich zwischen Weihnachten und Silvester veranstaltet der CCC den Chaos Communication Congress. Nach Clubangaben kommen zum internationalen Treffen der Hackerszene in Deutschland inzwischen rund 17.000 IT-Experten. Die Sicherheitsforscher Bianca Kastl und Martin Tschirsich hatten bereits bei vorangegangenen Kongressen in Vorträgen auf Sicherheitslücken in den jeweils aktuellen Versionen der ePA hingewiesen. Der jüngste Vortrag begann mit einer Rückschau auf die Historie. Dabei betonten Kastl und Tschirsich, dass sie keine umfassende Sicherheitsanalyse der ePA erstellt hätten, sondern: „Wir haben lediglich Dinge geprüft, die uns als Erstes untergekommen sind.“ Hinzu komme, dass alle vorgestellten Angriffsszenarien aus der Außentäterperspektive entwickelt seien. Bei Innentätern seien weitere Szenarien denkbar, erklärte Tschirsich. Es gebe also durchaus „Bedarf“ für eine Weiterführung ihrer Arbeit. Die Angriffsvarianten kennt man mindestens seit 2012 Mindestens seit 2012 sind die Angriffsvarianten bekannt, mit denen es den IT-Experten gelungen war, sich Konnektoren sowie Identitäten von Praxen und Patienten zu beschaffen. Einige Angriffe waren bereits im Rahmen des CCCKongresses 2019 demonstriert worden und nutzten Schwachpunkte der Ausgabeprozesse von elektronischen Gesundheitskarten, elektronischen Heilberufsausweisen und SMC-B-Karten aus. Das komplette Prozedere war Tschirsich zufolge mit einem Aufwand von etwa einer Stunde verbunden und ermöglichte je nach Art der Identität den Zugriff auf eine einzelne ePA oder auf alle Akten, die für die jeweilige Praxis freigegeben waren. Im Jahr 2020 – noch vor der Präsentation der ePA Version 1.0 – hatte Prof. Dr.- Ing. Christoph Saatjohann, Experte für IT-Sicherheit an der FH Münster, einen Fehler bei der Installation der Konnektoren entdeckt. In vielen Praxen waren die Konnektoren verkehrtherum angeschlossen, das heißt, der eigentlich für das zu schützende Praxisnetz zu verwendende LAN-Anschluss war „außen“ ans Internet angeschlossen. Ergebnis Die Sicherheitsforscher Bianca Kastl und Martin Tschirsich am 27. Dezember beim 38. Chaos Communication Congress in Hamburg. Foto: CCC/zm zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (118)

POLITIK | 17 der fehlerhaften Installation: Wenn eine ePA vorhanden gewesen wäre, hätte man sie von außen lesen können. 2022 demonstrierte Tschirsich, wie man sich durch Täuschung des VideoIdent-Verfahrens die elektronische Gesundheitskarte eines Dritten beschaffen kann. Die Angriffstechnik sei seit 2017 bekannt gewesen, ließ sich aber auch fünf Jahre später noch erfolgreich durchführen, erläuterte Tschirsich in seinem Vortrag. Einfach mal eine SMC-B-Karte bestellen „Wer von Euch kennt noch SQL-Injection?“, fragte Sicherheitsforscherin Bianca Kastl das Publikum. Während der Saal mit Gelächter antwortete, erklärte Kastl für die Jüngeren den uralten Hackertrick: Trug man in das Eingabefeld eines Formulars statt normalem Text den Programmiercode ein, konnte man die Datenbanken mitunter dazu bringen, den Code auszuführen. Damit ließen sich dann Informationen auslesen und Zugänge zu Daten und Passwörtern erlangen. „Das gibt es noch“, sagte Kastl. Tschirsich ergänzte, dass mit dieser Technik Mitte Dezember 2024 bei einem Kartenherausgeber „en masse“ Praxisausweise, also die SMC-B-Karten, bestellbar gewesen seien. Man konnte sich Karten von bestehenden Praxen beschaffen und hätte möglicherweise auch neue, fiktive Praxen anlegen können, was die Forscher aber nicht testeten. Mit den SMC-B-Karten hätten Daten der in der Praxis tätigen Ärzte bearbeitet werden können und es wäre ein Vollzugriff auf die für diese jeweils freigegebenen ePAs möglich gewesen. Im Normalbetrieb einer Praxis wäre der Anteil der quartalsweise etwa 1.000 Patienten betroffen gewesen, der nicht für ein Opt-out votiert hat. Der Fehler sei seit 2019 bekannt, aber noch 2024 „ausnutzbar“ gewesen, waren sich beide Experten einig. Der Angriff per SQL-Injection war für die Hacker mit einem Aufwand von circa einer Stunde ausführbar. Im Ergebnis wären die Informationen aus bis zu 1.000 Akten sichtbar gewesen. „Wenn wir als Versicherte dagegen auf unsere, eine einzige Akte zugreifen wollen, ist das ein sehr, sehr kompliziertes Verfahren: Post-Ident, Multifaktorauthentifizierung …“ Der Saal lachte. Zur Erinnerung: Es geht um das aktuell größte Gesundheits-IT-Projekt der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Praxisausweis geht nochmehr Wer sich nun SMC-B-Karten beschafft hat, ist jedoch keineswegs auf die Daten der Praxispatienten beschränkt. Kastl und Tschirsich beschrieben Angriffsmethoden, mit denen sich der Zugang zu jeder beliebigen der vermutlich über 70 Millionen an den Start gehenden Patientenakten herstellen lässt. Dazu wird zunächst der sogenannte Behandlungskontext benötigt, der digital entsteht, sobald die Gesundheitskarte des Patienten ins Kartenterminal gesteckt und mit der Identität der Praxis zusammengeführt wird. Die Identitätsdaten von Praxis und Patient werden an den Versichertenstammdatendienst gesendet und dort geprüft. Ist das Ergebnis positiv, wird der Zugriff auf die Akte freigegeben. Beim Angriff auf das System lässt sich auch der Umstand ausnutzen, dass die auf der Gesundheitskarte des Patienten gespeicherten sogenannten ICCSN-Nummern, die die Karte eindeutig identifizieren, nach einem festen Muster zusammengesetzt und simpel hochnummeriert sind. „Die ersten fünf Ziffern sind eh immer gleich: Deutschland, Gesundheitswesen. Dann nehmt ihr die Krankenkassen und dann fangt ihr an, den Nummernraum hochzuzählen. Je nachdem, wie groß die Krankenkasse ist, kann das in die Millionen gehen“, erklärte Kastl. Die Angriffsmöglichkeiten seien seit 2016 bekannt, funktionierten aber auch noch 2024. Weil der vorgestellte Angriff einen Arbeitsaufwand von etwa einem Monat benötigte, forschten die Experten nach „effizienteren“ Hacker-Möglichkeiten. Eine simple Alternative: die vielen schlecht gesicherten IT-Systeme in deutschen Gesundheitseinrichtungen. Es sei problemlos möglich gewesen, sich in vorhandene Praxissysteme einzuklinken und die dort vorhandenen Ressourcen für eigene Abfragen zu nutzen. Für ihn sei es eine Art jährliches Ritual, sich eine neue Gesundheitskarte zu bestellen, sagte Tschirsich: „Nicht die eigene […], aber natürlich mit Einverständnis des Betroffenen!“ Immerhin seien im vergangenen Jahr bereits zwei Telefonate notwendig gewesen, um eine fremde Gesundheitskarte zu bekommen, so der Sicherheitsforscher. Dabei hatte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber noch in 2023 gefordert, die Zustellung der eGK müsse persönlich erfolgen oder eine Nachidentifizierung stattfinden, bevor der Zugriff auf die Akte gewährt werden kann. Umgesetzt wurde das nicht, denn das Prozedere ist aufwendig und schafft Probleme im Handling. Ein Dilemma zwischen Komfort und Sicherheit, das kaum lösbar erscheint. Bei Ebay-Kleinanzeigen gibt’s Praxisausweise Eine ergiebige Quelle für Zugangstools bieten auch Kleinanzeigenportale, auf denen gebrauchte Kartenterminals angeboten werden, teils mit originalverpacktem und eingeschweißtem Praxisausweis, PINs und allem, was Hackerherzen höher schlagen lässt. Remote-Zugriffe auf die Telematikinfrastruktur lassen sich offenbar aber auch noch simpler bekommen. Die Forscher tarnten sich als Dienstleister für PraxisIT und boten Ärzten Hilfe an. Auch hier dauerte es nicht lange und die falschen Dienstleister hatten Remote-Zugriff auf die Praxis-IT und deren Ressourcen. Abschließend stellten Kastl und Tschirsich die Frage, warum sich in den vergangenen Jahren immer wieder und mit anhaltender Regelmäßigkeit Fehler in die Telematik-IT eingeschlichen haben: „Warum können wir uns darauf nicht verlassen, dass endlich mal eine ePA kommt, die sicher ist?“ Eine Antwort sei, dass das System inzwischen so komplex sei, dass es kaum noch jemand durchdringe, meinte Tschirsich: „Es ist irrwitzig zu erwarten, dass jetzt nun endlich ein sicheres Produkt kommt, nachdem bereits die ePA 1, die ePA 2 und die ePA 3 mit derartigen Mängeln versehen waren. Man muss erkennen, dass dieser Prozess nicht zu einer sicheren, vertrauenswürdigen digitalen Gesundheitsakte führen kann und dass es da grundlegende Änderungen braucht.“ br Zum Vortrag: https://media.ccc. de/v/38c3-konnte-bisher-noch-niegehackt-werden-die-elektronischepatientenakte-kommt-jetzt-fr-alle. zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (119)

18 | GESELLSCHAFT OPIOID-KRISE IN DEN USA Ibuprofen gegen Hydrocondon Eine Studie aus den USA zeigt, dass nicht-opioide Analgetika bei der Behandlung postoperativer Schmerzen nach einer Weisheitszahnentfernung mindestens so effektiv wirken wie Opioide. Die Verschreibungspraxis in den USA sieht allerdings anders aus – weiterhin sterben jährlich unzählige Menschen an einer Überdosis Opioide. Die ADA empfiehlt, Opioide als erste Wahl bei der Schmerzbehandlung zu vermeiden. Die Studienergebnissen können dabei helfen, die Opioid-Verschreibungen weiter zu reduzieren. Eine Kombination aus Paracetamol und Ibuprofen lindert die Schmerzen nach einer Weisheitszahnentfernung besser als Opioide. Das geht aus einer Studie der Rutgers Health University hervor. Die Studie mit mehr als 1.800 Patienten hat ergeben, dass diejenigen, die eine Kombination aus Ibuprofen und Paracetamol erhalten hatten, besser schliefen, weniger Schmerzen hatten und zufriedener waren als diejenigen, die das Opioid Hydrocodon mit Paracetamol erhielten. Um die Schmerzlinderung durch Opioide mit der durch Nicht-Opioide zu vergleichen, führten die Forschenden eine randomisierte Studie an 1.800 Patienten, die sich einer chirurgischen Entfernung durchgebrochener Weisheitszähne unterziehen mussten, an fünf klinischen Standorten durch. Dieser Eingriff kann postoperativ mäßige bis starke Schmerzen verursachen. Die Hälfte der Patienten erhielt Hydrocodon mit Paracetamol, die andere Hälfte erhielt eine Kombination aus Paracetamol und Ibuprofen. Die Patienten bewerteten in der Woche nach dem Eingriff ihr Schmerzempfinden und andere Ergebnisse, zum Beispiel die Schlafqualität. Die Nicht-Opioide erzielten eine effektivere Schmerzlinderung Bei den Patienten, die die rezeptfreie Kombination erhielten, war die Wahrscheinlichkeit, dass sie zusätzliche Schmerzmittel benötigten, nur halb so hoch wie bei den Patienten, die Opioide erhielten. Sie berichteten gleichzeitig über eine höhere Gesamtzufriedenheit mit ihrer Schmerzbehandlung. Die in der Fachzeitschrift The Journal of American Dental Association veröffentlichten Ergebnisse zeigten, dass die Jedes Jahr sterben mehr als 80.000 Amerikaner an einer Überdosis Opioide, erklärt Studienleiterin Janine Fredericks-Younger. Foto: Victor Moussa – stock.adobe.com zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (120)

GESELLSCHAFT | 19 Kombination aus nicht-opioiden Medikamenten während der Schmerzspitze in den zwei Tagen nach dem Eingriff eine bessere Schmerzlinderung bot. Patienten, die die Nicht-Opioid-Medikamente einnahmen, berichteten außerdem über eine bessere Schlafqualität in der ersten Nacht und eine geringere Beeinträchtigung der täglichen Aktivitäten während der Genesung. Die Studie sollte den realen Einsatz von Medikamenten widerspiegeln und nicht die streng kontrollierten Bedingungen vieler kleinerer Schmerzstudien. „Wir untersuchten die Wirksamkeit – also wie es im wirklichen Leben wirkt – und berücksichtigten dabei, was den Menschen wirklich wichtig ist“, sagte Studienautorin Cecile Feldman und bezog sich dabei auf die Schlafqualität und die Fähigkeit, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, die im Mittelpunkt der Studie standen. Die Ergebnisse stehen im Einklang mit den jüngsten Empfehlungen der American Dental Association, Opioide als erste Wahl bei der Schmerzbehandlung zu vermeiden. Feldman sagte, sie hoffe, dass diese Empfehlungen die Verschreibungspraxis ändern werden. „Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass es keinen Grund gibt, Opioide zu verschreiben, es sei denn, es liegen besondere Situationen vor, zum Beispiel medizinische Bedingungen, die die Verwendung von Ibuprofen oder Paracetamol verhindern.“ Die Mitglieder des Forschungsteams hoffen, ihre Arbeit auf andere zahnärztliche Verfahren und Schmerzszenarien ausweiten zu können. Andere Forschende an der Universität testen Cannabinoide zur Behandlung von Zahnschmerzen. nl Feldman CA, Fredericks-Younger J, Desjardins PJ et al.: Nonopioid vs opioid analgesics after impacted third-molar extractions: The Opioid Analgesic Reduction Study randomized clinical trial. J Am Dent Assoc. 2025 Jan 4:S00028177(24)00639-1. doi: 10.1016/j.adaj.2024.10.014. Epub ahead of print. PMID: 39755971. Transparenzhinweis: Die Studie zur Reduzierung von OpioidAnalgetika wurde vom National Institute of Dental and Craniofacial Research der National Institutes of Health finanziert. zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (121) OPIOID-VERSCHREIBUNGEN IN DEN USA Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in den USA zu den landesweit führenden Verordnern von Opioiden gehören, stellten im Jahr 2022 mehr als 8,9 Millionen Opioid-Verordnungen aus. Für viele junge Erwachsene sind zahnärztliche Eingriffe wie die Extraktion von Weisheitszähnen der erste Kontakt mit Opioid-Medikamenten. „Es gibt Studien, die zeigen, dass bei jungen Menschen, die mit Opioiden in Berührung kommen, die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sie diese irgendwann wieder einnehmen, und das kann dann zu einer Abhängigkeit führen“, sagte Studienleiterin Janine Fredericks-Younger und fügte hinzu, dass jedes Jahr mehr als 80.000 Amerikaner an einer Opioid-Überdosis sterben. Mehr unter: ohne künstliche Farbpigmente passt sich „automatisch“ der Zahnfarbe an Bis-GMA–freie Formulierung für eine bessere Biokompatibilität nachhaltige Bevorratung nur 1 Farbe bestellen & keine abgelaufenen Sonderfarben Die patentierte Smart Chromatic Technology in OMNICHROMA sorgt für stufenlose Farbanpassung von A1 bis D4 dank struktureller Farbe. Hinzu kommen 3 verschiedene Viskositäten für alle Vorlieben und Anwendungsbereiche. So bietet die OmnichromaFamilie dem Anwender alle erdenklichen Optionen mit einem Minimum an Materialien. OMNICHROMA – mehr braucht es nicht für moderne Füllungstherapie. 3 Viskositäten – unendliche Möglichkeiten Paste Flow FlowBulk Flow Bulk Joinus@ Joinus@ Halle 10.1 | A040

20 | POLITIK DAS FORDERN DIE ZAHNÄRZTE VON DER NÄCHSTEN BUNDESREGIERUNG Ein Kurswechsel ist angesagt Vor der Bundestagswahl haben zahlreiche Verbände im Gesundheitswesen ihre Forderungen an eine neue Bundesregierung aufgestellt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) brachten in Positionspapieren ihre Botschaften an die Politik auf den Punkt. Die Kernaussage: So, wie es jetzt ist, kann es für Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht weitergehen. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre „Gesundheitlichen Positionen“ in dieÖffentlichkeit getragen. „Weg von Misstrauen und Gängelung, hin zu einer neuen Vertrauenskultur – es geht um eine Veränderung im Mindset“, fordert die BZÄK für die neue Legislaturperiode von 2025 bis 2029. Es gehe darum, Gesundheit in allen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen. Von der nächsten Bundesregierung erwartet sie, dass diese sich für praxisbezogene Anliegen einsetzt. Dazu gehört die Erleichterung der Praxisgründung und -führung. Praxen brauchen laut BZÄK außerdem eine der allgemeinen Kostenentwicklung folgende Honorierung – wie bei den anderen Freien Berufen. Wichtig sei auch der Abbau von Bürokratie, damit sich die Praxen wieder mehr den Patientinnen und Patienten zuwenden zu können. Die Digitalisierung müsse zudem sinnvoll, also dort, wo sie nützt, implementiert werden. Zehn konkrete Punkte hat die BZÄK formuliert: 1. Zu den Freien Heilberufen: Hohe Qualität sollte durch Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung erfolgen. Wichtige Bedingungen dafür seien die freie Arztwahl, die zahnärztliche Therapiefreiheit sowie die auf Vertrauen begründete individuelle Patientenbetreuung. Diese Erfolgsparameter dürften nicht infrage gestellt werden und müssten durch kluge Regulierung vor Ökonomisierung sowie vor Verstaatlichung und Prüfbürokratie geschützt werden. 2. Qualität erhalten und fördern: Hohe Qualität sei die Grundlage des Vertrauens in die Zahnmedizin, heißt es in dem Papier. Die Organisation der Qualitätsförderung und -sicherung gehöre zu den Kernaufgaben der (Landes-)Zahnärztekammern, deren Expertise bei regulatorischen Maßnahmen stärker genutzt werden sollte. Zur Qualitätssicherung gehöre, dass Zahnheilkunde weiterhin nur von Approbierten ausgeübt werden darf. 3. Erstklassig ausbilden und Fachkräfte sichern: Für das politische Ziel – einen wohnortnahen und niedrigschwelligen Zugang zur Zahnmedizin auch in Zukunft sicherstellen zu können – brauche es gute Ausbildungsbedingungen für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner, eine Stärkung des erfolgreichen dualen Ausbildungssystems für die Mitarbeitenden und insgesamt attraktive Rahmenbedingungen. 4. Aufklären und vorbeugen: Zahnmedizinische Prävention und Gesundheitsförderung führten zu einer signifikanten Verbesserung der Mundgesundheit und damit zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensqualität mit positiven Auswirkungen auf die Allgemeingesundheit. Es sei daher wichtig, die Expertise der Zahnärzteschaft im Bereich der Prävention systematisch zu nutzen. 5. Wohnortnah behandeln: Die Hauszahnarztpraxis müsse gestärkt werden. Auch auf dem Land biete die inhabergeführte Zahnarztpraxis individuell abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten. Die BZÄK fordert die Politik dazu auf, die zahnmedizinische Versorgung durch gute Rahmenbedingungen flächendeckend zu sichern. 6. Gute Behandlung auch für vulnerable Gruppen ermöglichen: Die BZÄK will die Kooperation zwischen Zahnmedizin und Pflege ausbauen. 7. Reformierte Dualität im Krankenversicherungssystem: Das duale System aus gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sichert laut BZÄK die Finanzierung, Qualität und Innovationsfähigkeit der zahnmedizinischen Versorgung. Dieses bewährte System müsse jedoch durch Reformen gestärkt werden. 8. Fair vergüten: Die Honorare der GOZ müssen laut BZÄK dynamisch an die Entwicklung der gestiegenen Kosten angepasst werden. Erhöht werden müsse der GOZ-Punktwert, der seit 1988 unverändert bei 11 Pfennig (5,6 Cent) liegt. 9. Ungebremste Vergewerblichung der Zahnheilkunde stoppen: Fachfremde Investoren hätten die Zahnmedizin als Renditeobjekt entdeckt und breiteten sich nahezu ungebremst in Foto: kebox– stock.adobe.com zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (122)

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