Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13-14

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE KZBV-Vertreterversammlung Die Reformpläne der Bundesregierung dürfen die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden! SEITE 18 „Chef, können Sie mal eben?“ Die vielen kleinen Unterbrechungen im Praxisalltag binden den wertvollsten Mitarbeiter an der falschen Stelle. SEITE 28 Aufsuchende Betreuung Praxistipps und Abrechnungshilfen bei der zahnärztlichen Behandlung älterer und vulnerabler Patienten. SEITE 68 NEUE LEITLINIE ZUM MANAGEMENT TIEFER KARIES Für den Erhalt der Pulpa AUSGABE 13-14 | 2026 zm 16.07.2026, Nr. 13-14

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EDITORIAL | 3 Zurück in die Vergangenheit Bei einer immer älter werdenden Gesellschaft kommt der Alterszahnmedizin eine immer bedeutendere Rolle zu. Doch die zahnärztliche Betreuung älterer und vulnerabler Patienten ist für viele Zahnarztpraxen immer noch ein Randthema. Unsere Experten zeigen in diesem Heft mithilfe von Entscheidungs- und Abrechnungshilfen, wie Praxen Patientinnen und Patienten mit Einschränkungen erkennen, behandeln und in ihre Praxisabläufe integrieren können – ohne dass dies zum Verlustgeschäft wird. Außerdem zeigen wir in dieser Ausgabe wieder einmal, welche Kunst Sie in Ihren Praxen hängen oder stehen haben. Lassen Sie sich überraschen und inspirieren. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Unsere Bundesregierung demonstriert absoluten Reformwillen und präsentierte Anfang Juli ein bunt gemischtes Reformpaket mit 34 Maßnahmen. Primärziel ist es bekanntermaßen, die lahmende deutsche Wirtschaft anzukurbeln. Wer nun bei Reformen etwas Innovatives oder gar Visionäres erwartet, dürfte sich enttäuscht sehen. Schaut man etwa in den Bereich Gesundheit, sind die geplanten Maßnahmen eher Re-Reformen oder vielmehr die Rückkehr zu alten Zuständen. Die telefonische Krankschreibung soll wieder abgeschafft werden, gleichzeitig soll die AU-Bescheinigung des Arztes ab dem ersten Krankheitstag erneut verpflichtend werden. Mit diesen Maßnahmen will man den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand in Deutschland reduzieren. Ah ja …, eine der wenigen nachweislich wirksamen Entbürokratisierungsmaßnahmen (telefonische AU-Bescheinigung) wird also wieder abgeschafft. Stattdessen sollen sich die Menschen mit Infekten wieder fröhlich im Wartezimmer tummeln, wie es sich gehört. Und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich heute an einem Tag – aus welchen Gründen auch immer – nicht wohlfühlen und zu Hause bleiben, gehen künftig wieder zum Arzt, der sie dann für drei oder fünf Tage krankschreibt. Dass mit diesem Rollback in die Vergangenheit der Krankenstand wirklich gesenkt werden kann, daran kann man getrost ein großes Fragezeichen setzen. Und Menschen, die ein System ausnutzen, wird es immer geben – aber es sind vermutlich weniger als man in der Bundesregierung denkt. Wirklich problematisch ist aus meiner Sicht allerdings das negative Bild, dass die aktuelle Regierung unter Kanzler Merz von der arbeitenden Bevölkerung hat. Dieses ist geprägt von Misstrauen und Kontrollzwang – und das zieht sich durch alle Bereiche, auch gegenüber den im Gesundheitswesen Tätigen. Daran ist leider nichts innovativ, das wirkt vielmehr sehr gestrig. Wir bei der zm schauen lieber nach vorne. In unserer Titelgeschichte stellen wir die neue internationale S3-Leitlinie zur Behandlung tiefer und extrem tiefer Karies an vitalen bleibenden Zähnen vor. Die Leitlinie, die den höchsten evidenzbasierten Standard hat, gibt klare Hilfen für die Praxis. Damit wird der Vitalerhalt der Pulpa nicht zum glücklichen Zufall, sondern lässt sich zunehmend planen. Somit wird der therapeutische Handlungsspielraum deutlich erweitert. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 45 Fortbildung Intraoralscanner – Teil 2 Zwei weitere Beiträge zum präzisen, digital gestützten Workflow mit IOS bei der Implantatplanung. 62 Mehr Kunst in der Zahnarztpraxis Ein Wimmelbild, ein Quasi-Kandinsky, Öl, Acryl und ein Zahn aus Moos. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 10 Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Kritik am Versorgungswerk rechtfertigt nicht die Verweigerung der Beiträge 12 Untersuchung des Robert Koch-Instituts Fast jeder zweite junge Erwachsene geht nicht zur Kontrolle zum Zahnarzt 18 KZBV-Vertreterversammlung inKöln GKV-Reform darf die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden! 24 Positionspapier des Weltzahnärzteverbands FDI fordert mehr Prävention am Arbeitsplatz 25 Engpass-Analyse ZFA-Fachkräftelücke wird kleiner ZAHNMEDIZIN 16 Studie zu Entzündungen und Knochenschwund bei Dentalimplantaten Warum versagen Antibiotika so oft bei Periimplantitis? 32 Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS · 6) Chronische Erkrankungen beeinflussen sich gegenseitig 45 Fortbildung Intraoralscanner – Teil 2 46 IOS in der Implantatplanung 54 Mein langer Start in den digitalen Workflow TITELSTORY 38 Vorstellung der neuen europäischen S3-Leitlinie Tiefe Karies behandeln und dabei die Pulpa erhalten PRAXIS 22 Praxisübernahme vor den Toren Berlins – Teil 7 Must-have Praxiswebsite Inhalt zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1054)

INHALT | 5 72 Weitererzählt – was nach dem Hilfseinsatz geschah Im Herbst 2023 trifft Dr. Frank Würfel in Togo auf Kokou Amegavi. Eine adäquate Versorgung vor Ort ist nicht möglich, doch er will helfen. TITELSTORY 38 Management tiefer Karies Die neue europäische S3-Leitlinie stärkt die selektive Exkavation, relativiert traditionelle Routinen und eröffnet neue Perspektiven für den Erhalt der Pulpa. 28 Umgang mit Unterbrechungen im Praxisalltag „Chef, können Sie mal eben?“ 42 Studie „Berufsbild angehender und junger Zahnärztinnen und Zahnärzte“ – Teil 3 Strukturen neu gegründeter Praxen 62 Kunst in der Zahnarztpraxis – Teil 2 Von expressionistisch wild bis Wimmelbild 68 Aufsuchende Betreuung in der Häuslichkeit und in Pflegeeinrichtungen So integrieren Sie die Seniorenzahnmedizin in Ihre Praxis! GESELLSCHAFT 26 Special Olympics Nationale Spiele 2026 im Saarland „Wir wollen gewinnen!“ 35 Hinter den Kulissen der DMS · 6 So meistert man die Langstrecke 66 zm-History Nach dem Spiel ist vor dem Zahnarzt 72 Dr. Frank Würfel über die Hilfe nach dem Hilfseinsatz „Ich beschloss spontan, Kokou bei seiner Behandlung finanziell zu unterstützen“ 76 Halle hilft Hispaniola Dental Aid Projekt e.V. Eigene Zahntechniker für Haiti MARKT 80 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 60 Termine 75 News 78 Persönliches 79 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Sascha Herbst zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1055)

Europa steht vor einer doppelten Herausforderung: Der Fachkräftebedarf wächst, während parallel die Bevölkerung altert und damit die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung steigen. Die Europäische Kommission will daher mit der für Herbst 2026 angekündigten Reform der Berufsanerkennungsrichtlinie die Mobilität von Fachkräften erleichtern, Anerkennungsverfahren stärker digitalisieren und insbesondere die Integration von Berufsangehörigen aus Drittstaaten beschleunigen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Der Fachkräftemangel ist längst keine nationale Angelegenheit mehr, sondern eine europäische. Der Anfang Juni veröffentlichte „EURES Report on Labour Shortages and Surpluses 2025“ der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu den Engpassberufen zählen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen und regionale Ungleichgewichte bei der Verteilung zahnärztlicher Versorgungskapazitäten. Besonders außerhalb größerer Ballungsräume wird die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung zunehmend anspruchsvoll. Auch die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt sich europaweit zu einer zentralen Herausforderung. Der ELA-Bericht macht deutlich: Die Zahnmedizin ist Teil einer umfassenden europäischen Fachkräfteproblematik im Gesundheitswesen. Gerade deshalb darf die Debatte über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht auf die Frage reduziert werden, wie möglichst schnell zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden können. Die Versorgungssicherheit der Zukunft hängt nicht allein von der Zahl der verfügbaren Behandlerinnen und Behandler ab, sondern ebenso von deren Qualifikation. Aus Sicht der Zahnärzteschaft darf der Fachkräftemangel kein Argument dafür sein, die etablierten Standards bei der Ausbildung, der Berufsbefähigung und der Patientensicherheit zu relativieren. Wer Patientinnen und Patienten behandelt, muss unabhängig von der Herkunft oder dem Ausbildungsort über die erforderlichen fachlichen, praktischen und kommunikativen Kompetenzen verfügen. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten. Europa sollte offen für qualifizierte Fachkräfte sein. Offenheit bedeutet jedoch nicht, auf eine sorgfältige Bewertung von Ausbildungsinhalten, klinischen Erfahrungen oder Sprachkompetenzen zu verzichten. Gleichzeitig wäre es falsch, die Reform allein unter Risikogesichtspunkten zu betrachten. Digitalisierung und eine engere europäische Zusammenarbeit können Verfahren transparenter und effizienter machen. Doppelprüfungen lassen sich vermeiden, Verwaltungsaufwände reduzieren und Entscheidungsprozesse beschleunigen. Wo unnötige Bürokratie den Zugang qualifizierter Fachkräfte erschwert, besteht Handlungsbedarf. Die eigentliche Herausforderung besteht daher nicht in der Entscheidung zwischen Mobilität und Qualität. Europa muss beides erreichen. Der Binnenmarkt lebt von der Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger. Das Gesundheitswesen lebt vom Vertrauen der Patientinnen und Patienten. Beide Prinzipien sind unverzichtbar. Genau darüber haben wir auf dem diesjährigen Europatag der Bundeszahnärztekammer diskutiert. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und den Heilberufen sind wir der Frage nachgegangen, wie die notwendige Fachkräftesicherung in Europa gelingen kann, ohne die bewährten Grundsätze von Qualitätssicherung und Patientenschutz zu gefährden. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe der zm. Dr. Romy Ermler Präsidentin der Bundeszahnärztekammer Dr. Ralf Hausweiler Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Doris Seiz Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Anerkennung ohne Grenzen? 6 | LEITARTIKEL Fotos: Lopata / Axentis.de, BZÄK / Nürnberger, ZÄK Nordrhein / J. Rolfes

Kreidezähnesind kein Kinderkram MIH früh erkennen und modern behandeln Die frühzeitige Diagnose und der Behandlungsbedarf bei MIH verdienen Aufmerksamkeit. Ein Kind mit MIH ist kein Einzelfall: In Deutschland sind 15,3 % der 12-jährigen Kinder betroffen.1 Eine frühzeitige Diagnose und individuelle Behandlung können den Krankheitsverlauf bei den betroffenen Kindern begünstigen.1,2 Zusammen ein Lächeln voraus Zeit zu (be)handeln! Erfahren Sie, wie Sie MIH modern behandeln können. qr.dmg.dental/MIHkonzept Jedes 7. Kind ist von Kreidezähnen gezeichnet.1 Quellen: 1. Bekes K et al. Quintessence Int. 2025; 56: S70–4. 2. Lygidakis NA et al. Eur Arch Paediatr Dent. 2021; 23: 3–21. Visual (KI-generiert)

EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1058) 8 | GESELLSCHAFT In Walcott, Iowa (USA) liegt an der Fernverkehrsstraße Interstate 80 der angeblich größte Truckstopp der Welt. „Iowa 80“ gilt als „Disney World for truckers“. Kein Wunder, denn auf dem riesigen Gelände – die offiziellen Angaben schwanken zwischen 89 und 200 Hektar Fläche – befinden sich ein zweistöckiger Tuningshop der Extraklasse für Hirschfänger, Auspuff-Pipes & Co., neun Fast-Food-Restaurants, ein Kino und ein Oldtimer-Museum, vollgestopft mit historischen Zugmaschinen. Außerdem können sich Durchreisende die Haare schneiden, den Bart trimmen und den Rücken einrenken – oder von Zahnarzt Dr. Thomas Roemer (Foto) und seiner ZFA und Ehefrau Amy behandeln lassen. Zu Beginn seiner Karriere praktizierte Roemer in den nahegelegenen Quad Cities, der Metropolregion am Mississippi River in den Bundesstaaten Iowa und Illinois im Mittleren Westen. Die verkehrsgünstige Lage zwischen den Interstates 74, 80 und 88 bescherte ihm schon in den ersten Jahren seiner Niederlassung viele LKW-Fahrer als Patienten. Warum dann nicht gleich ins benachbarte Disneyland für Trucker umsiedeln? Aus einem dreimonatigen Test-Mietvertrag wurde eine mittlerweile 32 Jahre andauernde Erfolgsgeschichte seiner Praxis „Interstate Dental“. 2024 gönnte sich das Ehepaar zum 29-jährigen Bestehen eine Generalüberholung der Praxisräume, die weiterhin nur Platz für ein Behandlungszimmer bieten. Das fällt jedoch nur den wenigen Stammpatienten auf. Also denjenigen, die ihre Trips über die fast 4.700 Kilometer lange Autobahn von Ost nach West so timen, dass sie einen Stopp an der Iowa 80 einlegen. mg Foto: Facebook - Iowa 80 - The World‘s Largest Truckstop; Dennis – stock.adobe.com

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zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1060) 10 | POLITIK Die Richterinnen und Richter wiesen zunächst im Eilverfahren eine Zahnärztin in Berlin ab. Sie meinte, das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin habe seine Rücklagen in rechtswidriger Weise angelegt. Nach erfolglosem Widerspruch gegen ihren Beitragsbescheid für 2026 zog sie vor Gericht. Dort wies das Verwaltungsgericht nun zunächst ihren Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab. „Das öffentliche Interesse an der Vollziehung des Beitragsbescheides überwiegt das Interesse der Antragstellerin, vorerst von dessen Vollziehung verschont zu bleiben“, erklärten die Berliner Richter. Nach einer vorläufigen, im Eilverfahren üblichen „summarischen Prüfung“ sei der Bescheid wohl rechtmäßig. Zur Begründung verwiesen die Berliner Richter zunächst auf die ständige Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht zu berufsständischen Versorgungswerken. Danach bestünden sowohl gegen die Zwangsmitgliedschaft als auch gegen die Pflichtbeiträge keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Nach weiterer ständiger Rechtsprechung, unter anderem des Bundesverwaltungsgerichts, stehe den Pflichtmitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft keine „Selbsthilfe“ zu, wenn sie Kritik – hier an ihrem Versorgungswerk – haben. Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträge sind rechtens „In einem rechtlich geordneten Gemeinwesen ist die Rechtsdurchsetzung staatlichen Instanzen vorbehalten; sie darf nicht der privaten, die Rechtsordnung durchbrechenden Eigenmacht ausgeliefert werden“, heißt es dazu in dem Beschluss. „Andernfalls könnte die mit der Zwangsmitgliedschaft verbundene Beitragspflicht eigenmächtig außer Kraft gesetzt werden.“ Zudem gehe es hier um die Beiträge zum Versorgungswerk. Es sei nicht ersichtlich, dass die gerügte Kapitalanlage Einfluss auf deren Höhe habe. Ein Hauptverfahren ist nach Angaben des Verwaltungsgerichts (Stand 10. Juni 2026) bislang nicht anhängig. Nach den Entscheidungsgründen im Eilverfahren stünden die Chancen der Zahnärztin hier wohl auch eher schlecht. Martin Wortmann Verwaltungsgericht Berlin Az.: 9 L 14/26 Beschluss vom 27. April 2026 Foto: fotogestoeber - stock.adobe.com URTEIL DES VERWALTUNGSGERICHTS BERLIN Kritik am Versorgungswerk rechtfertigt nicht die Verweigerung der Beiträge Eine Zahnärztin will nicht länger ihre Beiträge zahlen, weil sie bestimmte Handlungen des Versorgungswerks, konkret den Umgang mit den Rücklagen, für rechtswidrig hält. Doch das gibt die ständige Rechtsprechung zu berufsständischen Versorgungswerken nicht her, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Berlin.

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zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1062) 12 | POLITIK UNTERSUCHUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS Fast jeder zweite junge Erwachsene geht nicht zur Kontrolle zum Zahnarzt Offensichtlich zweifeln viele Deutsche daran, dass sich die orale Krankheitslast durch zahnärztliche Kontrolluntersuchungen verringern lässt. Mehr als jeder dritte Erwachsene hat 2024 keine Kontrolluntersuchung in Anspruch genommen, bei Jüngeren zwischen 20 und 34 Jahren war es fast jeder Zweite (43 Prozent). Für die Analysen haben Wissenschaftler der Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring des Robert Koch-Instituts (RKI) erstmals für Deutschland die Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen durch Erwachsene ab 20 Jahren auf der Basis von Routinedaten untersucht. Dazu verwendeten sie vertragszahnärztliche Abrechnungsdaten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Dabei wurde im Zeitraum von 2015 bis 2024 nach Geschlecht, Alter und Region unterschieden. Zudem analysierten die Wissenschaftler für das Jahr 2024 die Situation in den einzelnen Bundesländern. Die wesentlichen Ergebnisse: Die Quote der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen lag bis 2019 mit rund 64 Prozent relativ konstant. Lediglich im ersten COVID-19-Pandemiejahr 2020 sank die Quote um etwa zwei Prozentpunkte auf 62,1 Prozent. In den Folgejahren stieg die Inanspruchnahme allmählich wieder an und erreichte 2024 erneut 64 Prozent. Männer sind Vorsorgemuffel Frauen nahmen die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen im gesamten Untersuchungszeitraum deutlich häufiger wahr als Männer, ergab die Untersuchung. Demnach lag die Inanspruchnahme bei Frauen 2024 mit 68,7 Prozent etwa zehn Prozentpunkte höher als bei Männern (58,9 Prozent). Unterschiede gab es auch in den einzelnen Altersgruppen. Demnach nahmen junge Erwachsene zwischen Abb. 1: Frauen gehen deutlich häufiger zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung als Männer. Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen (nach Geschlecht) Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen (nach Altersgruppen) Abb. 2: Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen steigt mit dem Alter immer weiter an, bis sie in der Altersgruppe 75plus wieder abfällt. Foto: Krause et al. Foto: Krause et al.

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14 | POLITIK 20 und 34 Jahren im gesamten Untersuchungszeitraum zahnärztliche Kontrolluntersuchungen am wenigsten in Anspruch; die Quote lag in dieser Gruppe bei 57 Prozent. Die höchsten Quoten wiesen Menschen zwischen 45 und 64 Jahren (67,1 Prozent) sowie zwischen 65 und 74 Jahren (70,4 Prozent) auf. Bei den Hochaltrigen ab 75 Jahren sank die Quote hingegen wieder ab – sie lag 2024 bei 63,8 Prozent. Höchste Quote in Sachsen, niedrigste im Saarland Auch regional zeigten sich deutliche Unterschiede: So nahmen im gesamten Untersuchungszeitraum mehr Menschen in Ostdeutschland zahnärztliche Kontrolluntersuchungen wahr als in Westdeutschland. Besonders deutlich war 2024 der Unterschied zwischen Sachsen mit der höchsten Quote (73,1 Prozent) und dem Saarland mit der niedrigsten Quote (59 Prozent). Die Mundgesundheitsziele für Deutschland 2030, veröffentlicht von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), sehen vor, die Prävention zu stärken. Die Autoren betonen, dass dazu auch eine Erhöhung der Quote der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen in der Bevölkerung gehöre. Die Erkenntnis, dass regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen sich positiv auf die Mundgesundheit auswirken und das Risiko verringern, beispielsweise an Karies und Parodontitis zu erkranken, müsse sich noch weiter verbreiten. Vor diesem Hintergrund plädieren die Autoren für gezielte Maßnahmen, um die Inanspruchnahme von Kontrolluntersuchungen in wichtigen Risikogruppen zu erhöhen. Dazu gehören laut der Untersuchung Männer, Menschen im jungen und im frühen mittleren Lebensalter, Hochaltrige sowie Menschen in Westdeutschland, insbesondere in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen, RheinlandPfalz und Saarland. ao Krause, L., Seeling, S. & Reitzle, L.: Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen in Deutschland – Prävalenzen und Trends auf Basis von GKVRoutinedaten. Bundesgesundheitsbl (2026). https:// doi.org/10.1007/s00103-026-04253-3 zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1064) Abb. 3: In Ostdeutschland gingen von 2015 bis 2024 zwischen 8,8 und 5,7 Prozent mehr Menschen zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung. Foto: Krause et al. Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen (nach Region) Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen (nach Bundesland) Abb. 4: In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gehen Erwachsene seltener zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung als in anderen Bundesländern. Foto: Krause et al. 62,5 62,7 65,9 64,1 62,9 67,6 73,1 70,7 61,9 59,0 59,5 61,5 63,8 65,9 66,5 67,2 59–62% 62–65% 65–68% 68–71% 71–74%

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16 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1066) STUDIE ZU ENTZÜNDUNGEN UND KNOCHENSCHWUND BEI DENTALIMPLANTATEN Warum versagen Antibiotika so oft bei Periimplantitis? Während eine adjuvante systemische Antibiotikagabe den Behandlungserfolg bei Parodontitis wissenschaftlich belegt steigern kann, ist der Nutzen bei der Behandlung der Periimplantitis stark eingeschränkt. Eine neue US-Studie könnte neue Erkenntnisse zur Frage liefern, warum die Periimplantitis im Vergleich schwieriger zu behandeln ist. Warum das so ist, darüber gibt es zahlreiche Erklärungsansätze – wissenschaftlich geklärt ist die Frage jedoch nicht. Vermutet wird, dass die aufgerauten Titanoberflächen die Entwicklung von hartnäckigen Biofilmen fördern und sich so komplexere Mikrobiome bilden können. Eine andere Erklärung verweist auf die schlechte Erreichbarkeit der Pathogene um das Implantat: Während bei einer Parodontitis die aggressiven Keime tief ins umgebende Weichgewebe eindringen, dort aber gut über die Blutbahn von systemischen Antibiotika erreicht werden können, sitzen bei der Periimplantitis die Erreger primär auf der gefäßlosen, nicht durchbluteten Implantatoberfläche. Die Konzentration systemisch verabreichter antibiotischer Wirkstoffe in der dortigen Taschenflüssigkeit könnte zu gering sein, um den Biofilmeffektiv abzutöten. Die Titanpartikel blockieren die Makrophagenfunktion Eine neue Studie von Forschern der Rutgers School of Dental Medicine (New Jersey, USA), veröffentlicht in PNAS Nexus, liefert nun einen weiteren Erklärungsansatz. Deren Untersuchung hat gezeigt, dass Bakterien Implantate korrodieren und dadurch mikroskopisch kleine Titanpartikel in das umliegende Gewebe abgeben. Diese Partikel blockieren die Immunzellen (Makrophagen), die üblicherweise die pathogenen Keime beseitigen und versetzen das Gewebe in einen Entzündungszustand, der schließlich zum Knochenabbau führt. Die Immunzellen verlieren dabei ihre Fähigkeit, die ursprüngliche Infektion zu bekämpfen. Im Labor nahmen Makrophagen, die Titanpartikeln ausgesetzt waren, weniger als halb so viele Bakterien auf wie nicht exponierte Zellen. Mithilfe von menschlichen Gewebeproben, kultivierten menschlichen Immunzellen und einem gentechnisch veränderten Mausmodell identifizierte das Forschungsteam einen spezifischen Kalziumkanal in den Makrophagen, der durch die Titanpartikel aktiviert wird und die Immunfunktion der Zellen blockiert. Die Deaktivierung dieses Kanals im Tiermodell verhinderte die Blockade. Bei Mäusen, denen dieser Kanal fehlte, bewältigten die Immunzellen die gleiche Belastung durch Titan und Bakterien normal: Abszesse waren deutlich kleiner, die Konzentration entzündungsfördernder Zytokine sank und die Fähigkeit zur Eliminierung von Pathogenen wurde wiederhergestellt. Doch die Immunfunktion der Zellen lässt sich reparieren „Wir zeigen erstmals, warum Antibiotikabehandlungen, die bei Zähnen wirken, bei Implantaten wirkungslos sind“, sagte Georgios Kotsakis, Hauptautor der Studie und stellvertretender Dekan für klinische Forschung an der zahnmedizinischen Fakultät. „Jetzt, da wir die Ursache kennen, können wir mit der Entwicklung von Therapien beginnen.“ br Juliana Girón Bastidas, Danyal A Siddiqui, Viviane Nascimento Da Conceicao, Yuyang Sun, Mashael Al Thunayan, Brij B Singh, Georgios A Kotsakis: Implant-derived titanium particles impair macrophage bacterial clearance via TRPC1 and lysosomal dysfunction, PNAS Nexus, Volume 5, Issue 4, April 2026, pgag081, https://doi.org/10.1093/pnasnexus/ pgag081 Verläuft die Periimplantitistherapie mitunter deshalb so zäh, weil Titanpartikel die Immunreaktion des Körpers schwächen? Foto: Pixel Dust – stock.adobe.com

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18 | POLITIK KZBV-VERTRETERVERSAMMLUNG IN KÖLN GKV-Reform darf die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden! Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 10. und 11. Juni in Köln hat den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes scharf kritisiert. In einer einstimmig beschlossenen Resolution sowie in mehreren Beschlüssen pochten die Delegierten auf Änderungen am Gesetzentwurf. Bereits in seiner Rede zum Auftakt der Veranstaltung hatte der KZBVVorstandsvorsitzende Martin Hendges klargestellt, dass die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen auf eine erneute, verschärfte Budgetierung hinauslaufen und damit nachhaltig alle Bemühungen der KZBV und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen konterkarieren, das aktuelle Versorgungsniveau in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten. „Es ist unerträglich, dass die Folgen des Finanzstabilisierungsgesetzes weder bei der FinanzKommission Gesundheit noch beim Gesetzgeber Berücksichtigung fanden, führt man sich allein die Auswirkungen im Bereich der neuen Parodontitisstrecke vor Augen“, machte Hendges klar. Spätestens hier werde deutlich, dass es anscheinend nicht darum geht, Volkskrankheiten angemessen zu bekämpfen, sondern ziellos zu sparen. Massive Kritik am geplanten Fachzahnarztvorbehalt Mit großem Unverständnis reagierte er auf den geplanten Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie. Im Gesetzentwurf heißt es: „Derzeit sind alle approbierten Zahnärzte berechtigt, kieferorthopädische Leistungen anzubieten, auch ohne spezielle Facharztweiterbildung in der Kieferorthopädie. Damit werden zusätzliche Kosten durch potenziell vermehrt nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht.“ Hendges hinterfragte mit Nachdruck, „auf welcher Datenbasis eine solch gravierende Anschuldigung gegenüber approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten erfolgt“ sei. Man sei mit Regelungen eines Gesetzentwurfs konfrontiert, die weder die Versorgung verbessern noch aus denen sich irgendwelche Einsparungen per Die Vertreterversammlung forderte Korrekturen am GKV-Sparpaket. zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1068) KZBV-Chef Martin Hendges zum geplanten GKV-Sparpaket: „Was soll man noch an validen Daten und Fakten liefern, damit die Politik erkennt, dass es nicht nur um die notwendige Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis geht, sondern auch um das Verhindern von hohen Folgekosten im Gesundheitssystem.“

POLITIK | 19 se herleiten lassen. Ganz im Gegenteil: „Damit wird mutwillig die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung im Bereich der KFO gefährdet, zahnärztliche Existenzen werden aufs Spiel gesetzt und dann wird noch in etablierte Vergütungsstrukturen eingegriffen, ohne nur ansatzweise zu wissen, wie komplex diese sind“, kritisierte Hendges in seiner Rede. „Wir werden auf jeden Fall weiter dafür kämpfen, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte auch zukünftig kieferorthopädische Leistungen erbringen dürfen“, stellte Hendges klar und ergänzte: „Die Zahnärzteschaft ist und bleibt das Paradebeispiel für eine funktionierende und hoch effiziente Versorgung. Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen und werden gerade bezüglich des anstehenden zweiten Berichts der FKG weiter daran arbeiten, dass Prävention als wesentliche Säule von Strukturreformen definiert wird." Er erteilte auch einer geplanten Budgetierung im zahnärztlichen Bereich eine deutliche Absage, da dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig geschädigt würde. Die Delegierten unterstützten die Ausführungen des KZBV-Vorstandsvorsitzenden und warnten vor den Folgen der geplanten Reform für die zahnärztliche Versorgung und drängten auf Korrekturen am Gesetzentwurf. „Die Reformpläne der Bundesregierung dürfen die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden“, forderten sie in einer einstimmig beschlossenen Resolution. Zwar teile die Vertreterversammlung das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuwenden, aber: „Dieses Ziel darf jedoch nicht durch einseitig belastende und kurzsichtige Maßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen." Ein weiterer inakzeptabler Eingriff in die Selbstverwaltung Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ der Bundesregierung bedeute praktisch eine dauerhafte strikte Budgetierung, die fatale Folgen für die Prävention und die Versorgung vulnerabler Gruppen haben würde, warnten die Delegierten. Gleichzeitig degradiere die starre Deckelung der Vergütung die Honorarverhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur „reinen Makulatur“. Das Gesetz stelle damit erneut einen massiven, inakzeptablen Eingriff in die Selbstverwaltung dar. Die Delegierten warnten ebenfalls vor den Plänen zur Kieferorthopädie. „Besonders die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts und die Einführung von Pauschalvergütungen gefährden die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung“, heißt es in der Resolution. Zudem kritisierten sie, dass die Kosten für versicherungsfremde Leistungen weiterhin auf die Beitragszahler abgewälzt werden sollen. In einem einstimmig gefassten Beschluss verlangten sie, die geplante „einnahmeorientierte Ausgabenzm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1069) KZBV-Vize Dr. Karl-Georg Pochhammer zum Gesetz für digitale Innovationen im Gesundheitswesen: „In Berlin versteht man einfach nicht: Digitalisierung gelingt nur mit den Praxen, nicht gegen sie. Anders kann ich mir das Misstrauen in der aktuellen Gesetzgebung nicht erklären.“ Fotos: KZBV/Darchinger KRITIK AN DEN EPA-EINSPARUNGEN Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer kritisierte in seiner Rede die mit dem GKV-Sparpaket geplanten Kürzungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA). So sollen die Praxen für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA künftig keine Vergütung mehr erhalten. „Die Digitalisierung wird auf dem Rücken derjenigen organisiert, die bereits die Versorgung tragen“, monierte Pochhammer. Bei der ePA seien die Praxen schon 2021 in Vorleistung gegangen; der versprochene Nutzen zeige sich erst jetzt langsam. Die Befüllung der E-Akte und die Information der Patienten verursache in den Zahnarztpraxen viel Aufwand. Und zahnärztliche Arbeit müsse bezahlt werden. „Fortschritte in der Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif“, betonte Pochhammer. Als „hochgefährlich“ bezeichnete er außerdem Pläne aus dem Entwurf des Gesetzes für digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG): Danach sollen die Krankenkassen künftig Daten aus der ePA und anderen Quellen stärker nutzen und den Versicherten daraus Empfehlungen geben dürfen. Die Krankenkassen dürften sich nicht in zahnmedizinische Inhalte der Behandlung einmischen. Die Pläne gefährdeten auch das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis. „Die Versorgung der Menschen gehört in die Praxen, nicht in die Rechenzentren der Krankenkassen“, stellte Pochhammer klar. „Die von der Politik geplanten Sparmaßnahmen führen zu langfristigen Einschnitten in der Patientenversorgung.“ KZBV-Chef Martin Hendges

zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1070) 20 | POLITIK politik“ im zahnärztlichen Bereich zu stoppen, um die Patientenversorgung nicht durch eine strikte Budgetierung zu gefährden. So forderten sie, die im Gesetzentwurf vorgesehene dauerhafte Anbindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate sowie den zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 vollständig aufzugeben. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene gleichzeitige Begrenzung von Punktwertund Mengenentwicklung. Zur Begründung führten die Delegierten an, dass der vertragszahnärztliche Bereich seit Jahren der Ausgaben-stabilste Leistungsbereich der GKV sei; der Anteil an den Gesamtausgaben liege aktuell bei lediglich rund 5,7 Prozent. Zudem warnten sie vor den „fatalen Folgen für die Patientenversorgung“. Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen könnten unter diesen Bedingungen nicht mehr sachgerecht abgebildet werden. Dies gelte insbesondere für präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie für den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Hinzu komme, dass auch die bis dato zu berücksichtigenden Kostenentwicklungen der Praxen nun nicht mehr ausreichend abgedeckt werden könnten. Das würde in der Konsequenz die Gewinnung von Fachpersonal noch weiter erschweren und die Niederlassung in eigener Praxis unattraktiv machen. Ein politischer Irrweg In einem weiteren Beschluss kritisierten die Delegierten die „kurzsichtige Sparpolitik der Bundesregierung". Diese gefährde die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung – besonders im Bereich der Kieferorthopädie. „Dieser politische Irrweg darf nicht den Weg ins Bundesgesetzblatt finden“, heißt es im einstimmig gefassten Beschluss. Einig waren sich die Delegierten auch in ihrer Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung, insbesondere die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts, aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Nur so könnten massive Versorgungseinschnitte für Kinder und Jugendliche verhindert werden. Darüber hinaus müssten auch weitere geplante Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung wie die Einführung einer reinen Pauschalvergütung gestoppt werden. Bei einem Facharztvorbehalt würde man bundesweit insgesamt mindestens 25 Prozent der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren, warnten die Delegierten in einem einstimmig angenommenen Antrag. Denn dieser bedeute ein Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte. Und das könne zur Folge haben, dass bisher noch ausreichend versorgte Regionen von Unterversorgung bedroht oder unterversorgt wären. Bei der Umsetzung der geplanten Regelung würden über 920.000 Versicherte in Deutschland künftig ihren Behandler verlieren – das entspreche 27,1 Prozent aller im Jahr 2024 behandelten Versicherten. ao, sr DAS IST DER STAND BEIM ELABZ Die stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Meike Gorski-Goebel, zuständig für den Bereich Vertragsinformatik, informierte über den Stand beim elektronischen Datenaustausch zwischen Dentallaboren und Zahnarztpraxen (eLABZ). Während Praxen und Labore in den Startlöchern stünden, bremsten die Handwerkskammern das Verfahren aus, kritisierte sie. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass strukturelle und organisatorische Hürden die Umsetzung verzögern. So wünschen wir uns insbesondere von den Handwerkskammern, die eine Schlüsselrolle in der Prozesskette innehaben, dass sie ihre organisatorischen und administrativen Prozesse entsprechend vorantreiben“, stellte Gorski-Goebel klar. Sie teilte außerdem mit, dass die KZBV Anfang 2026 das Institut für vertragszahnärztliche Selbstverwaltung (IvS) gegründet habe. Ziel sei, in enger Zusammenarbeit mit den KZVen mittel- und langfristig Nachwuchskräfte für eine Aufgabe in den vertragszahnärztlichen Selbstverwaltungen zu motivieren. Organisatorisch sei das IvS als Stabsstelle bei der KZBV am Standort Berlin angebunden. Die Leitung des Instituts habe der frühere KZBV-Vorstandsvorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer übernommen. KZBV-Vize Meike Gorski-Goebel zum Elektronischen Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis: „Die KZBV nimmt deutlich die Bereitschaft aus den Praxen und Laboren war, endlich mit eLABZ loslegen zu wollen. Jedoch wird das Verfahren nach wie vor von den Handwerkskammern komplett ausgebremst." Foto: KZBV/Darchinger KOMMT DER FACHZAHNARZTVORBEHALT IN DER KFO? Zum Redaktionsschluss am 5. Juli stand noch nicht fest, ob der Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie eingeführt wird. Es hieß, dass der Bundestag am 10. Juli über den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes abstimmt. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand auf zm-online.de, einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der kommenden Ausgabe.

Weniger Zahnfleischbluten. Mehr Zahnfleischgesundheit. PM-DE-PAD-26-00016-20260615 80% Reduktion des Plaque-Biovolumens bereits nach der 2. Anwendung**,1 Einzigartige Formulierung mit 67% Natriumbicarbonat Weniger Zahnfleischbluten in nur 3 Wochen***,2 Reduzierung des Biovolumens um 80 % nach 2. Anwendung**,2 120 100 80 60 40 20 0 Ausgangswert Biovolumen 1. Anwendung 2. Anwendung Reduktion des Biovolumens um40% Reduktion des Biovolumens um80% *Gemäß einer im Jahr 2026 durchgeführten Studie mit 300 Zahnärzten in Deutschland gefragt nach Markenempfehlungen für Zahnpasta im Bereich Zahnfleischprobleme. **Im Vergleich zum Ausgangswert, getestet auf Streptococcus mutans Biofilm. ***Im Vergleich zum Ausgangswert. Referenzen: 1. Haleon Data in File, QD-RPT-119786, 2024. 2. Haleon Data on File, 300029, 2023. Empfehlen Sie die Nr. 1-Marke* Jetzt Muster anfordern!

22 | PRAXIS PRAXISÜBERNAHME VOR DEN TOREN BERLINS – TEIL 7 Must-have Praxiswebsite Nadja Alin Jung Standort, Businessplan, Finanzierung, Naming, Corporate Design, Pricing – seit gut einem halben Jahr begleiten wir Vladislava Drljaca nun schon auf ihrem Weg in die Niederlassung in Teltow. Heute geht es um den wichtigsten Auftritt von „aesthetiko“: die Website. Ob in der Bahn, beim Kaffee oder spätabends auf dem Sofa: Wer eine Praxis sucht, googelt sie. Der erste Eindruck entsteht digital – und entscheidet, ob aus einem Klick ein Termin wird. Deshalb ist die Website längst nicht mehr nur eine Visitenkarte, sondern das Herzstück des Praxismarketings. Hier erhalten potenzielle Patienten idealerweise Antworten, die überzeugen – und bestenfalls zur Terminvereinbarung ermutigen. Kurzum: Es entsteht der erste, entscheidende Eindruck. „Für mich liegt in der Website die Chance, Kompetenz auszustrahlen und Vertrauen zu schaffen, bevor der Patient zum ersten Mal meine Praxis betritt“, erklärt Drljaca. Eine erfolgreiche Website hat stets die Patientenbedürfnisse im Blick: Sie bietet eine kompakte Übersicht, eine intuitive Menüführung und ein Spotlight auf zentrale Inhalte, um dem Patienten die Navigation zu erleichtern und ein positives Nutzererlebnis zu schaffen. Auch Call-to-Action-Buttons wiedieAufforderung zur Terminvereinbarung sind ein Muss, denn aus dem Besuch der Website soll ja ein Termin in der Praxis werden. Für „aesthetiko“ sieht die Praxisinhaberin hier noch Steigerungspotenzial: „Die Online-Terminbuchung ist wirklich Learning by Doing. Ich hatte zuerst das Tool meines Vorgängers übernommen – doch das lief nicht rund. Kürzlich bin ich aber auf einen anderen Anbieter umgestiegen und optimistisch, dass nun deutlich mehr Neupatienten auf direktem Weg von der Website zur Terminbuchung kommen.“ Die Seite muss vor allem dem Patienten schmecken In der Regel besuchen Nutzer die Praxiswebsite, weil sie nach bestimmten Informationen suchen. Das heißt für die Homepage: Sie muss Informationen so aufbereiten, dass Patienten sie wirklich verstehen, denn das schafft Vertrauen. Dabei ist auf eine Suchmaschinenoptimierte Menü- und Textgestaltung zu achten, damit die Website im Google-Ranking nach vorn gebracht wird – und damit auch bei den Patienten. Um bei Google & Co. weit oben in den Suchergebnissen zu erscheinen, kommt es auf den professionellen Fotos: m2c – medical concepts & consulting zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1072) VISUELLES STORYTELLING Bilder prägen sich oft stärker ein als Worte: Neben informativen Inhalten und passenden Designelementen ist die Bildsprache einer Website daher entscheidend für die Außenwirkung. Mit authentischen Fotos erzählt sie eine Geschichte, an die Menschen emotional anknüpfen können. Das schafft Verbundenheit und Vertrauen, noch vor dem ersten Praxisbesuch. Ein professionelles Fotoshooting in den Praxisräumen liefert Bilder mit Persönlichkeit für die Website – und ist zugleich ein echtes Teamevent. MEHR ZUR SERIE n Auf der Suche nach dem perfekten Standort (zm 18/2025) n Businessplan sei Dank (zm 1-2/2026) n Let’s Talk Money: Welche Finanzierung passt zu mir? (zm 4/2026) n Von der Praxis zur Brand (zm 6/2026) n Finden Sie Ihre persönliche Handschrift! (zm 7/2026) n Das richtige Pricing (zm 12/2026)

PRAXIS | 23 Einsatz bestimmter Keywords an. „Wie wichtig SEO-Optimierung für die Sichtbarkeit meiner Praxis im Web ist, war mir gar nicht bewusst“, erzählt Drljaca. Schließlich gilt es, die Website in das Corporate Design der Praxismarke zu integrieren. Sie gehört – ebenso wie das Interior der Praxis oder die Geschäftsausstattung – zum Außenauftritt und transportiert die Markenidentität. Um einen Auftritt mit Wiedererkennungsfaktor zu schaffen, werden die Designelemente, die Farbwelt und die Typografie des Corporate Designs in die Onlinewelt übertragen. Die „Webvisitenkarte“ für einen schnellen Start Die Gestaltung und Umsetzung einer vollumfänglichen Praxiswebsite kann einige Zeit in Anspruch nehmen: Zunächst müssen das Layout und die Menüführung festgelegt, die Textinhalte erstellt und Fotos aufgenommen werden. Wenn sich die Praxis im Umbau befindet, ist ein Fotoshooting häufig nicht sofort möglich. Zugleich will man bei einer Praxisübernahme oder -neugründung natürlich online sofort präsent sein. So auch Drljaca: „Ich wollte mich möglichst schnell als die neue Zahnärztin vorstellen. Die Bestandspatienten mitnehmen, ihnen Informationen zu meiner Behandlungsphilosophie mitgeben und natürlich das neue Corporate Design präsentieren. Aber auch potenzielle Neupatienten gewinnen.“ Steht die Corporate Identity, macht eine sogenannte Webvisitenkarte einen ersten Online-Auftritt in wenigen Wochen möglich: Diese reduzierte Onlinepräsenz ist mit den wichtigsten Inhalten gefüllt und dient als Platzhalter, bis die finale, vollumfängliche Website online gehen kann. Währenddessen werden die Patienten mit den wichtigsten Informationen versorgt und können bereits Termine online vereinbaren. Das ist die ideale Lösung für neue Praxisinhaber wie Drljaca. Fazit Eine gute Website erfüllt mehrere Aufgaben: Als Informationsquelle zieht sie potenzielle Neupatienten an und motiviert diese gezielt zur Terminbuchung. Durch visuelles Storytelling generiert sie Vertrauen und schafft eine Patientenbindung, noch bevor ein erster persönlicher Kontakt stattgefunden hat. Schließlich repräsentiert sie die Praxismarke im Internet und trägt entscheidend zu einer starken Markebei. Deshalb ist es wichtig, den Webauftritt – zusammen mit der Markengestaltung und Offline-Marketingmaßnahmen – fest im Businessplan zu verankern und von Anfang an als Teil der Anlaufkosten einzukalkulieren. Dabei sollten ein professionelles Webdesign, ein Fotoshooting und SEO-konforme Texte eingepreist werden. Langfristig wird sich die Investition mit einem wachsenden Patientenstamm und einer höheren Patientenbindung auszahlen. n zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1073) Seit der Übernahme ihrer Praxis „aesthetiko“ betritt Vladislava Drljaca fortwährend neues Terrain. Eine langfristig erfolgreiche Praxis braucht nämlich ein wirtschaftlich sicheres Fundament und eine überzeugende Markenstrategie. „Die Website war in puncto Praxismarketing für mich tatsächlich die größte Herausforderung. Es gab so viele Details zu bedenken: von den optimalen Menüpunkten über das Layout bis hin zu den Textinhalten und der Suchmaschinenoptimierung. Ohne professionelle Unterstützung hätte ich das nicht geschafft.“ Zahnärztin Vladislava Drljaca Nadja Alin Jung Diplom-Betriebswirtin sowie Gründerin und Inhaberin von m2c – medical concepts & consulting, Marketing-Agentur für Heilberufe, Frankfurt am Main Foto: m2c

24 | POLITIK zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1074) POSITIONSPAPIER DES WELTZAHNÄRZTEVERBANDS FDI fordert mehr Prävention am Arbeitsplatz In Betrieben und Unternehmen könnte wesentlich mehr unternommen werden, um die Mundgesundheit zu stärken. Zu diesem Schluss kommt der Weltzahnärzteverband FDI in seinem Bericht „Mundgesundheit am Arbeitsplatz: Ein Leitfaden für Prävention, Produktivität und das Wohlbefinden der Belegschaft“. Arbeitsplätze seien eine große, aber auch „verpasste Chance“, Mundgesundheitsprobleme anzugehen, heißt es in dem 54-seitigen Positionspapier, das die FDI (Fédération Dentaire Internationale) am Rande der 79. Weltgesundheitsversammlung der WHO in Genf vorstellte. Der Bericht sieht in Arbeitsstätten die „vielversprechendsten und gleichzeitig am wenigsten genutzten Plattformen“ zur Verbesserung der Mundgesundheit, zur Steigerung der Produktivität und zur Stärkung des Wohlbefindens der Belegschaft. Erkrankungen des Mundraums betreffen nach FDI-Angaben weltweit 3,7 Milliarden Menschen und kosten die Wirtschaft jährlich schätzungsweise 710 Milliarden US-Dollar (612 Milliarden Euro), darunter 323 Milliarden US-Dollar (278 Milliarden Euro) an Produktivitätsverlusten. Mit Blick auf diese Zahlen sei es unverständlich, dass die Mundgesundheit in betrieblichen Gesundheitsstrategien nach wie vor kaum eine Rolle spielt. Erwachsene würden etwa ein Drittel ihres Lebens am Arbeitsplatz verbringen. Das stellt aus Sicht des Weltzahnärzteverbands eine einzigartige Chance dar, Bevölkerungsgruppen, die von präventiven Angeboten nur unzureichend erreicht werden, einzubinden. Um die Zahnmedizin flächendeckend in betriebliche Gesundheitsprogramme zu integrieren, fordert der Weltzahnärzteverband ein koordiniertes Handeln aller beteiligten Stakeholder: „Durch eine engere Zusammenarbeit zwischen politischen Entscheidungsträgern, Arbeitgebern, Versicherern, Berufsverbänden und Arbeitnehmervertretern können Arbeitsplätze zu einer wichtigen Plattform für Prävention, Früherkennung und integrierte Gesundheitsförderung werden.“ Es gibt strukturelle Hürden Die Umsetzung von Initiativen zur Mundgesundheit am Arbeitsplatz wird von einer Reihe struktureller und häufig erschwerender Faktoren bestimmt, betont die FDI in dem Papier. So könnten kleinen und mittleren Unternehmen „möglicherweise die Infrastruktur, die Kaufkraft oder die arbeitsmedizinischen Kapazitäten fehlen, um umfassende Gesundheitsleistungen oder Vorsorgeprogramme anzubieten“. Große Organisationen mit etablierten arbeitsmedizinischen Systemen seien da im Vorteil. Der deutsche Arbeitsmarkt teilt sich wie folgt auf: Hier waren 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamts über 6,8 Millionen Menschen in Kleinstunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitenden tätig. Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden beschäftigten 7,5 Millionen Deutsche. In Großunternehmen mit über 249 Mitarbeitenden arbeiteten 17,8 Millionen Menschen. Die Frage, wie sich strukturelle Ungleichheiten überwinden lassen, beantwortet der FDI-Bericht allerdings nur sehr allgemein: „Um neue Modelle in eine inklusive und nachhaltige Praxis umzusetzen, wird es von entscheidender Bedeutung sein, sicherzustellen, dass Initiativen zur Mundgesundheit am Arbeitsplatz die öffentlichen Gesundheitssysteme ergänzen und einen gerechten Zugang für alle Arbeitnehmergruppen fördern.“ sth Die Zahnmedizin ist nicht ausreichend in Programme zur Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz integriert, kritisiert der Weltzahnärzteverband in einem aktuellen Bericht. Foto: FDI World Dental Federation

PRAXIS | 25 zm116 Nr. 13-14, 16.07.2026, (1075) ENGPASS-ANALYSE ZFA-Fachkräftelücke wird kleiner Der Arbeitsmarkt war im 1. Quartal von vielen gegenläufigen Entwicklungen geprägt. Ein neuer Report des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln zeigt: In manchen Berufen nehmen Engpässe zu, in anderen – Beispiel ZFA – ab. Dennoch bleibt die Besetzung offener Stellen schwierig. Im März 2026 waren bundesweit rund 1,3 Millionen qualifizierte Arbeitskräfte arbeitslos. Gleichzeitig gab es knapp 1,1 Millionen offene Stellen. Wie das IW berichtet, konnten im März 2026 bundesweit rund 357.000 offene Stellen nicht besetzt werden, obwohl es mehr qualifizierte Arbeitslose und weniger offene Stellen gab als im Vorjahr. Etwa jede dritte offene Stelle war demzufolge rechnerisch nicht passend besetzbar. So gingen bei Spezialistinnen in der Kinderbetreuung und bei Experten in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik die Engpässe stark zurück, die Besetzung blieb aber schwierig. In mehreren Metall- und Elektroberufen stiegen die Engpässe entgegen dem allgemeinen Arbeitsmarkttrend, besonders bei Fachkräften für Metallbau sowie Maschinenbau- und Betriebstechnik. Fast 47 Prozent aller offenen ZFA-Stellen bleiben unbesetzt Dagegen reduzierte sich auch bei den Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) die Fachkräftelücke zwischen März 2025 und März 2026 erheblich. Dennoch gab es zuletzt noch immer 4.240 rechnerisch nicht besetzbare Stellen, das sind knapp 47 Prozent aller offenen Stellen in dieser Berufsgattung. Zum Hintergrund: Die Fachkräftelücke ist die Anzahl der offenen Stellen, für die es keine passend qualifizierten Arbeitslosen gibt. Die Stellenüberhangsquote beschreibt den Anteil der offenen Stellen, für die es keine passend qualifizierten Arbeitslosen gibt, an allen offenen Stellen. ck Die Studie: Tiedemann, Jurek / Kunath, Gero, 2026: Fachkräftereport März 2026 – Weniger Engpässe in Sozialberufen, mehr bei Infrastruktur und Verteidigung, Köln Foto: IW Köln Tabelle 1 | Top-10-Berufe mit dem größten absoluten Rückgang der Fachkräftelücke Fachkräftelücke, offene Stellen und Stellenüberhangsquote im März 2026, Rückgang gegenüber Vorjahresmonat, absolute Werte Berufsgattung Fachkräftelücke Absoluter Rückgang Offene Stellen Stellenüberhangsquote (%) Kinderbetreuung und -erziehung - Spezialist:in 12.211 -5.290 24.659 49,5 Buchhaltung - Spezialist:in 691 -3.417 14.048 4,9 Kraftfahrzeugtechnik - Fachkraft 10.215 -2.956 20.272 50,4 Bus- und Straßenbahnfahrer:innen - Fachkraft 0 -2.947 4.803 0,0 Verkauf von Fleischwaren - Fachkraft 3.866 -2.401 5.234 73,9 Sozialarbeit und Sozialpädagogik - Expert:in 10.943 -2.097 18.886 57,9 Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r - Fachkraft 4.240 -1.913 9.063 46,8 Steuerberatung - Fachkraft 4.855 -1.499 6.911 70,3 Medizinische:r Fachangestellte:r - Fachkraft 1.200 -1.489 12.217 9,8 Informatik - Expert:in 3.197 -1.488 7.401 43,2 Hinweis: Es wurden nur Berufe berücksichtigt, die im März 2025 eine Fachkräftelücke von mindestens 1.000 aufwiesen. Quelle: IW-Fachkräftedatenbank auf Basis von Sonderauswertungen der BA und der IAB-Stellenerhebung, 2026

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