Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Beitragssatzstabilisierungsgesetz Das Bundeskabinett hat das Sparpaket beschlossen. Nicht nur die Zahnärzteschaft reagiert mit massiver Kritik. SEITE 14 Scheinselbstständigkeit Wenn Sie Tätigkeiten an freie Mitarbeiter auslagern, dürfen diese nicht doch abhängig beschäftigt sein. Sonst haften Sie. SEITE 32 CME-Fortbildungsteil Die Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“ gibt auch Empfehlungen zur Praxisorganisation. SEITE 47 Was Sie beim Einsatz von KI rechtlich beachten müssen! AUSGABE 10 | 2026 zm 16.05.2026, Nr. 10

LEDERMIX® Pulpitis-Notfall-Versorgung bei akuter Pulpitis* bis zur späteren regelrechten Behandlung Wirkstoffkombination aus Glucocorticoid und Antibiotikum1 Meist rasch eintretende Schmerzlinderung1 und effektive Reduktion kariogener Keime2 Antiinflammatorische3 und antibakterielle Wirkung2 Der schnelle Weg zur Schmerzlinderung bei akuter Pulpitis1* Dentalpaste * Ledermix® wird angewendet bei einer Pulpitis-Notfall-Versorgung bei partieller oder totaler akuter, nicht purulenter Pulpitis bis zur späteren regelrechten Behandlung 1 [1] Fachinformation Ledermix®, Stand 03/2022. [2] Wicht M., Haak R., Schütt-Gerowitt H., Kneist S., Noack M. J.; Suppression of caries-related microorganisms in dentine lesions after short-term chlorhexidine or antibiotic treatment; Caries Res. 2004 Sep–Oct;38(5):436–41. [3] Pierce A., Lindskog S.; The effect of an antibiotic/corticosteroid paste on inflammatory root resorption in vivo. Oral Surg Oral Med Oral Pathol. 1987 Aug; 64(2):216–20. [4] Hofpeter, Kevin, Hülsmann, Michael; Pioniere der Endodontie: André Schroeder, Endodontie 04/2024; 33(4):373-381. PFLICHTANGABEN gem. § 4 HWG - Ledermix®, Dentalpaste – Quantitative und qualitative Zusammensetzung: Wirkstoffe: Demeclocyclin-Calcium und Triamcinolonacetonid. 1 g Dentalpaste enthält 30,21 mg Demeclocyclin-Calcium (1:1) (entspricht 30,00 mg Demeclocyclinhydrochlorid) und 10 mg Triamcinolonacetonid. Die sonstigen Bestandteile sind: Macrogol 400, Macrogol 3000, Zinkoxid, hochdisperses Siliciumdioxid, Calciumchlorid-Dihydrat, Trolamin, Natriumcalciumedetat (Ph.Eur.), Natriumsulfit, gereinigtes Wasser. – Anwendungsgebiete: Pulpitis-Notfall-Versorgung bei partieller oder totaler akuter, nicht purulenter Pulpitis bis zur späteren regelrechten Behandlung. – Gegenanzeigen: bei Überempfindlichkeit gegen Demeclocyclin, Triamcinolonacetonid, Natriumsulfit oder einen der sonstigen Bestandteile von Ledermix®, bei Überempfindlichkeit gegen Kortikoide und Tetracycline (Kreuzallergie), bei Vorliegen von Pulpitis purulenta (eitrige Pulpaentzündung). –Nebenwirkungen: In sehr seltenen Fällen können allergische Reaktionen, bis hin zum anaphylaktischen Schock auftreten. Auf eine Kreuzallergie mit anderen Tetracyclinen wird hingewiesen. Natriumsulfit kann in seltenen Fällen schwere Überempfindlichkeitsreaktionen und Bronchialkrämpfe (Bronchialspasmen) hervorrufen. –Warnhinweise: Enthält Natriumsulfit. Packungsbeilage beachten. –Verschreibungspflichtig–Pharmazeutischer Unternehmer: Esteve Pharmaceuticals GmbH, Hohenzollerndamm 150-151, 14199 Berlin, Deutschland –Stand der Information: März 2022 2511_LED_ANZ2025_01 Scannen Sie den QR-Code, um mehr über die Entwicklung von Ledermix® durch Dr. André Schroeder zu erfahren4

EDITORIAL | 3 Licht und Schatten schränkt. In unserer dreiteiligen Fortbildung in diesem Heft befassen wir uns intensiv mit der Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“. Sie berücksichtigt dabei auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den psychosozialen und allgemeinmedizinischen Grundlagen der zahnärztlichen Diagnostik und Therapie alter Menschen. Denn es zeigt sich, dass es teilweise erhebliche Unterschiede zu jüngeren Patientinnen und Patienten gibt. Unsere Expertinnen und Experten fassen die Leitlinie für Sie gut aufbereitet zusammen, so dass Sie jederzeit darauf zurückgreifen können. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Der Kabinettsbeschluss des so genannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes bietet für die Zahnärzteschaft wenig Grund zur Freude. Sollte das Gesetz so kommen, wie es Ende April das Kabinett passiert hat, würde das zu massiven Einschnitten in der Versorgung führen. Wenn es im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren etwas Positives zu berichten gibt, dann, dass nun doch eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke kommen soll. Dies soll gesondert auf den Weg gebracht und auch erst 2028 umgesetzt werden. Weshalb man sich wundern kann, dass die Einführung noch so lange dauernd soll, wohingegen oben genanntes Spargesetz derzeit regelrecht durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht wird. Aber nun gut, die Vermutung liegt nahe, dass man die Bauern- und Lebensmittellobby noch etwas schonen wollte. Doch viel länger konnte die Union den Widerstand offenbar nicht aufrechterhalten, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, gänzlich gegen jede Vernunft zu agieren. Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums sollen die geschätzten Einnahmen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro der GKV zugutekommen. Das hört sich erst einmal gut an, doch allein mir fehlt der Glaube, dass dieses Geld wirklich wie angekündigt im Bereich Prävention landet. In Anbetracht aller klaffenden Haushaushaltslöcher wird jede Mehreinnahme sofort von verschiedenen Seiten große Begehrlichkeiten wecken. Sei's drum, eine wichtige Forderung der Zahnärzteschaft soll nun endlich umgesetzt werden. Da darf man sich auch einmal verhalten freuen. Licht und Schatten liegen auch beim allgegenwärtigen Dauerthema KI nah zusammen. KI-basierte Systeme halten rasant Einzug in den Praxisalltag. Und das in ganz unterschiedlicher Form und auf verschiedenen Ebenen: Als Sprach- und Dokumentationssysteme, Termin-Tools oder etwa als diagnostische Software, die Röntgenbilder auswertet. Auch wenn diese Systeme viel Erleichterung und Unterstützung versprechen – und teilweise auch halten –, so betreten wir damit auch Neuland, um die Ex-Bundeskanzlerin zu zitieren. Und dies vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Denn die Gesetzgebung und die Rechtsprechung kommen der rasend schnellen technischen Entwicklung nicht hinterher. Dabei stellen sich neue rechtliche Fragen: Welche Vorgaben gelten? Wer haftet bei Fehlern? Und was sagt der Datenschutz? Unser Experte versucht, Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben, damit Sie wissen, worauf Sie beim Einsatz von KI achten müssen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird, ist hinlänglich bekannt. Die Folgen – insbesondere für die Versorgung der immer größer werdenden Gruppe hochbetagter Menschen – sind gravierend. Dabei zeichnet sich diese Altersgruppe durch eine große Heterogenität aus. Teilweise noch sehr vital, teilweise aber auch multimorbide und stark pflegebedürftig. Dabei ist die Mundhygiene oft eingeFoto: Lopata/axentis

4 | INHALT 22 Traumatische Implantatintrusion Trotz Verlust der knöchernen Integration nach einem Sturz konnte eine erneute Osseointegration erreicht werden. 26 Liquiditätsmanagement – die Seite 2 der BWA Die BWA zeigt, ob eine Praxis wirtschaftlich erfolgreich arbeitet. Die Liquiditätsrechnung aber zeigt, ob sie finanziell handlungsfähig bleibt. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 12 Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung Kabinett beschließt Gesundheitsreform 14 Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss Herbe Kritik am GKV-Sparpaket 16 Gesundheitsreform Zuckersteuer soll ab 2028 kommen 40 Kurz erklärt: Social-Media-Verbot für Jugendliche Ist ein Alters-Check der Key? ZAHNMEDIZIN 18 Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) Karies: Prophylaxefokus in der Jugend neu setzen! 22 Außergewöhnliche Verletzungskonstellation der Oberkieferfront Traumatische Implantatintrusion mit Reposition und Re-Osseointegration 30 50 Jahre Fortbildung der Bezirkszahnärztekammer Freiburg Die dentale Familie trifft sich in Rust 44 3D-Druck versus konventionelle Thermoformen Was passiert im Körper mit Mikroplastik aus KFO-Schienen? 47 Fortbildung zur Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“ 48 Teil 1: Diagnostik bei alten Patienten 54 Teil 2: Therapie bei alten Patienten 62 Teil 3: Betreuungsrecht und Ethik 76 Software im Test Was kann der Viewer „VistaSoft Cloud View”? TITELSTORY 34 KI in der Zahnmedizin – Teil 6 Was Sie beim Einsatz von KI rechtlich beachten müssen! PRAXIS 21 Bundesweite Befragung gestartet So können Zahnarztpraxen Belastungen mit der TI sichtbar machen 28 Betriebswirtschaft in der Zahnarztpraxis – Teil 5 Warum die Seite 2 der BWA oft wichtiger ist Inhalt zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (766)

INHALT | 5 42 Von Hammer-Tipps bis Zahnstocher-Kauen Falls Ihnen bei einer Behandlung in Ihrer Praxis seltsame Symptome auffallen, könnte das mit diesen SocialMedia-Trends zusammenhängen. TITELSTORY 34 Was Sie beim Einsatz von KI rechtlich beachten müssen Künstliche Intelligenz hält Einzug in den Praxisalltag – damit stellen sich neue rechtliche Fragen: Welche Vorgaben gelten? Wer haftet bei Fehlern? Und was sagt der Datenschutz? 32 Scheinselbstständigkeit bei Beschäftigungsverhältnissen Die Ersparnis von heute ist die Nachzahlung von morgen 39 Sicherheitsvorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ePA-Zugriff mit Android 13 endet zum Juli 68 Placebo- und Nocebo-Effekte in der zahnärztlichen Kommunikation Sprache beeinflusst Erwartungen 72 Gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK – Teil 1 Der mehrschichtige Kompositaufbau in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung 80 Interview mit Dr. Elias Neubert zu Existenzgründungsseminaren „Bis heute achte ich stark auf wirtschaftliche Kennzahlen!“ GESELLSCHAFT 42 Social-Media-Hypes im Check Von Hammer-Tipps bis ZahnstocherKauen 66 ChatGPT-Empfehlungen bei Gesundheitsfragen Kann KI auch Patientensteuerung? 74 Anonymer Krankenschein Bonn und Dental Emergency Team Zahnmedizin für Menschen ohne Krankenversicherung 82 In Burkina Faso mit AMPO International 32 Zahnärzte für 18 Millionen Menschen MARKT 85 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 60 Termine 84 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: K illustrator Photo – stock.adobe.com zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (767)

Die Diagnose steht fest, doch die Therapie überzeugt nicht: Ob das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz seinem Namen gerecht wird, bleibt fraglich. Sicher ist: Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, drohen der bisher erfolgreichen vertragszahnärztlichen Versorgung massive Einschnitte. Mit diesem Gesetzentwurf greift die Politik erneut willkürlich in funktionierende Versorgungsstrukturen ein – mit Begründungen, die fachlich kaum haltbar sind. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Kieferorthopädie. Die Behauptung einer generellen Überversorgung stützt sich auf methodisch schwache oder fehlinterpretierte Publikationen. Aktuelle Studienergebnisse wie die der DMS • 6 werden schlicht ignoriert. Zudem suggeriert der geplante Fachzahnarztvorbehalt, dass eine qualitativ hochwertige Behandlung nur mit dieser Spezialisierung zu gewährleisten sei. Das Bundesgesundheitsministerium spricht damit einem Großteil der Kolleginnen und Kollegen die Kompetenz ab, gesetzlich Versicherte kieferorthopädisch behandeln zu können. Ein Paradoxon: Für Privatversicherte gilt diese Beschränkung nicht. Es stellt sich die provokante Frage, warum in der Binnenlogik des Ministeriums die Kompetenz für deren Behandlung ausreichen sollte. Generell besteht für eine derartige gesetzliche Beschränkung weder eine fachliche Notwendigkeit, noch gibt es eine sachliche Rechtfertigung. Darüber hinaus wäre eine solche Regelung schlicht verfassungswidrig und würde die Existenz vieler Praxen gefährden. Während wir uns mit den Fachverbänden und der Wissenschaft einig sind, zeigen sich die Krankenkassen wenig kompromissbereit. Dass von dieser Seite ein Angriff auf die Versorgung, für die gerade auch die Krankenkassen ihren Versicherten gegenüber Verantwortung tragen, stillschweigend hingenommen oder sogar begrüßt wird, ist mehr als bedenklich. Es bleibt abzuwarten, auf welcher Datenbasis die Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss bewerten wollen, ob ein Zugang zur Versorgung ab dem Behandlungsbedarfsgrad 3 medizinisch und wirtschaftlich noch angemessen ist. Neben dem Wegbrechen kieferorthopädischer Versorgungsanteile belasten die auf dem Tisch liegenden dauerhaften Kürzungen in der Vergütung bei Preis und Menge die Planungssicherheit der Praxen. Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ sieht eine strikte Bindung der Vergütung an die Grundlohnrate vor. Verschärft wird dies durch zusätzliche Abschläge von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029. Die Bundesregierung ignoriert dabei zwei wesentliche Fakten: 1. Der vertragszahnärztliche Bereich arbeitet bereits hochgradig effizient und wirtschaftlich. 2. Die Zahnärzteschaft leistet durch die bis heute wirkenden Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) bereits einen erheblichen, dauerhaften Sparbeitrag. Unter diesen Rahmenbedingungen lassen sich medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen kaum mehr abbilden. Dass trifft insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie und die Versorgung vulnerabler Patientengruppen. Die Erfahrungen mit der Budgetierung des GKV-FinStG haben gezeigt: Eingriffe in die Leistungsmenge führen unmittelbar zu Versorgungseinschränkungen. Damit konterkariert das Gesetz zentrale gesundheitspolitische Ziele. Wer bei Prävention spart, zahlt am Ende doppelt. Unsere Forderung ist klar: Diese Regelungen müssen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Daher geht es jetzt darum, mit aller Geschlossenheit des Berufsstands und allen Kräften im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Gesetz zu erwirken, um die fatalen Folgen für die Patientenversorgung und den Berufsstand zu verhindern. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Lesen Sie mehr zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf S. 12. Diese Reform gefährdet die zahnärztliche Versorgung 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne

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zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (770) Leserforum Euer Artikel fasst den aktuellen Konsens super zusammen, danke. Zwei entscheidende Punkte wurden für die Diskussion um ein stabiles Langzeitergebnis jedoch nicht angesprochen: der X-Effekt bei festsitzenden Retainern und die myofunktionelle Stabilität. Zum einen fehlt das kritische Bewusstsein für das „Wire Syndrome“ (X-Effekt). Auch wenn Twistflex-Retainer für manche noch als Standard gelten, sehe ich in der Praxis regelmäßig massive Rotationen und Kippungen bei völlig intakten Klebestellen. Diese Drähte entseilen sich durch okklusale Belastung, werden ungewollt zur Torsionsfeder und hebeln die Wurzel aus dem Parodont. Aus Sorgfaltspflicht flicke ich partiell gelöste TwistflexRetainer daher prinzipiell nicht mehr. Ein Nachkleben provoziert möglicherweise einen iatrogenen X-Effekt. Das ist aus meiner Sicht biomechanisch der einzige sichere Weg. Zum anderen greift die rein mechanische Retention zu kurz, wenn die biologische Basis ignoriert wird. Eine dauerhafte Retention erfordert – fallabhängig – myofunktionelle Stabilität durch interdisziplinäre Kooperation mit der Logopädie. Die physiologische Zungenruhelage am Gaumen ist elementar, um das erreichte Ergebnis in der Transversalen zu stabilisieren. Ebenso müssen Zungendysfunktionen, insbesondere das viszerale Schluckmuster, konsequent abtrainiert werden. Ohne diese muskuläre Umprogrammierung ist eine erneute Frontzahnstufenbildung oder Bissöffnung oft nur eine Frage der Zeit – völlig unabhängig vom verwendeten Retainer. Dr. Moritz Göde München RETAINER IN DER KIEFERORTHOPÄDIE Zwei entscheidende Punkte wurden nicht angesprochen Leserbrief zur Titelgeschichte „Ohne Retention kein stabiles Ergebnis?“ in zm 7/2026, S. 36–44 Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Foto: YouTube – b/60, Dennis – stock.adobe.com zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (772) 10 | GESELLSCHAFT Als Najdat Saqr 2024 seine Notpraxis „The Dental Tent“ im Flüchtlingslager Nuseirat Camp in Gaza eröffnete, wurde dies als Akt des Widerstands und Hoffnungsschimmer in den Wirren des Krieges mit Israel gefeiert. Durch ein Bombardement der Israelis hatte der Zahnarzt zuvor so gut wie alles verloren, seine ehemals gut gehende Privatpraxis mit acht Angestellten und drei Behandlungszimmern lag in Trümmern – ebenso wie die Versorgung der Menschen im Kriegsgebiet. Saqr klaubte also alle noch brauchbaren Geräte und Materialien aus den zerstörten Räumen zusammen und richtete in einem der Zelte des Camps eine provisorische Praxis ein. Zwei Jahre später gibt es kein Happy End, denn mittlerweile hat sich die Lage Medienberichten zufolge immer weiter verschlechtert. Es mangelt an Verbrauchsmaterialien wie Acryl, Zirkon, Wachs und Gips, außerdem an Kraftstoff und Strom. Mitte April gingen der Praxis dann die Anästhetika und Füllungsmaterialien aus, berichtet die Zeitung The National aus Abu Dhabi. Gleichzeitig würden nicht nur die Einfuhr des dringend benötigten Nachschubs mit Verweis auf eine mögliche militärische Verwendung gestoppt, sondern auch Antibiotika und sogar Handinstrumente konfisziert. Nach Angaben eines Sprechers des Zahnärzteverbands Gaza wurden Hunderte von Kliniken seit Kriegsbeginn zerstört, während andere aufgrund mangelnder Ausrüstung und Vorräte schließen mussten. „Unsere Arbeit könnte jeden Moment aufhören“, sagte er gegenüber The National. „Wir machen mit großen Schwierigkeiten weiter.“ In der Zwischenzeit sorgten die schlechte Ernährung und die mangelnde Hygiene in den Flüchtlingslagern für einen Anstieg oraler Krankheiten. 

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zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (774) 12 | POLITIK GESETZ ZUR GKV-BEITRAGSSATZSTABILISIERUNG Kabinett beschließt Gesundheitsreform Das Bundeskabinett hat am 29. April den Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Mit der Begrenzung der Ausgabendynamik in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden Versicherte von steigenden Zusatzbeiträgen entlastet, heißt es – und eine hochwertige Versorgung für die kommenden Jahre sichergestellt. Das sind die wesentlichen Regelungen: Die jährlichen Vergütungsanstiege in allen Leistungsbereichen und im Verwaltungsbereich werden künftig auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate begrenzt, wobei jeweils der niedrigere Wert maßgeblich ist. 2027 bis 2029 gilt ein Abschlag von einem Prozentpunkt. Ab 2027 soll der G-BA jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren regeln. Extrabudgetäre Zusatzvergütungen für Leistungen in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen werden wieder innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Die extrabudgetäre Zusatzvergütung zur Erst- und Folgebefüllung der ePA wird gestrichen. Der G-BA wird beauftragt, die Vorgaben für ein Hautkrebsscreening inhaltlich zu überprüfen und eine Umstellung auf ein risikobasiertes Screening zu berücksichtigen. Im Arzneimittelbereich soll ein ergänzender dynamischer Herstellerabschlag eingeführt werden. Cannabis-BlütenwerdenvonderErstattung in der GKV ausgeschlossen. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis wird begrenzt auf Extrakte in standardisierter Qualität und Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Beitragsfrei über die Familie versichert bleiben: Eltern und ihre unter siebenjährigen Kinder; Eltern und ihre Kinder mit Behinderung, wenn diese nicht selbst für sich sorgen können; pflegende Angehörige und verrentete Partner sowie Ehegatten und Partner mit voller Erwerbsminderung. Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro pro Monat angehoben. Vorgesehen werden drei Stufen von „Teilarbeitsfähigkeit“: 25 , 50 und 75 Prozent bezogen auf die Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Die Teilarbeitsfähigkeit kann nur festgestellt werden, wenn Versicherter und Arbeitgeber zugestimmt haben. Die Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um 10 Prozent reduziert und liegen damit wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Jahr 2020. Die Zuzahlungsregelungen in der GKV werden um 50 Prozent erhöht und dann mit der Grundlohnrate dynamisiert. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben bestehen. Beim ZE werden weiterhin bei Versicherten mit geringem Einkommen die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung komplett übernommen (100 Prozent Zuschuss in Härtefällen). Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen werden dauerhaft gedeckelt durch eine Anbindung an die Grundlohnsumme. Die Werbeausgaben der Krankenkassen werden halbiert. Die Vergütungen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei den Krankenkassen, den Medizinischen Diensten und den KVen werden begrenzt. Um die Beteiligung des Bundes an den Kosten der gesundheitlichen Versorgung der Grundsicherungsempfänger zu steigern, wird der Faktor zur Errechnung des entsprechenden Pauschalbetrags jährlich erhöht. Außerdem soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckerige Getränke eingeführt werden. Zudem wird der Bundeszuschuss für die GKV von 2027 bis 2030 um je zwei Milliarden Euro reduziert. mg Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

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zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (776) 14 | POLITIK REAKTIONEN AUF DEN KABINETTSBESCHLUSS Herbe Kritik am GKV-Sparpaket Das Bundeskabinett hat sich am 29. April auf das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geeinigt. Zahnärzte, Ärzte, Krankenkassen, Vertreter der Kliniken sowie Sozialverbände reagierten empört und forderten Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Die Regelungen werden schwerwiegende negative Auswirkungen auf die vertragszahnärztliche Versorgung haben, sofern das Gesetz in dieser Form umgesetzt werden sollte“, warnte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Mit Blick auf die vorgesehenen Inhalte in der Kieferorthopädie (KFO) und der einschneidenden Vergütungsregelungen sei der Entwurf „ein direkter Angriff auf die bis dato so erfolgreiche zahnärztliche Versorgung“. Darüber hinaus würden die Handlungsspielräume der Selbstverwaltung durch die strikte Anbindung an die Grundlohnrate und den zusätzlichen dreijährigen Abschlag massiv ausgehöhlt. Dies lasse die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen zur reinen Makulatur werden. Um fatale Folgen für die Patientenversorgung und den Berufsstand zu verhindern, seien Änderungen am Entwurf notwendig, betonte Hendges. „Ein direkter Angriff auf die zahnärztliche Versorgung“ Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), warnte ebenfalls vor den Folgen des geplanten Fachzahnarztvorbehalts in der KFO: „Anstatt die Prävention zu stärken, was zu wirksamen Gesundheits- und Einspareffekten führen würde, wird eine unnötige Trennung innerhalb des zahnärztlichen Berufsbildes forciert, ohne jeglichen Nutzen für Patientinnen und Patienten. Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne KFO-Fachtitel wären plötzlich ausgeschlossen – auch wenn sie seit Jahren qualifiziert fortgebildet sind und KFO schwerpunktmäßig anbieten.“ In der Zahnmedizin gebe es grundsätzlich keine Facharztpflicht, Zahnärzte seien mit der Approbation Generalisten. Der Ausschluss aller Approbierten ohne KFO-Fachtitel von der Erbringung kieferorthopädischer Leistungen in der GKV käme daher „einem Tätigkeitsverbot für einen Teil des zahnärztlichen Leistungsspektrums gleich“. Positiv bewertete Ermler die geplante Zuckerabgabe auf zuckergesüßte Getränke. Für eine solche Regelung setze sich die BZÄK schon lange ein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte vor „spürbaren Konsequenzen für die ambulante Versorgung“, sollte das Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Die Folgen wären „weniger Termine und Leistungen für die Patientinnen und Patienten“. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband rügte den Regierungsentwurf als „Frontalangriff auf unsere Praxen“. So solle die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen in Teilen zurückgedreht werden. Zudem plane die Bundesregierung eine „Versorgungsbremse“ für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). So sollen die Praxen weniger Geld pro Versichertem bekommen, wenn sich mehr Versicherte für die HZV entscheiden. Die Krankenkassen reagierten empört auf die geplante Kürzung des Bundeszuschusses. „Über diese Absurdität müsste man lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Dr. Carola Reimann, Vorstandschefin des AOK-Bundesverbands, bezeichnete dies als „Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden“. Positiv bewertete sie die geplante Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke und die Abmilderung der sozialen Härten beim Krankengeld sowie bei der Mitversicherung von Ehepartnern. „Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden“ In seiner jetzigen Form entziehe das Gesetz den Kliniken die wirtschaftliche Existenzgrundlage, kritisierte Gerald Gaß, Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Berechnungen der DKG zufolge verlieren die Kliniken im nächsten Jahr real mehr als neun Milliarden Euro. „Für viele Einrichtungen wird dies unweigerlich in die Insolvenz führen“, warnte Gaß. ao Zahnärzte, Ärzte, Kassen, Klinik- und Sozialverbände fordern Änderungen am Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Foto: Andrey Popov - stock.adobe.com

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zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (778) 16 | POLITIK GESUNDHEITSREFORM Zuckersteuer soll ab 2028 kommen Die Bundesregierung will im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens ab 2028 eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren. Mit der Zuckersteuer kommt sie Forderungen der Zahnärzteschaft entgegen, die sich schon lange dafür ausgesprochen hat. Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention: „beispielsweise im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze – von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren“, heißt es im Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, dem das Kabinett zugestimmt hat. Wie die Ausgestaltung einer gestaffelten Zuckerabgabe im Detail aussehen soll, ließ Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Ende April in Berlin bei der Vorstellung der Gesundheitsreform noch offen. Der Großteil der Union hatte eine Abgabe bislang abgelehnt. Nun ist sie Teil eines Pakets zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ministerin betonte, dass eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke „bereits in hundert Ländern“ erhoben werde. In 100 Ländern gibt es die Abgabe schon Als ein politischer Vorreiter für die Einführung einer Zuckerabgabe hatte sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hervorgetan. Einen entsprechenden Antrag hatte seine Landes-CDU im März eingebracht. Dieser sieht vor, mit gestaffelten Sätzen Anreize zu setzen, um den Zuckergehalt zu senken, sowie eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks. Auch die FinanzKommission Gesundheit hatte die Einführung einer Steuer auf Süßgetränke empfohlen, um Krankheitskosten zu verringern und über die Steuereinnahmen die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren. Das Vorhaben der Koalition stieß bei zahlreichen Akteuren des Gesundheitswesens auf Zustimmung. „Das sind gute Nachrichten für den Kampf gegen nichtübertragbare Krankheiten und die unter Druck stehenden Gesundheitskassen. Mit einer Zuckersteuer holt Deutschland im europäischen Vergleich endlich auf und gibt auch der Industrie klare Regeln vor", betonte etwa Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft. LL Foto: anaumenko - adobe.stock.com

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18 | POLITIK Wie schwierig so ein Unterfangen ist, kann man an anderen chronischen, lebensstilabhängigen Erkrankungen erkennen, bei denen es kaum gelungen ist, die Verbreitung relevant einzudämmen – im Gegenteil: Einige der chronischen (engl. non-communicable diseases = nicht übertragbare) Erkrankungen verlagern sich sogar ins jüngere Lebensalter und kommen bereits bei Kindern vor; dazu gehören beispielsweise Adipositas oder Diabetes. Dieses Phänomen heißt Morbiditätsexpansion und ist im Grunde genommen ein Versagen der Prävention. In der Zahnmedizin erleben wir hingegen eine Präventionsexpansion unerwarteten Ausmaßes, denn die Erfolge der Prävention, die in der Kindheit angelegt werden, reichen mittlerweile bis ins Erwachsenenalter: Zu Beginn unserer Kariesmessungen im Jahr 1989 gab es hierzulande praktisch keine Menschen im Erwachsenenalter, die noch kariesfrei waren. Stattdessen konnte man damals sagen: In der Mitte des Lebens wies die Hälfte des Gebisses eine Karieserfahrung auf. 1989 gab es praktisch keine kariesfreien Erwachsenen Als Karieserfahrung bezeichnet man die Gesamtheit der durch Karies oder Kariesfolgen (Füllungen oder andere Restaurationen, Zahnverluste) betroffenen Zähne eines Gebisses; sie wird in der Epidemiologie mit dem DMFT-Index gemessen. In Zahlen ausgedrückt bedeutete dies für die Karieserfahrung zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (780) SECHSTE DEUTSCHE MUNDGESUNDHEITSSTUDIE (DMS • 6) Karies: Prophylaxefokus in der Jugend neu setzen! A. Rainer Jordan Seit Einführung der Gruppen- und Individualprophylaxe Ende der 1980er-Jahre kann sich die Zahnmedizin hierzulande rühmen, die häufigste chronische Erkrankung überhaupt weitreichend unter Kontrolle bekommen zu haben: Mittlerweile sind 60 Prozent der jüngeren Kinder in Deutschland im Alter von acht und neun Jahren kariesfrei und etwa 80 Prozent der älteren Kinder im Alter von zwölf Jahren. Initiale kariöse Läsionen sind grundsätzlich reversibel: Die Longitudinalstudie hat nicht nur das Wissen über Karies bestätigt, sondern auch neue Erkenntnisse gebracht! Foto: Sudarsan Thobias - stock.adobe.com

POLITIK | 19 der jüngeren Erwachsenen zur Wendezeit mehr als fünf (!) fehlende Zähne; heute fehlt in diesem Alter durchschnittlich ein Zahn. Hinzu kommt, dass der Versorgungsgrad bei Karies erheblich gestiegen ist. So findet man statistisch betrachtet heute bei lediglich jedem zweiten Erwachsenen eine unbehandelte Karies (inklusive Sekundärkaries); damals waren es fast zwei kariöse Zähne bei jedem Erwachsenen! Diese Entwicklung spiegelt sich logischerweise auch in den Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung wider: Zahnextraktionen sind seit 2003 um 26 Prozent zurückgegangen, Füllungen um 37 Prozent. Zum ersten Mal in einer Deutschen Mundgesundheitsstudie wurden Studienteilnehmende aus der Vorgängeruntersuchung nach neun Jahren erneut zahnmedizinisch-klinisch untersucht und sozialwissenschaftlich befragt. Diese grundlegende Erweiterung des Studiendesigns ermöglicht nun neben der Beschreibung von Erkrankungslasten (Prävalenz) und Risikoassoziationen zum Verhalten auch Aussagen darüber, wann Erkrankungen überhaupt einsetzen (Inzidenz) und wie sich die oralen Erkrankungen über den Zeitraum entwickeln (Progression). Initialläsionen sind nicht die Füllungen von morgen! So konnten wir beispielsweise zum ersten Mal beobachten, wie sich frühe kariöse Läsionen (Initialläsionen) über einen Zeitraum von fast einer Dekade darstellen. Sind dies die Füllungen von morgen? Mitnichten! Initialläsionen, also white spots, gehen bei nur 20 Prozent der Kinder bis zur Volljährigkeit in eine etablierte Läsion über; drei Viertel der Läsionen heilen in dieser Zeit aus. Die Reaktivität initialer Läsionen nimmt mit dem Alter ab, so dass im Erwachsenenalter jede dritte Initialläsion in eine etablierte Karies mit Kavitation übergeht und im Seniorenalter erhöht sich dieser Anteil auf fast jede zweite Läsion. Diese Erkenntnis einer grundsätzlich hohen Reversibilität initialer kariöser Läsionen unter Alltagsbedingungen – wie sie hier gezeigt wurde – sollte unbedingt dazu genutzt werden, um eine systematische non-invasive Therapie zum Standard zu machen. Als breitenwirksame Therapie ist seit Langem hochdosiertes Fluorid anerkannt und im Rahmen der Individualprophylaxe auch Bestandteil der GKV. Unsere Daten zeigen allerdings, dass dies in jedem Lebensalter möglich ist. Aus den bereits vorliegenden Querschnittsergebnissen der DMS • 6 sind bereits die Hoch-Risikogruppen für Karies identifiziert: Menschen aus bildungsfernen Gruppen weisen eine viermal so hohe Karieslast (und später auch Zahnlosigkeit!) auf wie Menschen aus der hohen Bildungsgruppe. Ein noch höheres Risiko zeigen Menschen mit einer Migrationsgeschichte und Menschen mit allgemeinmedizinischen chronischen Erkrankungen wie Diabetes. zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (781) Abb. 1: Progression und Remission initialer Karies nach neun Jahren Foto: IDZ Abb. 2: Migrationsgeschichte als eigenständiger Risikofaktor Foto: IDZ

zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (782) 20 | POLITIK Es wird Aufgabe der Präventivzahnmedizin sein, für diese speziellen Risikogruppen wirksame Präventionsstrategien zu entwickeln und zur Breitenanwendung zu bringen. Für die frühkindliche Karies wurden solche Strategien unlängst mit der verbindlichen Aufnahme von Karies-Früherkennungsuntersuchungen ins Gelbe Untersuchungsheft implementiert und die folgenden Mundgesundheitsstudien sollten deren Wirksamkeit überprüfen. Halbierung der Kariesfreiheit in der Pubertät Aus dem longitudinalen Studienarm der DMS • 6 ergeben sich hinsichtlich der Kariesdynamik darüber hinaus weitere Erkenntnisse. Zwar war aus den bisherigen Ergebnissen bereits bekannt, dass es eine erhebliche Diskrepanz zwischen der Karieslast bei Kindern und Erwachsenen gibt (sowohl bei der Prävalenz als auch beim Ausmaß), aber erst jetzt lässt sich die Dynamik genauer beschreiben: Im Zeitraum zwischen zwölf und 20 Jahren halbiert sich der Anteil kariesfreier Jugendlicher von 82 Prozent auf 48 Prozent. Es zeigt sich auch, dass es von Vorteil ist, kariesfrei in die Pubertät zu gehen, denn weniger als die Hälfte der kariesfreien Kinder entwickeln während dieser Zeit eine Karieserfahrung (Inzidenz: 43 Prozent). Wenn bereits eine Karieserfahrung vorlag, sind es gut zehn Prozentpunkte mehr, bei denen es zu einem Fortschreiten der Karieserfahrung kommt (Progression: 54 Prozent). Die Adoleszenz/Pubertät ist also ein Risikojahrzehnt für Karies. Das Ausmaß dieses Prozesses ist – unabhängig davon, ob vorher kariesfrei oder nicht – allerdings mit einem Zahn begrenzt. Und da der Sanierungsgrad der Kronenkaries in Deutschland grundsätzlich sehr hoch ist und in allen Altersgruppen bei über 90 Prozent liegt, lassen sich unbehandelte Läsionen kaum ausmachen, sondern die Karieserfahrung zeigt sich epidemiologisch überwiegend als Restauration. Die Kariesaktivität flacht im weiteren Lebenslauf wieder ab In diesem Alter dominieren ganz überwiegend zahnfarbene, plastische Füllungen. Diese doch hohe Kariesaktivität während der Pubertät flacht dann im weiteren Lebenslauf wieder ab, so dass es geboten scheint, während der Adoleszenz einen neuen, weiteren kariespräventiven Fokus in der zahnmedizinischen Gesundheitsversorgung zu setzen, um den Anteil kariesfreier Menschen über die Pubertät hinaus weiter hochzuhalten. Die passenden Strukturen hierfür sind mit der Individualprophylaxe (IP) bereits etabliert. Allerdings zeigen die Abrechnungsdaten der KZBV, dass es bei der Inanspruchnahme der IP ab dem neunten Lebensjahr zu einem kontinuierlichen Abfall kommt. Daraus lässt sich für die zahnärztliche Praxis schlussfolgern, dass einerseits neue, altersadäquate Impulse für eine weiter hohe Inanspruchnahme der IP über den gesamten Leistungszeitraum bis zur Volljährigkeit gegeben werden müssen. Andererseits: Die Unterstützung zur Aufrechterhaltung einer wirksamen Mundhygiene und eines entsprechenden Mundgesundheitsverhaltens in dieser Zeit sollte einen entsprechenden Stellenwert im Rahmen der zahnärztlichen Prophylaxe erhalten.  Abb. 3: Inzidenz und Progression der Karieserfahrung in der Adoleszenz Foto: IDZ Prof. Dr. med. dent. A. Rainer Jordan, MSc Wissenschaftlicher Direktor Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) Universitätsstr. 73, 50931 Köln Foto: IDZ DMS • 6 EN DÉTAIL Alle Informationen und Erkenntnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie in fünf Beiträgen:  zm 10/2026: Karies  zm 11/2026: Restaurationen  zm 12/2026: Parodontitis  zm 13-14/2026: Systemerkrankungen  zm 15-16/2026: Fazit – Bedeutung der Ergebnisse für die Versorgung

PRAXIS | 21 zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (783) BUNDESWEITE BEFRAGUNG GESTARTET So können Zahnarztpraxen Belastungen mit der TI sichtbar machen Seit dem 30. April läuft eine bundesweite Befragung zum Stand der Digitalisierung und der Telematikinfrastruktur (TI) in Zahnarztpraxen. Rund 4.000 Inhaberinnen und -inhaber werden dazu repräsentativ zur Teilnahme eingeladen. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, bestehende Schwächen zu identifizieren und die digitalen Anwendungen im Praxisalltag gezielt weiterzuentwickeln. Die Befragung zum Stand der TI in deutschen Zahnarztpraxen läuft noch bis zum 31. Mai 2026. Mithilfe des vom IGES Institut entwickelten Fragebogens sollen konkrete Erfahrungen aus dem Praxisalltag systematisch erfasst werden, um eine fundierte Grundlage für Verbesserungen der TI und deren Anwendungen zuschaffen. Rund 4.000 Zahnarztpraxen werden für die Befragung zur Teilnahme eingeladen. Die Praxen werden zufällig aus dem Adressbestand der SciTrace GmbH für eine repräsentative Stichprobe ausgewählt. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang sie mit den Anwendungen und Diensten vertraut sind. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) appellieren an die Praxen, sich zu beteiligen. Denn je mehr Rückmeldungen aus dem Versorgungsalltag eingehen, desto gezielter können Probleme adressiert und Verbesserungen angestoßen werden. Daten für die TI gewinnen Damit haben Praxen die Möglichkeit, ihre konkreten Erfahrungen systematisch einzubringen und Defizite klar zu benennen. Ziel ist, belastbare Daten zu gewinnen, die in die Weiterentwicklung der TI einfließen und zu spürbaren Verbesserungen im Praxisbetrieb führen. Zum Hintergrund: Die etablierte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA), des E-Rezepts sowie von KIM, insbesondere des EBZ, macht die Telematikinfrastruktur zu einem festen Bestandteil des zahnärztlichen Praxisalltags. Diese Anwendungen sollen zu effizienteren Prozessen und zu einer verbesserten Versorgung beitragen. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass weiterer Optimierungsbedarf besteht, etwa in Bezug auf die Stabilität, die Nutzerfreundlichkeit und die Weiterentwicklung der bestehenden Anwendungen. Oliver Khan, Abteilung Telematik, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV und BZÄK appellieren an die eingeladenen Praxen, sich an der TI-Befragung zu beteiligen. Denn je mehr Rückmeldungen aus dem Versorgungsalltag eingehen, desto gezielter können Probleme adressiert und Verbesserungen angestoßen werden. Foto: MQ-Illustrations - adobe.stock.com

22 | ZAHNMEDIZIN AUẞERGEWÖHNLICHE VERLETZUNGSKONSTELLATION DER OBERKIEFERFRONT Traumatische Implantatintrusion mit Reposition und Re-Osseointegration Nasim Ayad, Maximilian Roth, Martin Kunkel Nach einem epileptischen Sturz kam es zur vollständigen Intrusion eines osseointegrierten Implantats im Bereich der Oberkieferfront mit Aufsprengung des alveolären Knochensegments. Trotz der Lockerung mit Verlust der knöchernen Integration konnte durch eine offene chirurgische Reposition des Alveolarfortsatzes sowie die Stabilisierung und Kompression mittels Schraubenosteosynthese eine erneute Osseointegration des Implantats erreicht werden. Eine 58-jährige Patientin mit einer bekannten Epilepsie, einer mentalen Retardierung und einem Nikotinabusus wurde nach einem generalisierten epileptischen Anfall notfallmäßig vorgestellt. Während des Anfalls war die Patientin frontal auf die Oberkieferfront gestürzt (Abbildung 1). Die radiologische Untersuchung des Kopf-Hals-Bereichs mittels CT zeigte eine Alveolarfortsatzfraktur von Regio 22 bis 12. Zusätzlich waren die klinischen Kronen der Zähne 11 und 21 stark intrudiert, wobei Zahn 11 zuvor durch ein Implantat ersetzt worden war (Abbildung 2). Das Implantat erschien radiologisch intakt, jedoch konnten strukturelle Schäden nicht sicher ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wurde die Indikation zur chirurgischen Exploration gestellt. Die operative Versorgung erfolgte in Intubationsnarkose. Intraoperativ zeigte sich eine deutliche Dislokation des alveolären Segments mit Aufsprengung der bukkalen Kortikalis (Abbildung 3). Das Implantat selbst war nicht beschädigt, die Keramik der Implantatkrone allerdings teilweise abgesprengt. Um eine anatomische Reposition des frakturierten Alveolarfortsatzes zu erreichen, wurde das Implantat kurzzeitig entnommen und extrakorporal gelagert. Eine instrumentelle Bearbeitung und eine chemische Behandlung der Implantatoberfläche erfolgten nicht. Nach anatomischer Reposition des Knochensegments wurde das Implantat reinseriert. Aufgrund der traumatischen Aufdehnung des Knochens war eine exakte Orientierung an den Knochenkonturen der ursprünglichen Implantatposition nicht vollständig möglich, so dass die finale Position arbiträr anhand der Okklusion und der Stellung der Nachbarzähne bestimmt wurde. Anschließend erfolgte eine Stabilisierung des alveolären Segments mittels Zugschraubenosteosynthese (Abbildungen 4 und 5). Als zusätzliche Stabilisierung der dentoalveolären Situation wurde eine Abb. 1: präoperatives klinisches Bild – subtotale Intrusion des Implantats in Position i11 zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (784) ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

ZAHNMEDIZIN | 23 zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (785) Abb. 2: präoperative CT Bildgebung Abb. 3: intraoperative Darstellung der Alveolarfortsatzfraktur Abb. 4: Reposition und Osteosynthese der Alveolarfortsatzfraktur mit Reposition des Implantats und der Nachbarzähne Abb. 5: postoperatives klinisches Bild Abb. 6a: klinisches Ergebnis sechs Wochen postoperativ Abb. 6b Fotos: Nasim Ayad Abb. 7a: postoperative DVT Kontrolle Abb. 7b

24 | ZAHNMEDIZIN starre Verbandplatte eingegliedert. Diese wurde über einen Zeitraum von zwei Monaten belassen. Aufgrund der eingeschränkten Compliance der Patientin waren engmaschige Kontrollen notwendig (Abbildung 6). Die Platte wurde alle zwei Wochen entfernt, gereinigt und erneut eingesetzt. Nach drei Monaten zeigten sich die Zähne und das Implantat klinisch stabil. Eine Kontroll-DVT-Untersuchung sowie ein heller Klopfschall nach sechs Monaten bestätigten eine erneute Osseointegration des Implantats (Abbildungen 7 und 8). Diskussion Dentoalveoläre Traumata stellen einen relevanten Anteil der orofazialen Verletzungen dar. Epidemiologische Studien zeigen, dass etwa 20 bis 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie etwa 15 Prozent der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens mindestens ein dentales Trauma erleiden [Andersson et al., 2012; Glendor, 2008]. Besonders häufig betroffen ist die Oberkieferfront, da diese Region aufgrund ihrer anatomischen Lage exponiert ist und daher bei Stürzen häufig zuerst traumatisiert wird [Glendor 2008]. Zu den häufigsten Verletzungen zählen Zahnfrakturen, Subluxationen, Extrusionen und Luxationen. Intrusionen dagegen sind eine seltenere Verletzungsform, sie machen etwa 0,3 bis zwei Prozent der dentoalveolären Traumata aus [Andreasen et al., 2018]. Jedoch gelten sie als besondere therapeutische Herausforderung, da sie häufig mit erheblichen Schäden des parodontalen Gewebes sowie des alveolären Knochens einhergehen. Für natürliche Zähne existieren etablierte Therapieempfehlungen. Die aktuelle deutsche S2k-Leitlinie „Therapie des dentalen Traumas bleibender Zähne“ [DGZMK/DGMKG, 2022] beschreibt die traumatische Intrusion als axiale Dislokation eines Zahnes ins Alveolarfach hinein. Durch die axial wirkenden Kräfte kommt es häufig zu ausgeprägten Verletzungen des Parodonts mit Quetschung oder Abriss des parodontalen Ligaments sowie zu einer Denudierung der Wurzeloberfläche. Zusätzlich kann der Alveolarknochen gequetscht oder frakturiert sein. Die Leitlinie empfiehlt – abhängig vom Ausmaß der Intrusion – ein differenziertes Vorgehen. Bei einer geringgradigen Intrusion (< 3 mm) kann eine spontane Re-Eruption abgewartet werden. Bei einer mittelgradigen Intrusion (3 bis 6 mm) kann eine chirurgische oder kieferorthopädische Reposition erfolgen. Und bei einer stärkeren Intrusion (> 6 mm) wird eine sofortige Reposition empfohlen. Bei einer Intrusion bleibender Zähne mit geschlossenem Apex kann aufgrund des Abrisses des Gefäß-NervenBündels von einer Pulpanekrose ausgegangen werden, weshalb im Verlauf eine Wurzelkanalbehandlung notwendig werden wird. Mit der zunehmenden Verbreitung implantatgetragener Versorgungen entstehen neue traumatologische Fragestellungen. Verletzungen unter Beteiligung von Implantaten unterscheiden sich grundlegend von denen an natürlichen Zähnen, da Implantate osseointegriert sind und keine parodontale Aufhängung besitzen. Während dentale Traumata natürlicher Zähne über lange Zeiträume intensiv untersucht wurden und etablierte Therapieempfehlungen existieren, sind traumatische Implantatschäden bisher nur selten beschrieben, klare therapeutische Empfehlungen existieren bislang nicht. Als Verletzungsfolgen wurden bei Implantaten zumeist Implantatfrakturen oder Lockerungen beschrieben, die häufig eine Explantation erfordern [Goodacre et al., 2003; Goodacre et al., 2012; Merli et al., 2006]. Der aktuelle Fall zeigt eine äußerst seltene Verletzungskonstellation. Nach Kenntnis der Autoren findet sich in der Literatur bislang kein vergleichbarer Bericht über eine traumatische Intrusion eines dentalen Implantats mit anschließender Reposition und erfolgreicher Re-Osseointegration. Der Fall verdeutlicht also, dass bei traumatischer Implantatintrusion – sofern das Implantat strukturell intakt ist – ein erhaltender Therapieversuch durch Reposition und Stabilisierung erfolgreich seinkann. Implantatfrakturen gelten als schwerwiegende Komplikation und machen in der Regel eine Explantation erforderlich [Goodacre et al., 2003]. In diesem Fall konnte intraoperativ jedoch ausgeschlossen werden, dass eine strukturelle Beschädigung des Implantats vorlag, sodass eine Reposition mit dem Ziel einer erneuten Osseointegration sinnvoll erschien. Die erfolgreiche Re-Osseointegration lässt sich vermutlich durch mehrere Faktoren erklären. Entscheidend ist die mechanische Stabilität während der zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (786) Dr. med. dent. Nasim Ayad Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH, Klinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie In der Schornau 23–25, 44892 Bochum Foto: privat Dr. med. Maximilian Roth Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH, Klinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie In der Schornau 23–25, 44892 Bochum Foto: Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum Prof. Dr. Dr. Martin Kunkel Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH, Klinik für Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie In der Schornau 23–25, 44892 Bochum Foto: privat

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